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Naturraum
Deutschland · Norddeutsches Tiefland. → Marschland (61, 67, 68) → Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet (71) · Mittelgebirgsschwelle → Rheinisches …
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Begriff und Abgrenzung
Ein Naturraum ist in der physischen Geographie eine Einheit des geographischen Raums. Er wird durch messbare Parameter der Geofaktoren Klima, Relief, Wasserhaushalt, Boden, geologischer Bau und Biosphäre charakterisiert. Naturraum und Landschaft werden teilweise gleichbedeutend verwendet. Bei einer unterscheidenden Verwendung bezeichnet „Naturraum“ jedoch nur die naturgesetzlich bestimmte Komponente eines Raumausschnitts; „Landschaft“ schließt zusätzlich kulturlandschaftliche Komponenten wie die aktuelle Landnutzung ein.
Naturräume können als räumliche Individuen oder als Typen verstanden werden. Räumliche Individuen unterscheiden sich in ihrem Gesamtcharakter, der sich aus einem oder mehreren Geofaktoren ergibt, von benachbarten Flächeneinheiten. Typen besitzen dagegen dieselbe Merkmalskombination. In beiden Fällen werden Flächen mit bestimmter Erscheinung, Standortausprägung und Lagequalität gegenüber benachbarten Flächen anderer Charakteristik abgegrenzt.
Hierarchien und Verfahren der Gliederung
Naturräume werden gewöhnlich flächendeckend für größere oder kleinere Ausschnitte der Landschaftssphäre erfasst, nicht einzeln für sich. Je nachdem, welche Geofaktoren ausgewählt und kombiniert werden, entstehen Einheiten unterschiedlicher Größe. Diese können hierarchisch geordnet werden: Naturräume derselben Ebene sollen durch dieselben Parameter bestimmt sein. Beim Wechsel zu einer über- oder untergeordneten Rangstufe ändern sich auch die kennzeichnenden Merkmale.
Die Zahl und die Namen der Ebenen sind nicht festgelegt. Die Landschaftsforschung unterscheidet allgemein topische, chorische, regionische und planetarische Maßstabsbereiche. Die topische Dimension umfasst homogene, nicht mehr sinnvoll unterteilbare Grundeinheiten, nämlich Physiotope oder Ökotope. Die chorische Dimension besteht aus Verbänden oder Mosaiken solcher Grundeinheiten; ihre Größe entspricht ungefähr den im Alltag als „Landschaften“ bezeichneten und meist noch unmittelbar überschaubaren Flächen. Diese Einheiten heißen Geochoren. Die Grenze zwischen chorischer und regionischer Dimension ist nicht scharf. Die planetarische beziehungsweise globale Dimension bezieht sich auf die gesamte Erdoberfläche.
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wird über geeignete naturräumliche Gliederungen diskutiert. Zwei Vorgehensweisen sind etabliert: Bei der älteren Gliederung wird von großen Einheiten ausgegangen, die anhand unterscheidender Merkmale immer weiter unterteilt werden. Die jüngere naturräumliche Ordnung beginnt mit einer vollständigen Erfassung kleinster Grundeinheiten und fasst diese über gemeinsame oder übergeordnete Merkmale zu größeren Einheiten zusammen.
Erfassung und Gliederung sind häufig auf bestimmte Anwendungen ausgerichtet. Der Zweck beeinflusst sowohl das bearbeitete Gebiet als auch die inhaltlichen Schwerpunkte. Daher können für dasselbe Gebiet mehrere Gliederungen bestehen. Gliederungen angrenzender Territorien können zudem inkompatibel sein, etwa wenn Kartenblätter ein Gebiet an ihrer Grenze unterschiedlich benennen oder unterteilen.
Globale Einteilung
Die Landschaftsformen oder physiographischen Regionen der Erde werden vor allem in der angloamerikanischen Literatur nach Nevin Fenneman (1916) gegliedert. Die Grobeinteilung erfolgt nach Kontinenten. Zwischen Kontinentalblöcken können dennoch Verbindungen bestehen, beispielsweise durch eine gemeinsame Vergangenheit oder ähnliche Genese.
Unterhalb der Kontinente folgen in diesem Schema Divisions, Provinces (Provinzen) und Sections (Sektionen). Diese Begriffe entsprechen der Nomenklatur des United States Geological Survey (USGS). Die deutsche Geographie unterscheidet sich davon teilweise: Sie bezieht sich teils fast ausschließlich auf Geomorphologie, teils unterscheidet sie sich von einer Betrachtung, die geologische Verhältnisse und Topographie kombiniert. Ernst Neef stellte diese Übersicht unter anderem näher vor.
Naturräume in Deutschland
Das Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands und seine Fortschreibungen bilden seit den 1950er-Jahren das gebräuchlichste Gliederungsmodell Deutschlands. Es dient in den meisten Bundesländern als Grundlage für Planung und Beobachtung und wird in leicht veränderter Form beispielsweise bei phänologischen Untersuchungen des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Seine Hierarchie hat sieben Ebenen. Die Grenzen der Haupteinheitengruppen gehen – abgesehen von der Zusammenlegung einiger alter Gruppen – auf die Kartierung von 1960 zurück. Deshalb passen sie an den Rändern einzelner Gebiete nicht immer zu den später ausgewiesenen Großregionen 1. und 2. Ordnung.
Die deutsche Landfläche hat Anteil an fünf Naturräumlichen Großregionen 1. Ordnung: Norddeutsches Tiefland, Mittelgebirgsschwelle, Schichtstufenland beiderseits des Oberrheingrabens, Alpenvorland und Alpen. Zu den Großregionen 2. Ordnung gehören im Norddeutschen Tiefland Marschland (61, 67, 68), Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet (71), Norddeutsches Jungmoränenland (70, 72–75, N v. 80), Norddeutsches Urstromtäler- und Plattenland (58–60, 62–64, 69, 76–89 ohne N v. 80) sowie Lössbörden (44 ohne S, 45–46, 50–52, Teile von 58 und 62).
In der Mittelgebirgsschwelle liegen unter anderem Rheinisches Schiefergebirge (24–25, 27–33, 56), Niedersächsisch-Hessisches Bergland mit Niedersächsischem Bergland (36–37, 53) sowie West- und Osthessischem Bergland (34–35), Harz (38), Thüringer Becken mit Randplatten (47–48) und Östliche Mittelgebirgsschwelle mit Thüringisch-Fränkischem Mittelgebirge (39)/Vogtland (41), Erzgebirge (42), Westlichen Sudeten (43, S v. 44) sowie Oberpfälzisch-Bayerischem Wald (40). Zum Schichtstufenland beiderseits des Oberrheingrabens gehören Nordfranzösisches Schichtstufenland (17–19, 26), Oberrheinisches Tiefland (20–23), Südwestdeutsches Stufenland (08–16) und Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland (07). Alpenvorland umfasst Nördliches Alpenvorland (04–06) sowie Voralpines Hügel- und Moorland (03); die Alpen umfassen Schwäbisch-Bayerische Voralpen (02) und Nördliche Kalkalpen (01).
Otto Klausing nennt Einheiten 2. Ordnung Regionen. Großregionen 3. Ordnung entsprechen meist Haupteinheitengruppen, außer wenn diese bereits Großregionen 2. Ordnung sind, etwa Harz und Oberrheingraben. Sehr große Einheiten 3. Ordnung wurden oft auf mehrere Gruppen verteilt, etwa Schwäbisch-Fränkische Gäue (12/13), Keuper-Lias-Länder (10/11) und Alben (08/09). Das Rheinische Schiefergebirge ist trotz der Aufteilung in 8 Haupteinheitengruppen zugleich Einheit 2. und 3. Ordnung.
Die chorische Dimension wird weiter gegliedert in Haupteinheiten 4. Ordnung mit dreistelliger Kennziffer, Untereinheiten 5. Ordnung mit einer Nachkommastelle und Teileinheiten 6. Ordnung mit zwei Nachkommastellen. Die bislang kaum ausgearbeitete topische Dimension umfasst Grundeinheiten 7. Ordnung („Fliesen“) mit drei Nachkommastellen sowie Singularitäten oder Einzelformen, meist ohne Kennziffer. Sachsen verwendet konsequent die naturräumliche Ordnung von unten nach oben. In Thüringen sind Naturräume auf chorischer Ebene zu Typen abstrahiert; sie sind daher nicht ohne Weiteres mit den auf räumliche Individuen ausgerichteten Gliederungen benachbarter Gebiete vereinbar. Eine unter biogeographischen Aspekten nur geringfügig veränderte Variante nutzt das Bundesamt für Naturschutz für Natura 2000; stärker abweichend ist die Waldökologische Naturraumgliederung Deutschlands.
Österreich und Schweiz
Die traditionelle wissenschaftliche Gliederung Österreichs unterscheidet Vorländer und randalpine Becken, das Gneis- und Granithochland sowie die Österreichischen Alpen. Zu den Vorländern und randalpinen Becken gehören Alpen- und Karpatenvorland, Wiener Becken und Südöstliches Alpenvorland. Die Österreichischen Alpen werden in Nordalpen, Zentralalpen und Südalpen gegliedert; der österreichische Anteil an den Südalpen ist dabei recht gering.
Die geographische Gliederung der Schweiz ist historisch dreiteilig: Jura, Mittelland und Alpen. Die biogeographischen Regionen lauten Jura und Randen, Östliches Mittelland, Westliches Mittelland, Hochrhein und Genferseeregion (Région lémanique), Voralpen, Nordalpen, Östliche Zentralalpen, Westliche Zentralalpen, Südalpen und Südlicher Tessin. Die Zuordnung erfolgt auf Gemeindeebene. Weil diese Gliederung statistischen Zwecken dient, wurde sie nicht weiter verfeinert.