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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Slowenien
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Slowenien ist rechtlich sichergestellt. Allerdings sind queere Menschen auch heute noch gesellschaftlichen …
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Überblick
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist in Slowenien rechtlich weitgehend abgesichert. Homosexuelle Handlungen sind straffrei, die Ehe steht unabhängig vom Geschlecht offen, und das Antidiskriminierungsrecht schützt sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität und geschlechtlichen Ausdruck. Queere Menschen – also Menschen, deren sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht den gesellschaftlichen Mehrheitsvorstellungen entspricht – erleben dennoch weiterhin gesellschaftliche Diskriminierung, Anfeindungen und teilweise Gewalt.
Die queere Szene konzentriert sich wegen der geringen Bevölkerungszahl Sloweniens vor allem auf Ljubljana. Dort entstand 2001 auch die erste Pride-Parade des Landes. Inzwischen werden Pride-Veranstaltungen ebenfalls außerhalb der Hauptstadt organisiert.
Historische Entwicklung
Vor der Unabhängigkeit war Slowenien traditionell römisch-katholisch geprägt. Homosexuelle Handlungen konnten aufgrund kirchenrechtlicher Bestimmungen schwer bestraft werden. Der älteste dokumentierte Prozess gegen Homosexuelle im Gebiet des heutigen Slowenien fand im Mai 1749 in Hrastovec statt: Peter Vombek und Anton Gabrovec wurden verurteilt. Obwohl der Richter wegen Alkoholeinflusses zehn Jahre Zwangsarbeit und die Verbannung aus der Steiermark vorschlug, ordnete Maria Theresia ihre Hinrichtung wegen „Unzucht gegen die Natur und Gott“ an.
1921 konnte Anton Pesek sein Amt als gewählter Bürgermeister von Ljubljana nicht antreten, weil er wegen Homosexualität verurteilt worden war. Das einheitliche Strafgesetzbuch des Königreichs Jugoslawien von 1929 stellte homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe; lesbische Beziehungen waren nicht erfasst. Im sozialistischen Jugoslawien bedrohte Art. 186 des 1951 eingeführten und zum 30. Juni 1959 novellierten Strafgesetzbuchs „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“ mit bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Im Zuge der Dezentralisierung Jugoslawiens erhielt Slowenien 1977 ein eigenes Strafgesetzbuch und entkriminalisierte homosexuelle Handlungen. Dieses Recht blieb nach der Unabhängigkeit mit Änderungen bestehen, bis es am 1. Januar 1995 durch das Strafgesetzbuch Kazenski zakonik (KZ) ersetzt wurde. Homosexuelle Handlungen blieben straffrei.
Partnerschaft und Ehe
2006 wurde die Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare anerkannt, allerdings mit Einschränkungen beim Erbrecht, bei der sozialen Sicherheit und bei den Rechten nächster Angehöriger. Im Juli 2009 erklärte das Verfassungsgericht Teile des entsprechenden Gesetzes für unvereinbar mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 14 der Verfassung.
Eine Reform des Familiengesetzbuches von 2011 sollte die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft rechtlich verankern. Die gemeinsame Adoption und künstliche Befruchtung blieben ausgeschlossen; möglich gewesen wäre die Adoption des Kindes der Partnerin oder des Partners. In einem Referendum vom 25. März 2012 lehnten 54,55 % der Abstimmenden das Gesetz ab. Die Beteiligung betrug 30,3 %.
Am 3. März 2015 beschloss der Nationalrat mit 51 von 79 Stimmen die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Der Staatsrat lehnte das Gesetz am 10. März mit 23 von 37 Stimmen ab. Im Referendum vom 20. Dezember 2015 stimmten 63,5 % dagegen; die Beteiligung lag bei 36,4 %.
Ein am 21. April 2016 beschlossenes Gesetz gewährte gleichgeschlechtlichen Paaren alle gesetzlichen Rechte außer der Bezeichnung „Ehe“, der Adoption und der künstlichen Befruchtung. Es trat am 24. Mai 2016 in Kraft und wurde ab dem 24. Februar 2017 angewandt. Ein weiteres Referendum ließ der Präsident der Nationalversammlung, Milan Brglez, wegen Missbrauchs des Referendumsgesetzes nicht zu.
Am 16. Juni 2016 entschied das Verfassungsgericht, dass Familienangehörige von Personen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht anders behandelt werden dürfen als Angehörige verheirateter Personen. Am 16. Juni 2022 erklärte es die Beschränkung der Ehe auf „Mann und Frau“ sowie die Einschränkungen bei Adoption und künstlicher Befruchtung für verfassungswidrig und diskriminierend. Die Nationalversammlung änderte deshalb am 4. Oktober 2022 das Familiengesetzbuch. Seit 2022 steht die Ehe allen unabhängig vom Geschlecht offen. Neue Verpartnerungen sind nicht mehr möglich; bestehende können in Ehen umgewandelt werden.
Schutz, Trans- und Intergeschlechtlichkeit
Seit 1998 ist Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz und bei der Arbeitsplatzsuche verboten. Das Antidiskriminierungsgesetz vom 17. Februar 2016 setzt EU-Recht um und untersagt unter anderem Benachteiligungen wegen sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und geschlechtlichen Ausdrucks.
Für Transpersonen gibt es kein auf Selbstbestimmung beruhendes Verfahren. Änderungen des Vornamens und des amtlichen Geschlechtseintrags richten sich nach dem Personenstandsgesetz. Für eine Änderung des Geschlechtseintrags verlangen Standesämter eine schriftliche psychiatrische Bestätigung einer Geschlechtsinkongruenz, also einer fehlenden Übereinstimmung zwischen Geschlechtsidentität und eingetragenem Geschlecht. Eine chirurgische Angleichung oder Sterilisation ist nicht vorgeschrieben. Geschlechtsangleichende Behandlungen sind legal und werden im staatlichen Gesundheitssystem angeboten. Seit dem 1. Januar 2022 verwendet Slowenien die WHO-Klassifikation ICD-11, in der Transidentität nicht mehr als psychische Störung gilt.
Intergeschlechtliche Neugeborene, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig den üblichen Kategorien männlich oder weiblich entsprechen, müssen personenstandsrechtlich einem dieser beiden Geschlechter zugeordnet werden. Eine aufgeschobene Eintragung oder reguläre neutrale Möglichkeit besteht nicht. Medizinisch nicht notwendige kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kleinkindern sind nicht verboten.
Gesellschaft und Selbsthilfe
Trotz des rechtlichen Schutzes erfahren queere Menschen gesellschaftlichen Widerstand. Besonders die römisch-katholische Kirche unterstützt gesellschaftliche und politische Gruppen, die sich gegen mehr geschlechtliche und sexuelle Vielfalt richten. Bei und nach der Pride-Parade am 17. Juni 2023 in Ljubljana wurden Teilnehmende bedroht und waren Gewalt, Beleidigungen und Sachbeschädigungen ausgesetzt; Gegner verbrannten Regenbogenfahnen. Aus der bei mehreren Referenden aktiven Bewegung „Za otroke gre“ („Es geht um die Kinder“) entstand die rechtskonservative Partei „Glas za otroke in družine“ (GOD; „Stimme für Kinder und Familien“), deren Politik sich gegen die Interessen queerer Menschen richtet.
Ein wichtiger Protest begann 2001, nachdem die Schriftsteller Brane Mozetič und Jean-Paul Daoust vom Café „Galerija“ in Ljubljana abgewiesen worden waren. Weil die Stadtverwaltung nicht reagierte, besetzten Aktivisten freitags möglichst viele Tische, bestellten nur Radenska-Mineralwasser und tranken sehr langsam. Aus diesem „Protest-Trinken“ entstand noch 2001 die erste slowenische Pride-Parade unter dem Motto „Bypass vorbei an der Intoleranz – Marsch gegen Homophobie“. Seitdem findet sie jährlich in Ljubljana statt. 2019 folgte in Maribor die erste slowenische Pride außerhalb Ljubljanas, 2020 in Koroška die erste im ländlichen Raum.
Die organisierte Schwulenbewegung begann 1984 mit Magnus im Studentischen Kultur- und Kunstzentrum Ljubljana (ŠKUC). 1985 nahm die lesbisch-feministische Gruppe Lilit ihre Arbeit auf, ab 1987 unter dem Namen LL. Beide gründeten 1990 den Roza klub. LEGEBITRA ging aus einer 1998 gegründeten informellen Gruppe hervor und bietet Interessenvertretung und soziale Fürsorge, besonders für queere Jugendliche. Društvo DIH arbeitet seit 2003 mit Gesprächsgruppen, Workshops, Camps, HIV/Aids-Prävention und Beratung. Die transfeministische Initiative TransAkcija unterstützt seit 2014 Transgender-Personen durch Information, Vernetzung, Empowerment und politische Interessenvertretung.
Kulturelles Leben
Das slowenische LGBT-Filmfestival wurde 1984 im Rahmen des „Magnus-Festivals“ erstmals veranstaltet. Es gilt als ältestes LGBT-Filmfestival Europas und zugleich als ältestes internationales Filmfestival Sloweniens. Traditionell findet es im Dezember in der Slovenska kinoteka, dem Filmmuseum und Filmarchiv Sloweniens in Ljubljana, statt.
2012 richtete die lesbische ŠKUC-Gruppe LL anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens erstmals das Festival Lezbična četrt („Lesbenviertel“) für lesbische Kreativität und Aktivismus aus. Es wurde zu einem festen Bestandteil der slowenischen Lesbenbewegung. 2014 gründeten queere Personen außerdem den Verein Kvartir, um die Kreativität unterschiedlicher Identitäten zu stärken. TransAkcija veranstaltet jährlich das kulturpädagogische Festival TransFormacije und Fachkonferenzen unter dem Namen TransMisija.