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Geschichte der Feuerwehr in der DDR

Die Geschichte der Feuerwehr in der DDR beschreibt die Entwicklung des Feuerlöschwesen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen
  2. 2. Verstaatlichung und Organisation
  3. 3. Aufgaben, Befugnisse und betrieblicher Brandschutz
  4. 4. Feuerwehr in den 1980er Jahren und Publikationen

Entwicklung und rechtliche Grundlagen

Die Geschichte der Feuerwehr in der DDR umfasst die Entwicklung des Feuerlöschwesens in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Zuständigkeit für den Brandschutz, die Organisation der Feuerwehren und ihre Einordnung in den staatlichen Verwaltungsapparat.

In der SBZ ging mit der Gründung der Länder die Verantwortung für das Feuerlöschwesen auf diese Länder über. Das Feuerlöschgesetz (FLG) aus der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch Landesgesetze und Verordnungen der Landesregierungen ersetzt. Ein Beispiel ist das vom Thüringer Landtag am 8. November 1946 beschlossene „Gesetz über das Feuerlöschwesen“. Es erklärte den Brandschutz zur Aufgabe der Gebietskörperschaften und ermächtigte das Innenministerium, Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Vergleichbare Gesetze wurden auch in den anderen Ländern der SBZ verabschiedet.

Nach der Gründung der DDR betrafen die ersten gesetzgeberischen Maßnahmen vor allem den betrieblichen Brandschutz. Die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Brandschutzwesen vom 15. September 1950 unterstellte Betriebe einer besonderen Überwachung. Grundlage war der 8. Artikel der Brandschutzverordnung vom 28. August 1949. Ziel war es, drohende außerordentliche Brandgefahren abzuwehren und die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten.

Als „Betrieb“ galt jede betriebswirtschaftliche Einheit von beweglichem und unbeweglichem, volkseigenem und privatem Eigentum, unabhängig von Art und Größe. Der Anwendungsbereich blieb in der Vorschrift unbestimmt; tatsächlich erfasste sie nahezu alle landwirtschaftlichen und sonstigen gewerblichen Unternehmen der DDR. Die Regierung wollte damit die Produktionsgrundlagen des „Arbeiter-und-Bauern-Staates“ sichern. Vor dem Hintergrund der ersten wirtschaftlichen Weichenstellungen wurde der Schutz der Produktion auch mit der Abwehr möglicher Sabotageakte begründet.

Verstaatlichung und Organisation

Zu Beginn des Jahres 1953 wurden Gemeinden und Landkreise in sogenannte örtliche Organe der Staatsgewalt umgewandelt. Damit wurde die kommunale Selbstverwaltung in der DDR beseitigt und die Grundlage für das Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ geschaffen. 1956 wurde auch das Brandschutzwesen in diese staatliche Struktur einbezogen und in die Verwaltung der Deutschen Volkspolizei eingegliedert.

Am 18. Januar 1956 verkündete die DDR ihr erstes Brandschutzgesetz, das „Gesetz zum Schutze gegen Brandgefahren“. Es fiel in die Zeit der Modernisierung, die durch den zweiten Fünfjahresplan für die Jahre 1956 bis 1960, die schrittweise Mechanisierung und die Automation industrieller Produktionsprozesse geprägt war. In dieser Zeit wurden auch Kernkraftwerke geplant und gebaut. Das Gesetz gilt als Beginn der Modernisierung des Brandschutzes in der DDR.

Das Gesetz unterschied drei Gruppen von Brandschutzorganen:

  • Zentrale Brandschutzorgane waren die Hauptabteilung Feuerwehr in der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei, die Abteilungen Feuerwehr in den Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei mit den direkt unterstellten Brandschutzinspektionen sowie die Abteilungen Feuerwehr in den Volkspolizeikreisämtern mit ihren Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos beziehungsweise Berufsfeuerwehren.
  • Örtliche Brandschutzorgane bestanden in Städten, Gemeinden und Einrichtungen aus Freiwilligen Feuerwehren (FF), Pflichtfeuerwehren, Brandschutzverantwortlichen und weiteren mit dem Brandschutz beauftragten Personen.
  • Betriebliche Brandschutzorgane waren in Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben, Verwaltungen und anderen Einrichtungen eingerichtete Berufsfeuerwehren (BF), Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren sowie Brandschutzverantwortliche und andere beauftragte Personen.

Mit dem Gesetz verschwanden auch die kommunalen Berufsfeuerwehren als eigenständige Bezeichnung. Sie hießen nun Abteilungen Feuerwehr, Brandschutzinspektionen oder Feuerwehrkommandos und waren vollständig verstaatlicht.

Aufgaben, Befugnisse und betrieblicher Brandschutz

Die zentralen Brandschutzorgane durften alle erforderlichen Maßnahmen durchführen oder anordnen, um Gefahren abzuwehren, die der Gesellschaft, Einzelpersonen oder der Volkswirtschaft durch Brände oder andere öffentliche Notstände entstanden. Die Aufgaben und Befugnisse waren jedoch unscharf formuliert und nahezu unbegrenzt auslegbar. Dadurch konnten die Feuerwehren als Instrument politischer Willkür eingesetzt werden. Der Begriff „öffentlicher Notstand“ ließ dem Wortlaut nach auch Einsätze bei inneren Notständen zu, etwa bei Streiks oder Aufständen.

In diesem Zusammenhang wurden staatliche Feuerwehren am 13. August 1961 beim Bau der Berliner Mauer eingesetzt, um Grenzstreifen von Hindernissen freizuräumen. Diese Tätigkeit gehörte nicht zu den eigentlichen Aufgaben von Feuerwehren.

Die Verordnung über die Statuten der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane vom 14. Januar 1959 regelte genauer deren Aufgaben, Organisationsstrukturen sowie die Rechte und Pflichten ihrer Angehörigen. Auf Kreisebene bestanden bereits Katastrophenschutzeinheiten. Sie setzten sich aus einem Katastrophenbauzug beziehungsweise Katastrophenlöschzug und einer Spezialgruppe zusammen.

Die erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren wurde am 16. Januar 1961 verkündet. Sie legte Verantwortlichkeiten im betrieblichen Brandschutz fest und schrieb betriebsspezifische Brandschutzanordnungen, Feuerwehrlagepläne sowie die Meldepflicht von Bränden und Explosionen vor. Hauptamtlich besetzte betriebliche Feuerwehren konnten den Status eines Feuerwehrkommandos erhalten und dadurch zu staatlichen Einrichtungen werden. Das Ministerium des Innern übernahm dann ihre Ausbildung und persönliche Sicherstellung; die materielle Ausstattung wurde gemeinsam mit den Betrieben geregelt.

In besonders brandgefährdeten Betrieben gab es Kommandos Feuerwehr mit der Ausbildung der kommunalen Feuerwehrkommandos und einer zusätzlichen Ausbildung für das jeweilige betriebliche Gefahrenpotenzial. Daneben bestanden hauptamtliche Betriebsfeuerwehren, deren Ausbildungsstandard dem der Freiwilligen Feuerwehr entsprach. Als Beispiel nennt der Artikel das Braunkohlenkombinat Espenhain mit einem Kommando F (Betr.Fw.Abt.) sowie einer hauptamtlichen und einer nebenamtlichen Betriebsfeuerwehr. Im Einsatzfall lag die Einsatzleitung beim jeweiligen Betriebsfeuerwehrkommando als Teil des Organs Feuerwehr.

Am 14. Juli 1973 nahm der Permanente Rat des Weltfeuerwehrverbandes CTIF die Feuerwehr der DDR als neues ordentliches Mitglied auf. Am 19. Dezember 1974 wurde das Gesetz über den Brandschutz in der DDR, das Brandschutzgesetz, verkündet. Es enthielt keinen Hinweis mehr auf die besondere historische Situation, sondern definierte in Artikel 1 den Gegenstand und die Aufgaben des Brandschutzgesetzes.

Feuerwehr in den 1980er Jahren und Publikationen

1982 wurde in der DDR die erste Arbeitsgemeinschaft Feuerwehrhistorik gegründet. Ebenfalls 1982 entstand bei der Berufsfeuerwehr Berlin unter Leitung des damaligen Behördenleiters Oberst Horst Meier der „Spezielle Rettungsdienst“ (SRD) zur Höhenrettung. Dabei wurden Methoden der Bergrettung eingesetzt. 1986 wurde dieser Dienst in der gesamten DDR eingeführt und später in Höhenrettungsdienst (HRD) umbenannt.

Die Feuerwehren der DDR nahmen regelmäßig an den alle vier Jahre stattfindenden Internationalen Feuerwehrwettbewerben des CTIF, der sogenannten Feuerwehrolympiade, teil. Sie traten mit einer Auswahlmannschaft der Berufsfeuerwehren an und erzielten dabei große Erfolge. Bei den VIII. Internationalen Feuerwehrwettkämpfen des CTIF vom 15. bis 21. Juli 1985 in Vöcklabruck in Österreich kam es zu einer deutsch-deutschen Begegnung zwischen der DDR-Auswahlmannschaft und der Sportwettkampfgruppe der Freiwilligen Feuerwehr aus Beselich-Obertiefenbach in Hessen.

Bevor es eine eigene Zeitschrift für die Feuerwehren und die mit dem Brandschutz Beschäftigten gab, erschienen entsprechende Beiträge in „Die Volkspolizei“. Die erste Ausgabe dieser Zeitschrift wurde im März 1948 gedruckt. Im September 1951 erschien die erste Ausgabe von „Unser Brandschutz“, kurz „UB“. Sie war bis zur Wende 1990 die einzige Zeitschrift für das Brandschutzwesen in der DDR. Heute erscheint sie in neuem Layout unter dem Namen „FEUERWEHR Retten Löschen Bergen“.

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