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Gemeinschaft der Heiligen
Die Gemeinschaft der Heiligen nimmt im Apostolischen Glaubensbekenntnis innerhalb des Absatzes über den Heiligen Geist einen Platz mit direktem Bezug zum …
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Bedeutung und Grundidee
Die Gemeinschaft der Heiligen (lateinisch communio sanctorum) bezeichnet im Christentum die geistliche Gemeinschaft aller Getauften. Sie sind Glieder der Kirche und Teil des mystischen Leibes Christi. Im Zusammenhang mit dem Glauben an das ewige Leben gehören dazu nicht nur die gegenwärtig auf der Erde lebenden Gläubigen, sondern auch die Verstorbenen im Himmel und – nach katholischer Lehre – die Verstorbenen im Läuterungszustand.
„Heilige“ meint dabei nicht nur Menschen, die offiziell heiliggesprochen wurden. Gemeint sind grundsätzlich die durch Christus geheiligten Gläubigen. Die Gemeinschaft der Heiligen steht im Apostolischen Glaubensbekenntnis im Abschnitt über den Heiligen Geist und ist unmittelbar mit dem Glauben an die Kirche verbunden.
Entstehung des Ausdrucks und Glaubensbekenntnis
Die älteste bekannte Verwendung des Ausdrucks für eine mystische Verbindung von Lebenden und Toten in Christus findet sich im 4. Jahrhundert bei Nicetas von Remesiana. Die entsprechende Schrift trägt den Titel Competentibus ad baptismum instructionis libelli VI („Sechs Bücher zur Unterweisung der Taufbewerber“).
Bestätigt wurde der Ausdruck im Apostolischen Glaubensbekenntnis: „[Ich glaube] an den Heiligen Geist, die heilige katholische (allgemeine) Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden“. Im Bekenntnis von Nicäa ist diese Formulierung noch nicht enthalten. Auch Augustinus verwendete den Gedanken. Er bezeichnete in De civitate Dei die „ganze erlöste Gemeinde“ um etwa 420 als „Versammlung und Gemeinschaft der Heiligen“ (congregatio societasque sanctorum).
Die zwei Bedeutungen in der katholischen Kirche
Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche ist die Kirche eine Gemeinschaft der Heiligen in zwei miteinander verbundenen Bedeutungen:
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Gemeinschaft an den heiligen Dingen (sancta): Gemeint ist die gemeinsame Teilhabe aller Kirchenmitglieder am Glauben, an den Sakramenten, besonders an der Eucharistie, sowie an Charismen und anderen geistlichen Gaben. Die Eucharistie stellt die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dar und verwirklicht sie zugleich. Nach dem Katechismus der Katholischen Kirche wird diese Bedeutung in KKK Nr. 960 behandelt.
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Gemeinschaft der heiligen Personen (sancti): Gemeint ist die Gemeinschaft aller durch Christus Geheiligten. Sie umfasst Gläubige aller Völker und Zeiten. Dazu gehören die Kirche auf der Erde, die Seligen im Himmel und die Verstorbenen im Läuterungszustand. Gemeinsam bilden sie den einen Leib Jesu Christi; alle Glieder stehen füreinander vor Gott ein.
Die Grundlage dieser Gemeinschaft ist die Liebe. Sie sucht nicht den eigenen Vorteil, sondern führt dazu, alles gemeinsam zu haben und auch mit den eigenen materiellen Gütern Bedürftigen zu helfen. Was ein einzelner Mensch in und für Christus tut oder leidet, soll nach dieser Vorstellung allen zugutekommen. Die irdische Liturgie wird in Einheit mit der himmlischen Kirche gefeiert, also mit allen Engeln und Heiligen.
Gottesdienstliche Erinnerung und geistliche Solidarität
Die Verbindung zwischen den Gläubigen auf der Erde, den Seligen im Himmel und den Verstorbenen im Läuterungszustand wird in der katholischen Liturgie besonders am Fest Allerheiligen am 1. November und am Gedächtnis Allerseelen am 2. November gefeiert. Damit wird die menschliche und göttliche Solidarität innerhalb des einen Leibes Christi sichtbar.
Dag Hammarskjöld fasste die Vorstellung in einer persönlichen Vision zusammen: „Doch mich durchschwebt die Vision von einem seelischen Kraftfeld, geschaffen in einem ständigen Jetzt von den vielen, in Wort und Taten ständig Betenden, im heiligen Willen Lebenden. Die Gemeinschaft der Heiligen und – in dieser – ein ewiges Leben.“