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Bekenntnis von Nicäa

Das Bekenntnis von Nicäa wurde im ersten Konzil von Nicäa 325, dem ersten ökumenischen Konzil, als Definition des christlichen Glaubens beschlossen.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernaussage und Bedeutung
  2. 2. Entstehung und kirchliche Auseinandersetzung
  3. 3. Inhalt des Glaubensbekenntnisses
  4. 4. Sprachen und Übersetzungsfrage
  5. 5. Verhältnis zu älteren Bekenntnissen

Kernaussage und Bedeutung

Das Bekenntnis von Nicäa ist eine verbindliche Definition des christlichen Glaubens, die 325 auf dem ersten Konzil von Nicäa beschlossen wurde. Seine zentrale Aussage lautet: Der menschgewordene Gottessohn Jesus Christus ist mit Gott, dem allmächtigen Vater, wesensgleich. Der Fachbegriff dafür ist homoousios beziehungsweise „eines Wesens“.

Es darf nicht mit dem späteren Nicäno-Konstantinopolitanum verwechselt werden, das auf das erste Konzil von Konstantinopel von 381 zurückgeht und ebenfalls häufig „nicänisches Glaubensbekenntnis“ genannt wird. Das Bekenntnis von 325 wird auch von allen altorientalischen Kirchen anerkannt und ist deshalb das am weitesten anerkannte Bekenntnis im Christentum. In Kirchen, die außerdem das Nicäno-Konstantinopolitanum anerkennen, spielt der ältere Text in der Frömmigkeitspraxis jedoch faktisch keine Rolle.

Entstehung und kirchliche Auseinandersetzung

Kaiser Konstantin der Große berief das Konzil nach Nicäa, dem heutigen İznik in der Türkei, ein. Es war das erste Konzil, dessen Entscheidungen nicht nur für eine Region, sondern für die gesamte Kirche gelten sollten. Anlass waren Streitigkeiten über die Trinitätslehre, also über das Verhältnis von Vater, Sohn und Heiligem Geist. Sie waren durch den Presbyter Arius besonders im griechischsprachigen Teil der Kirche ausgelöst worden.

Mit der Aussage, Christus und der Vater seien wesenseins, wandte sich das Konzil gegen den Arianismus. Danach blieb jedoch umstritten, wie die verwendeten Begriffe auszulegen seien. Athanasius der Große deutete das Bekenntnis in seinem um 350 verfassten Brief „De decretis Nicaenae synodi“ („Über die Beschlüsse der Synode von Nizäa“) entschieden anti-arianisch. Erst das Konzil von Konstantinopel 381 konnte den Streit beilegen.

Später wurde der Text häufig „der Glaube der 318 heiligen Väter“ genannt. Gemeint waren die 318 Bischöfe, die am Konzil teilgenommen haben sollen. Ihre Zahl wurde mit den 318 Knechten verbunden, mit denen Abraham nach Gen 14,14 ausgezogen war. Das Konzil von Ephesos bestätigte 431 ausdrücklich den Wortlaut des Bekenntnisses und erklärte, dass er nicht verändert werden dürfe.

Inhalt des Glaubensbekenntnisses

Das Bekenntnis folgt einem dreiteiligen Aufbau:

• Es bekennt den einen Gott als allmächtigen Vater und Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren.

• Es bekennt Jesus Christus als den einen Herrn und Sohn Gottes. Er ist als Einziggeborener aus dem Vater und aus dessen Wesen gezeugt: „Gott aus Gott, Licht aus Licht, wahrer Gott aus wahrem Gott“. Er ist „gezeugt, nicht geschaffen“ und eines Wesens mit dem Vater. Durch ihn ist alles im Himmel und auf Erden geworden. Für die Menschen und zu ihrem Heil ist er herabgestiegen, Fleisch und Mensch geworden, hat gelitten, ist am dritten Tag auferstanden und in den Himmel aufgestiegen. Er wird wiederkommen, um Lebende und Tote zu richten.

• Es bekennt den Heiligen Geist, führt diesen Teil aber nicht weiter aus.

An das eigentliche Bekenntnis schließt sich eine Verurteilung gegenteiliger Lehren an. Mit dem Anathema, also einem kirchlichen Ausschluss beziehungsweise einer feierlichen Verwerfung, werden Aussagen belegt, nach denen der Sohn einmal nicht existiert habe, vor seiner Zeugung nicht gewesen oder aus dem Nichtseienden entstanden sei. Ebenso zurückgewiesen werden Behauptungen, er stamme aus einer anderen Hypostase oder Wesenheit, sei geschaffen, wandelbar oder veränderbar. „Hypostase“ bezeichnet hier die zugrunde liegende Wirklichkeit oder Seinsweise.

Sprachen und Übersetzungsfrage

Der Artikel gibt das Bekenntnis auf Griechisch, Latein und in deutscher Übersetzung wieder. Der griechische Text beginnt im Plural mit πιστεύομεν („wir glauben“). In der Liturgie erscheint dagegen auch die Singularform πιστεύω („ich glaube“); entsprechend bietet die lateinische Fassung „Credimus“ beziehungsweise „Credo“.

Für „wesensgleich“ verwendet der griechische Text ὁμοούσιον τῷ Πατρί („homoousion to patri“). Die lateinische Version erklärt dies als „unius substantiae cum Patre“, also „einer Wesenheit mit dem Vater“.

Eine sprachliche Frage betrifft das griechische μονογενή. Heutige Übersetzungen und die lateinische Fassung geben es als „eingeboren“, „einziggeboren“ beziehungsweise „unigenitum“ wieder und leiten es von γεννᾶν („geboren“) ab. Ältere lateinische Handschriften des Neuen Testaments übersetzen das Wort dagegen mit „unicus“, also „einzigartig“.

Verhältnis zu älteren Bekenntnissen

Das Bekenntnis ähnelt älteren östlichen Glaubensbekenntnissen, kann aber literarisch nicht eindeutig auf eine bestimmte Vorlage zurückgeführt werden. Sein trinitarischer Aufbau – Glaube an den einen Gott, an den einen Herrn Jesus Christus und an den Heiligen Geist – findet sich auch im Apostolikum und in zahlreichen damaligen Taufbekenntnissen. Dieser Aufbau war auf dem Konzil nicht umstritten.

Neu waren bestimmte Zusätze zur Lehre über Christus. Mit ihnen suchte die Kirche Formulierungen, die der Arianismus nicht im eigenen Sinn deuten konnte. Ältere Bekenntnisse waren auch von Arianern angenommen worden, weil sie deren Aussagen anders auslegten.

Besonders umstritten war das nicht in der Bibel vorkommende Wort homoousios, „wesensgleich“ oder „wesenseins“. Nach einer früheren Auffassung wurde es von Kaiser Konstantin I. oder seinem Hofbischof und Berater Ossius von Córdoba vorgeschlagen. Gerade weil die Arianer diesen Ausdruck in einem Glaubensbekenntnis nicht akzeptieren konnten, nahm ihn das Konzil trotz bestehender Bedenken auf.

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