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Feiertage in Frankreich
Feiertag (Französisch), Datum, Bemerkungen. Neujahr, Jour de l'An, 1. Januar · Ostermontag, Lundi de Pâques, Ostersonntag + 1 d. Tag der Arbeit, Fête du travail …
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Grundlagen und Bedeutung
Die gesetzlichen Feiertage in Frankreich sind für die elf landeseinheitlichen Feiertage in Artikel L3133-1 des Code du travail, also des französischen Arbeitsgesetzbuchs, festgelegt. Sie bestimmen, an welchen Tagen in Frankreich allgemein ein gesetzlicher Feiertag gilt. Daneben gibt es regionale Sonderregelungen: In den Départements Moselle, Bas-Rhin und Haut-Rhin, also im Gebiet Elsass-Moselle, sind wegen historischer Besonderheiten zusätzlich Karfreitag und der 2. Weihnachtsfeiertag, der Stephanustag, arbeitsfrei. Auch in französischen Überseedepartements und Überseegebieten gelten eigene regionale Feiertage.
Die Feiertage sind daher nicht überall in Frankreich vollständig gleich. Man unterscheidet zwischen landeseinheitlichen Feiertagen, die im ganzen Land gelten, und regionalen Feiertagen, die nur in bestimmten Gebieten arbeitsfrei oder offiziell begangen werden.
Landeseinheitliche Feiertage
Frankreich hat elf landeseinheitliche gesetzliche Feiertage. Dazu gehören feste Feiertage mit einem bestimmten Datum und bewegliche Feiertage, deren Datum vom Osterdatum abhängt.
Feste Feiertage sind: Neujahr (Jour de l’An) am 1. Januar, Tag der Arbeit (Fête du travail) am 1. Mai, Tag des Sieges (Victoire 1945) am 8. Mai, Französischer Nationalfeiertag (Fête Nationale Française) am 14. Juli, Mariä Himmelfahrt (Assomption) am 15. August, Allerheiligen (Toussaint) am 1. November, Waffenstillstand von Compiègne 1918 (Armistice 1918) am 11. November und der 1. Weihnachtsfeiertag (Noël) am 25. Dezember.
Bewegliche Feiertage sind: Ostermontag (Lundi de Pâques), der am Tag nach Ostersonntag liegt, Christi Himmelfahrt (Ascension), 39 Tage nach Ostersonntag, und Pfingstmontag (Lundi de Pentecôte), 50 Tage nach Ostersonntag. Diese beweglichen Feiertage haben kein festes Kalenderdatum, sondern werden jedes Jahr entsprechend dem Ostertermin berechnet.
Regionale Sonderregelungen
In den Départements Moselle, Bas-Rhin und Haut-Rhin gelten zusätzlich zwei regionale Feiertage. Karfreitag (Vendredi Saint) liegt zwei Tage vor Ostersonntag. Der 2. Weihnachtsfeiertag oder Stephanustag (Saint Etienne) fällt auf den 26. Dezember. Diese Regelung wird im Artikel ausdrücklich als historisch bedingte Sonderregelung bezeichnet.
Auch in Überseedepartements und Überseegebieten gibt es regionale Feiertage. Karfreitag wird in Martinique und Guadeloupe begangen. Mehrere Gebiete haben außerdem Feiertage zur Abschaffung der Sklaverei (Abolition de l’esclavage): Mayotte am 27. April, Martinique am 22. Mai, Guadeloupe am 27. Mai, Guyane am 10. Juni und La Réunion am 20. Dezember.
In Neukaledonien gibt es am 24. September das Fest der Staatsbürgerschaft (Fête de la citoyenneté). Dieses Datum war ursprünglich der Tag der Besitznahme durch Frankreich im Jahr 1853. Im Jahr 2004 wurde es im Zuge des Abkommens von Nouméa in „Fest der Staatsbürgerschaft“ umbenannt.
Der 8. Mai und Pfingstmontag
Der Feiertag am 8. Mai erinnert an die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht 1945. Seine rechtliche Stellung änderte sich mehrfach. Das Gesetz Nr. 46-934 vom 7. Mai 1946 erklärte den 8. Mai zum gesetzlichen Feiertag. Zunächst wurde er am 8. Mai begangen, wenn dieser auf einen Sonntag fiel, sonst am ersten Sonntag nach dem 8. Mai. Mit dem Gesetz Nr. 53-225 vom 20. März 1953 wurde der Feiertag fest auf den 8. Mai gelegt, unabhängig vom Wochentag.
Das Präsidialdekret Charles de Gaulles Nr. 59-533 vom 11. April 1959 schaffte den Feiertag wieder ab und erklärte den zweiten Sonntag im Mai zum Tag der Siegesfeier. Nach Protesten von Veteranenverbänden wurde der 8. Mai 1965 zur 20-Jahresfeier des Sieges einmalig als Bankfeiertag begangen. Ein weiteres Präsidialdekret vom 17. Januar 1968 führte erneut Siegesfeiern am 8. Mai ein, allerdings erst am Tagesende. 1975 beendete Präsident Valéry Giscard d’Estaing sämtliche offiziellen Veranstaltungen am 8. Mai. Unter Präsident François Mitterrand und Jean Laurain als „ministre des anciens combattants“ wurde der 8. Mai mit dem Gesetz Nr. 81-893 vom 2. Oktober 1981 wieder in die Liste der Feiertage des Arbeitsgesetzbuchs aufgenommen.
Auch der Pfingstmontag war zeitweise umstritten. Von 2004 bis 2007 war er offiziell ein nicht arbeitsfreier Feiertag, damit durch zusätzliche Einnahmen Lücken im Gesundheitssystem geschlossen werden konnten. Nach Protesten wurde diese Regelung am 16. April 2008 aufgegeben.
Diskussionen über Abschaffungen
In der Fünften Französischen Republik, also seit 1958, gab es wiederholt öffentliche Diskussionen über die Abschaffung einzelner Feiertage. Meist standen wirtschaftliche Überlegungen dahinter. Charles de Gaulle schaffte 1959 den 8. Mai als Feiertag ab und begründete dies damit, dass er wirtschaftlich nicht zu finanzieren sei. 1981 wurde der Feiertag unter dem sozialistischen Präsidenten François Mitterrand wieder eingeführt.
Im Jahr 2003 erklärte die konservative Regierung unter Premierminister Jean-Pierre Raffarin und Präsident Jacques Chirac den Pfingstmontag zum „Tag der Solidarität“ und regulären Arbeitstag. Das Gesetz wurde am 30. Juni 2004 von der Nationalversammlung verabschiedet. Es sah vor, dass Arbeitnehmer sieben Stunden pro Jahr länger und unbezahlt arbeiten sollten. Ursprünglich sollte dies durch die Streichung des Pfingstmontags als arbeitsfreier Feiertag erreicht werden. Die eingesparten Gehälter sollten von den Unternehmen in einen Nationalen Solidaritätsfonds zur Stützung des Sozialsystems eingezahlt werden.
Dieser Plan stieß auf heftigen Widerstand der Gewerkschaften. Die Regierung milderte ihn deshalb ab: Postämter, Rathäuser und Schulen blieben am Pfingstmontag weiterhin geschlossen, und auch der Lastkraftwagenverkehr unterblieb. Dadurch wurde ein normaler Arbeitsbetrieb für viele Unternehmen schwierig. Viele Unternehmen zahlten zwar die Abgabe in den Solidaritätsfonds, forderten ihre Angestellten aber nicht auf, am Pfingstmontag zu arbeiten. 2008 wurde der Pfingstmontag wieder zu einem regulären Feiertag. Die sieben Stunden unbezahlter Mehrarbeit und die Unternehmensabgabe an den Solidaritätsfonds blieben jedoch bestehen.
Am 16. Juli 2025 schlug Premierminister François Bayrou vor, zwei Feiertage zu streichen, um das Haushaltsdefizit und die steigende Staatsverschuldung Frankreichs zu bekämpfen. Frankreich müsse mehr als 40 Milliarden € einsparen. Bayrou nannte den 8. Mai und den Ostermontag. Der Vorschlag stieß auf starken Widerstand: Der Gewerkschaftsbund CGT, der französische Hotel- und Gaststättenverband sowie Sprecher der Sozialistischen Partei, von La France insoumise und des Rassemblement National lehnten ihn ab.