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Fazilität
Fazilität (von lateinisch facilitās ‚Leichtigkeit'; englisch facility) ist im Finanzwesen die Bezeichnung für die betraglich begrenzte Möglichkeit, Kredite …
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Begriff und Grundidee
Eine Fazilität ist im Finanzwesen die betraglich begrenzte Möglichkeit, Kredite aufzunehmen oder Guthaben anzulegen. Sie legt damit fest, bis zu welchem Höchstbetrag ein Finanzierungs- oder Anlageangebot genutzt werden kann.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) verwendete den Begriff erstmals im Oktober 1952 für kurzfristige Kredite an seine Mitgliedstaaten. Die damaligen Bereitschaftskreditvereinbarungen („Stand-by-facilities“) geben einem IWF-Mitgliedstaat nach einem Beschluss des IWF das Recht, auf dessen „General Resources Account“ bis zu einem bestimmten Kreditbetrag zuzugreifen. Streng genommen handelt es sich um ein Sonderziehungsrecht, das die dem Mitgliedstaat zustehende Quote übersteigt. Die Vereinbarungen ermöglichen es, bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten Devisen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abzurufen.
Fazilitäten des IWF und Kreditlinien
Der IWF richtete später weitere Fazilitäten ein. Die Erweiterte IWF-Fazilität (Extended Fund Facility, EFF) dient seit 1974 der Behebung strukturbedingter Ungleichgewichte in Zahlungsbilanzen, also von Zahlungsbilanzdefiziten. Darüber hinaus nennt der Artikel konzessionäre Hilfen und Sonderfazilitäten, darunter:
- die Fazilität zur Kompensierung bei Exporterlösausfällen (Compensatory Financing Facility, CFF; 1963),
- die Systemtransformationsfazilität (Systemic Transformation Facility, STF; 1993),
- die Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility, PRGF; 1999),
- die Fazilität zur Stärkung von Währungsreserven (Supplemental Reserve Facility, SRF; 1997) und
- die Vorsorgliche Kreditlinie (Contingent Credit Line, CCL; 1999).
Im internationalen Kreditverkehr wird „Fazilität“ unter anderem für die Revolving Credit Facility, die Stand-by-Facility, die Roll-over-Kredit-Fazilität und die Transferable Loan Facilities verwendet. Im deutschen Bankwesen ist „Kreditlinie“ ein verbreiteter Alternativbegriff. Er kann bei Kontokorrent-, Dispositions-, Lombard- und Effektenlombardkrediten synonym zu „Fazilität“ gebraucht werden. Auch ganz oder teilweise nicht ausgenutzte Kreditzusagen gelten als Kreditlinien. Die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) verwendet in Art. 166 Abs. 8a und Art. 265 Abs. 3 abwechselnd die Begriffe „Kreditlinie“ und „Fazilität“.
Ständige Fazilitäten im Eurosystem
Die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sieht ständige Fazilitäten (Standing Facilities) vor. Dazu gehören im Eurosystem die Einlagefazilität und die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Sie stehen Geschäftsbanken dauerhaft zur Verfügung und können bei Bedarf genutzt werden.
Ihre zentrale Funktion besteht darin, Übernachtliquidität bereitzustellen oder zu absorbieren. Die Zinssätze beider Fazilitäten bilden einen Zinskorridor, innerhalb dessen sich der Tagesgeldzins am Geldmarkt bewegt. Als Leitzinsen signalisieren sie den allgemeinen Kurs der Geldpolitik. Die Verwaltung erfolgt dezentral durch die nationalen Zentralbanken.
Nach Art. 21.1 des Vertrags über die ESZB sind Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten der EZB oder des ESZB gegenüber EU-Mitgliedstaaten, Gebietskörperschaften sowie öffentlichen Unternehmen oder Kommunalunternehmen untersagt.
Einlage- und Spitzenrefinanzierungsfazilität
Bei der Einlagefazilität können Geschäftsbanken überschüssige Liquidität als Sichteinlagen beim ESZB anlegen. Diese Guthaben liegen außerhalb des Mindestreserveguthabens. Die Einlage ist bis zum Beginn des nächsten Geschäftstages unbeschränkt möglich und wird mit dem Zinssatz der Einlagefazilität verzinst. Der Antrag kann an jedem Geschäftstag bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt über den TARGET2-Kommunikationskanal gestellt werden. Zu Beginn des folgenden Geschäftstages werden Einlage und aufgelaufene Zinsen fällig; der Betrag wird dem ursprünglichen Konto wieder gutgeschrieben.
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität ermöglicht Geschäftsbanken bei Kreditbedarf einen Übernachtkredit des ESZB. Voraussetzung sind notenbankfähige Sicherheiten. Der Kredit läuft bis zum Beginn des nächsten Geschäftstages und wird zum Spitzenrefinanzierungssatz gewährt. Auch dieser Kredit kann geschäftstäglich bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt über TARGET2 beantragt werden. Eine am Ende eines Geschäftstages bestehende Kontoüberziehung gilt automatisch als Antrag auf einen Übernachtkredit in Höhe der Überziehung.
Die Banken können dadurch jederzeit Liquidität im Rahmen der Beleihungsgrenze ihrer hinterlegten Kreditsicherheiten beschaffen. Das Instrument dient vor allem der Liquiditätssicherung und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Mindestreserve.
Emissions- und sonstige Fazilitäten
Emissions-Fazilitäten sind Kreditlinien, die Kreditinstitute als Underwriter, also als Übernahmegaranten, erstklassig bonitätsstarken Firmenkunden für die Ausgabe nicht börsenfähiger Geldmarktpapiere („Notes“) bereitstellen. Diese Papiere haben eine Laufzeit von 6 Monaten und können über verschiedene Emissionsformen auf den Geldmarkt gebracht werden.
Bei der Revolving Underwriting Facility (RUF) kann der Firmenkunde die Kreditlinie revolvierend, also wiederholt, nutzen. Die davon abgeleitete Note Issuance Facility (NIF) ist dagegen nur einmalig nutzbar. Modifizierte Formen sind die Transferable Revolving Underwriting Facility (TRUF) sowie die Prime Underwriting Facility (PUF) und die Global Revolving Underwriting Facility (GRUF).
Nach Art. 143 Abs. 2 AEUV können EU-Mitgliedstaaten mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten Beistand durch die Gemeinschaft erhalten. Die Verordnung (EG) Nr. 332/2002 vom 18. Februar 2002 konkretisierte dies durch eine Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen. Sie sah zunächst eine auf 12 Milliarden Euro begrenzte Darlehens-Fazilität für Mitgliedstaaten vor, die den Euro nicht als nationale Währung eingeführt hatten. Wegen der Finanzkrise ab 2007 hob ECOFIN die Obergrenze 2009 zweimal auf insgesamt 50 Milliarden Euro an. Als bisherige Empfänger nennt der Artikel Lettland mit 3,1 Milliarden Euro, Ungarn mit 6,5 Milliarden Euro und Rumänien mit 5 Milliarden Euro; zugleich wird als Ziel die finanzielle Hilfe für jedes Land der Eurozone in Krisenzeiten angegeben.
Die im Juni 2010 gegründete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) war eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in der Stadt Luxemburg. Sie diente als vorläufiger Stabilisierungsmechanismus und ging im Juli 2013 in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) über. Der ESM ist die einzige Institution für die finanzielle Unterstützung von Mitgliedstaaten des Euroraums und Teil des Euro-Rettungsschirms. Allgemein werden auch begrenzte Finanzhilfen oder Kreditzusagen von Regierungen und internationalen Organisationen, etwa Entwicklungsbanken, als Kreditfazilitäten bezeichnet, beispielsweise zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Krisenfällen.