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Europäisches System der Zentralbanken
Aufgaben der Nationalen Zentralbanken · Technische Durchführung der geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rates. · Abwicklung des Zahlungsverkehrs · Verwaltung der …
Inhalt6 Abschnitte
Grundidee und Ziele
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der Europäischen Union. Es wurde im Vertrag von Maastricht 1992 im Rahmen der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen und am 1. Januar 1999 eingeführt.
Die Funktionsweise und Ziele des ESZB sind in Art. 127 ff. AEU-Vertrag und in der ESZB-Satzung geregelt, die dem AEU-Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt ist. Das wichtigste geldpolitische Ziel ist die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, also ein möglichst stabiler Geldwert. Wenn dieses Ziel erreicht ist, soll das ESZB als zweites Ziel die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen.
Das ESZB ist vom Eurosystem zu unterscheiden: Das ESZB umfasst alle EU-Staaten. Zum Eurosystem gehören dagegen neben der EZB nur die nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone, also der Staaten, die den Euro eingeführt haben.
Zentrale Aufgaben
Das ESZB legt die Geldpolitik der Gemeinschaft fest und führt sie aus. Geldpolitik meint Maßnahmen, mit denen Zentralbanken die Geldversorgung und die Stabilität der Währung beeinflussen.
Weitere Aufgaben sind Devisengeschäfte im Rahmen der Wechselkurspolitik. Devisen sind ausländische Währungen; Wechselkurspolitik betrifft das Verhältnis zwischen verschiedenen Währungen.
Das ESZB hält und verwaltet die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten. Außerdem trägt es zur Aufsicht über Kreditinstitute und zur Stabilität der Finanzmärkte bei. Kreditinstitute sind vor allem Banken; Finanzmarktstabilität bedeutet, dass das Finanzsystem möglichst zuverlässig funktioniert.
Eine weitere Aufgabe ist es, das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs zu fördern, also dafür zu sorgen, dass Zahlungen sicher und geordnet abgewickelt werden können.
Organe der EZB
Die Europäische Zentralbank hat mehrere Organe. Das EZB-Direktorium besteht aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten der EZB und vier weiteren Personen, also insgesamt sechs Mitgliedern. Es wirkt an Rechtsentscheidungen mit und führt diese anschließend aus.
Der EZB-Rat besteht aus dem EZB-Direktorium und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Länder, also der Eurostaaten. Er legt die Geldpolitik der Union fest und erlässt die Richtlinien, die für ihre Ausführung notwendig sind. In der Regel tagt er alle 14 Tage.
Der Erweiterte Rat wird vom Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie von allen Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Länder besetzt. Er hat vor allem Beratungsfunktionen. Außerdem bemüht er sich darum, statistische Daten zu erheben und an der Berichterstattung mitzuwirken.
Rolle der nationalen Zentralbanken
Die nationalen Zentralbanken unterscheiden sich nach der Teilnahme ihres Staates am Euro. Die Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder wirken bei Ratsentscheidungen mit und führen Weisungen des Direktoriums aus.
Die Zentralbanken der nicht am Euro teilnehmenden Länder nehmen über den Erweiterten Rat beratende und berichtende Aufgaben im ESZB wahr. Sie sind also Teil des ESZB, gehören aber nicht automatisch zum Eurosystem.
Begriff und Aufgaben der NZB
Eine nationale Zentralbank (NZB) ist die einzelstaatliche Zentralbank eines EU-Mitgliedstaates. Beispiele aus dem Artikel sind die Deutsche Bundesbank als deutsche nationale Zentralbank und die Oesterreichische Nationalbank als österreichische NZB.
Zu den Aufgaben der nationalen Zentralbanken gehört die technische Durchführung der geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rates. Außerdem wickeln sie den Zahlungsverkehr ab und verwalten die nationalen Devisenreserven.
Sie erstellen auch die Zentralbankbilanz und die nationale Zahlungsbilanz. Für die Zahlungsbilanz erheben sie die notwendigen statistischen Daten. Eine Zahlungsbilanz erfasst wirtschaftliche Zahlungen und Transaktionen eines Landes mit dem Ausland.
Mitgliedstaaten und Zentralbanken
Im Eurosystem nennt der Artikel die nationalen Zentralbanken von Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien und der Republik Zypern. Dazu gehören zum Beispiel die Belgische Nationalbank, die Deutsche Bundesbank, die Banque de France, die Banca d’Italia, die Oesterreichische Nationalbank und die Bank von Spanien.
Als nationale Zentralbank eines EU-Mitglieds im Wechselkursmechanismus II (WKM II) nennt der Artikel Dänemark mit der Dänischen Nationalbank. Der Wechselkursmechanismus II ist ein Rahmen für die Wechselkurspolitik von EU-Staaten außerhalb des Eurogebiets.
Als EU-Mitglieder ohne Euro und ohne WKM II werden Polen mit dem Narodowy Bank Polski, Rumänien mit der Rumänischen Nationalbank, Schweden mit der Schwedischen Reichsbank, Tschechien mit der Česká národní banka und Ungarn mit der Magyar Nemzeti Bank genannt.