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Expatriate

In diesen erlernen die Expatriates zumeist im Vorfeld ihrer Entsendung Interkulturelle Kompetenz, Wissen über das Zielland und Möglichkeiten zur Begrenzung …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und zentrale Merkmale
  2. 2. Verbreitung und Besetzungsstrategien
  3. 3. Vorbereitung und finanzielle Folgen
  4. 4. Betreuung, Belastungen und Rückkehr
  5. 5. Steuerliche Anreize und Wahlrecht

Begriff und zentrale Merkmale

Ein Expatriate, kurz Expat, ist eine Person, die ohne Einbürgerung in einem fremden Land oder in einer fremden Kultur lebt. Häufig wird der Begriff enger für meist hochqualifizierte Fach- oder Führungskräfte verwendet, die von einer international tätigen Organisation vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle oder in ein ausgelagertes Projekt entsandt werden. Aus Sicht der aufnehmenden Organisation heißt die Person auch Impatriate oder Inpatriate.

Eine einheitliche Definition gibt es nicht. In der klassischen Bedeutung sind vier Merkmale wichtig: Die Entsendung ist befristet, meist auf ein bis fünf Jahre, sie erfolgt durch eine Organisation, die Person arbeitet im Ausland, und ihre Bindungen an das Heimatland beziehungsweise an das entsendende Unternehmen bleiben bestehen. Die Organisation verfolgt dabei häufig Ziele wie Wissenstransfer, bessere Kommunikation und Kontrolle. Für die Expatriates stehen oft die berufliche oder persönliche Entwicklung im Vordergrund.

Wird der Auslandsaufenthalt von der Person selbst und nicht von einem Unternehmen angestoßen, spricht man von selbstinitiierter Expatriation (self-initiated expatriation). Die betreffenden Führungskräfte werden als ausländische Führungskräfte in lokalen Organisationen (FELO – Foreign Executives in Local Organizations) bezeichnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Expatriate teilweise auch für Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt im Zielland und für andere Formen der Arbeitsmigration verwendet. Dabei wird der Begriff bevorzugt für Arbeitsmigranten aus hochentwickelten Ländern mit hohem sozialen Status gebraucht und dadurch vom Begriff Einwanderer oder Gastarbeiter abgegrenzt. Als Beispiel werden Farang genannt, die dauerhaft, aber ohne Einbürgerung in Thailand leben und ihren Aufenthalt etwa durch einen Visa-Run verlängern.

Verbreitung und Besetzungsstrategien

Mitte der 2000er Jahre wurde geschätzt, dass Expatriates in deutschen Großunternehmen zwischen 0,5 % und 1 % der Belegschaft ausmachen. Für die Zukunft wird davon ausgegangen, dass die Bedeutung klassischer langfristiger Entsendungen zugunsten von Kurzzeitentsendungen, Vielfliegern und virtueller Zusammenarbeit abnimmt.

Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen können grundsätzlich vier Besetzungsstrategien wählen:

  • Bei der ethnozentrischen Strategie werden vor allem Fachkräfte aus dem Stammhaus in die Niederlassung entsendet.
  • Bei der polyzentrischen Strategie werden Stellen in der Niederlassung mit Einheimischen besetzt. In diesem Fall liegt keine Entsendung vor.
  • Bei der regiozentrischen Strategie kommen die Fachkräfte aus der jeweiligen Region oder werden für diese Region eingesetzt. Dadurch entstehen zahlreiche Entsendungen zwischen Niederlassungen innerhalb einer Region.
  • Bei der geozentrischen Strategie versteht sich das Unternehmen als globales Unternehmen und führt Entsendungen sowohl zwischen Stammhaus und Niederlassungen als auch in andere Richtungen durch.

In der Praxis sind Mischformen dieser Strategien üblich. Ob eine Person für eine Entsendung geeignet ist, kann unter anderem durch interkulturelle Assessment-Center geprüft werden.

Vorbereitung und finanzielle Folgen

Zur klassischen Auslandsvorbereitung gehören interkulturelle Trainings. In ihnen erwerben die künftigen Expatriates interkulturelle Kompetenz, also die Fähigkeit, sich mit kulturellen Unterschieden angemessen auseinanderzusetzen. Außerdem lernen sie das Zielland kennen und erhalten Möglichkeiten, einen Kulturschock zu begrenzen.

Die Kosten einer Auslandsentsendung umfassen neben der Vorbereitung auch den Umzug und die Verwaltung. Zusätzlich kann eine Auslandszulage anfallen. Expatriates erhalten neben ihrem Fach- oder Führungskraftgehalt möglicherweise Ausgleichszahlungen für besondere Kosten, zum Beispiel Umzugskosten, Schulkosten der Kinder für eine Auslandsschule oder Kosten für Heimatreisen. Die Auslandszulage kann zugleich einen finanziellen Anreiz für die Entsendung darstellen.

Unterschiedlichen Schätzungen zufolge verursacht eine entsandte Führungskraft ungefähr 40 % mehr Kosten als ein vergleichbarer Mitarbeiter im Heimatunternehmen.

Betreuung, Belastungen und Rückkehr

Das Relocation Management unterstützt Expatriates bei der Eingliederung am neuen Wohnort. Dazu gehören beispielsweise melderechtliche Regelungen und die Wohnungssuche. Während des Auslandseinsatzes können Coachings oder Mediationen der Betreuung dienen.

Eine der größten Unsicherheiten betrifft die Reintegration, also die Rückkehr und Wiedereingliederung in das Heimatland beziehungsweise Stammhaus. Oft ist unklar, welche Position nach der Rückkehr übernommen werden kann. Die Rückkehr auf die frühere Stelle kann außerdem als unbefriedigend empfunden werden.

Zu den beruflichen Problemen können Loyalitätskonflikte zwischen Stammhaus und ausländischer Niederlassung, Schwierigkeiten mit Sprache und Kommunikation im Gastland sowie hoher Arbeitsstress durch Zeitdruck, Anforderungen und Erwartungen gehören. Auch das Privat- und Familienleben kann beeinträchtigt werden. So fallen soziale Kontakte im Heimatland weg, während der Aufbau gleichwertiger Netzwerke im Zielland schwierig sein kann. Partner finden sich möglicherweise ohne eigene berufliche Tätigkeit oder in einer ungewohnten „Hausfrauenrolle“ wieder. Kinder werden aus ihrem bisherigen Umfeld herausgerissen.

Steuerliche Anreize und Wahlrecht

Mehrere europäische Staaten werben um einkommensstarke Expatriates, indem sie für einige Jahre Steuererleichterungen gewähren. Dazu gehören Frankreich, Italien, Portugal, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Deutschland gehört nach dem Artikel nicht zu diesen Staaten.

Das Ausländerwahlrecht und das Wahlrecht im Herkunftsland werden weltweit sehr unterschiedlich geregelt. Nur wenige Länder gewähren Ausländern ein Wahlrecht, meist beschränkt auf die kommunale Ebene. Die meisten Staaten erlauben ihren im Ausland lebenden Staatsbürgern dagegen die Teilnahme an Wahlen. Dieses Wahlrecht kann jedoch eingeschränkt sein oder bei langen Auslandsaufenthalten verfallen. Außerdem können die Registrierung als Wähler und die Stimmabgabe mit erheblichem Aufwand verbunden sein.

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