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Evidenz (Philosophie)
Zur selben Wortfamilie gehören die Fremdwörter Video und Vision. Eine spezielle Ausdrucksweise kennt das österreichische Deutsch mit der Formulierung „etwas …
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Grundidee
Evidenz bezeichnet in der Philosophie das, was aufgrund von Augenschein oder zwingender Schlussfolgerung als unbezweifelbar erkennbar gilt. Gemeint ist eine unmittelbare Einsicht, die als selbstverständlich empfunden wird und für die keine weitere Beweisführung nötig zu sein scheint. Eine auf Evidenz beruhende Gewissheit wirkt also nicht wie eine bloße Vermutung, sondern wie etwas, das sich dem Erkennen direkt aufdrängt.
Der Begriff ist für die Erkenntnistheorie wichtig, weil viele Philosophinnen und Philosophen Wissen als gerechtfertigte Meinung verstehen und fragen, worauf diese Rechtfertigung letztlich beruht. Häufig wird angenommen, dass Wissen ein Fundament braucht, das aus Evidenzen besteht. Um Wissen zu verstehen, muss man daher klären, was Evidenz ist, wie sie zustande kommt und ob Menschen überhaupt über solche sicheren Einsichten verfügen.
Der Artikel weist auch auf eine neuere, andere Bedeutung hin: Ausgehend vom englischen evidence wird Evidenz heute oft als empirischer Nachweis in den Wissenschaften verstanden. Diese Bedeutung kann von der philosophischen Bedeutung abweichen oder ihr sogar teilweise entgegenstehen.
Frühe und klassische Positionen
Im Epikureismus vertritt Epikur (341 v. Chr.–271 oder 270 v. Chr.) eine empiristische Position. Empirismus bedeutet hier: Erkenntnis beruht auf Wahrnehmung. Nach Epikur entstehen Wahrnehmungen durch Emanation aus den Gegenständen, und Wahrnehmungen sind stets wahr.
In der Scholastik beschreibt Johannes Duns Scotus (um 1266–1308) Evidenz als intuitive Erkenntnis. Intuitive Erkenntnis meint eine unmittelbare Anschauung, durch die ein einzelner Gegenstand in seiner Einzigartigkeit erfasst wird. Begriffe und Beschreibungen können nach Scotus immer auch auf andere Gegenstände passen; das wirklich Singuläre eines Gegenstandes erkennt man daher nicht durch die Beschreibung eines Dritten, sondern durch eigene unmittelbare Anschauung.
Diese intuitive Erkenntnis umfasst die sinnliche Präsenz des Wahrgenommenen und das „hier und jetzt“ eines Gegenstandes im Verstand. Besonders das Wissen um das Sein eines Gegenstandes gehört dazu. Ohne intuitive Erkenntnis wüsste der Mensch laut Scotus nichts über sein Innenleben; erst sie ermöglicht Reflexion und Selbsterkenntnis.
Scotus nennt außerdem Erkenntnisgrundlagen, die in ihrem Ursprung nicht beweisbar sind: die Prinzipien der Logik, also Identität, Widerspruch und ausgeschlossener Dritter; die Gegenstände unmittelbarer sinnlicher Erfahrung; und die Intentionalität des eigenen Handelns, etwa beim künstlerischen Akt oder beim Willensakt. Unmittelbare Evidenz kann deshalb als klar einleuchtender Sachverhalt verstanden werden, der weder bewiesen noch widerlegt werden muss. Gewissheit ist dann die „feste, in der Evidenz begründete Zustimmung“.
Vernunft, Erfahrung und Subjektivität
Im Rationalismus steht René Descartes (1596–1650) für die Suche nach einer sicheren Begründung wissenschaftlicher Erkenntnis. Rationalismus bedeutet hier: Der entscheidende Zugang zur Gewissheit liegt im Denken. Vorstellungen sind für Descartes evident, wenn sie klar und deutlich sind, lateinisch clare et distincte. Das zeigt sich, wenn eine Vorstellung „dem aufmerksamen Geist gegenwärtig und offenkundig ist“. Der Ausgangspunkt der Erkenntnis ist die letzte Evidenz des sich selbst denkenden Subjekts: cogito ergo sum.
Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) übernimmt viele Gedanken von Descartes, präzisiert sie und verbindet sie mit einer umfassenderen Theorie. Auch für Leibniz gründet Evidenz nicht in der Empirie, also nicht in der Erfahrung, sondern im Denken. Er beschreibt sie als lichtvolle Gewissheit, die aus der Verbindung von Vorstellungen entsteht.
John Locke (1632–1704) entwickelt dagegen eine empiristische Position: In der sinnlichen Intuition gründen alle certainty, also Gewissheit, und alle Evidenz unseres Wissens. David Hume (1711–1776), der als Skeptiker dargestellt wird, versteht Evidenz nur als subjektive Gewissheit. Sie reicht für ihn nicht aus, um Wissenschaften zu begründen.
Immanuel Kant (1724–1804) unterscheidet zwischen unmittelbarer Evidenz und mittelbarer Evidenz. Mittelbare Evidenz steht bei ihm unter der Bedingung einer möglichen Erfahrung, besonders in Bezug auf die Grundsätze des reinen Verstandes. Evidenz kann nach Kant intuitiv oder diskursiv sein, also anschaulich oder begrifflich.
Evidenz in Gefühl, Urteil und Phänomenologie
Friedrich Schleiermacher (1768–1834) betont in seiner Dialektik, dass Wissen mit einem Gefühl des Überzeugtseins verbunden ist. Dieses Gefühl kann Evidenzgefühl genannt werden.
Für Franz Brentano (1838–1917), den Begründer der Aktpsychologie, ist Evidenz grundlegend für seine Auffassung von Wahrheit. Er lehnt die Korrespondenztheorie ab, also die Theorie, Wahrheit sei die Übereinstimmung eines Urteils mit einem Gegenstand, weil sie seiner Ansicht nach in einen Zirkel führen müsse. Evident nennt Brentano Urteile, die eine vollkommen einfache Erlebnisqualität ausdrücken. Solche Erfahrungen lassen sich nicht auf einfachere Bestimmungen zurückführen. Der Begriff Evidenz ist für ihn deshalb nicht definierbar, sondern nur erfahrbar. Als Beispiel nennt der Artikel: An der Wahrheit der Summe 1 + 1 = 2 gebe es keinen Zweifel.
Evidente Urteile entstehen bei Brentano durch Intuition und beziehen sich auf innere Wahrnehmung sowie einfache Beziehungen zwischen Begriffen. Die Gleichsetzung von wahr und evident überträgt er auch auf die Ethik: Dort bedeutet evident dann gut. Auch das Gute lässt sich nicht exakt bestimmen, sondern nur in konkreten emotionalen Akten der Zustimmung, also Liebe, oder der Ablehnung, also Hass, erfahren.
Edmund Husserl (1859–1938), ein Schüler Brentanos, entwickelt daraus die Phänomenologie. Für Husserl ist Evidenz das objektive Gegenstück zum subjektiven Fürwahrhalten, das er Intention nennt. Evidenz besteht, wenn eine setzende, besonders eine behauptende Intention durch eine passende Wahrnehmung bestätigt wird. Diese Wahrnehmung kann auch eine Synthesis, also ein Zusammenhang mehrerer Einzelwahrnehmungen, sein. Evident kann auch sein, dass ein behaupteter Sachverhalt gerade nicht gegeben ist.
Husserl hält das subjektive Fürwahrhalten für irrtumsfähig. Darum kann Evidenz mehr oder weniger vollkommen sein. Im vorwissenschaftlichen Bereich sind Evidenz und Wahrheit grundsätzlich relativ und reichen für das Alltagsleben aus. Wissenschaft sucht dagegen Wahrheiten, die „ein für allemal und für jedermann gültig“ sind. Der wissenschaftliche Prozess korrigiert sich durch neue Erkenntnisse immer weiter und orientiert sich am Ideal vollkommener Evidenz. Dieses Ideal kann aber in einem unendlichen Horizont liegen. Deshalb darf bei offenen Fragen keine endgültige Evidenz behauptet werden. Selbst das Dasein der Welt ist für Husserl keine apodiktisch, also unbedingt sicher, zu behauptende Evidenz.
Analytische Philosophie und Kritik
George Edward Moore (1873–1958), Mitbegründer der Analytischen Philosophie zusammen mit Wittgenstein, vertritt eine Common-Sense-Philosophie. Sie richtet sich gegen den philosophischen Skeptizismus, also gegen die These, es gebe überhaupt kein sicheres Wissen, jedenfalls nicht über Sachverhalte der äußeren Realität.
Ludwig Wittgenstein (1889–1951) behandelt das Problem, wann Evidenz als gegeben gilt und welche Rolle gemeinsame Überzeugungen spielen. Seine Beispiele zeigen, dass Menschen bestimmte Dinge als sicher ansehen können, obwohl sie keine direkte Sinnesevidenz dafür haben. Er nennt etwa die Sicherheit, dass ein Freund nicht Sägespäne im Leib oder Kopf hat, gestützt auf das, was man gehört, gelesen und erfahren hat. Auch historische Evidenz deutet für ihn darauf hin, dass die Erde schon lange vor seiner Geburt existiert habe; die entgegengesetzte Hypothese habe nichts für sich.
In der Kritik wendet sich Wilfrid Sellars (1912–1989), ein Naturalist, gegen bestimmte Voraussetzungen der Phänomenologie und gegen Analysen des Wissensbegriffs, die mit Sinnesdaten verbunden sind. Er kritisiert die Annahme, man könne ein Wissen von Sinneswahrnehmungen haben, das unabhängig vom begrifflichen Apparat sei, den man bei der Wahrnehmung bestimmter Objekte verwendet. Diese Kritik richtet sich unter anderem gegen Clarence Irving Lewis und gegen den Positivismus Rudolf Carnaps.
Wolfgang Stegmüller (1923–1991) beschreibt Evidenz als „eine Einsicht ohne methodische Vermittlungen“ und als eine wesentliche Säule unseres Argumentierens. Alles Argumentieren, Ableiten, Widerlegen und Überprüfen sei ein ständiger Appell an Evidenzen. Dabei sei Evidenz nicht der Gegenstand der Rechtfertigung, sondern das „Wie“ des Urteilens.
Für Stegmüller ist das Evidenzproblem absolut unlösbar: Wer für Evidenz argumentiert, gerät in einen Zirkel, weil er Evidenz schon voraussetzen muss, um sie zu beweisen. Wer gegen Evidenz argumentiert, widerspricht sich selbst, weil auch diese Argumentation wieder als evident vorausgesetzt werden muss.