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Diplomlehrer

Diplomlehrer (Dipl.-Lehrer) war in der DDR eine Berufsbezeichnung und ein akademischer Grad für Absolventen des Diplomlehrerstudiums an Universitäten und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Lehrbefähigung
  2. 2. Entwicklung in der DDR
  3. 3. Studium und Praktika
  4. 4. Diplomverfahren
  5. 5. Anerkennung nach der Wiedervereinigung
  6. 6. Sonderformen

Begriff und Lehrbefähigung

Diplomlehrer, abgekürzt Dipl.-Lehrer, war in der DDR sowohl eine Berufsbezeichnung als auch ein akademischer Grad. Er wurde an Absolventinnen und Absolventen eines Diplomlehrerstudiums an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen vergeben. Das Studium konnte auch als Fernstudium absolviert werden.

Mit dem Hochschulabschluss erwarb man in der Regel die Lehrbefähigung für den Fachunterricht in zwei Fächern bis zur Klasse 12, also bis zum Abitur. Die normale Studiendauer betrug vier Jahre, also acht Semester; in manchen Fällen dauerte das Studium fünf Jahre, also zehn Semester. In der universitären Ausbildung konnte der Abschluss außerdem die Lehrbefähigung bis zum Vordiplom einschließen. Das Vordiplom bezeichnete das Grundstudium bis zum vierten Semester an einer Hochschule oder Universität.

Entwicklung in der DDR

In den 1960er Jahren unterschied sich die Lehrerausbildung noch danach, für welchen Umfang die Lehrbefähigung gelten sollte. Diese Unterschiede zeigten sich in Studieninhalten und Studienzeiten. Ab dem 1. Mai 1969 wurde die Ausbildung von Oberschullehrern schrittweise vereinheitlicht. An die Stelle von Staatsexamina traten nun Abschlüsse als Diplomlehrer.

Während einer Übergangszeit war der Abschluss noch mit einem Staatsexamens- oder Fachlehrerzeugnis verbunden. Darin wurde zusätzlich angegeben, ob die Lehrbefähigung bis Klasse 10 oder bis Klasse 12 galt.

Ab dem 1. Juni 1971 war die Diplomlehrerausbildung allgemein auf den Fachunterricht an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen der DDR ausgerichtet. Es wurde nicht mehr zwischen Lehrkräften für die Polytechnische Oberschule, kurz POS, bis Klasse 10 mit Mittlerer Reife, und der Erweiterten Oberschule, kurz EOS, bis Klasse 12 mit Abitur, unterschieden. Auf den Zeugnissen standen deshalb keine Klassenstufen mehr, sondern die „Lehrbefähigung zur Erteilung des Fachunterrichts der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen der DDR“. Da die EOS zu diesen Schulen gehörte, umfasste die Lehrbefähigung auch den Unterricht bis Klasse 12.

Im Zuge dieser Vereinheitlichung wurden Themen der Abiturstufe generell Bestandteil der Ausbildung. Diplomlehrer sollten aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung grundsätzlich zwischen POS und EOS wechseln können.

Studium und Praktika

Voraussetzung für ein Lehrerstudium in der DDR waren das Abitur oder die Hochschulreife. Die Hochschulreife konnte auch nach Klasse 10, also nach der Mittleren Reife, in einem einjährigen Vorkurs direkt an der Universität erworben werden. Dies betraf meist besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die den Abiturstoff in einem Jahr schaffen konnten.

Die Regelstudienzeit lag bei vier Jahren oder fünf Jahren nach einem streng vorgegebenen Studienplan. In dieser Zeit mussten alle Prüfungen, mindestens drei Schulpraktika, zwei weitere Praktika und die Diplomarbeit erfolgreich abgeschlossen werden.

In der universitären Ausbildung wurde nicht zwischen Fachstudium und Lehramtsstudium getrennt. Zum Beispiel studierten angehende Diplommathematiker und angehende Diplomlehrer für Mathematik dieselben grundlegenden Stoffgebiete und legten dieselben Prüfungen ab. Unterschiede gab es in Ergänzungen: Diplommathematiker belegten zum Beispiel zusätzlich ingenieurwissenschaftliche Bereiche, Diplomlehrer behandelten zusätzlich euklidische Geometrie. In naturwissenschaftlichen Studienrichtungen war es ähnlich.

Wegen der hohen fachlichen Anforderungen brachen viele Studierende schon nach dem ersten Studienjahr ab. Durchschnittlich erreichten nur rund 50 % der Studienanfänger eines Fachbereichs das Studienziel und damit den Grad Diplomlehrer; in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtungen waren es eher noch weniger.

Neben den zwei gewählten Fachgebieten wurden auch Russisch, Marxismus-Leninismus, Pädagogik, Psychologie, Methodik beziehungsweise Allgemeine Didaktik des Hauptfaches und Methodik des Nebenfaches geprüft. In den 1980er Jahren konnte ein weiteres Nebenfach hinzukommen, zum Beispiel Informatik.

Zu den Praktika gehörten ein Orientierungspraktikum nach dem zweiten Semester mit anschließender Mitarbeit im Ferienlager, ein wöchentliches Schulpraktikum zwischen dem dritten und siebten Semester, außerdem ein Kulturpraktikum und ein Wehrerziehungspraktikum. Am Ende des Studiums folgte ein dreimonatiges Schulpraktikum. Es umfasste eine zwei- bis dreiwöchige Hospitationsphase, also Unterrichtsbeobachtung, und anschließend eigenständiges Unterrichten. Zum Abschluss wurden zwei Unterrichtsproben im Haupt- und Nebenfach sowie eine schriftliche Examensarbeit in Methodik, Pädagogik oder Psychologie absolviert.

Diplomverfahren

Das Diplom war im Hochschulwesen der DDR der erste akademische Grad. Das Recht, das Diplom im Rahmen der Diplomlehrerausbildung zu verleihen, hatten Universitäten und Pädagogische Hochschulen, wenn ihnen dieses Recht durch den Minister für Hochschul- und Fachschulwesen verliehen worden war.

Für die Eröffnung des Diplomverfahrens mussten die im Studienplan festgelegten Anforderungen erfüllt sein. Dazu gehörte die bestandene Hauptprüfung, die mit dem 1. Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar war, sowie das Vorliegen der Diplomarbeit. Grundlage des Diploms waren die bestandene Hauptprüfung als Nachweis der notwendigen wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die erfolgreiche öffentliche Verteidigung der eingereichten Diplomarbeit.

Anerkennung nach der Wiedervereinigung

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands durften die Berufsbezeichnung und der akademische Grad Diplomlehrer weiter geführt werden. Die Anerkennung wurde in einer Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen geregelt.

Diese Regelung betraf vor allem die Zuordnung der in der DDR absolvierten Lehrerausbildungen zu den Laufbahnen in der Bundesrepublik Deutschland, den Ersatz des Vorbereitungsdienstes und der 2. Staatsprüfung durch eine Bewährungsfeststellung sowie die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse zwischen den Ländern, besonders beim Lehreraustausch.

Bei der Eingruppierung in Besoldungsgruppen unterschieden die Länder in der Praxis wieder danach, ob Diplomlehrer der POS oder der EOS zugeordnet wurden. Wer ausschließlich an der POS unterrichtet hatte, wurde Schularten der Sekundarstufe I zugeordnet. Wer an der EOS unterrichtet hatte, wurde Schularten der Sekundarstufe II zugeordnet.

Sonderformen

Es gab besondere Formen des Diplomlehrers. An der Universität Rostock wurde der Diplomlehrer für Hilfsschulen ausgebildet. Hilfsschulen waren besondere Einrichtungen für Menschen mit einer Lernbehinderung. Dieses Studium war integrativ angelegt und hatte den Schwerpunkt Lernbehinderung.

Daneben gab es den Diplomlehrer für eine sonderpädagogische Fachrichtung, der an Sonderschulen eingesetzt wurde. Dabei handelte es sich um Diplomlehrer mit einem vier- bis fünfjährigen Studium für die Klassen 5 bis 10 und einem zweijährigen Zusatzstudium in einer sonderpädagogischen Fachrichtung.

Eine weitere Sonderform nennt der Artikel für die RWTH Aachen. Dort wird an Absolventinnen und Absolventen bestimmter Studiengänge für das Lehramt der Sekundarstufe II der Fakultät Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften und der Philosophischen Fakultät der Diplomgrad Diplom-Gymnasiallehrerin beziehungsweise Diplom-Gymnasiallehrer, abgekürzt Dipl.-Gyml., verliehen. Voraussetzung ist die erfolgreich absolvierte Erste Staatsprüfung. Eine Diplomarbeit muss dafür, anders als sonst üblich, nicht eingereicht und öffentlich verteidigt werden.

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