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Eindeutschung
Eindeutschung. Angleichung der Schreibung von Fremdwörtern an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung. Artikel · Diskussion.
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Begriff und Abgrenzung
Eindeutschung, auch Germanisierung genannt, bedeutet die Anpassung der Schreibung von Fremdwörtern an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung. Ein Beispiel ist „Büro“ statt französisch „Bureau“.
Bei Orts- und Familiennamen bezeichnet Eindeutschung einen diachronischen, also über längere Zeit ablaufenden Prozess. Dabei wird ein fremdsprachiger Name durch Wegfall, Veränderung oder Hinzufügen von Lauten an deutsche Silben und Morpheme (bedeutungstragende Wortteile) angepasst, etwa „Königgrätz“ statt tschechisch „Hradec Králové“.
Davon ist die Verdeutschung zu unterscheiden: Sie sucht deutsche Entsprechungen für Fremdwörter, zum Beispiel „Datenverarbeitung“ für englisch „data processing“.
Eingedeutschte Fremdwörter
Beispiele für angepasste Schreibweisen sind „Fassade“ für „Façade“, „Fete“ für „Fête“, „Keks“ für „Cakes“, „Klub“ neben „Club“, „Schal“ für „Shawl“, „Soße“ neben „Sauce“ und „Streik“ für „Strike“. Teilweise stehen eingedeutschte und andere Schreibweisen nebeneinander, etwa „Geografie“ neben „Geographie“, „Hatschek“ neben „Háček“ sowie „Portmonee“ neben „Portemonnaie“.
Nicht jede Eindeutschung setzte sich durch. Die Dudenredaktion oder der Rechtschreibrat nahmen unter anderem „Karakter“ für „Charakter“, „Kola“ für „Cola“, „Majonäse“ für „Mayonnaise“, „Joga“ für „Yoga“, „Panter“ für „Panther“, „Spagetti“ für „Spaghetti“ und „Zäsium“ für „Caesium“, auch „Cäsium“, wieder zurück.
Ortsnamen und Exonyme
Deutsche Siedlungsaktivitäten gingen mit der Eindeutschung schon vorhandener Flur- und Ortsnamen einher. Die Ausgangswörter werden fünf Sprachfamilien zugeordnet:
- Slawisch: „Danzig“ (Gdańsk), „Bautzen“ (Budišin), „Graz“ (Grádec).
- Romanisch, meist vulgärlateinisch oder rätoromanisch: „Montabaur“ (Mons Tabor), „Bozen“ (Baudianum), „Köln“ (Colonia).
- Germanisch, jedoch nicht als Derivat des (vor-)althochdeutschen einzuordnen: „Niebüll“ (Nibøl), „Sylt“ (Sild), „Harrislee“ (Haringslof).
- Baltisch: Ortsnamen aus der Ostkolonisation auf dem Gebiet des Deutschordensstaates, meist altpreußisch in Ostpreußen oder livisch in Kurland, etwa „Tilsit“ (Tilžė), „Ragnit“ (Ragas), „Windau“ (Vǟnta).
- Vorrömisch, meist keltisch oder rätisch: „Kempten“ (Καμβοδουνον), „Bregenz“ (Brigantion), „Mainz“ (Moguntiacum).
Als Exonyme gelten zudem eingedeutschte Namen für Orte ohne autochthone deutschsprachige Bevölkerung. Wegen ihrer überregionalen Bedeutung wurden beispielsweise „Mailand“ für Milano, „Moskau“ für Москва́ und „Theben“ für Θῆβαι eingedeutscht.
Familiennamen
Bei Familiennamen lässt sich Eindeutschung schwerer nachvollziehen. Je früher eine Person mit ihrem Namen in den deutschsprachigen Raum kam, desto stärker ist die Anpassung meist erkennbar. Auch Literalität und Mundart wirken mit.
Im Wesentlichen gelten dieselben Kategorien wie bei Ortsnamen; zusätzlich werden altpreußische, lettische und litauische Namen berücksichtigt. Während des Humanismus entstand als Gegenbewegung die Latinisierung von Personennamen, weil antike Sprachen in Mode kamen.
Rechtliche Namensanpassung in Deutschland
Seit 2007 erlaubt Art. 47 EGBGB Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, ihre Namen „anzugleichen“, also einzudeutschen. Dies soll die Integration und den Umgang im allgemeinen Geschäftsgebaren, zum Beispiel bei Katalogbestellungen, erleichtern.
Es gibt zwei Fallgruppen. Die formelle Anpassung soll Strukturen fremden Namensrechts, etwa Vatersnamen und Namensketten, auflösen und in das grundlegende deutsche Prinzip von Vor- und Nachname einordnen. Die materielle Anpassung erlaubt inhaltliche Änderungen: „Aleksandr“ und „Krystyna“ können zu „Alexander“ und „Christina“, „Šmok“ oder „Heydebrekt“ zu „Schmock“ oder „Heidebrecht“ werden. Möglich ist auch, ausschließlich einen deutschen Vornamen oder zusätzlich einen deutschen Vornamen anzunehmen.
Falls eine gewünschte oder notwendige Änderung nicht über das Standesamt möglich ist, kann sie nach dem Namensänderungsgesetz erfolgen. Punkt 37.2 der zugehörigen Verwaltungsvorschrift nennt weitere Änderungstatbestände.