Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
Er zielt darauf ab, weit über Abfallwirtschaft hinauszugehen und am Anfang der Produktionskette anzusetzen, beim Design von Produkten. Das soll Langlebigkeit, …
Inhalt6 Abschnitte
Ziel und Bedeutung
Der zweite EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft („Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“) wurde von der Europäischen Kommission im März 2020 als Teil des europäischen Grünen Deals verabschiedet. Er soll die Kreislaufwirtschaft deutlich über die Abfallbewirtschaftung hinaus erweitern: Maßnahmen setzen bereits am Anfang der Produktionskette und besonders beim Produktdesign an. Produkte sollen langlebiger, reparierbar und technisch aufrüstbar sein. Nach mehreren Nutzungszyklen sollen ihre Rohstoffe möglichst durch Recycling zurückgewonnen werden können.
Der Plan verbindet Umweltschutz mit grünem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Er sieht strengere Anforderungen an Energieeffizienz und Schadstofffreiheit, bessere Verbraucherinformationen, neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle und stärkere Märkte für kreislauffähige Produkte sowie sekundäre Rohstoffe vor. Sekundäre Rohstoffe sind Materialien, die durch Recycling aus Abfällen zurückgewonnen und erneut eingesetzt werden.
Der Aktionsplan ist selbst nicht rechtlich bindend. Er ist ein politisches Programm, das mit einem Zeitplan ankündigt, welche rechtlichen und politischen Schritte in den folgenden Jahren verwirklicht werden sollen.
Entstehung und politischer Rahmen
Ein erster EU-Aktionsplan mit dem Titel „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ wurde 2015 beschlossen. Er umfasste 54 Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verbrauch, Abfallbewirtschaftung, Sekundärrohstoffmärkte, Lebensmittelverschwendung, Innovation, Investitionen und Monitoring. Weitere Maßnahmen folgten, darunter 2018 die EU-Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft.
Im März 2019 bewertete die Europäische Kommission den ersten Plan als erfolgreich und erklärte, alle 54 Maßnahmen seien umgesetzt worden. Im Dezember 2019 stellte die EU den europäischen Grünen Deal mit einer Roadmap zur Klimaneutralität bis 2050 vor. Auf dieser Grundlage veröffentlichte die Kommission im März 2020 sowohl eine neue Industriestrategie als auch den zweiten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.
Nach Beginn der COVID-19-Pandemie bestätigte der Rat im Dezember 2020 in seinen Schlussfolgerungen zur wirtschaftlichen Erholung das Bekenntnis zur Kreislaufwirtschaft. Am 17. Februar 2021 verabschiedete das Europäische Parlament den Aktionsplan mit großer Mehrheit.
Nachhaltige Produkte und Geschäftsmodelle
Ein Schwerpunkt ist die Verbesserung des Produktdesigns, weil bis zu 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts bereits in der Designphase bestimmt werden. Vorgaben zu Langlebigkeit und Garantien sollen erweitert werden. Das „Recht auf Reparatur“ soll Reparaturen und technische Upgrades erleichtern; Einwegprodukte sollen eingeschränkt werden.
Kreislauforientierte Geschäftsmodelle werden gefördert. Bei Vermietungen bleibt beispielsweise das Produkt beim Unternehmen, sodass dieses einen eigenen wirtschaftlichen Anreiz hat, haltbare Waren herzustellen. Auch die öffentliche Hand soll ihre große Kaufkraft durch eine kreislauforientierte Beschaffung einsetzen und dadurch die Nachfrage nach entsprechenden Produkten steigern.
Produkte sollen so gestaltet werden, dass nach allen Wiederverwendungszyklen ihre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Gefährliche Substanzen sollen schon bei der Produktion vermieden werden. Bestehende Regeln, etwa zum Ökodesign, sollen erweitert und verbindlicher werden. Ökodesign bedeutet, Umweltwirkungen bereits bei der Gestaltung eines Produkts zu berücksichtigen.
Gefördert wird außerdem die Industriesymbiose: Informationssysteme sollen ermöglichen, dass Nebenprodukte eines Unternehmens als Rohstoffe eines anderen Unternehmens verwendet werden. Verbesserte Angaben, beispielsweise durch das EU-Umweltzeichen EcoLabel, sollen Verbraucher informieren und vor Greenwashing schützen, also vor irreführenden Behauptungen über angebliche Umweltvorteile.
Produktfelder, Abfall und Rohstoffkreisläufe
Der Aktionsplan kündigt einen anfänglichen Schwerpunkt auf sieben Produktkategorien an. Im vorliegenden Artikel werden jedoch nur sechs ausdrücklich aufgezählt: Elektronik und IT, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Textilien, Bauwirtschaft sowie Lebensmittel und Dünger. Für diese Wertschöpfungsketten beschreibt der Plan jeweils zentrale Probleme und geplante Maßnahmen.
Beim Aufbau eines Marktes für sekundäre Rohstoffe werden Angebot und Nachfrage miteinander verbunden. Vorgaben für Recyclingquoten, etwa bei Kunststoffen, sollen das Angebot recycelter Materialien erhöhen. Mindestquoten für den Anteil recycelten Materials in neuen Produkten sollen zugleich die Nachfrage stärken.
Vereinheitlichte Sammelsysteme und eine standardisierte Klassifizierung der Materialien sollen den Handel erleichtern und für größere Klarheit über die Eigenschaften von Recyclingrohstoffen sorgen. Informationen über enthaltene Stoffe sollen verbessert und gefährliche Stoffe möglichst vermieden werden. Bis 2030 soll die Menge des Restmülls aus Haushalten halbiert werden. Außerdem will die EU problematische Abfallexporte verhindern.
Übergreifende Maßnahmen und Umsetzung
Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft soll sozialverträglich gestaltet werden, besonders für stark betroffene Regionen und Bevölkerungsgruppen. Finanzpolitische Instrumente sollen angepasst werden. Dazu gehören ökologische Steuern sowie Berichtspflichten, durch die Unternehmen ihre rein finanzielle Bilanz um Umweltkriterien ergänzen. Forschung, Innovation und Digitalisierung sollen die Umstellung unterstützen.
International will die EU eine Vorreiterrolle einnehmen, Abkommen zur Kreislaufwirtschaft fördern und Partnerschaften entsprechend ausrichten, beispielsweise mit Afrika und mit EU-Beitrittskandidaten.
Der ursprüngliche Zeitplan steht im Anhang des Aktionsplans. Die Kommission veröffentlicht fortlaufend den tatsächlichen Stand der einzelnen Maßnahmen und Informationen zu öffentlichen Konsultationen. Einige Vorhaben verzögerten sich infolge der COVID-19-Pandemie. Zugleich sollten die umfangreichen Mittel für die wirtschaftliche Erholung die Kreislaufwirtschaft auch auf nationaler Ebene beschleunigen. Dafür waren 37 % der Mittel des Wiederaufbaufonds an den europäischen Grünen Deal gebunden.
Bewertung und Kritik
Die Grundrichtung des Aktionsplans wurde von Wirtschaft, Industrie, Umweltorganisationen und anderen europäischen Institutionen überwiegend positiv aufgenommen. Der Schwerpunkt auf grünem Wachstum machte ihn für Industrie und Wirtschaft anschlussfähig; grundsätzliche Opposition gab es kaum. Mehrfach wurde jedoch eine schnellere Umsetzung durch konkrete und rechtlich bindende Maßnahmen verlangt. Plastik- und Stahlhersteller sowie die Recyclingindustrie forderten beispielsweise ein schnelleres Ende der Deponierung recycelbarer Rohstoffe.
Ein zentraler Kritikpunkt ist das Fehlen verbindlicher Ziele zur Senkung des gesamten Ressourcenverbrauchs. Ein früher Entwurf hatte noch vorgesehen, den Fußabdruck pro Person bis 2030 zu halbieren; dieses Ziel wurde aus der Endfassung gestrichen. Umweltorganisationen und das Europäische Parlament kritisierten dies.
In akademischen Beiträgen wird zudem bezweifelt, dass ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts mit der notwendigen Verringerung des ökologischen Fußabdrucks um 70–80 % vereinbar ist. Kritisiert wird auch, dass die Wachstumsorientierung grundlegende gesellschaftliche Ursachen ausblenden könne. Genannt werden dabei Überkonsum und Rebound-Effekte, bei denen Effizienzgewinne durch eine stärkere Nutzung teilweise oder vollständig aufgehoben werden. Insgesamt bestand breite Zustimmung zum Ziel der Kreislaufwirtschaft, verbunden mit Forderungen nach klareren Reduktionszielen sowie einer schnelleren und weitergehenden Umsetzung.