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Dreyfus-Affäre
Die Dreyfus-Affäre war ein Justizskandal, der die französische Politik und Gesellschaft in den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts tief spaltete.
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Kern der Affäre
Die Dreyfus-Affäre war ein Justizskandal in Frankreich, der die Dritte Französische Republik in den Jahren nach 1894 tief erschütterte. Im Mittelpunkt stand Alfred Dreyfus, ein jüdischer Hauptmann der Artillerie aus dem Elsass. Er wurde 1894 von einem Pariser Kriegsgericht wegen angeblichen Landesverrats zugunsten des Deutschen Kaiserreichs verurteilt. Die Verurteilung beruhte auf rechtswidrigen Beweisen, zweifelhaften Handschriftengutachten und einem geheimen Dossier, das weder Dreyfus noch seinem Verteidiger vollständig bekannt war.
Die Affäre wurde zu einer politischen und moralischen Krise, weil hohe Militärkreise die Aufhebung des Fehlurteils verhindern wollten. Antisemitische, klerikale und monarchistische Zeitungen und Politiker hetzten gegen Dreyfus und seine Unterstützer. Auf der anderen Seite kämpften Familienangehörige, Juristen, Politiker, Journalisten und Schriftsteller für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Besonders bekannt wurde Émile Zolas Artikel „J’accuse…!“ vom 13. Januar 1898.
Am Ende wurde Dreyfus zwar 1899 nach einem zweiten Prozess erneut verurteilt, kurz darauf aber begnadigt. Erst am 12. Juli 1906 hob das zivile Oberste Berufungsgericht das Urteil endgültig auf und rehabilitierte ihn vollständig. Dreyfus wurde wieder in die Armee aufgenommen, zum Major befördert und zum Ritter der Ehrenlegion ernannt.
Vom Bordereau zur Verurteilung
Ausgangspunkt war ein zerrissenes Schreiben, das die Putzfrau Marie Bastian am 25. September 1894 aus dem Papierkorb des deutschen Militärattachés Maximilian von Schwartzkoppen entwendete. Der französische Nachrichtendienst setzte es wieder zusammen. Das Schreiben, später „Bordereau“ genannt, war ein Begleitbrief zu fünf geheimen militärischen Dokumenten, darunter Unterlagen über das 120-mm-Geschütz, Artillerieformationen, Madagaskar und den Entwurf der Schießvorschrift der Feldartillerie vom 14. März 1894.
Da die Handschrift zunächst niemandem sicher zugeordnet werden konnte, wurde ein Täterprofil erstellt. Weil es um Artillerieunterlagen ging und verschiedene militärische Themen genannt wurden, verdächtigte man einen Artillerieoffizier mit Ausbildung an der École supérieure de guerre. Die Handschrift wurde schließlich Alfred Dreyfus zugeschrieben, obwohl der Schreiber im Bordereau erwähnte, zu Manövern aufzubrechen, Dreyfus aber bis dahin nie an einem Manöver teilgenommen hatte.
Dreyfus wurde am 15. Oktober 1894 unter einem Vorwand in den Generalstab bestellt, mit dem Vorwurf des Landesverrats konfrontiert und verhaftet. Seine Frau Lucie durfte zunächst niemanden informieren. Die Anklage hatte kein glaubwürdiges Motiv: Dreyfus war wohlhabend und hatte keinen finanziellen Anlass zum Verrat. Die Schriftgutachten waren widersprüchlich; der Kriminalist Alphonse Bertillon behauptete dennoch, Dreyfus habe absichtlich seine Handschrift verstellt.
Der Prozess fand vom 19. bis 22. Dezember 1894 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein entscheidender Rechtsbruch war die heimliche Übergabe eines Geheimdossiers an die Richter, ohne dass Dreyfus oder sein Anwalt Edgar Demange es kannten. Am 22. Dezember 1894 wurde Dreyfus einstimmig zu Degradierung, lebenslanger Haft und Verbannung verurteilt. Am 5. Januar 1895 wurde er öffentlich degradiert. Danach wurde er auf die Teufelsinsel vor Französisch-Guayana gebracht, wo er unter harten Bedingungen in Isolationshaft lebte.
Kampf um die Wahrheit
Zunächst bemühten sich vor allem Dreyfus’ Frau Lucie und sein Bruder Mathieu um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Mathieu suchte Unterstützer, ließ recherchieren und machte auf Widersprüche aufmerksam. Zu den ersten Dreyfusarden gehörte Bernard Lazare, ein anarchistischer Journalist und Literaturkritiker. Er veröffentlichte Ende 1895 die Schrift „Une erreur judiciaire, la vérité sur l’affaire Dreyfus“, in der er Verfahrensfehler, die Pressekampagne und das fragwürdige Handschriftengutachten kritisierte.
Eine Schlüsselfigur wurde Marie-Georges Picquart, der 1895 Leiter des Deuxième Bureau, des französischen Auslandsnachrichtendienstes, wurde. Er entdeckte 1896 ein Schriftstück, den sogenannten „Petit bleu“, das auf Kontakte zwischen dem deutschen Militärattaché und Major Ferdinand Walsin-Esterházy hinwies. Weitere Überprüfungen ergaben, dass Walsin-Esterházy hoch verschuldet war und seine Handschrift mit der des Bordereau übereinstimmte.
Der Generalstab wollte diese Erkenntnisse nicht nutzen, um Dreyfus zu entlasten. Stattdessen wurde Picquart unter Druck gesetzt, später versetzt und schließlich selbst verfolgt. Major Hubert Henry fälschte ein Dokument, das Dreyfus zusätzlich belasten sollte: das sogenannte „faux Henry“. Walsin-Esterházy wurde trotz schwerer Verdachtsmomente am 10. und 11. Januar 1898 vor einem Kriegsgericht freigesprochen, während Picquart am 13. Januar 1898 wegen eines Dienstvergehens verhaftet wurde.
Presse, Zola und Öffentlichkeit
Die Presse spielte in der Dreyfus-Affäre eine entscheidende Rolle. Frankreich hatte eine starke Pressefreiheit, steigende Auflagen und eine wachsende Leserschaft. Nationalistische und antisemitische Zeitungen wie La Libre Parole, La Croix, Le Petit Journal und L’Intransigeant verbreiteten Angriffe gegen Dreyfus, Juden und Dreyfusarden. La Libre Parole von Édouard Drumont wurde zu einem Hauptorgan der Anti-Dreyfusarden.
Die Affäre zeigte zugleich die Macht der Gegenöffentlichkeit. Zeitungen wie Le Figaro, Le Temps, Le Siècle, La Petite République und besonders L’Aurore boten Raum für Zweifel am Urteil. Émile Zola veröffentlichte am 13. Januar 1898 in L’Aurore seinen offenen Brief „J’accuse…!“ an Staatspräsident Félix Faure. Darin beschuldigte er unter anderem du Paty, Mercier, Billot, Gonse und Boisdeffre, an einem Komplott beteiligt zu sein, und warf dem ersten Kriegsgericht vor, Dreyfus auf Grundlage eines geheim gehaltenen Beweisstücks verurteilt zu haben.
Der Artikel wurde in mehr als 200.000 Exemplaren verkauft und löste heftige Reaktionen aus. Es kam zu antisemitischen Ausschreitungen, besonders auch in Algerien. Zola wollte einen Prozess provozieren, um die Affäre vor ein ziviles Gericht zu bringen. Er wurde wegen Verleumdung angeklagt, zu 3.000 Franc Geldstrafe und einem Jahr Gefängnis verurteilt und floh 1898 nach London, um der Haft zu entgehen. Sein Eingreifen gilt als Wendepunkt der Affäre.
Revision und Rehabilitation
1898 geriet die Anklage zunehmend ins Wanken. Der sozialistische Abgeordnete Jean Jaurès griff die angeblichen Beweise an. Bei einer neuen Prüfung zeigte sich, dass das „faux Henry“ tatsächlich gefälscht war. Hubert Henry gestand die Fälschung am 30. August 1898 und beging am 31. August im Militärgefängnis Mont Valérien Selbstmord. Walsin-Esterházy floh ins Ausland und gab in Presseinterviews zu, das Bordereau verfasst zu haben.
Das Oberste Berufungsgericht erklärte am 3. Juni 1899 das Urteil von 1894 für ungültig. Dreyfus musste sich jedoch erneut einem Kriegsgericht stellen. Der zweite Prozess fand vom 7. August bis 9. September 1899 in Rennes statt. Trotz entlastender Erkenntnisse wurde Dreyfus mit fünf zu zwei Richterstimmen erneut des Landesverrats schuldig gesprochen; wegen mildernder Umstände wurde die Strafe auf zehn Jahre verkürzt. Am 19. September 1899 wurde er von Staatspräsident Émile Loubet begnadigt.
Die Begnadigung beendete den Konflikt nicht. Viele Dreyfusarden sahen sie als unzureichend, weil sie die Verurteilung nicht aufhob. Ein Amnestiegesetz von 1900 gewährte vielen Beteiligten Straffreiheit, ließ Dreyfus aber die Möglichkeit, weiter um Revision zu kämpfen. Unter der Regierung Émile Combes wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Am 11. Juli 1906 hob das Oberste Berufungsgericht das Urteil von Rennes einstimmig auf und entschied, dass keine strafbare Handlung Dreyfus’ vorlag. Am 13. Juli 1906 wurde Dreyfus zum Major und Picquart zum Brigadegeneral ernannt; am 20. Juli erhielt Dreyfus die Ehrenlegion.
Bedeutung und Folgen
Die Dreyfus-Affäre war mehr als ein Fehlurteil. Sie wurde zu einem Grundkonflikt über Recht, Staat und Gesellschaft. Anti-Dreyfusarden stellten die Ehre der Armee, die Autorität des Staates und nationale Einheit über die Rechte eines Einzelnen. Dreyfusarden betonten Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und die Pflicht, ein Unrecht auch gegen mächtige Institutionen zu korrigieren. 1898 wurde in diesem Zusammenhang die Französische Liga zur Verteidigung der Menschen- und Bürgerrechte gegründet.
Die Affäre verschärfte den modernen, rassistisch geprägten Antisemitismus in Frankreich. Juden wurden von antisemitischen Zeitungen als Ursache politischer und wirtschaftlicher Krisen dargestellt. Zugleich zeigte die Affäre, dass Antisemitismus nicht nur im konservativ-katholischen Lager vorkam, sondern auch in Teilen anderer politischer Milieus. Der Fall beeinflusste auch Theodor Herzl: Die Degradierung Dreyfus’ und die antisemitischen Rufe in Paris bestärkten ihn in der Überzeugung, dass Assimilation die „Judenfrage“ nicht lösen könne; daraus entwickelte er seine zionistischen Überlegungen.
Politisch stärkte die Affäre langfristig die republikanischen und laizistischen Kräfte. Teile der katholischen Kirche und der Armee hatten sich durch Antijudaismus und antirepublikanische Haltung kompromittiert. Die Affäre gilt als ein Hintergrund für die Trennung von Religion und Staat in Frankreich 1905 und für die Unterordnung militärischer Macht unter zivile Kontrolle. Trotzdem endete sie nicht mit vollständiger Gerechtigkeit: Viele Verantwortliche wurden durch Amnestie geschützt, und Dreyfus erhielt nicht die volle Wiederherstellung seiner militärischen Laufbahn. Erst 1995 erklärte auch die französische Armee öffentlich seine Unschuld.