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Werturteil
Ein Werturteil drückt positive oder negative Auszeichnung aus, die in der Stellungnahme einer Person bezüglich eines mehr oder minder genau bestimmten …
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Grundidee und logische Einordnung
Ein Werturteil zeichnet ein mehr oder weniger genau bestimmtes Objekt positiv oder negativ aus. Es enthält die Stellungnahme einer Person und ist häufig mit der Erwartung oder Aufforderung verbunden, dass andere diese Wertung als hinreichend gerechtfertigt übernehmen.
Je nach logischer Konzeption kann ein Werturteil unterschiedlich verstanden werden: als Satz mit Subjekt und Prädikat, als vollzogener Akt des Wertens, als logisches Gebilde beziehungsweise Aussage oder etwa psychologisch beziehungsweise handlungstheoretisch. Eine genaue Definition setzt voraus, dass auch geklärt wird, was unter einem „Wert“ zu verstehen ist.
Frühe und einflussreiche Auffassungen
Ignaz Pokorny unterscheidet theoretische Urteile über das Sein von Werturteilen, die er auch praktische Urteile nennt. Werturteile äußern sich etwa als Billigung, Missbilligung, Wohlgefallen, Missfallen, Vorziehen oder Verwerfen. Nach Pokorny haben sie einen Gegenstand als Subjekt und ein Gefühl als Prädikat. Ein unbedingtes Werturteil erfordert für ihn ein unbedingtes, also von anderen Vorstellungen unabhängiges Gefühl. Obwohl Personen und Gesellschaften unterschiedlich urteilen, sollte die Ästhetik nach unbedingten Werten suchen.
Max Weber versteht unter Wertungen praktische Bewertungen beeinflussbarer Erscheinungen als verwerflich oder billigenswert. Werturteile nennt er außerdem praktische Wertungen sozialer Tatsachen als praktisch wünschenswert oder unerwünscht, etwa unter ethischen oder kulturellen Gesichtspunkten. Diese Formulierungen gelten im Artikel als logisch unzureichende Definitionsversuche, weil sie den zu definierenden Begriff sinngemäß bereits voraussetzen. Zum Verständnis Webers ist seine Verbindung zum Badischen Neukantianismus, besonders zu Heinrich Rickert, wichtig.
Analytische Modelle
Victor Kraft unterscheidet den Wertträger, also den bewerteten Gegenstand, vom Wertprädikat, das ihm einen Wert zuschreibt. Ein Wertprädikat kann adjektivisch, substantivisch oder verbal formuliert sein, etwa: „x ist sündhaft“, „x ist eine Sünde“ oder „x sündigt“. Wertarten unterscheiden sich nach Kraft durch ihren sachlichen, beschreibenden Gehalt. Eine von solchen Zuschreibungen unabhängige Existenz von Werten bestreitet er; damit wendet er sich gegen den Wertabsolutismus beziehungsweise Wertrealismus.
Hans Albert bestimmt einen Satz genau dann als Werturteil, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Er zeichnet einen Sachverhalt positiv oder negativ für eine Stellungnahme oder ein Handeln aus.
- Er setzt ein normatives Prinzip – einen Wertstandard oder eine Verhaltensmaxime – als gültig voraus, das ein entsprechendes Verhalten fordert.
- Er enthält die vorschreibende Erwartung, dass die Adressaten sich mit diesem Prinzip identifizieren und entsprechend handeln.
Kritik an der sprachlichen Objektivierung
Theodor Geiger betrachtet Werturteile als sprachliche Objektivierung eines subjektiven Verhältnisses: Die persönliche Wertung eines Gegenstandes erscheint in der Form einer objektiven Eigenschaft dieses Gegenstandes. Ein Satz sieht dadurch wie eine theoretische Sachaussage aus, obwohl er ein subjektives Verhältnis ausdrückt. Geiger hält diese Umwandlung des Subjektiven in etwas scheinbar Objektives für einen illegitimen Sprachgebrauch.
Wissenschaft und Wertfreiheit
In der Wissenschaftstheorie bezeichnet Wertfreiheit die Forderung, wissenschaftliche Aussagen sollten keinen normativen oder zumindest keinen moralischen Gehalt enthalten.
Werturteile stehen deshalb im Mittelpunkt des Werturteilsstreits in Soziologie und Nationalökonomie. Dabei geht es darum, ob die Wissenschaft Werturteile über politische Maßnahmen abgeben soll und ob solche Urteile wissenschaftlich gerechtfertigt werden können.
Bedeutung für die Meinungsfreiheit
Die Abgrenzung zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen ist wichtig für die Frage, ob und wie stark eine Äußerung unter die Meinungsfreiheit fällt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht definiert ein Werturteil und damit eine „Meinung im engeren Sinne“ als eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist.