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Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ist eine religionsphilosophische Schrift von Immanuel Kant, die zwischen 1793 und 1794 erschienen ist …
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Werk und Grundgedanke
Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ist eine religionsphilosophische Schrift von Immanuel Kant. Sie erschien zwischen 1793 und 1794 und gehört zu seinen bekanntesten Werken. Kant entwickelt darin eine philosophische Religionslehre, die Religion aus der Vernunft heraus versteht. Diese Form nennt man Vernunftreligion: Gemeint ist eine Religion, deren wesentliche Inhalte nicht auf bloßer Autorität, Offenbarung oder kirchlicher Überlieferung beruhen, sondern durch praktische Vernunft einsichtig sein sollen.
Kant setzt in der Schrift voraus, was er in der Kritik der praktischen Vernunft ausgearbeitet hatte: Freiheit, Unsterblichkeit der Seele und Gott sind nicht beweisbar, aber als Postulate der praktischen Vernunft unvermeidbar. Ein Postulat ist dabei eine Annahme, die nicht theoretisch bewiesen wird, aber für das moralische Selbstverständnis des Menschen notwendig ist.
Das Christentum dient Kant als Ausgangspunkt, aber nicht als unantastbare Offenbarungslehre. Er deutet christliche Begriffe philosophisch: Die Erbsündenlehre wird zum Ausdruck des Problems, dass im Menschen eine Anlage zum Guten neben einem Hang zum Bösen steht. Christus beziehungsweise der „Sohn Gottes“ wird zum Sinnbild eines moralisch vollkommenen Menschen. Die Kirche wird als mögliches „ethisches Gemeinwesen“ verstanden, also als Gemeinschaft, die auf moralisches Handeln ausgerichtet ist.
Der Aufbau des Werks umfasst Vorreden sowie vier große Teile: erstens die Einwohnung des bösen Prinzips neben dem guten, zweitens den Kampf des guten und bösen Prinzips um die Herrschaft über den Menschen, drittens den Sieg des guten Prinzips und die Gründung eines Reiches Gottes auf Erden, viertens Religion, Gottesdienst, „Afterdienst“ und Pfaffentum.
Gut, Böse und moralische Vollkommenheit
Im ersten Teil fragt Kant, ob der Mensch von Natur aus gut oder böse sei. Das „Prinzip des Bösen“ bezeichnet bei ihm ein letztlich unerklärliches, aber jedem Menschen eigenes Phänomen. Kant spricht von einem Hang zum Bösen oder einem radikalen Bösen. Damit meint er nicht, dass der Mensch kein moralisches Gesetz kenne. Im Gegenteil: Der Mensch ist sich des moralischen Gesetzes bewusst, nimmt aber dennoch gelegentliche Abweichungen davon in seine Maxime auf. Eine Maxime ist ein subjektiver Grundsatz des Handelns.
Kants Formulierung lautet: „Der Satz: der Mensch ist böse, kann […] nichts anders sagen wollen als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewußt und hat doch die (gelegenheitliche) Abweichung von demselben in seine Maxime aufgenommen.“ Das Böse erklärt also, warum Menschen wider besseres Wissen unmoralisch handeln.
Dem bösen Prinzip steht das gute Prinzip gegenüber. Es ist die Idee der Menschheit in moralischer Vollkommenheit. Kant veranschaulicht dies durch den „Sohn Gottes“, den er als „Urbild der Gott wohlgefälligen Menschheit“ versteht. Dieser Ausdruck meint bei Kant nicht in erster Linie eine historisch erfahrbare Person; den Namen Jesus nennt Kant in der Religionsschrift bewusst nicht. Der „Sohn Gottes“ ist vielmehr ein Sinnbild für die rationale Idee eines sittlich vollkommenen Menschen.
Das Ziel der Geschichte beschreibt Kant als Herrschaft des Guten oder als Reich Gottes auf Erden. Gemeint ist ein Zustand, in dem die Welt moralisch geordnet ist. Erreicht werden soll dies durch den „allmähliche[n] Übergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens“: Ein auf Offenbarung gestützter Glaube soll schrittweise durch einen auf Vernunft gestützten Glauben abgelöst werden.
Moral vor Religion
Für Kant hängt Moral nicht von Religion ab. Wirklich moralisches Handeln ist Handeln aus Pflicht. Das bedeutet: Ein Mensch handelt nicht nur äußerlich regelgemäß, sondern entscheidet sich frei für das moralische Gesetz, das Sittengesetz. Dieses Gesetz ist dem Menschen durch Vernunft zugänglich, besonders durch den kategorischen Imperativ.
Darum kann Religion nach Kant nicht bestimmen, was moralisch geboten oder verboten ist. Die Moral muss unabhängig von religiösen Vorgaben bleiben. Kant schreibt in der ersten Vorrede, die Moral bedürfe „weder der Idee eines andern Wesens über ihm, um seine Pflicht zu erkennen, noch einer andern Triebfeder als des Gesetzes selbst, um sie zu beobachten“. Sie sei „Vermöge der reinen praktischen Vernunft […] sich selbst genug“.
Kant wendet sich gegen „statutarische“ Religion. Damit meint er eine Religion, deren Gebote nur aufgrund einer Autorität gelten, etwa aufgrund Gottes, der Bibel oder eines Herrschers. Wirklich moralische Pflichten können für Kant nur solche Pflichten sein, die sich aus reiner Vernunft erkennen lassen.
Die „wahre, alleinige Religion“ enthält nach Kant nur Gesetze, also praktische Prinzipien, deren unbedingte Notwendigkeit Menschen durch reine Vernunft erkennen können. Kirchliche Statuten können für eine sichtbare Kirche nützlich sein, sind aber für die reine moralische Beurteilung zufällig. Wenn man solche Statuten zur obersten Bedingung göttlichen Wohlgefallens macht, nennt Kant das Religionswahn und „Afterdienst“, also einen falschen Gottesdienst. Offenbarung erkennt Kant als geschichtlich bedeutsam an, betrachtet sie aber als eine Stufe, die zugunsten des Vernunftglaubens überwunden werden soll.
Ethisches Gemeinwesen
Im dritten Teil entwickelt Kant die Idee eines ethischen Gemeinwesens. Damit meint er einen freiwilligen, zwangsfreien Zusammenschluss von Menschen, die sich gegenseitig zusichern, moralisch zu handeln. Diese Idee findet sich in dieser Form nicht in seinen anderen moralphilosophischen Schriften wie der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, der Kritik der praktischen Vernunft oder der Metaphysik der Sitten.
Kant begründet die Notwendigkeit eines solchen Gemeinwesens damit, dass moralische Vollkommenheit nicht nur individuell erreichbar ist. Menschen beeinflussen einander. Solange jeder damit rechnen muss, dass andere unmoralisch handeln, gefährden sie sich gegenseitig in ihrer moralischen Anlage. Der Staat kann durch positives Recht das äußere Zusammenleben regeln, aber er kann keine echte Moral erzwingen. Deshalb braucht es eine Gemeinschaft, die auf Tugendpflichten ausgerichtet ist.
Das ethische Gemeinwesen ist für Kant auf das Ideal eines Ganzen aller Menschen bezogen. Eine einzelne Gruppe ist daher noch nicht das ethische Gemeinwesen selbst, sondern nur eine besondere Gesellschaft, die auf dieses umfassende Ideal hinstrebt. Kant verbindet damit das höchste Gut als gemeinschaftliches Gut vernünftiger Wesen.
Da nur Gott die wirklich ernst gemeinte moralische Gesinnung erkennen kann, ist das ethische Gemeinwesen für Kant nur in Form einer Kirche denkbar. Er unterscheidet eine unsichtbare Kirche und eine sichtbare Kirche. Die unsichtbare Kirche ist die „Idee der Vereinigung aller Rechtschaffenen“ und entspricht dem Ideal des ethischen Gemeinwesens. Wegen der Schwäche der menschlichen Natur ist sie nicht vollständig realisierbar. Die sichtbare Kirche sind bestehende Religionsgemeinschaften. Ihre Riten und Vorschriften gehen zwar über die Moral hinaus und sind an sich überflüssig, können aber als „Vehikel“ dienen, um Menschen dem Vernunftideal näherzubringen.
Der Artikel erwähnt eine spätere Diskussion durch Jürgen Habermas. Er warnt davor, religiöse Motive unter philosophischem Namen zu übernehmen und so die Grenze zwischen Glauben und Wissen zu verwischen. Zugleich wird im Artikel betont, dass Kant keine bestimmte Religion fördern wollte, sondern moralische Vernunft in geeigneten Religionsgemeinschaften wirksam werden lassen wollte.
Kritik an Kult und Offenbarung
Im vierten Teil kritisiert Kant jede Form eines blinden Glaubens, der nicht durch Vernunft begleitet ist. Besonders lehnt er den Anspruch ab, innere oder äußere Offenbarungen unmittelbar als religiöse Wahrheit zu besitzen. Das Wahrnehmen „himmlischer Einflüsse“ nennt er eine Art Wahnsinn und eine Selbsttäuschung, die der Religion schade.
Kant richtet sich gegen Offenbarungsglauben, Dogmen, Wunderglauben und Vorstellungen von übernatürlichen Einwirkungen. Auch religiöse Praktiken wie Gebete, kirchliche Liturgien, Wallfahrten und Beichten wertet er kritisch, wenn sie als Mittel gelten, Gott unabhängig vom moralischen Lebenswandel wohlgefällig zu werden.
Sein Grundsatz lautet: „alles, was, außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch tun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes.“ Damit verschiebt Kant den Mittelpunkt der Religion vollständig auf Moral. Nicht Erlösung, Belohnung oder kultische Handlung stehen im Zentrum, sondern der gute Lebenswandel selbst.
Postulate, Zensur und persönlicher Hintergrund
Freiheit, Unsterblichkeit der Seele und Gott sind für Kant Ideen, die nicht bewiesen werden können. In der Kritik der reinen Vernunft hatte er die Unmöglichkeit solcher theoretischen Beweise gezeigt. Trotzdem sollen diese Ideen postuliert werden, weil der Mensch sich sonst nicht sinnvoll als moralisch handelndes Wesen verstehen kann. Für die Religionsschrift ist wichtig, diese Begriffe nicht einfach mit üblichen religiösen Vorstellungen gleichzusetzen. Kants Gottesbegriff ist ein philosophischer Fachbegriff und nicht einfach die Vorstellung eines persönlichen Gottes. Auch Unsterblichkeit bedeutet bei Kant nicht Erlösung nach dem Tod. Die Seele muss vielmehr ihren Fortschritt „vom Schlechteren zum Moralischbesseren“ über dieses Leben hinaus fortsetzen; die moralische Anstrengung wird ins Unendliche verlängert.
Die Veröffentlichung der Religionsschrift führte zu erheblichen Zensurproblemen. Nach dem preußischen Religionsedikt von 1788 standen kirchen- und religionskritische Schriften unter besonderer Kontrolle. Ein Teil der Schrift erhielt zunächst keine Druckgenehmigung und erschien erst 1794 gegen Widerstände. Am 1. Oktober 1794 erging eine Kabinettsorder Friedrich Wilhelms II. Darin wurde Kant vorgeworfen, er habe seine Philosophie zur „Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christentums“ missbraucht und gegen seine „Pflicht als Lehrer der Jugend“ verstoßen. Kant musste zusagen, sich nicht weiter öffentlich zu Religionsfragen zu äußern, und hielt sich daran bis zum Tod des Königs.
Kants persönliches Verhältnis zur Religion ist nur durch wenige Dokumente belegt. Nach neueren Darstellungen lehnte er große Teile kirchlicher Praxis auch privat ab. Manfred Kühn schreibt, die organisierte Religion habe Kant mit Zorn erfüllt; ihm sei der Glaube an einen persönlichen Gott fremd gewesen. Seine pietistische Schulbildung bezeichnete Kant später als „Jugendsklaverei“ und als „Zucht der Fanatiker“. Schon 1775 erklärte er in einem Brief an Lavater die Lobpreisung Jesu sowie Gebets- und Andachtshandlungen für „unwichtig“. Eine ausdrückliche Ablehnung des Christentums ist jedoch nicht überliefert.
Zu den Ausgaben gehören der Erstdruck der ersten Abhandlung Vom Ursprung des Bösen in der menschlichen Natur in der Berlinischen Monatsschrift von April 1792, die Akademieausgabe Band 6 mit den Seiten 1–202 sowie eine Ausgabe von Bettina Stangneth bei Meiner aus dem Jahr 2003.