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Deutscher Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat (nachfolgend auch Rat genannt; Vorläufer war von Juni 2001 bis Februar 2008 der Nationale Ethikrat) versteht sich als unabhängiger …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und rechtliche Grundlage
  2. 2. Zusammensetzung und Berufung
  3. 3. Arbeitsformen und Öffentlichkeit
  4. 4. Zentrale Themen und Empfehlungen
  5. 5. Neuere ethische Konfliktfelder
  6. 6. Weitere Arbeit, Austausch und Kritik

Aufgabe und rechtliche Grundlage

Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiger Sachverständigenrat. Er beobachtet und bewertet ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie mögliche Folgen für Einzelne und die Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen Forschung und Entwicklungen der Lebenswissenschaften und ihre Anwendung auf Menschen.

Seine Grundlage ist das am 1. August 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz (EthRG). Die konstituierende Sitzung des Deutschen Ethikrats fand am 11. April 2008 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Vorläufer war der Nationale Ethikrat, der von Juni 2001 bis Februar 2008 bestand. Am 16. November 2024 wurde der Rechtswissenschaftler Helmut Frister zum Vorsitzenden gewählt.

Der Rat hat zwei Funktionen: Als Dialogforum soll er wissenschaftliche Spezialdiskurse zusammenführen und öffentliche gesellschaftliche Debatten fördern. Als bioethisches Beratungsgremium erarbeitet er Stellungnahmen und Empfehlungen für Politik und Gesetzgebung, entweder aus eigener Initiative oder im Auftrag von Bundesregierung oder Bundestag. Außerdem soll er mit anderen Ethikgremien im In- und Ausland zusammenarbeiten. Jährlich berichtet er Bundestag und Bundesregierung über seine Arbeit und den Stand der gesellschaftlichen Debatte.

Zusammensetzung und Berufung

Der Deutsche Ethikrat besteht nach dem Ethikratgesetz aus 26 Mitgliedern. Sie sollen naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Fragen besonders vertreten. Mitglieder sind Wissenschaftler dieser Bereiche sowie anerkannte Personen mit besonderer Erfahrung bei ethischen Fragen der Lebenswissenschaften.

Unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales, also vielfältiges, Meinungsspektrum sollen im Rat vertreten sein. Mitglieder dürfen weder einem Parlament des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages beruft die Mitglieder für vier Jahre: je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung. Eine Wiederberufung ist einmal möglich.

Die Berufungen erfolgten unter anderem 2008, 2012, 2016, 2020 und 2024. Im Jahr 2024 verzögerte sich die normalerweise im April stattfindende Berufung bis Oktober, weil Vorschläge der Bundesregierung fehlten. Die vier noch amtierenden Mitglieder forderten die Bundesregierung öffentlich zum Handeln auf; die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas berief schließlich alle Mitglieder mit Wirkung zum 10. Oktober 2024.

Arbeitsformen und Öffentlichkeit

Der Rat tagt in der Regel monatlich; die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Für Stellungnahmen bilden die Mitglieder themenspezifische Arbeitsgruppen, die die Beratung vorbereiten. Eine Geschäftsstelle in Berlin unterstützt die Arbeit; sie ist an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften angesiedelt. Die Kosten trägt der Bund. Im Haushalt des Deutschen Bundestages waren 2018 dafür 1,895 Millionen Euro vorgesehen.

Jährlich gibt es eine öffentliche Jahrestagung und eine Herbsttagung, meist in Berlin. Themen waren beispielsweise „Einsamkeit – Existenzielle Erfahrung und gesellschaftliche Herausforderung“ (2024), „One Health: Gesundheit für alle(s)?“ (2023) und „Pflege – Roboter – Ethik“ (2019). Das Forum Bioethik ist ein weiteres öffentliches Abendformat zu konkreten biopolitischen Fragen. Hinzu kommen Expertenanhörungen und Online-Veranstaltungen, etwa im Dezember 2023 zu „KI im Klassenzimmer – Ethische Fragen zu ChatGPT und Co.“.

Seit März 2010 veranstaltet der Rat Parlamentarische Abende zum Austausch mit Abgeordneten. Abweichende Auffassungen einzelner Mitglieder dürfen in einer Stellungnahme ausdrücklich dargestellt werden. Neben Stellungnahmen veröffentlicht der Rat dreimal jährlich einen Infobrief sowie Jahresberichte und Dokumentationen öffentlicher Sitzungen.

Zentrale Themen und Empfehlungen

Die Themenplanung erfolgt meist am Jahresende; umfassende Stellungnahmen entstehen häufig erst nach mehrjähriger Beratung. Seit 2008 behandelte der Rat unter anderem anonyme Kindesabgabe, Humanbiobanken, Verteilung knapper Mittel im Gesundheitswesen, Demenz, Reproduktionsmedizin, Organspende, genetische Diagnostik, Pandemiefragen, Künstliche Intelligenz und Klimagerechtigkeit.

Bei anonymen Kindesabgaben wie Babyklappen empfahl der Rat 2009, diese Einrichtungen aufzugeben. Er begründete dies mit rechtlichen und persönlichen Problemen sowie damit, dass eine lebensschützende Wirkung nicht nachgewiesen sei. Stattdessen sollten anonymisierte Hilfe und Vorsorge ausgebaut und eine gesetzliche Grundlage für eine vorübergehend vertrauliche Kindesabgabe geschaffen werden.

Für Humanbiobanken forderte der Rat 2010 rechtliche Regeln zum Biobankgeheimnis und zum Schutz personenbezogener Daten auch im internationalen Forschungsaustausch. Zur Mittelverteilung im Gesundheitswesen verlangte er 2011 eine offene politische Debatte über Rationierung und Verteilungsgerechtigkeit, weil medizinischer Fortschritt und steigende Lebenserwartung die Kosten erhöhen. Er kritisierte zudem unzureichende gesetzliche Vorgaben bei der Kosten-Nutzen-Bewertung durch das IQWiG.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID), also der genetischen Untersuchung eines Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter, war der Rat 2011 gespalten: 13 Mitglieder befürworteten eine streng begrenzte Zulassung, 11 ein striktes Verbot. Ein Mitglied wollte PID zur Feststellung der Lebensfähigkeit grundsätzlich erlauben, aber durch einen Indikationenkatalog begrenzen; ein Mitglied enthielt sich. Strittig war besonders, ab wann ein Embryo in vitro vollständig geschützt werden müsse.

Weitere Empfehlungen betrafen etwa ein Verbot bestimmter Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung, eine gesetzliche Regelung für Embryospende und Embryoadoption unter besonderer Beachtung des Kindeswohls sowie das Patientenwohl als Maßstab für Krankenhäuser. Bei Big Data im Gesundheitsbereich definierte der Rat Datensouveränität als „verantwortliche, informationelle Freiheitsgestaltung“ und verlangte rechtliche, außerrechtliche und technische Rahmenbedingungen zum Schutz von Freiheit und Privatheit.

Neuere ethische Konfliktfelder

Bei Zwangsmaßnahmen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen untersuchte der Rat 2018 das Spannungsverhältnis zwischen Wohl der betroffenen Person und Selbstbestimmung. Beispiele sind Unterbringung gegen den Willen, Bettgitter, Fixierungsgurte oder Behandlungen gegen den Willen eines Patienten. Der Rat wollte Öffentlichkeit, Politik, Gesetzgeber und Fachpraxis für Regelungs- und Umsetzungsdefizite sensibilisieren.

Zur Impfpflicht sprach sich der Rat 2019 gegen eine allgemeine gesetzliche Pflicht aus, obwohl er Impfungen und eine „moralische“ Impfpflicht befürwortete. Problematisch seien mögliche Zwangsmaßnahmen, Traumatisierungen von Kindern und Vertrauensverlust bei Eltern. Mehrheitsfähig war dagegen die Möglichkeit von Tätigkeitsverboten für ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie Sanktionen gegen Ärzte, die öffentlich Falschinformationen über Impfungen verbreiten.

Bei Eingriffen in die menschliche Keimbahn, also vererbbaren Veränderungen des Erbguts, empfahl der Rat 2019 einstimmig unter anderem ein Anwendungsmoratorium. Zugleich hielt er die menschliche Keimbahn nicht kategorisch für unantastbar. Zu vielen weiteren Fragen bestanden unterschiedliche Auffassungen. Gemeinsam mit den Ethikräten Frankreichs und Großbritanniens verlangte er 2020, ethische Erwägungen bei globalen Regelungen ins Zentrum zu stellen.

Zu Robotik in der Pflege untersuchte der Rat Chancen und Risiken von Assistenz-, Überwachungs- und Begleitrobotern für Menschen mit Pflegebedarf, Angehörige und Pflegefachpersonen. In der Nutztierhaltung forderte er 2020 stärkere Orientierung am Tierwohl: Höher entwickelte Tiere hätten einen „Eigenwert“, der menschlichen Nutzungsinteressen Grenzen setze. Zu Immunitätsbescheinigungen in der Covid-19-Pandemie entwickelte der Rat gemeinsame Empfehlungen, aber unterschiedliche Positionen dazu, ob und unter welchen Bedingungen solche Bescheinigungen sinnvoll seien.

Die Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz von 2023 fragt, ob KI menschliche Autorschaft und verantwortliches Handeln erweitert oder vermindert. Untersucht werden Medizin, schulische Bildung, öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung sowie öffentliche Verwaltung. Die Stellungnahme zur Klimagerechtigkeit von 2024 unterscheidet innergesellschaftliche, internationale und intergenerationelle Gerechtigkeit. Lasten und Verantwortlichkeiten sollen so verteilt werden, dass Mindestvoraussetzungen für ein gutes, gelingendes Leben heute und künftig erfüllt sind. Das Impulspapier „Normalität als Prozess“ von Oktober 2024 betont, dass Vorstellungen von Normalität und Abweichung nicht einfach vorgegeben sind.

Weitere Arbeit, Austausch und Kritik

Seit 2013 kann der Rat kurzfristige Ad-hoc-Empfehlungen veröffentlichen. Sie betrafen unter anderem Stammzellenforschung, Suizidprävention, Keimbahneingriffe, seltene Erkrankungen, Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen sowie die Corona-Pandemie. Ein gemeinsames Positionspapier von Ständiger Impfkommission, Ethikrat und Leopoldina vom 9. November 2020 behandelte den ethisch, rechtlich und praktisch sinnvollen Zugang zu COVID-19-Impfstoffen. Seit 2025 wird eine Empfehlung zu sozialen Medien und Jugendschutz in der digitalen Welt bearbeitet.

Der Rat tauscht sich mit Ethikgremien in Europa und weltweit aus. Es gab trilaterale Treffen mit dem britischen Nuffield Council on Bioethics und dem französischen Comité Consultatif National d’Éthique, außerdem Treffen mit den Ethikräten Österreichs und der Schweiz. 2016 fand in Berlin der 11. Global Summit nationaler Ethik- und Bioethikgremien statt. Das NEC-Forum 2020 behandelte KI, Keimbahninterventionen und die Corona-Pandemie.

Die Einrichtung und Besetzung des Rates werden kritisiert. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung 50 Prozent der Mitglieder unmittelbar bestimme und das Gremium dadurch zu neun Zehnteln von ihr ausgewählt werde. Beanstandet wird außerdem eine mögliche weltanschauliche Schieflage durch eine ihrer Auffassung nach überproportionale Vertretung religiös-konservativer Positionen. Philipp von Becker kritisierte den Rat im Zusammenhang mit der Corona-Politik; Ralf Nestmeyer beanstandete die starke Berücksichtigung konfessioneller Positionen und eine mögliche Gefährdung von Legitimation und gesellschaftlicher Akzeptanz.

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