Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Bioethik
Bioethik bezeichnet die ethische Reflexion jeglichen Umgangs von Menschen mit der belebten Umwelt, im Speziellen des Umgangs von Menschen mit dem Leben …
Inhalt5 Abschnitte
Bedeutung und Aufgaben der Bioethik
Bioethik ist die ethische Reflexion darüber, wie Menschen mit der belebten Umwelt umgehen: mit anderen Menschen, Tieren, Pflanzen, Natur sowie medizinischen und biotechnischen Anwendungen. Sie gehört als Teilgebiet der Ethik zur praktischen Philosophie. Ihr Ziel ist unter anderem, gesellschaftlichen Konsens zu finden und damit Grundlagen für normative Regeln zu schaffen, also für Gesetze, Konventionen und Entscheidungen von Ethikkommissionen.
Im Deutschen ist Bioethik besonders weit gefasst. Dazu zählen der Schutz biologischer Ressourcen wie Regenwälder, Artenschutz, Tierethik bei Nutztieren und Versuchstieren sowie medizinische, humanökologische und biotechnische Fragen. In der öffentlichen Diskussion stehen vor allem Gentechnologie, Reproduktionsmedizin und der Umgang mit Embryonen im Mittelpunkt. Viele Staaten haben hierfür Beratungsgremien eingerichtet, etwa die Österreichische Bioethik-Kommission und den Deutschen Ethikrat.
Ethische Grundpositionen
Die deontologische Ethik nach Kant beurteilt Handlungen nicht nach ihren Folgen, sondern nach Absicht und Maxime, also der subjektiven Handlungsregel. Der Kategorische Imperativ verlangt, dass eine Maxime als allgemeine Regel gelten könnte. Die Zweck-an-sich-Formel verbietet, Personen ausschließlich als Mittel zu benutzen. Ob dies auch für frühe menschliche Embryonen gilt, ist umstritten: Sie besitzen noch keine praktische Vernunft und gelten daher nicht eindeutig als vollwertige Personen. Diskutiert wird besonders, ob Embryonen für Forschung mit nur vagen therapeutischen Zielen hergestellt und verbraucht werden dürfen.
Das Potentialitätsargument spricht Embryonen ab der Verschmelzung der Zellkerne Schutz zu, weil sie das genetische Potential zur Entwicklung eines Menschen besitzen. Dagegen wird angeführt, dass die Zahl der entstehenden Individuen nicht von Anfang an festgelegt ist und eine Entwicklung nur bei gelingender Einnistung in die Gebärmutter möglich wird. Außerdem stehen Fragen des Embryonenschutzes in Spannung zum Recht einer Frau auf Selbstbestimmung über ihren Körper sowie zu nationalen Regelungen über Schwangerschaftsabbruch und künstliche Befruchtung.
Der Utilitarismus beurteilt Gebote und Verbote nach ihren Folgen und strebt den größtmöglichen Nutzen für die größtmögliche Anzahl von Menschen an. Damit nicht Menschen für einen Gesamtnutzen geopfert werden, müssen unverhandelbare Grundsätze wie das Recht auf Leben berücksichtigt werden. Umstritten bleibt, wer als Person gilt und ab wann solche Rechte bestehen. Bei weniger einschneidenden Fragen kann etwa der mögliche Nutzen embryonaler Stammzellen für kranke Menschen gegen den Schutz von Embryonen abgewogen werden.
Der liberale Individualismus verhandelt Fragen zwischen positiven und negativen moralischen und gesetzlichen Rechten betroffener Personen; das stärkere Recht soll gelten. Der Kommunitarismus betont dagegen Folgen für die Gemeinschaft. Er kann die Embryonenforschung mit ihrem möglichen Nutzen für die medizinische Versorgung begründen, aber auch etwa die mögliche Ausnutzung von Frauen bei Eizellspenden kritisieren.
Öffentliche Debatten und Gentechnologie
Bioethische Fragen finden viel öffentliche Aufmerksamkeit, doch das Wissen über wissenschaftliche Grundlagen ist begrenzt. Nur etwa 35 % beantworten richtig, dass auch nicht gentechnisch veränderte Tomaten Gene enthalten. Rund 50 % glauben fälschlicherweise, gentechnisch veränderte Lebensmittel könnten beim Essen die eigenen Gene verändern. In Europa besteht ein Nord-Süd-Gefälle: In Schweden wurden von neun Fragen durchschnittlich 6,35 richtig beantwortet, in Portugal 3,93; Deutschland und Österreich lagen mit ungefähr 4,79 im Mittelfeld.
25 % der EU-Bevölkerung antworteten auf die Frage nach Vorteilen der Biotechnologie für ihr Leben mit „unentschieden“. Unter denjenigen mit einer Meinung waren 44 % optimistisch und 17 % pessimistisch. Die Zustimmung nahm von 1991 bis 1999 stark ab und danach wieder zu, fast bis zum Niveau von 1991. Als möglicher Grund wird die vollständige Sequenzierung des menschlichen Genoms und ein erwarteter medizinischer Nutzen genannt.
Rote Gentechnologie umfasst medizinische Anwendungen wie die rekombinante Herstellung von Medikamenten, Gentherapie, Stammzellforschung, genetische Tests und Grundlagenforschung mit gentechnischen Methoden. Genetisches Testen wurde überwiegend positiv bewertet: Die Zustimmung sank nur leicht von 94 % im Jahr 1996 auf 91 % im Jahr 2002. In der Schweiz stimmten am 28. November 2004 66,4 % der Bevölkerung und alle Kantone für die Verwendung überzähliger Embryonen aus In-vitro-Fertilisation zur Stammzellforschung.
Grüne Gentechnologie bezeichnet Gentechnik in der Pflanzenzüchtung und stößt auf die stärkste Ablehnung. Etwa je ein Drittel unterstützt sie vollständig, abhängig von Risiken oder lehnt sie ab. Bei Nahrungsmitteln lehnen ungefähr 50 % sie strikt ab. Reproduktionsmedizin betrifft unter anderem Schwangerschaftsabbruch, In-vitro-Fertilisation, Eizellspende, späte Mutterschaft und Klonen. 32 % der Europäer unterstützten Klonen vollständig, 50 % abhängig von Risiken und 17 % gar nicht; dabei wurde nicht zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen unterschieden. Auch Tierethik und Humanökologie sind Problemfelder, wobei Tierschutzbewegungen Tierzucht und Tierversuche teils besonders entschieden ablehnen.
Rechtliche Leitlinien
Die Biomedizinkonvention des Europarats verpflichtet Vertragsparteien, Würde und Identität aller menschlichen Lebewesen zu schützen und ohne Diskriminierung Integrität, Grundrechte und Grundfreiheiten bei Anwendungen von Biologie und Medizin zu wahren. Das Interesse und Wohl des menschlichen Lebewesens sollen Vorrang vor bloßen Interessen von Gesellschaft oder Wissenschaft haben. Außerdem fordert die Konvention gleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung angemessener Qualität sowie die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften, Berufspflichten und Verhaltensregeln bei medizinischen Eingriffen und Forschung.
Die UNESCO verabschiedete 1997 die Deklaration betreffend das menschliche Genom und die Menschenrechte. Artikel 11 erklärt Praktiken, die der Menschenwürde entgegenstehen, etwa reproduktives Klonen menschlicher Lebewesen, für nicht erlaubenswert und ruft Staaten und internationale Organisationen zur Zusammenarbeit auf. Welche weiteren biotechnologischen Praktiken die Menschenwürde verletzen und wie stark die Deklaration nationale Regelungen beeinflusst, bleibt offen.
Ein weltweites Klonverbot kam nicht zustande: Im November 2004 konnten sich etwa 60 Länder einschließlich der USA mit einem totalen Klonverbot für menschliche Zellen in der UN-Vollversammlung nicht durchsetzen. Am 8. März 2005 entstand eine unverbindliche Deklaration gegen reproduktives Klonen; die Frage des therapeutischen Klonens blieb ungeklärt. Sie besitzt nicht den Rang einer allgemein verbindlichen Konvention.
Zentrale Problemfelder beim Menschen und anderen Lebewesen
Bioethik für alle Lebewesen umfasst Tierethik, Pflanzenethik, Artenschutz und Umweltethik. Beim Menschen gehören dazu unter anderem Neuroethik, Ethik der Künstlichen Intelligenz und Datenethik, Reproduktionsmedizin, Medizinethik, Humangenetik und Forschung.
Besonders umstritten ist der Beginn des Lebensschutzes und der Menschenwürde. Eine Position setzt ihn mit der Verschmelzung von Samen- und Eizellkernen an, weil die befruchtete Eizelle Totipotenz besitzt, also das uneingeschränkte Potential zur Entstehung eines Menschen. Diese Sicht wird besonders von christlichen und vielen deontologischen Ethikern vertreten und untersagt ab diesem Zeitpunkt Manipulationen wie Präimplantationsdiagnostik sowie therapeutisches und reproduktives Klonen; beim Schwangerschaftsabbruch besteht auch innerhalb dieser Sicht keine einheitliche Meinung. Sie prägt im Wesentlichen das deutsche und österreichische Embryonenschutzgesetz.
Eine andere Position setzt den Schutz später, entweder schrittweise oder anhand eines rechtlichen Kriteriums wie der Geburt. Genannt werden Einnistung (Nidation), Entstehung des zentralen Nervensystems, erste Empfindungen, Geburt und Personenstatus. Häufig vertreten Utilitaristen und liberale Individualisten diese Auffassung. Besonders umstritten sind Positionen, die Menschenwürde an Selbstbewusstsein und damit erst im Kindesalter an den Personenstatus knüpfen. Der Umgang mit überzähligen Embryonen aus In-vitro-Fertilisation hängt davon ab, ob ihre Instrumentalisierung grundsätzlich verboten ist, ihr Lebensschutz gegen medizinischen Nutzen abgewogen wird oder sie außerhalb des Mutterleibs noch nicht als Rechtsträger gelten.
Weitere Themen sind Hirntod, Samenspende, Eizellenspende, Leihmutterschaft, Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik, Eugenik, Selektion, Patientenverfügung, Suizid, Sterbehilfe, Organ- und Xenotransplantation, Organhandel, Gentherapie, Zugang zu medizinischen Leistungen, Datenschutz, Biometrie, genetischer Fingerabdruck, Tierversuche und Embryonenforschung.
Lernvideos zu Bioethik
5:19
Was heißt Bioethik?
Bundeszentrale für politische Bildung / bpb · 34.681 Aufrufe
3:02
Bioethik: ein Treffpunkt zwischen verschiedenen Religionen
h2onewsde · 1.794 Aufrufe
2:54
Was ist Bioethik?
commission bioethique · 1.458 Aufrufe
12:23
5 Fragen zur Bioethik (Interview des Instituts für Islamische Theologie)
Institut für Islamische Theologie · 1.363 Aufrufe