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Deutsche Kolonien in Westafrika

Deutsche Kolonien in Westafrika bestanden in Kamerun und Togo von 1884 bis 1919. Seltener wurde auch Deutsch-Südwestafrika darunter verstanden.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und frühe Vorläufer
  2. 2. Entstehung der Schutzgebiete und Ausdehnung
  3. 3. Konkurrenz am Niger und koloniale Teilgebiete
  4. 4. Verwaltung, Handel und Marine
  5. 5. Neukamerun, Krieg und Ende

Überblick und frühe Vorläufer

Deutsche Kolonien in Westafrika bestanden von 1884 bis 1919 vor allem aus Kamerun und Togo; dafür wurde selten die Bezeichnung Deutsch-Westafrika verwendet. Deutsch-Südwestafrika wurde gelegentlich ebenfalls einbezogen, gehörte aber nicht zu den westafrikanischen Teilgebieten der Übersicht.

Schon vor der Reichsgründung gab es einzelne deutschsprachige Kolonialstützpunkte: Das Herzogtum Kurland besaß 1651–1661 Fort Jacob auf James Island im Gambia-Fluss. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts bestand die brandenburgisch-preußische Festung Groß Friedrichsburg. Weitere brandenburgisch-preußische Besitzungen waren Arguin, Dorotheenschanze, Sophie-Louise-Schanze und ein Stützpunkt bei Takoradis. Diese Ambitionen endeten nach wenigen Jahrzehnten unter dem Druck etablierter Kolonialmächte. Nach dem Historiker Jürgen Luh waren sie nicht mit den Kolonien des wilhelminischen Kaiserreichs vergleichbar: Groß Friedrichsburg umfasste etwa 100 Hektar; das kontrollierte Gebiet reichte nur ungefähr 500 Meter um das Fort.

Entstehung der Schutzgebiete und Ausdehnung

Seit den 1830er Jahren handelten deutsche Unternehmen an der westafrikanischen Küste und errichteten Faktoreien, also Handelsniederlassungen. Dazu gehörten C. Woermann, Jantzen & Thormählen, Wölber & Brohm sowie G. L. Gaiser. Auch deutsche Missionare, etwa der Norddeutschen Mission, waren dort tätig. Nach dem britisch-französischen Abkommen von 1882 zur Abgrenzung ihrer Interessensphären drängten Hamburger Händler auf den Schutz des Deutschen Kaiserreichs für ihre Handelsansprüche.

Im März 1884 wurde Gustav Nachtigal Reichskommissar für die westafrikanische Küste. Mit dem Kanonenboot Möwe nahm er im Juli 1884 an Orten der Bucht von Benin, darunter Bagida, Lome und Togo, sowie an der Bucht von Biafra Flaggenhissungen vor. Dazu zählten Akwa-, Bell- und Dido-Town, Bimbia, Malimba, Klein-Batanga und Kribi. Im September 1884 stellte die Reichsregierung das Westafrikanische Kreuzergeschwader auf. Unter Admiral Eduard von Knorr wurden Unruhen innerhalb der Duala-Clans in Kamerun gewaltsam niedergeschlagen.

Zunächst bestanden nur voneinander getrennte Küstenabschnitte mit offenem Hinterland. Nach der Berliner Kongokonferenz von 1884/85 zeichneten sich die Grenzen allmählich ab. Expeditionen führten zur Gründung von Stationen im Landesinneren, etwa Baliburg und Jaunde in Kamerun sowie Bismarckburg und Misahöhe in Togo. Die vorläufige Ausdehnung ins Binnenland endete erst kurz nach 1900 mit der Residentur der Deutschen Tschadseeländer. Julius von Soden war erster Gouverneur Kameruns und zugleich Oberkommissar Togos; Togo hatte daneben einen eigenen Reichskommissar.

Kapitaï und Koba sowie das Mahinland gab das Deutsche Reich 1885 an Frankreich beziehungsweise Großbritannien ab. Victoria kam nach einem Tausch britischer Rechte gegen deutsche Ansprüche in Nigeria und Südafrika erst am 28. März 1887 unter deutsche Verwaltung. Ein Versuch Eduard Schulzes, eine Kolonie bei Nokki am Kongo zu sichern, erhielt keine staatliche Unterstützung.

Konkurrenz am Niger und koloniale Teilgebiete

Der Niger galt neben dem Kongo als wichtige Verkehrsader zur Kolonisierung des Binnenlandes. Deutschland, Frankreich und Großbritannien konkurrierten im späten 19. Jahrhundert um sein Einzugsgebiet. Deutsche Vorstöße blieben erfolglos: 1885 scheiterte Gottlieb Leonhard Gaiser mit einer Kolonie im Mahinland; Händler hatten sich davon zollfreien Zugang zum oberen Niger versprochen. Die Niger-Benue-Expedition Paul Staudingers von 1885/86 stellte Beziehungen zu Sokoto, Gando und anderen Herrschaftsgebieten her, führte aber nicht zu Okkupationen. Auch Friedrich Colins Vorhaben bei Kapitaï und Koba misslang.

Die von Hans Gruner geleitete und vom Togo-Komitee finanzierte Togo-Hinterlandexpedition von 1894/95 sollte Togo bis zum mittleren Niger erweitern. Gruner und Ernst von Carnap-Quernheimb schlossen vermeintliche „Schutzverträge“ mit Oberhäuptern von Gando und Gurma, während französische und britische Vertreter zugleich ähnliche Verträge abschlossen. Weitere deutsche Vorstöße, unter anderem durch Erich Kling, Gaston Thierry, Ludwig Wolf und Julius von Zech auf Neuhofen, scheiterten ebenfalls. Ohne Rücksicht auf Verständnis und Interessen der Einheimischen teilten Frankreich und Großbritannien das Nigergebiet unter sich auf. Im Vertrag mit Frankreich von 1897 erhielt Deutschland nur geringfügige Angliederungen und Grenzveränderungen um Togo. Die Niger-Benue-Tschadsee-Expedition kurz nach 1900 war ein letzter Ausdehnungsversuch.

Zu den wichtigsten Teilgebieten unter deutscher Herrschaft gehörten Altkamerun (1884–1919; etwa 483.000 km² und 2.588.000 Einwohner), Togo (1884–1919; etwa 87.200 km² und 1.000.000 Einwohner) und Neukamerun (1911–1919; etwa 295.000 km² und 2.000.000 Einwohner). Insgesamt nennt die Übersicht 880.510 km² und 5.645.000 Einwohner. Weitere, teils kurzzeitige Gebiete waren Ambas Bay/Victoria, die Bakassi-Halbinsel, der Entenschnabel, Kapitaï und Koba, das Mahinland sowie der Ostteil des Salaga-Gebiets.

Verwaltung, Handel und Marine

Deutsch-Westafrika war niemals eine eigene Verwaltungseinheit. Üblicherweise bezeichnete der Ausdruck die beiden „Schutzgebiete“ Kamerun und Togo, anfangs auch informell Kamerungebiet und Togoland. Das Obergericht in Buea war als „Kaiserliches Obergericht der Schutzgebiete von Kamerun und Togo“ für Angelegenheiten der Weißen in beiden Kolonien zuständig.

Auf Bismarcks Vorschlag entstand am 8. Oktober 1884 in Hamburg das Syndikat für Westafrika. Es sollte die innere Verwaltung übernehmen, doch die beteiligten Firmen lehnten eine eigenverantwortliche Verwaltung ab und verlangten ein deutsches Gouvernement. Das Syndikat löste sich 1886 auf. Damit scheiterte Bismarcks Idee indirekter Herrschaft auch in Westafrika. Die Kolonien galten von Beginn an als Kronschutzgebiete, anders als das zunächst als Gesellschaftsschutzgebiet verwaltete Deutsch-Ostafrika mit Witu.

Der Name blieb in Wirtschaftsorganisationen erhalten: in der Deutsch-Westafrikanischen Compagnie von 1886, der Deutsch-Westafrikanischen Handelsgesellschaft von 1896 und der Deutsch-Westafrikanischen Bank von 1904. In der Marine bezeichnete die Westafrikanische Station das Seegebiet vor Westafrika einschließlich vorgelagerter Inseln. Kriegsschiffe der kaiserlichen Marine im Auslandsdienst waren ihr zugeordnet und liefen häufig Häfen der Schutzgebiete an.

Neukamerun, Krieg und Ende

Im Streben nach Weltgeltung wollte das Deutsche Kaiserreich seinen Einfluss in Westafrika stärken. Konflikte mit Frankreich über Marokko führten zur ersten und Zweiten Marokkokrise. Die zweite Krise wurde 1911 durch den Marokko-Kongo-Vertrag beendet. Deutschland erhielt an der Grenze zwischen Deutsch-Kamerun und Französisch-Äquatorialafrika einen großen Gebietsgürtel im Osten und Süden Kameruns: Neukamerun, auch Deutsch-Kongo genannt. Frankreich bekam dafür den kleineren nordöstlichen Gebietsvorsprung „Entenschnabel“. Ein geplanter Tausch Togos gegen ein größeres Kongogebiet wurde nach Protesten deutscher Kolonialpolitiker und Händler aufgegeben. Das Ziel eines deutschen Mittelafrika wurde damit nur am Rand verwirklicht.

Im Ersten Weltkrieg wurde Togo, das nur über eine Polizeitruppe verfügte, am 27. August 1914 von britischen und französischen Truppen besetzt. Kamerun konnte sich mit einer Schutztruppe bis Februar 1916 halten. Deutsche Einheiten zogen sich schließlich in das neutrale spanische Rio Muni zurück; zuletzt ergaben sich die abgeschnittenen Verteidiger der Bergfestung Mora im Mandara-Gebirge.

Der Vertrag von Versailles besiegelte 1919 das Ende der deutschen Kolonien. Nach Artikel 119 verzichtete Deutschland zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte auf alle Rechte und Ansprüche an seinen überseeischen Besitzungen. Kamerun und Togo wurden durch Frankreich und Großbritannien im Auftrag des Völkerbundes getrennt verwaltet. Kamerun wurde in ein größeres französisches und ein kleineres britisches Mandatsgebiet geteilt; kleinere Gebiete im Westen Togos kamen zur britischen Goldküste, dem heutigen Ghana.

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