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Der Streit der Fakultäten

Der Streit der Facultäten in drey Abschnitten ist eine Schrift des deutschen Philosophen Immanuel Kant von 1798. Sie ist neben der gleichzeitig …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Werk, Anliegen und Aufbau
  2. 2. Entstehung unter staatlicher Zensur
  3. 3. Fakultäten, Wahrheit und gesetzmäßiger Streit
  4. 4. Philosophie und Theologie
  5. 5. Recht, Geschichte und Fortschritt
  6. 6. Philosophie, Medizin und Selbstbeherrschung

Werk, Anliegen und Aufbau

„Der Streit der Facultäten in drey Abschnitten“ ist eine 1798 veröffentlichte Schrift Immanuel Kants und eines seiner letzten selbst herausgegebenen Werke. Sie verbindet eine kulturpolitische Streitschrift mit einer akademischen Abhandlung und richtet sich in möglichst verständlicher Form an ein breites Publikum.

Im Mittelpunkt steht der Konflikt zwischen der „freien“ philosophischen Fakultät und den drei damals sogenannten oberen Fakultäten: Theologie, Jura und Medizin. Diese standen an preußischen Universitäten unter unmittelbarem Einfluss der Regierung und sollten praktische staatliche Aufgaben erfüllen. Die philosophische Fakultät war dagegen nach Kant allein der Wahrheit und dem Fortschritt der Wissenschaften verpflichtet. Für Wissenschaften müsse Wahrheit wichtiger sein als staatlich gewünschte Nützlichkeit. Deshalb fordert Kant für die philosophische Fakultät Freiheit von Zensur und staatlichen Vorgaben.

Das Werk besteht aus Zueignung, Vorrede und drei ursprünglich selbstständigen Abhandlungen. Sie behandeln das Verhältnis der Philosophie erst zur Theologie, dann zur Rechts- und Geschichtsphilosophie und schließlich zur Medizin. Trotz ihrer unterschiedlichen Themen verbindet sie die Vorstellung einer freien Wissenschaft, die staatlich gebundenen Fächern eigene Methoden entgegensetzt: Vernunft statt bloßer Berufung auf Offenbarung, Geschichtsphilosophie statt bloßer Staatskunst und Erfahrung statt medizinischer Dogmen.

Entstehung unter staatlicher Zensur

Die drei Abschnitte entstanden seit 1793. Kant wollte sie zunächst einzeln veröffentlichen, scheiterte aber 1794 und 1797 an der Zensur. Anlass des Konflikts war besonders seine Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“, die sich gegen das 1788 von Johann Christoph von Woellner initiierte Religionsedikt und das Zensuredikt richtete. Woellner tadelte Kant am 1. Oktober 1794 im Auftrag Friedrich Wilhelms II. und drohte ihm mit „unangenehmen Verfügungen“. Möglich gewesen wären etwa Entlassung, Verbannung oder Zwangspensionierung ohne Bezüge. Kant erklärte deshalb, künftig auf öffentliche Vorträge und Schriften über natürliche oder offenbarte Religion zu verzichten, hielt aber an seiner sachlichen Kritik fest.

Nach dem Tod Friedrich Wilhelms II. am 10. November 1797 hob Friedrich Wilhelm III. die Religionsexaminations-Kommission auf; Religions- und Zensuredikt wurden nicht mehr beziehungsweise nur noch gemäßigt angewendet. Der medizinische Abschnitt erschien Anfang 1798 im „Journal der praktischen Arzneikunde und Wundarzneikunst“. Im Herbst 1798 konnten alle drei Texte zusammen als Buch erscheinen. Ihre nachträgliche Zusammenstellung erklärt teilweise die lockere Struktur des Werkes.

Fakultäten, Wahrheit und gesetzmäßiger Streit

Kant beschreibt die Universität als eine zunftähnlich organisierte Gemeinschaft aus Fakultäten, Lehrern, Doktoren und Dekanen mit weitgehender Selbstverwaltung. Von den Universitätsgelehrten unterscheidet er die praktisch tätigen „Litteraten“ oder Studierten: Geistliche, Justizbeamte und Ärzte wenden das Gelernte als „Werkzeuge der Regierung“ unmittelbar auf die Bevölkerung an.

Theologie, Jura und Medizin heißen „obere Fakultäten“, weil ihre Gegenstände für die Regierung besonders wichtig sind und ihre Lehren teilweise staatlich bestimmt werden. Der biblische Theologe gewinnt seine öffentlichen Lehren aus der Bibel und nicht allein aus der Vernunft; der Jurist richtet sich nach dem geltenden Landrecht statt nur nach dem Naturrecht; der Arzt muss neben der Naturerkenntnis die staatliche Medizinalordnung beachten. Die Medizin ist dabei freier als Theologie und Jura, weil die Regierung zwar die öffentliche Sicherheit regeln, aber der Natur selbst keine Vorschriften machen kann.

Zur „unteren“ philosophischen Fakultät rechnet Kant Geschichte, Erdbeschreibung, Sprachkenntnis, Humanistik, reine Mathematik, reine Philosophie sowie die Metaphysik der Natur und der Sitten. Sie vermittelte Grundlagen für die höheren Fakultäten. Entscheidend ist jedoch ihre wissenschaftliche Freiheit: Sie steht unter der Gesetzgebung der Vernunft und nicht unter derjenigen der Regierung. Ihre Aufgabe besteht darin, die Lehren der oberen Fakultäten auf Wahrheit zu prüfen, Fehler aufzudecken und die Freiheit und Gleichheit zu verteidigen. Nützlichkeit ist gegenüber Wahrheit nur zweitrangig.

Der daraus entstehende Streit kann gesetzwidrig oder gesetzmäßig sein. Gesetzwidrig ist er, wenn über einen nicht zur öffentlichen Diskussion zugelassenen Satz gestritten wird oder wenn List, Bestechung, Drohung und Gewalt an die Stelle vernünftiger Gründe treten. Gesetzmäßig ist er, wenn die Philosophie die Fachwissenschaften öffentlich mit Argumenten prüft. Dabei kann sie selbst irren; gerade deshalb muss eine offene Auseinandersetzung möglich bleiben.

Philosophie und Theologie

Der erste konkrete Streit betrifft den Vorrang zwischen Offenbarung und Vernunft. Die Theologie stützt sich auf die Bibel als göttliche, dauerhaft gültige Offenbarung. Die Religionsphilosophie geht dagegen von der Vernunft und der Moral aus: Die aus der Moral hervorgehende Idee Gottes soll den menschlichen Willen zur Pflichterfüllung bewegen.

Kant entwickelt Grundsätze einer vernunftgeleiteten Schriftauslegung. Glaubenslehren wie Dreieinigkeit, Himmelfahrt und Auferstehung lassen sich nicht logisch ableiten. Wo die Bibel jedoch moralische Fragen behandelt, muss ihre Auslegung mit vernünftigen Grundsätzen vereinbar sein. Stellen, die eine rein passive Heiligung durch eine äußere Macht nahelegen, sollen daher so verstanden werden, dass Menschen selbst an der Entwicklung ihrer moralischen Anlage arbeiten müssen. Gegen den Einwand, Philosophen mischten sich damit in die Arbeit der Theologen ein, hält Kant fest, dass sich auch in der Religion Vernunft zeige und bei ihrer Auslegung gebraucht werden müsse.

Äußere Unterschiede zwischen Religionsgemeinschaften sind für Kant nicht mit grundlegenden moralischen Unterschieden gleichzusetzen. Die Behauptung, moralisches Verhalten sei nur durch eine übernatürliche Gnadenwirkung möglich, widerspreche den Grundregeln der Vernunft. Auch der Staat solle für gute Bürger nicht auf übernatürliche Kräfte, sondern auf vernünftige Moral setzen.

Als Friedensregel teilt Kant die Zuständigkeiten auf: Philosophen untersuchen alles, was durch Vernunft erklärt werden kann; Theologen behandeln, was die Bibel als göttliche Offenbarung für die Lebensführung bedeutet. Die Bibel bleibt praktisch bedeutsam, weil ihre allgemeinverständlichen Erzählungen zahlreiche Beispiele moralisch richtigen und falschen Handelns enthalten. Ein beigefügter Brief Carl Arnold Wilmanns’ weist zugleich darauf hin, dass religiöse Mystiker trotz Ablehnung ritualisierter Gottesdienste zu einer Moral gelangen können, die Kants Vernunftmoral ähnelt.

Recht, Geschichte und Fortschritt

Der zweite Abschnitt fragt, „ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei“. Gemeint ist nicht die Naturgeschichte, sondern die moralische Geschichte der Menschheit. Kant unterscheidet drei Möglichkeiten: Rückgang zum Schlechteren, Fortschritt zum Besseren oder Stillstand. Er nennt diese Positionen „moralischen Terrorismus“, „Eudämonismus“ beziehungsweise in seiner Zukunftsform „Chiliasmus“ und „Abderitismus“. Keine dieser einfachen Antworten genügt für sich den Ansprüchen von Vernunft und Erfahrung.

Aus der allgemeinen Erfahrung lässt sich weder eine dauernde Verbesserung noch eine dauernde Verschlechterung beweisen, weil sich Fortschritte und Rückschritte beim freien Menschen abwechseln. Deshalb sucht Kant nach einem „Geschichtszeichen“: einem Ereignis, das eine moralische Tendenz der Menschheit erkennen lässt. Er findet es in der europaweiten Begeisterung für die Französische Revolution. Dass Menschen Anteil an der Freiheit eines fremden Gemeinwesens nehmen, müsse eine moralische Ursache haben. Dieser moralische Idealismus könne allerdings in „moralischen Terrorismus“ umschlagen.

Trotz gescheiterter Revolutionen und Zeiten des Terrors erwartet Kant eine weitere Entwicklung zur idealen Staatsverfassung, dem Republikanismus. Rückschläge vernichten die gestiegenen Erwartungen an Freiheit nicht; bei einer späteren Gelegenheit kann die Entwicklung fortgesetzt werden. Entscheidend ist Publikationsfreiheit. Volksaufklärung lässt sich nicht einfach staatlich verordnen, sondern muss durch Philosophen aus dem Volk heraus entstehen. Zensur behindert daher den Fortschritt.

Die Menschen werden dabei nicht ihrem Wesen nach moralischer. Vielmehr wächst die Häufigkeit moralischen Handelns, wenn ein freiheitliches und selbstgesetzgebendes System des Zusammenlebens entsteht. Die Anlagen zum Guten und zum Bösen sind bereits im Menschen vorhanden. Als politischen Weg bevorzugt Kant Reformen und Bildung „von oben herab“ statt Revolutionen „von unten hinauf“: Der Staat soll das Volk bilden, sich regelmäßig selbst reformieren und auf eine Verfassung hinarbeiten, die Angriffskriegen entgegensteht.

Philosophie, Medizin und Selbstbeherrschung

Der dritte Abschnitt ist ein Antwortschreiben an den Arzt Christoph Wilhelm Hufeland zu dessen Buch „von der Kunst das menschliche Leben zu verlängern“. Unter dem Titel „Von der Macht des Gemüths durch den bloßen Vorsatz seiner krankhaften Gefühle Meister zu sein“ untersucht Kant, welchen Einfluss vernünftige Selbstkontrolle auf Gesundheit und Lebensführung haben kann. Der Text gliedert sich in „Grundsatz der Diätetik“, „Beschluss“ und „Nachschrift“.

Unter „Diätetik“ versteht Kant nicht nur richtige Ernährung, sondern eine gesamte Lebensweise, die emotionale Ausschweifungen vermeidet und das Leben annimmt, wie es ist. Sie verlangt weder das Meiden aller Gefahren noch Untätigkeit, denn auch Langeweile und übermäßiges Liegen können schaden: „Das Bett ist das Nest einer Menge von Krankheiten.“ Ein langes vergangenes Leben bezeugt zunächst genossene Gesundheit; die Diätetik soll ihre Fähigkeit besonders in der Verlängerung, nicht im bloßen Genuss des Lebens zeigen.

Kant erörtert Hypochondrie, Schlaf, Essen und Trinken, bewusstes Ein- und Ausatmen sowie die gesundheitlichen Gefahren übermäßigen Nachdenkens. Sein Ergebnis ist begrenzt: Viele, aber nicht alle Gemütsbewegungen lassen sich durch Verstand, Vorsatz und Selbstkontrolle beherrschen. Der Versuch kann ein Leiden sogar verstärken. Geisteswissenschaftler seien stärker gefährdet als Mathematiker, weil sie komplexe Gedankenwelten fortwährend ordnen müssten.

In der Nachschrift bittet Kant die Buchdrucker aufgrund eigener Erfahrungen um augenschonenden Druck: schwarze statt grauer Farbe, größere Schrift und allgemein bessere Lesbarkeit. Auch dieser praktische Hinweis folgt dem Grundgedanken des Abschnitts, philosophische Überlegung mit Erfahrung zu verbinden, ohne die Grenzen geistiger Selbstbeherrschung zu leugnen.

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