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Deportation der Juden aus Baden und der Saarpfalz

Die Deportation der Juden aus Baden und der Saarpfalz (auch bekannt als Wagner-Bürckel-Aktion und Oktoberdeportation 1940) war die Verschleppung von rund …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und historische Vorgeschichte
  2. 2. Radikalisierung und französischer Kontext
  3. 3. Planung und Urheberschaft
  4. 4. Ablauf der Deportation
  5. 5. Gurs und die weiteren Schicksale
  6. 6. Herkunft, Bedeutung und Gedenken

Gegenstand und historische Vorgeschichte

Die Deportation der Juden aus Baden und der Saarpfalz, auch Wagner-Bürckel-Aktion oder Oktoberdeportation 1940 genannt, war die Verschleppung von rund 6500 deutschen Juden am 22. und 23. Oktober 1940 aus den Gauen Baden und Saarpfalz in den unbesetzten Teil Frankreichs. Die Betroffenen wurden überwiegend in das Internierungslager Gurs am Fuß der Pyrenäen gebracht. Die Aktion gehörte zu den ersten Massendeportationen von Juden aus dem Deutschen Reich und war ein frühes Beispiel für die Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und nationalsozialistischer Behörden.

Die Deportation muss im Zusammenhang mit der schrittweisen Ausgrenzung und Verfolgung der Juden im Deutschen Reich gesehen werden. Dazu kamen die Vertreibung von 20.000 elsässischen Juden in den zunächst unbesetzten Teil Frankreichs, Deportationen aus Österreich und dem „Altreich“ in das Generalgouvernement sowie die ab Oktober 1941 folgenden Transporte in Ghettos, Konzentrations-, Arbeits- und Vernichtungslager in Osteuropa. Aus dem später an Baden und Saarpfalz angegliederten Elsass-Lothringen waren bereits mindestens 127.000 Menschen in den unbesetzten Teil Frankreichs ausgewiesen worden.

Die französische Regierung war über die Aktion nicht informiert und musste innerhalb weniger Stunden reagieren. Sie wies die Deportierten in Gurs ein, einem 1939 für Flüchtlinge des Spanischen Bürgerkriegs errichteten Lager. Die Lagerleitung war auf die Ankunft der Menschen nicht vorbereitet.

Radikalisierung und französischer Kontext

Das nationalsozialistische Regime verschärfte seine antisemitische Politik seit 1933 stufenweise. Der „Judenboykott“ vom 1. April 1933 und das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 schlossen Juden aus dem öffentlichen Dienst aus; bei Kriegsveteranen galten zunächst Ausnahmen. Jüdische Lehrkräfte, Professoren, Schüler und Studierende wurden aus Bildungsinstitutionen verdrängt. Ärzte, Anwälte und Unternehmer wurden durch staatliche Maßnahmen zur Aufgabe ihrer Tätigkeit oder ihrer Geschäfte gedrängt.

Die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 entzogen jüdischen Menschen Grundrechte wie das Wahlrecht und verboten „Mischehen“. Nach dem Novemberpogrom 1938 wurden jüdische Geschäfte zerstört, Synagogen angezündet und etwa 30.000 jüdische Männer in Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen in sogenannte Schutzhaft genommen. Auf der von Hermann Göring einberufenen Konferenz vom 12. November 1938 wurden die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, weitgehende Enteignung, Ausschluss aus Öffentlichkeit und Kultur sowie der Zwang zur Auswanderung beschlossen. Im Januar 1939 erhielt Reinhard Heydrich den Auftrag, die „Judenfrage“ durch erzwungene Auswanderung oder sogenannte „Evakuierung“ zu lösen. Dafür wurde die Reichszentrale für jüdische Auswanderung geschaffen, nach dem Vorbild der bereits im August 1938 von Josef Bürckel in Wien eingerichteten Zentralstelle.

Vor Oktober 1940 hatte es bereits die Polenaktion mit rund 17.000 nach Polen abgeschobenen polnischen Juden, die Deportation von 1107 Juden aus Stettin nach Lublin am 13. Februar 1940 und Transporte im Zusammenhang mit dem Nisko-Plan gegeben. Pläne für eine Deportation nach Madagaskar wurden 1938 bis 1940 diskutiert, im September 1940 aber wegen des britischen Widerstands zunächst aufgegeben. Hermann Göring beauftragte Heydrich am 31. Juli 1941 mit Vorbereitungen für eine „Gesamtlösung der Judenfrage“ im deutschen Einflussbereich.

Nach dem Waffenstillstand vom 22. Juni 1940 wurde Frankreich in ein deutsches Besatzungsgebiet im Norden und Westen sowie ein unbesetztes Gebiet im Süden geteilt. Das von Philippe Pétain und Pierre Laval geführte État français mit Sitz in Vichy löste durch das Ermächtigungsgesetz vom 10. Juli 1940 die Dritte Französische Republik ab. Auch das Vichy-Regime verfolgte Juden: Ein Gesetz vom 17. Juli 1940 beschränkte den Zugang zum öffentlichen Dienst, im August wurden die Einschränkungen auf freie Berufe ausgeweitet. Das „Judenstatut“ vom 3. Oktober 1940 definierte als „Jude“ jede Person, die von drei jüdischen Großeltern abstammte, oder von zwei jüdischen Großeltern, wenn auch der Ehepartner jüdisch war. Am 4. Oktober 1940 wurde die Internierung ausländischer Juden in speziellen Lagern ermöglicht.

Im Süden Frankreichs bestand bereits seit dem Frühjahr 1939 ein Lagersystem für Flüchtlinge und Widerstandskämpfer des Spanischen Bürgerkriegs, darunter Gurs und Barcarès. Während des Krieges wurden weitere Lager eingerichtet, etwa Camp des Milles, um ausländische Juden und Menschen aus mit Frankreich kriegführenden Staaten zu internieren.

Planung und Urheberschaft

Die Deportation war systematisch und akribisch vorbereitet. Lange wurden die frühen Massendeportationen aus Pommern und Südwestdeutschland in der Forschung als regionale Sonderfälle unterschätzt. Wegen einer uneinheitlichen Quellenlage und widersprüchlicher Dokumente besteht jedoch kein eindeutiger Konsens darüber, wer die Aktion anordnete.

Die ältere Forschung sah vor allem die Gauleiter Robert Wagner für Baden und Josef Bürckel für die Saarpfalz als Initiatoren. Beide wurden am 2. August 1940 zu „Chefs der Zivilverwaltung“ (CdZ) in Elsass und Lothringen ernannt. Wagner war für das Elsass zuständig, das zum Gau „Oberrhein“ werden sollte, Bürckel für Lothringen, das dem Gau „Westmark“ zugeordnet werden sollte. Nach einer verbreiteten älteren Darstellung wollten sie die Ausweisung aus Elsass und Lothringen auf die im südwestdeutschen Reichsgebiet lebenden Juden ausweiten.

Gerhard J. Teschner konnte zeigen, dass es kein Abkommen mit der französischen Regierung oder der Deutschen Waffenstillstandskommission in Wiesbaden über die Ausweisung elsässischer und lothringischer Juden gab. Frankreich protestierte sowohl vor als auch nach der Deportation gegen die Maßnahmen der beiden Gauleiter. Auch die Formulierungen in den Quellen widersprechen einander: Ein Schreiben Heydrichs vom 29. Oktober 1940 spricht von einer „Anordnung des Führers“, ein Bericht vom 30. Oktober von einem „Antrag der beiden Gauleiter“, und Franz Rademacher schrieb am 7. Dezember, die Aktion sei „vom Führer gebilligt“ worden.

Teschner und Jacob Toury halten es für wahrscheinlich, dass Wagner und Bürckel nach Hitlers Billigung bei einem Treffen am 25. September 1940 die Initiatoren waren. Für Gestapo und Sonderzüge arbeiteten sie mit dem Reichssicherheitshauptamt, Heydrich und Adolf Eichmann zusammen. Teschner betont jedoch, dass diese Annahme nicht durch ein eindeutiges Dokument belegt ist. Er kommt deshalb zu dem Schluss, dass es sich wahrscheinlich um eine gemeinsame, vom Reichssicherheitshauptamt unterstützte Aktion beider Gauleiter handelte. Der Historiker Wolf Gruner widerspricht dieser Deutung und schreibt die Veranlassung Heinrich Himmler auf Befehl Hitlers zu; Wagner und Bürckel seien in ihren staatlichen Funktionen beteiligt gewesen.

Ablauf der Deportation

Am frühen Morgen des 22. Oktober 1940, dem letzten Tag des jüdischen Laubhüttenfests, wurden jüdische Menschen aus ihren Wohnungen geholt. Sie erhielten nur 30 Minuten bis zwei Stunden Zeit, sich reisefertig zu machen. Anschließend wurden sie gesammelt und mit Omnibussen abtransportiert. Der Befehl betraf alle „transportfähigen Volljuden“, vom Kind bis zum Greis. Insgesamt wurden 6.504 Deutsche jüdischer Herkunft deportiert; nur wenige Menschen, darunter einige in „Mischehe“ lebende Juden, blieben verschont.

Mitnehmen durften die Betroffenen höchstens 50 Kilogramm Gepäck und 100 Reichsmark Bargeld. Sieben Züge aus Baden und zwei Züge aus der Pfalz fuhren am 22. und 23. Oktober über Chalon-sur-Saône in die unbesetzte französische Zone. Die badischen Transporte verliefen über Freiburg im Breisgau, Breisach, Mulhouse, Avignon und Toulouse. Die Reise dauerte drei Tage und vier Nächte. In Oloron-Sainte-Marie wurden die Menschen auf Lastwagen verladen; die meisten kamen nach Gurs. Schon während der Fahrt starben einige ältere Menschen an den Strapazen.

Am 23. Oktober meldete Wagner nach Berlin, sein Gau sei als erster Gau des Reiches „judenrein“. Adolf Eichmann hatte die Transporte mit dem Reichsverkehrsministerium organisiert und wartete an der Demarkationslinie in Chalon-sur-Saône, bis der letzte der neun Züge Frankreich erreicht hatte. Heydrich stellte fest, die Deportationen seien „reibungslos und ohne Zwischenfälle“ verlaufen und von der Bevölkerung kaum wahrgenommen worden.

Das Vichy-Regime protestierte wenige Tage später mündlich und schriftlich gegen die unangekündigten Transporte. Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop ordnete an, das Auskunftsbegehren der französischen Seite „dilatorisch“ zu behandeln. Das Auswärtige Amt kritisierte die Deportationen nicht grundsätzlich, verlangte aber künftig an den Entscheidungen beteiligt zu werden, um außenpolitische Folgen zu berücksichtigen. Aus den Orten Asperg, Bretten, Bruchsal, Emmendingen, Gailingen, Kippenheim, Lörrach, Ludwigshafen, Tauberbischofsheim und Weingarten sind überdurchschnittlich viele Fotografien der Deportation erhalten.

Gurs und die weiteren Schicksale

Das Lager Gurs war auf die etwa 6000 neu ankommenden Deportierten völlig unvorbereitet. Schlechte Versorgung, unzureichende Lebensmittel, katastrophale hygienische Zustände, Regen und Kälte führten dazu, dass bis März 1941 insgesamt 1050 Menschen starben. Ein Teil der Deportierten wurde in benachbarte Lager wie Noé, Le Vernet, Camp des Milles, Rivesaltes und Camp du Récébédou verteilt.

Die Deportierten waren mittellos und befanden sich in einem fremden Land. Die badische Gauleitung ging damals davon aus, dass der Madagaskarplan noch umgesetzt werde und die Menschen nach Öffnung der Seewege nach Madagaskar weitergeleitet würden. Das schwedische Außenministerium schlug Pässe für eine Auswanderung nach Südamerika vor. Ab 1941 konnten jedoch nur wenige Menschen mit Hilfe internationaler Organisationen und persönlicher Kontakte in sichere Drittländer emigrieren.

Ab August 1942 wurden die damals noch in Südfrankreich lebenden 3907 Badener auf Anforderung von Theodor Dannecker über das Sammellager Drancy bei Paris in deutsche Vernichtungslager deportiert. Die meisten wurden nach Auschwitz-Birkenau gebracht und dort ermordet. Für die 826 aus der Pfalz deportierten Menschen sind folgende Schicksale überliefert: 203 starben in französischen Lagern, 338 wurden seit August 1942 in osteuropäische Konzentrationslager transportiert und ermordet, 78 konnten legal auswandern oder untertauchen, 112 überlebten in französischen Lagern oder Hospitälern und wurden befreit; zu 94 Personen fehlen Angaben.

Herkunft, Bedeutung und Gedenken

Die Deportierten stammten aus zahlreichen badischen, pfälzischen und saarländischen Gemeinden. Die badischen Transportlisten nennen 5603 gemeldete Deportierte. Besonders viele kamen aus Mannheim mit 1983 Personen und Karlsruhe mit 893; außerdem wurden unter anderem aus Freiburg und Umgebung 403, aus Heidelberg und Umgebung 364, aus dem Landkreis Konstanz 314 sowie aus Pforzheim und Umgebung 192 Menschen deportiert. Insgesamt werden zahlreiche Städte und Landkreise mit kleineren Gruppen genannt, darunter Baden-Baden, Bruchsal, Buchen, Emmendingen, Kehl, Lahr, Lörrach, Mosbach, Offenburg, Rastatt, Sinsheim, Tauberbischofsheim und Villingen. Wegen fehlender Namenslisten ergeben sich bei mehreren Orten Abweichungen von der Gesamtzahl.

Das gedruckte Verzeichnis für die Pfalz nennt 826 Personen, überwiegend ältere Männer und Frauen, mit Namen, Geburtsdaten und letztem Wohnort. Genannt werden unter anderem Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie zahlreiche kleinere Orte. Das Verzeichnis für das Saarland nennt 134 Personen aus Orten wie Homburg, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken, St. Ingbert, St. Wendel und Zweibrücken. Die Zahlen der verschiedenen Listen weichen damit von der im Gesamtbericht genannten Zahl von 6504 Deportierten ab.

Historisch gilt die Aktion als eine der ersten Deportationen dieser Art im „Dritten Reich“. Christopher R. Browning hob das reibungslose Zusammenwirken von Reichssicherheitshauptamt, Verkehrsministerium und weiteren Behörden hervor. Zugleich führten die Transporte zu diplomatischen und politischen Komplikationen und zeigten, dass der Vertreibungspolitik im Westen Grenzen gesetzt waren. Peter Steinbach bezeichnete die Deportation als beispielhaft für die späteren Deportationen aus ganz Deutschland.

Gurs ist heute eine nationale französische Gedenkstätte. In Baden-Württemberg gibt es keine staatliche Gedenkstätte für diese große Opfergruppe. In Neckarzimmern entstand zwischen 2002 und 2005 ein Mahnmal mit einem 25 mal 25 Meter großen Davidstern und einzelnen Gedenksteinen für die Opfer aus 138 badischen Deportationsorten; im Oktober 2015 waren 109 Steine fertiggestellt. In Mannheim und Freiburg erinnern Wegweiser an die Deportation. In Freiburg gibt es außerdem Stolpersteine, eine Gedenktafel am Annaplatz, eine Gedenktafel auf dem Platz der Alten Synagoge und ein Mahnmal auf der Wiwili-Brücke.

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