Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Demonstration

Geschichte · Einige der großen globalen Demonstrationen im 20. Jahrhundert waren jene gegen den Vietnamkrieg. · Am 10. Oktober 1981 versammelten sich rund 300.000 …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Zweck und Formen
  2. 2. Rechtlicher Rahmen
  3. 3. Historische Entwicklung und politische Bedeutung
  4. 4. Demonstrationen in Deutschland
  5. 5. Österreich, Schweiz und weltweite Beispiele
  6. 6. Schwierige Ermittlung der Teilnehmerzahlen

Begriff, Zweck und Formen

Eine Demonstration, kurz Demo, ist eine öffentliche Versammlung mehrerer Personen zur gemeinsamen Meinungsäußerung. In Deutschland ist das Demonstrationsrecht als Grundrecht in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert. Demonstrationen können friedlich oder gewalttätig verlaufen und unterschiedliche politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Anliegen vertreten.

Zu den Formen gehören Menschen- und Lichterketten, Kundgebungen, Schweigemärsche, Mahnwachen, Sitzstreiks und Sitzblockaden. Demonstrationen können als Marsch oder Protestzug, als stehende Kundgebung, als Fahrrad- oder mehrtägige Demonstration stattfinden. Auch Einzelaktionen, Massendemonstrationen sowie online organisierte Massenaktivitäten und Online-Demonstrationen kommen vor. Typische Themen sind etwa Frieden, Umweltschutz, Regierungspolitik, Tierversuche, Globalisierung, Einwanderungspolitik, Straßenbau, Atommülltransporte, Gewerkschaftsziele, Hochschulmittel oder Studiengebühren. Gegendemonstrationen richten sich gegen eine andere Demonstration oder deren Anliegen.

Rechtlicher Rahmen

Rechtlich wird eine Demonstration als Versammlung bezeichnet. Artikel 8 des Grundgesetzes gewährt Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das einfachgesetzliche Versammlungsrecht gilt auch für Nichtdeutsche und erfasst außerdem bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen. Für Versammlungen unter freiem Himmel erlaubt Artikel 8 Einschränkungen durch Gesetz.

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt das Versammlungsrecht in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt nach Art. 125a Abs. 1 GG weiter, soweit Länder es nicht durch eigene Gesetze ersetzen. Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben davon Gebrauch gemacht.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland grundsätzlich angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden Versammlungen in der Bannmeile des Bundes. Auflagen oder Verbote sind möglich, insbesondere bei einer unmittelbaren Gefährdung der „Öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“. Während einer Demonstration gilt vorrangig das Versammlungsrecht; als Lex specialis verdrängt es das Polizeirecht, sodass polizeiliche Maßnahmen engeren Grenzen unterliegen.

In Österreich müssen alle allgemein zugänglichen Versammlungen 48 Stunden vorher angemeldet werden, auch wenn sie nicht unter freiem Himmel stattfinden. Kulturelle und Wahlkampfveranstaltungen sind ausgenommen. Eine fehlende Anmeldung kann mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden, ist aber kein Grund zur Auflösung. Die Behörde legt außerdem einen Schutzbereich von 50 bis 150 Metern fest. In Deutschland, Österreich und einigen Kantonen der Schweiz gilt ein Vermummungsverbot.

Bei gravierenden Gefahren für öffentliche Sicherheit oder Gesundheit können Regierungen Notstandsgesetze anwenden und Versammlungs- sowie Demonstrationsrechte einschränken. Die Einschränkungen während der Corona-Krise sind davon zu unterscheiden. Die deutschen Notstandsgesetze wurden am 28. Juni 1968 verabschiedet und bislang noch nie angewendet.

Historische Entwicklung und politische Bedeutung

Im 20. und 21. Jahrhundert wurden Demonstrationen zu einem wichtigen Mittel politischer Einflussnahme. Gegen den Vietnamkrieg demonstrierten am 15. Oktober 1969 in Washington, D.C. 250.000 Menschen. Gegen den NATO-Doppelbeschluss versammelten sich am 10. Oktober 1981 rund 300.000 Menschen in Bonn, am 25. Oktober 1981 200.000 in Brüssel und am 21. November 1981 400.000 in Amsterdam. Am 10. Juni 1982 demonstrierten in Bonn etwa 500.000 Menschen. Am 15. Februar 2003 protestierten weltweit über 10 Millionen Menschen gegen den drohenden Irakkrieg, davon etwa 500.000 in Berlin.

In nichtdemokratischen Staaten waren häufig nur staatlich angeordnete, regierungsfreundliche Demonstrationen erlaubt. Gegen die Regierung gerichtete Proteste wurden unterdrückt, etwa der Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 oder die Studentenproteste von 1989 in der Volksrepublik China, die im Tian’anmen-Massaker durch die Armee beendet wurden. Die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der DDR verliefen dagegen völlig gewaltfrei.

Ab 2007 sollte das von linksorientierten, antiautoritären Gruppen entwickelte Konzept „Out of Control“ Polizeieinsätze und Taktiken wie Wanderkessel sowie die präventive Überwachung von Versammlungen erschweren. Handys und soziale Netzwerke beschleunigten die Mobilisierung. Dies begünstigte unter anderem Kundgebungen im Iran und in China sowie die Umstürze von 2011 in Tunesien, Ägypten und anderen Ländern des Arabischen Frühlings.

Demonstrationen in Deutschland

Zu den jährlich oder regelmäßig stattfindenden deutschen Demonstrationen gehören die Fahrradsternfahrt Berlin mit bis zu 250.000 Teilnehmern, der Ostermarsch, Demonstrationen zum 1. Mai, Christopher Street Days, Proteste gegen Castor-Transporte in Gorleben, „Freiheit statt Angst“ seit 2006, die Fuckparade und Hanfparade in Berlin, Proteste gegen die Münchner Sicherheitskonferenz, die Liebknecht-Luxemburg-Demonstration, die Väterdemo, „Wir haben es satt!“ sowie weitere politische Kundgebungen.

Historisch wichtige Beispiele sind die Friedensdemonstration im Treptower Park am 3. September 1911 mit 200.000 Menschen, der Protest gegen das Betriebsrätegesetz am 13. Januar 1920 mit über 100.000 Teilnehmenden und 42 Toten sowie der Rosenstraße-Protest vom 27. Februar 1943 und den Folgetagen. Am 11. Mai 1952 wurde Philipp Müller in Essen von der Polizei erschossen; am 2. Juni 1967 starb in Berlin der Student Benno Ohnesorg durch einen Polizisten. Weitere zentrale Ereignisse waren die Demonstrationen der Studentenunruhen, die DDR-Proteste von 1989, die Alexanderplatz-Demonstration am 4. November 1989 mit mehreren 100.000 Menschen, die Proteste gegen den Golfkrieg am 12. Januar 1991 mit über 200.000 Menschen und die Münchner Lichterkette am 16. Dezember 1992 mit 400.000 Menschen.

Die Loveparade wurde 1989 als politische Demonstration initiiert und erreichte am 10. Juli 1999 über 1.500.000 Besucher. Spätere Beispiele sind die Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau ab August 2004, Proteste gegen Stuttgart 21 seit Ende 2009, die Anti-Atom-Demonstrationen nach Fukushima am 26. März 2011 mit insgesamt 250.000 Menschen, Proteste gegen ACTA am 11. Februar 2012 mit 120.000 Menschen in Deutschland und 550.000 in Europa, TTIP- und CETA-Proteste am 10. Oktober 2015 mit 250.000 Menschen in Berlin, #unteilbar am 13. Oktober 2018 mit nach Veranstalterangaben mehr als 240.000 Menschen sowie Klimaproteste von Fridays for Future. Für den 20. September 2019 nannten Veranstalter 1,4 Millionen Teilnehmer in Deutschland; am 24. September 2021 waren es 620.000. Am 27. Februar 2022 demonstrierten 500.000 Menschen gegen die russische Invasion in die Ukraine. Im Januar und Februar 2024 beteiligten sich an Protesten gegen Rechtsextremismus schätzungsweise über 1.500.000 Menschen vom 18. bis 21. Januar und mindestens 900.000 vom 26. bis 28. Januar.

Das Bundesministerium des Innern erstellt seit 1968 jährlich eine Demonstrationsstatistik auf Grundlage von Länderangaben. Sie erfasst unter anderem die Gesamtzahl, unfriedliche Verläufe, Sitzblockaden und verletzte Polizeivollzugsbeamte. Die Gesamtzahl stieg von 2.059 Demonstrationen im Jahr 1968 auf 9.237 im Jahr 1983 und 13.025 im Jahr 1991. Für 1968 wurden 533 unfriedliche Demonstrationen, für 1983 274 und für 1991 242 angegeben. Die Tabelle enthält teilweise widersprüchliche Angaben, etwa für 1979 3.327 beziehungsweise 4.307 Demonstrationen und für 1984 7.454 beziehungsweise 7.453 sowie 230 beziehungsweise 236 unfriedliche Verläufe. Bundestagsanfragen zeigten 1989, dass die Definition eines „unfriedlichen“ Verlaufs teilweise von der Bewertung abhängt.

Österreich, Schweiz und weltweite Beispiele

In Österreich wurde die Vereins- und Versammlungsfreiheit 1867 in Art. 12 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger gewährleistet. Wichtige Beispiele sind der Brand des Wiener Justizpalastes 1927, die Demonstration gegen das Kernkraftwerk Zwentendorf im Juni 1978 mit etwa 6.000 Teilnehmern, die Opernballdemonstrationen ab 1987, das Lichtermeer am 23. Jänner 1993 mit bis zu 300.000 Menschen und die Proteste gegen die Schwarz-blaue Koalition am 19. Februar 2000 mit 150.000 Menschen. Die Unibrennt-Proteste 2009 erreichten 20.000 bis 30.000 Teilnehmer. Die Regenbogenparade 2019 wurde mit 500.000 Teilnehmern als größte Demonstration Österreichs bezeichnet. Jährlich finden unter anderem Anti-Opernballdemonstrationen und Demonstrationen zum 1. Mai statt.

In der Schweiz demonstrierten am 14. Juni 1991 beim Frauenstreik laut Gewerkschaften bis zu 500.000 Personen. Weitere Beispiele sind Occupy-Wall-Street-Proteste 2011, der Women’s March 2017 in Zürich mit weit über 10.000 Menschen, Schülerproteste gegen Sparmaßnahmen, eine Großdemonstration für Lohngleichheit 2018 mit bis zu 20.000 Menschen sowie Klimastreiks seit Dezember 2018 mit bis zu 65.000 Teilnehmenden. Beim Frauenstreik am 14. Juni 2019 wurden in Zürich bis zu 160.000, in Bern und Basel je 40.000 sowie in Lausanne 40.000 Teilnehmende genannt; Organisatoren sprachen insgesamt von über 500.000 Frauen.

Weltweit reichen die Beispiele von der Kundgebung auf Schloss Sigmundskron 1957 mit 35.000 Südtirolern über den Marsch auf Washington 1963 mit über 200.000 Menschen bis zu den Protesten im Iran 1978/1979, den Demonstrationen auf dem Tian’anmen-Platz 1989, dem Cacerolazo in Argentinien 2001 und den Protesten gegen den Irakkrieg 2003. 2011 forderten in Ägypten Medienberichten zufolge bis zu 2.000.000 Menschen den Rücktritt Husni Mubaraks. In der Türkei entwickelten sich die Gezi-Proteste 2013 von einem Streit um ein Bauprojekt zu Protesten gegen den autoritären Führungsstil des Ministerpräsidenten Erdogan. 2016 versammelten sich in Istanbul 5.000.000 Menschen zur „Demokratie-Wache“; diese Zahl wird als bisher größte Versammlung in der Türkei genannt. Beim March for Our Lives 2018 demonstrierten in Washington, D.C. 800.000 Menschen für schärfere Waffengesetze. 2019 nahmen an der Globalen-Streik-Woche in 185 Ländern insgesamt 7,6 Millionen Menschen auf 6100 Demonstrationen teil; die Proteste in Hongkong erreichten bis zu zwei Millionen Teilnehmer. Regelmäßig finden weltweit Christopher Street Days und Demonstrationen zum Tag der Arbeit am 1. Mai statt.

Schwierige Ermittlung der Teilnehmerzahlen

Teilnehmerzahlen beruhen häufig auf Schätzungen der Veranstalter und der Polizei. Diese stützen sich meist auf Erfahrungswerte. Eine andere Methode ermittelt die durchschnittliche Personenzahl pro Reihe und zählt die Reihen live oder nachträglich auf Video mit einem Klickzähler. Dabei wird eine Fehlerquote von 20 bis 30 % angegeben.

Welche Methode verwendet wurde, wird selten veröffentlicht. Veranstalter nennen meist zu hohe Zahlen, während die Polizei oft sehr frühe und deshalb möglicherweise zu niedrige Zahlen veröffentlicht, obwohl viele Menschen erst verspätet eintreffen. Einmal verbreitete Zahlen lassen sich nur schwer korrigieren. Nach dem Protestforscher Dieter Rucht gibt die Polizei bei als staatsbedrohend bewerteten Anliegen die Zahlen eher zu niedrig an; bei staatsnahen Protesten ähneln sich Polizei- und Veranstalterangaben meist. Für die Zukunft werden computergestützte Verfahren erwartet.

Weiterlesen

Extremismus Extremismus ist ein in der Extremismusforschung umstrittener Begriff, mit dem Behörden und Gerichte in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen … Grundrechte (Deutschland) In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat haben und Verfassungsrang genießen. Online-Demonstration Online-Demonstrationen tragen den Charakter einer Blockade oder eines Sit-Ins. Sie richten sich wie herkömmliche Demonstrationen gegen die Politik von Staaten, … Internet Mit Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder YouTube trat das bidirektionale Austauschen von Inhalten unter den Nutzern (sogenanntem user … Pazifismus Pazifisten stehen für eine ethische Grundhaltung, die danach strebt, bewaffnete Konflikte zu vermeiden, zu verhindern und die Bedingungen für dauerhaften … Globalisierung Der Begriff Globalisierung bezeichnet den Vorgang, bei welchem weltweite Verflechtungen in unter anderem den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur, … Migration Als Migration wird eine auf Dauer angelegte räumliche Veränderung des Lebensmittelpunktes einer oder mehrerer Personen verstanden. Radioaktiver Abfall Radioaktive Abfälle, umgangssprachlich meist Atommüll genannt, sind radioaktive Stoffe, die nicht nutzbar sind oder aufgrund politischer Vorgaben nicht mehr … Gewerkschaft Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung der Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und … Notstandsgesetze (Deutschland) Notstandsgesetze, auch Notstandsverfassung, ist eine zusammenfassende, nicht amtliche Bezeichnung für die Grundgesetzänderungen, die mit dem Siebzehnten … Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Der von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und … Föderalismusreform Die Föderalismusreform, seit Verwirklichung der Föderalismusreform II auch als Föderalismusreform I bezeichnet, ist eine Änderung des Grundgesetzes für die …