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Commissaire de la République

Commissaire de la République (française), deutsch Kommissar der (Französischen) Republik, war eine hochrangige Amtsbezeichnung, deren Funktion im Laufe der …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und heutige Verwendung
  2. 2. Einsatz im französischen Mutterland
  3. 3. Besatzungszonen und Mandatsgebiete
  4. 4. Kolonien und Überseegebiete

Bedeutung und heutige Verwendung

Commissaire de la République (deutsch: Kommissar der Französischen Republik) war eine hochrangige französische Amtsbezeichnung. Ihre konkrete Funktion änderte sich im Verlauf der republikanischen Geschichte Frankreichs. Im Grundsatz bezeichnete sie einen ernannten Vertreter der Zentralregierung auf regionaler Ebene, in teilautonomen Überseegebieten oder in militärisch verwalteten Territorien.

Heute wird vor allem die höhere Amtsbezeichnung Haut-commissaire de la République (Hochkommissar der Republik) verwendet: Sie bezeichnet den Repräsentanten des französischen Präsidenten in Neukaledonien und Französisch-Polynesien.

Einsatz im französischen Mutterland

Im französischen Mutterland war Commissaire de la République mehrfach eine Alternative zur Bezeichnung Präfekt. Ein Präfekt (préfet) ist der Vertreter des Zentralstaates auf Ebene der Départements. Die Bezeichnung wurde unter anderem während der Februarrevolution 1848 sowie zuletzt von 1982 bis 1988 verwendet.

Während der Befreiung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg trugen auch die regionalen Vertreter der Provisorischen Regierung aus den Reihen der Résistance diesen Titel. Ihre Aufgabe war es, auf regionaler Ebene Staatsgewalt und Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Sie besaßen umfassende Machtbefugnisse, waren direkt Charles de Gaulle unterstellt und formal den Ministern gleichgestellt.

Besatzungszonen und Mandatsgebiete

Nach dem Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg hießen die französischen Leiter von Besatzungszonen Haut-commissaire de la République française. Zunächst leitete diese Art von Staatsbeamten 1918/19 die Wiedereingliederung von Elsaß-Lothringen. Danach war dies die Amtsbezeichnung des französischen Vertreters in der Interalliierten Kommission während der Rheinlandbesetzung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sowohl der Hohe Kommissar Frankreichs in Deutschland als auch der französische Hochkommissar in Österreich so bezeichnet. Im Saarland bestand von 1948 bis 1952 ein eigener Hoher Kommissar, weil Frankreich das Gebiet nicht mehr als Teil Deutschlands, sondern als autonomes Gebiet unter französischem Protektorat behandelte.

Außerhalb Europas bezeichnete der Begriff die Leiter französischer Völkerbund-Mandatsgebiete. Es gab einen Haut-commissaire au Levant für das „A-Mandat“ Syrien und Libanon sowie jeweils einen Commissaire für die „B-Mandate“ Kamerun und Togo.

Kolonien und Überseegebiete

Im Zuge der Dekolonisation nach dem Zweiten Weltkrieg wollte die Pariser Regierung das französische Kolonialreich in die Union française umwandeln, eine Staatenunion unter Führung des Mutterlandes, die dem britischen Commonwealth vergleichbar sein sollte. Die Kolonien erhielten schrittweise innere Autonomie. Dabei wurden die Titel der Kolonialverwalter verändert: Aus (General)gouverneuren wurden Haut-commissaires, aus untergeordneten Residenten teilweise Commissaires de la République. Zugleich verlagerte sich die Aufgabe von direkter Verwaltung hin zu Repräsentation.

Der Prozess begann 1945 in Französisch-Indochina. Dort wurden auch die Résidents supérieurs der fünf Teilstaaten, darunter Laos, Kambodscha und Annam, zu Commissaires ernannt. In den 1950er- und 1960er-Jahren folgten die meisten afrikanischen Territorien. Nach dem Scheitern der Französischen Union und der endgültigen Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonien ersetzten Botschafter (Ambassadeurs) die Haut-commissaires vollständig. Dies unterscheidet sich vom Commonwealth, dessen High Commissioners die Amtsbezeichnung weiterhin führen.

1977 in Französisch-Polynesien und 1981 in Neukaledonien ersetzten Haut-commissaires de la République die bisherigen Gouverneure; dies war mit weitreichender Autonomie verbunden. Das Amt entspricht dort heute weitgehend dem eines Präfekten im übrigen Frankreich. In Wallis und Futuna heißt die entsprechende Position Administrateur supérieur; in den anderen Überseegebieten sind wie im Mutterland Präfekte eingesetzt.

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