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Code de commerce
Der Code de commerce ist ein aus den Idealen der Französischen Revolution geborenes, 1807 erlassenes Gesetzeswerk des französischen Handelsrechts.
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Gegenstand und Bedeutung
Der Code de commerce ist ein französisches Gesetzeswerk des Handelsrechts. Er wurde 1807 erlassen und trat 1808 in Kraft. Entstanden ist er aus den Idealen der Französischen Revolution; zugleich ergänzt er den wenige Jahre zuvor wirksam gewordenen privatrechtlichen Code civil. Der Code de commerce gehört zu den Grands Codes der napoleonischen Ära.
Er regelt zentrale Bereiche des Handels und der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Handels- und Gewerbefreiheit besitzt in Frankreich Verfassungsrang, ohne dass sich dafür unmittelbar einfache gesetzliche Vorschriften im Code de commerce finden lassen.
Grundansatz und rechtliche Einordnung
Im Unterschied zum Code civil setzte der Code de commerce die revolutionären Freiheitswerte, etwa Vertragsfreiheit und Eigentumsschutz, nicht konsequent um. Er stand stärker in der Tradition des proto-industriellen Code Marchand, der Ordonnance du Commerce Colberts, und zeigte deutlich merkantilistische Züge. Die erwartete besondere Sicherung der Handels- und Gewerbefreiheit wurde daher nur teilweise erreicht. Gewerbe und Handel wurden durch die Vorschriften tendenziell eher kontrolliert als vollständig entfesselt.
Der Code de commerce war außerdem keine umfassende Kodifikation, sondern eher eine Sammlung von Einzelfallregelungen. Einige dieser Regelungen erlangten jedoch große Bedeutung. So wurde der Handelskauf schriftlich festgelegt. Außerdem wurden das seit dem 18. Jahrhundert praktizierte Aktienrecht und das Recht der Kommanditgesellschaft auf Aktien erstmals ausdrücklich normativ geregelt.
Systematisch knüpfte der französische Code an das objektive Handelsgeschäft, den acte de commerce, an. Damit unterschied er sich vom deutschen Handelsgesetzbuch, das stärker auf das Rechtssubjekt, also den typusmäßig handelnden Kaufmann beziehungsweise commerçant, abstellt. Der französische Ansatz hing damit zusammen, dass Frankreich keine Sondergerichtsbarkeiten für Kaufleute schaffen wollte. Solche Sondergerichtsbarkeiten waren durch die Revolution gerade erst überwunden worden.
Ursprünglicher Aufbau und Entwicklung
Ursprünglich umfasste der Code de commerce 648 Artikel in vier Büchern:
- Allgemeines Handelsrecht
- Seehandelsrecht
- Unternehmenskonkurs
- Handelsgerichtsbarkeit
Das erste Buch enthielt unter anderem Vorschriften über Kaufleute, Gesellschaften, Handelsbücher und das Wechselrecht.
In der weiteren Entwicklung wurde der Gesetzesbestand stark auf etwa 150 Vorschriften verkürzt. Diese verblieben weitgehend ohne klare Anknüpfungspunkte in der übrigen Rechtsordnung. Viele Rechtsbereiche wurden ausgelagert: Das Gesellschafts- und Insolvenzrecht erhielt eigene Regelungszusammenhänge; Vorschriften zur Handelsgerichtsbarkeit fanden sich in der Zivilprozessordnung und im Gerichtsverfassungsgesetz wieder.
Diese Entwicklung beeinträchtigte die Rechtsqualität. Das unsystematische Nebeneinander der Normen führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit. 1947 gab es erstmals Pläne, die ausgelagerten Rechtsmaterien wieder in den Code zu integrieren. Die Vorhaben scheiterten jedoch an einem ergebnislosen Streit über den Sinn eines selbstständigen Handelsgesetzbuches. Ein 1993 erneut begonnener Rekodifikationsprozess wurde 2007 erfolgreich abgeschlossen.
Moderner Aufbau und offene Begriffsfrage
Der moderne Code de commerce ist in neun Bücher gegliedert:
- Handel im Allgemeinen
- Handelsunternehmen und wirtschaftliche Interessengruppen
- Bestimmte Formen von Verkaufs- und Exklusivitätsklauseln
- Preis- und Wettbewerbsfreiheit
- Handelbare Instrumente und Garantien
- Geschäftliche Schwierigkeiten
- Handelsgerichtsbarkeiten und die Organisation des Handels
- Reglementierte Berufe
- Bestimmungen über die überseeischen Gebiete
In der modernen Literatur wird diskutiert, ob die Gesetzessprache angepasst werden sollte. Der Begriff droit commercial, also Handelsrecht, gilt manchen als zu eng für die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Deshalb wird teilweise droit des affaires, also Wirtschaftsrecht, vorgeschlagen. Die Neuordnung wird dadurch erschwert, dass mehrere Ministerien zuständig oder betroffen sind, insbesondere das Finanz-, Justiz-, Industrie- und Verbraucherschutzministerium.