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Code Noir
Der Code Noir (Code: französisch für Gesetzbuch, noir: französisch für schwarz) ist ein Dekret, das Frankreichs König Ludwig XIV. 1685 zur Regelung des …
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Bedeutung und Zweck
Der Code Noir war ein Dekret des französischen Königs Ludwig XIV. aus dem Jahr 1685. In 60 Artikeln regelte es die Versklavung schwarzer Menschen in den französischen Kolonien und bestimmte insbesondere ihre Religion, ihren Familienstand, ihre Rechtsstellung, ihre Arbeit und Bestrafung. Es schränkte außerdem die Handlungsmöglichkeiten freier Schwarzer ein. Der Code vereinheitlichte und ordnete bereits bestehende Praktiken der Plantagenbesitzer rechtlich.
Die Bestimmungen waren für das französische Kolonialreich von großer Bedeutung: Versklavte Schwarzafrikaner waren seit 1635 auf die Antillen verschleppt worden und mussten dort vor allem beim industriemäßigen Anbau von Zuckerrohr arbeiten. Sie gelangten unter anderem durch den atlantischen Dreieckshandel in die Kolonien und stellten auf den karibischen Inseln die Mehrheit der Bevölkerung.
Frankreich schaffte die Sklaverei 1848 ab. Der Code Noir wurde damals jedoch nicht formell aufgehoben, sondern geriet in Vergessenheit. Seine offizielle Aufhebung erfolgte nach dem Artikel erst am 28. Mai 2026 einstimmig durch die französische Nationalversammlung.
Entstehung und räumliche Ausweitung
Der Code Noir gehört zu den Gesetzen, die auf Jean-Baptiste Colbert zurückgehen. Der Gesetzgebungsprozess begann 1681. Charles de Courbon, Statthalter der Karibik, und der Intendant Jean-Baptiste Patoulet sollten die örtliche Rechtsprechung sammeln und die Mitglieder der Conseils souverains, der Inselparlamente von Martinique, Guadeloupe und Saint-Christophe, befragen. Im Februar 1683 lag ein erster Entwurf mit weitgehend endgültigem Text vor. Colbert starb im September 1683; Ludwig XIV. billigte den Text zwei Jahre später und setzte ihn in Kraft.
Zunächst bezogen sich die Regeln auf die französischen Besitzungen in der Karibik. Später wurde ihre Gültigkeit mit wenigen Änderungen auf Saint-Domingue, das 1804 als Haiti unabhängig wurde, sowie auf Louisiana, Guyane und die Kolonien im Indischen Ozean ausgeweitet. Dazu gehörten die Île de France, das heutige Mauritius, und die Île Bourbon, heute La Réunion.
Einleitend verlangte das Dekret, dass alle Juden die französischen Kolonien verlassen sollten. Wegen ihrer dortigen Unentbehrlichkeit wurde diese Regel 1688 zurückgenommen. Offiziell durfte neben der römisch-katholischen keine andere Religion ausgeübt werden. Tatsächlich wurde diese Vorschrift vor allem gegenüber den Sklaven durchgesetzt, weil die Kolonien zugleich auf jüdische und protestantische Sklavenhalter angewiesen waren.
Religion, Ehe und gesellschaftliche Kontrolle
Der Code Noir schrieb vor, dass Sklaven römisch-katholisch getauft werden mussten. Nur die römisch-katholische Religion war zugelassen, und auch die Sklavenhalter sollten katholisch sein. Nichtkatholische Untertanen durften die katholische Religionsausübung nicht stören. Untertanen und Sklaven mussten katholische Feiertage beachten; an diesen Tagen durften keine Sklavenmärkte stattfinden. Anerkannt wurden nur katholische Trauungen.
Ehen zwischen Sklaven benötigten die Erlaubnis ihrer Besitzer, durften aber nur mit Zustimmung der betroffenen Sklaven geschlossen werden. Kinder verheirateter Sklaven waren ebenfalls Sklaven und gehörten dem Besitzer ihrer Mutter. Ein Kind eines männlichen Sklaven und einer freien Frau war dagegen frei. Verheiratete freie Männer, die mit einer Sklavin ein Kind hatten, mussten ebenso wie deren Besitzer ein Bußgeld von 2000 Pfund Zucker zahlen. War der Mann selbst ihr Besitzer, wurden ihm Mutter und Kind weggenommen. Ein unverheirateter Mann sollte die Sklavin heiraten und dadurch sie und das Kind aus der Sklaverei befreien.
Sklaven durften grundsätzlich keine Waffen tragen; eine Ausnahme galt mit Erlaubnis des Herrn für die Jagd. Sklaven verschiedener Herren durften sich niemals versammeln. Zuckerrohr durften sie selbst mit Zustimmung ihres Herrn nicht verkaufen, andere Waren nur mit dessen Erlaubnis.
Rechtsstellung, Strafen und begrenzte Schutzregeln
Sklaven konnten vor Gericht nicht selbst als Partei auftreten. Wer seinen Herrn, dessen Frau oder dessen Kinder schlug, wurde hingerichtet. Besonders hart waren die Strafen für Flucht: War ein entlaufener Sklave länger als einen Monat verschwunden, wurden ihm die Ohren abgeschnitten und er wurde gebrandmarkt. Beim zweiten Mal wurden seine Achillessehnen durchschnitten und er wurde erneut gebrandmarkt; beim dritten Mal wurde er hingerichtet. Freigelassene, die Flüchtlingen Unterschlupf gewährten, mussten mit einem Bußgeld rechnen.
Daneben enthielt der Code einzelne Pflichten und Grenzen für Besitzer. Sie mussten für kranke Sklaven sorgen und konnten bei unterlassener Versorgung mit einer Geldbuße belegt werden. Sie durften Sklaven in Ketten legen und schlagen, aber nicht foltern. Wer einen Sklaven tötete, sollte bestraft werden; auch eine falsche Beschuldigung wegen eines Verbrechens konnte für den Herrn ein Bußgeld nach sich ziehen.
Sklaven konnten nicht verpfändet werden. Nach dem Tod eines Besitzers sollten sie gleichmäßig unter den Erben verteilt werden. Verheiratete Sklaven und ihre noch nicht geschlechtsreifen Kinder durften nicht getrennt verkauft werden. Besitzer konnten Sklaven ab einem Alter von 20 Jahren freilassen; ohne Zustimmung ihrer Eltern mussten sie mindestens 25 Jahre alt sein. Freigelassene galten unabhängig von ihrem Geburtsort als französische Untertanen und besaßen in den Kolonien dieselben Rechte wie andere französische Untertanen.
Geltungsdauer und tatsächliche Anwendung
Die Vorschrift, allein die katholische Religion zuzulassen, wurde in der Praxis flexibel gehandhabt. Archive und Literatur belegen zahlreiche Juden und Protestanten auf den französischen Inseln. Angehörige beider Gruppen waren am Sklavenhandel und an der Sklavenhaltung beteiligt. Die katholischen Vorgaben galten deshalb tatsächlich vor allem für versklavte Menschen.
Während der Französischen Revolution wurde am 4. Februar 1794 per Dekret die Abschaffung der Sklaverei in allen französischen Kolonien beschlossen. Dieses Dekret wurde jedoch nie umgesetzt. Unter Napoleon wurden die Abschaffungsdekrete 1802 wieder aufgehoben; 1805 wurde die weitere Anwendung des Code Noir ausdrücklich bestätigt. Damit galt er bis zur Abschaffung der Sklaverei in den französischen Kolonien 1848 insgesamt 163 Jahre lang.
Auch danach wurden Kolonisierten weiterhin grundlegende Rechte vorenthalten, nun durch den Code de l’indigénat. Dieser lief in den 1950er Jahren aus. Erst nach 1980 wurde bekannt, dass der Code Noir nie offiziell aufgehoben worden war. Nach mehr als 340 Jahren seiner formellen Existenz hob ihn die französische Nationalversammlung am 28. Mai 2026 auf.
Historische Einordnung
Louis Sala-Molins, Professor für politische Philosophie an der Sorbonne von 1966 bis 2000, machte 1987 im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum zweihundertsten Jahrestag des Beginns der Französischen Revolution erneut auf den vergessenen Code Noir aufmerksam. Er betonte, dass im Zeitalter der Aufklärung weder Montesquieu, Diderot, Rousseau, Voltaire noch Condorcet seine sofortige Aufhebung gefordert hätten. In seinem Kommentar bezeichnete Sala-Molins das Gesetz als „den monströsesten juristischen Text der Moderne“.
Die Folgen des Code Noir für versklavte Menschen hatte C. L. R. James bereits 1938 in seinem Werk „Die schwarzen Jakobiner. Toussaint Louverture und die Haitianische Revolution“ anhand der Kolonialgeschichte Haitis dargestellt.