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Coase-Theorem

Da der Verursacher der externen Effekte maximale Verhandlungsmacht besitzt, kann er diese gegen den Geschädigten in den Verhandlungen einsetzen. Dies führt …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernaussage und Voraussetzungen
  2. 2. Notwendige Annahmen
  3. 3. Beispiel: Verschmutzung eines Sees
  4. 4. Grenzen durch Kosten und Information
  5. 5. Verteilung, Macht und Gesamtbewertung

Kernaussage und Voraussetzungen

Das Coase-Theorem ist ein Lehrsatz der Mikroökonomie. Es beschreibt Bedingungen, unter denen Marktakteure Externalitäten – Auswirkungen einer Handlung auf unbeteiligte Dritte – durch Verhandlungen selbst effizient behandeln können, obwohl Externalitäten sonst Marktversagen verursachen können. Die dabei erreichte Ressourcenallokation, also die Verteilung und Verwendung knapper Ressourcen, entspricht einem Marktgleichgewicht. Schuld- und Haftungsfragen bleiben dabei außer Betracht.

Unter den Annahmen des Theorems können die Betroffenen das Problem der Externalität eigenständig beseitigen und ein Pareto-effizientes Ergebnis erreichen. Pareto-effizient bedeutet: Niemand kann besser gestellt werden, ohne jemand anderen schlechter zu stellen. Nach der Invarianzthese ist für die effiziente Einigung unerheblich, wie die Eigentumsrechte ursprünglich verteilt sind: Die Betroffenen erzielen stets die effiziente Lösung.

Das Theorem wurde 1960 von Ronald Coase in „The Problem of Social Cost“ beschrieben; die Bezeichnung „Coase-Theorem“ geht auf George Stigler (1966) zurück.

Notwendige Annahmen

Damit das Coase-Theorem gilt, dürfen keine Transaktionskosten entstehen. Die Verhandlungspartner müssen sich also leicht über die Ressourcenallokation einigen können; insbesondere darf die Verhandlung selbst keine Kosten verursachen.

Außerdem müssen alle Agenten vollständige Informationen besitzen. Jeder Beteiligte muss den Effekt der Externalität kennen.

Schließlich müssen die Verfügungsrechte vollständig klar sein. Andernfalls kann keiner der Verhandlungspartner über Schädigung oder Nutzen entscheiden. Beim Schadensrecht beziehungsweise der Laissez-Faire-Regel darf ein negativer externer technologischer Effekt ausgeübt werden. Bei Schadenshaftung beziehungsweise dem Recht auf Ungestörtheit darf der Geschädigte die Externalität verbieten.

Beispiel: Verschmutzung eines Sees

Ein Fischereibetrieb und ein Medikamentenhersteller liegen an einem See. Der Medikamentenhersteller besitzt die Verfügungsrechte nach der Laissez-Faire-Regel und darf daher soziale Kosten verursachen. Seine Produktion verschmutzt Natur und See; Fischbestand und Fischvielfalt schrumpfen. Dadurch entsteht dem Fischereibetrieb ein Schaden.

Der Fischereibetrieb verhandelt mit dem Hersteller und bietet ihm Transfers, also Zahlungen, als Anreiz zur Schadensvermeidung an. Für die erste vermiedene Schadenseinheit entspricht der Transferbetrag den Kosten der Schadensvermeidung. Beide Seiten führen die Verhandlung fort, bis Grenzschadenskosten und Grenzvermeidungskosten gleich sind. Grenzgrößen bezeichnen dabei die Kosten einer zusätzlichen Schadens- oder Vermeidungseinheit.

In der grafischen Darstellung beginnen die Verhandlungen bei Schadstoffemissionen von F. Eine Verringerung bis C erspart der Fischerei einen Schaden in Höhe der Fläche CFBM, während der Hersteller Vermeidungskosten in Höhe der Fläche SBM tragen müsste. Da der Nutzen der Schadensreduktion höher ist als die Kosten der Vermeidung, ist eine Pareto-Verbesserung möglich. Der Fischer zahlt daher so lange für die Vermeidung, bis Grenzkosten der Schadensvermeidung und Grenzschaden gleich sind; dies ist bei Punkt G erreicht.

Grenzen durch Kosten und Information

Fehlende Transaktionskosten, vollständige Informationen und rechtlich gesicherte freie Verhandlungen können laut Theorem zu einer effizienten Lösung führen, die beispielsweise einer Pigou-Steuer überlegen ist. Eine Pigou-Steuer soll externe Effekte durch eine Abgabe berücksichtigen. Werden die Annahmen nicht erfüllt, kann die effiziente Lösung verfehlt werden.

Verhandlungen können etwa an Kosten für Rechtsanwälte oder Dolmetscher sowie an Sprachbarrieren scheitern. Übersteigen diese Kosten den Nutzen eines Vertrags, kommt keine Problemlösung zustande. Mit einer größeren Zahl Beteiligter verschärft sich das Problem. Hinzu kommt das Trittbrettfahrerproblem: Einzelne Geschädigte zahlen nicht für die Kompensation des Verursachers, profitieren aber dennoch von der Verringerung des externen Effekts.

Staatliche Eingriffe können auf fehlenden oder unvollständigen Märkten Transaktionskosten senken, etwa indem der Staat wiederkehrende Informationskosten zentral bündelt. Dieser Vorteil gegenüber privater Koordination kann mit der Zahl der Beteiligten wachsen, ist aber nicht garantiert: Staatliche Verwaltung schafft ihrerseits Transaktionen und Prinzipal-Agent-Probleme.

Informationsasymmetrien liegen vor, wenn Marktteilnehmer Nutzen oder Schaden falsch einschätzen. Strategisch handelnde Verhandlungspartner können dies im Sinne der Prinzipal-Agent-Theorie ausnutzen. Ein Informationsausgleich ist grundsätzlich möglich, verursacht aber Informations- und damit Transaktionskosten. Der Versuch, aus einem Informationsvorsprung gegenüber schlechter Informierten Nutzen zu ziehen, heißt opportunistisches Handeln.

Verteilung, Macht und Gesamtbewertung

Das Theorem berücksichtigt Verteilungswirkungen nicht ausreichend: Für einzelne Akteure macht es durchaus einen Unterschied, ob ein Recht auf Aktivität oder ein Recht auf Ungestörtheit gilt. Auch soziale Gerechtigkeit wird kritisiert, weil etwa Umweltschutzmaßnahmen von der Zahlungsfähigkeit der Betroffenen abhängen können.

Besitzt der Verursacher externer Effekte maximale Verhandlungsmacht, kann er sie gegenüber Geschädigten einsetzen. Das Ergebnis bleibt aus allokativer Sicht Pareto-effizient, kann für den Verursacher aber zu einem lukrativen Erwerbszweig werden; dies wird mit dem Streben nach zusätzlichen Renten verbunden.

Zusammenfassend zeigt das Coase-Theorem für eine modellhafte Welt und den Vergleich statischer Gleichgewichte, dass Verhandlungen gesamtgesellschaftlich effiziente Lösungen ermöglichen können. Die dynamische Anreizwirkung hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab. Eine Verhandlungslösung ist treffsicherer als Steuer oder Subvention, wenn der Staat keine vollständigen Informationen hat. In realen Fällen ist ihre Anwendung jedoch wegen Transaktionskosten, möglicher Verhandlungsfehler und der schwierigen Zuweisung von Eigentumsrechten sehr schwierig.

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