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Brot und Wein im Abendmahlsgottesdienst
Brot und Wein werden in den Kirchen der Reformation den Teilnehmern beim Abendmahlsgottesdienst gereicht. Der Begriff Abendmahl ist eine Wortprägung Martin …
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Bedeutung von Brot und Wein im Abendmahl
In den Kirchen der Reformation erhalten die Teilnehmenden im Abendmahl Brot und Wein. „Abendmahl“ ist eine Wortprägung Martin Luthers; sie betont den Mahlcharakter der eucharistischen Feier und knüpft an das Urchristentum (1 Kor 11,20 LUT) an. Im 16. Jahrhundert blieben Hostien (Oblaten) und Messwein zunächst üblich, obwohl sich Theologie und Liturgie veränderten. Reformierte Gemeinden betonten später gewöhnliches Brot, weil es sättigt und nährt. Die Feier „unter beiderlei Gestalt“ verlangte gegenüber der damaligen römisch-katholischen Praxis mehr Wein; die Weinkanne wurde deshalb ein spezifisch protestantisches liturgisches Gerät.
Mit Kolonisation und Mission entstanden Gemeinden in Regionen ohne Getreide- oder Weinbau. Mehl und Wein aus Europa waren schwer, teuer und oft nur in schlechter Qualität zu importieren. Außerdem hatten europäische Lebensmittel für Neubekehrte teilweise keinen eigenen Symbolwert. Daraus ergaben sich zwei Grundfragen: Darf Wein durch Traubensaft oder ein anderes Getränk ersetzt werden, und dürfen Brot und Wein durch kulturell vergleichbare einheimische Speisen ersetzt werden?
Reformationszeit: unterschiedliche Grundhaltungen
Martin Luther hielt 1525 Einzelheiten wie Rot- oder Weißwein sowie Semmel- oder Gerstenbrot für unwesentlich. Er lehnte jedoch seit 1523 die Verdünnung des Abendmahlsweins mit Wasser ab: Christus habe dies nicht angeordnet; reiner Wein sei für ihn ein Zeichen der reinen Lehre des Evangeliums. Zugleich bestand Luther darauf, dass nur Wein verwendet werde; wer ihn nicht verwenden könne, solle auf die Feier verzichten. Andere Lutheraner waren flexibler: Johannes Brenz empfahl Wein mit Wasser, Veit Dietrich und Hoe von Hoenegg hielten wenige Tropfen Wein in einem Glas Wasser für ausreichend. Philipp Melanchthon erklärte 1541, die Schrift spreche vom Kelch, nicht genau vom Wein; in einer Notlage seien daher andere Getränke möglich.
Im schwedischen Liquoristischen Streit von 1564 ging es während einer Seeblockade um fehlenden Wein. Geistliche um Johannes Nicolai Ofeegh wollten notfalls Wasser, Milch, Met oder Bier verwenden. Erzbischof Laurentius Petri setzte sich dagegen durch: Ohne Wein sollte kein Abendmahl stattfinden; Wein dürfe mit Wasser gestreckt, aber nicht durch ein anderes Getränk ersetzt werden.
Die Schweizer Reformation setzte stärkere Akzente auf Gemeinschaft und alltagsnahes Brot. In Zürich wurde am Gründonnerstag, 13. April 1525, mit ungesäuertem, quadratischem Brot und Wein gefeiert; die Gemeinde blieb dabei an ihren Plätzen. Johannes Calvin vertrat 1557 für eine Hugenottenkolonie in Brasilien eine Notstandsregel: Statt Wein dürfe ein in der Region übliches Getränk verwendet werden. In der Institutio Christianae Religionis von 1559 bezeichnete er Fragen wie gesäuertes oder ungesäuertes Brot, roter oder weißer Wein sowie die Art der Austeilung als gleichgültig.
Täufer feierten als verfolgte Minderheit selten und schlicht; wenn Wein fehlte, teilweise nur mit Brot oder Semmeln. In der anglikanischen Kirche wechselten die Vorgaben mehrfach: Das Book of Common Prayer von 1549 sah Hostien vor, die Ausgabe von 1552 normales Weizenbrot bester Qualität. Nach Konflikten über Hostien und Weißbrot schrieb Erzbischof Richard Bancroft 1604 „feines Weißbrot und guten und bekömmlichen Wein“ verbindlich vor.
Konfession, Abstinenz und hygienische Veränderungen
Im 17. und 18. Jahrhundert wurde das Brotbrechen zu einem Kennzeichen reformierter Abendmahlsfeiern. Nach der Confessio Sigismundi von 1613 sollte „natürliches und warhafftiges Brodt“ verwendet werden, das sättigt und nährt. Calvinisten machten gesäuertes Brot zunehmend zum konfessionellen Unterscheidungsmerkmal; dadurch wurde die Hostie umgekehrt stärker als lutherisches Kennzeichen verstanden. Im Dreißigjährigen Krieg feierten Lutheraner aus Not auch mit Brot. Wilhelm Abraham Teller erklärte 1764 dagegen Brotart, Brotbrechen und Mischung des Weins für gleichgültig.
In den USA verband die methodistisch geprägte Erweckungsbewegung das Abendmahl mit der Abstinenzbewegung. Moses Stuart formulierte 1848 die „Zwei-Wein-Theorie“: Es habe in Bibel und Antike gegorenen und „unfermentierten Wein“, also Traubensaft, gegeben; Jesus habe Traubensaft verwendet. Diese Auffassung wurde auch mit dem Pessachfest begründet. Der von Mordecai Noah empfohlene Rosinenwein war tatsächlich im 19. Jahrhundert in manchen amerikanisch-jüdischen Gemeinden ein Ersatz, wenn koscherer Wein fehlte. Seine Expertise war jedoch umstritten; andere jüdische Gewährsleute verwiesen auf den allgemein üblichen koscheren Wein in Europa.
Ephraim Wales Bull züchtete 1849 die Rebsorte Concord. Thomas Bramwell Welch machte 1869 deren Saft durch Pasteurisation haltbar; sein Sohn Charles E. Welch vermarktete ihn 1875 als „Dr. Welch’s Unfermented Wine“. Seit etwa 1920 nutzte die Mehrheit protestantischer Kirchen in den USA Traubensaft. Die anglikanische Kirche lehnte dies ab: Christopher Wordsworth verbot 1877 Traubensaft, die VI. Lambeth-Konferenz bestätigte dies 1888.
Auch die Form des Brotes und die Austeilung änderten sich. Die Altpreußische Union führte 1830 Doppeloblaten ein, die für das Brotbrechen geteilt werden konnten; sie erhielten den Spottnamen „Brillenhostien“. Wilhelm Löhe gründete 1858 die Hostienbäckerei der Diakonie Neuendettelsau und verlangte Hostien aus Weizenmehl und Wasser. Nach Entdeckung des Tuberkelbazillus durch Robert Koch 1876 entstand „Bazillenangst“. M. O. Terry empfahl 1887 Intinctio, das Eintunken des Brotes in Wein. Charles Forbes erfand 1894 ein Set aus Einzelkelchen. Außerdem verbreiteten sich Teller mit Brotbröckchen; eine Selbstbedienung als „Cafeteria-Kommunion“ setzte sich nicht durch, weil sie dem Geschenkcharakter des Abendmahls widersprach.
Debatten im 20. Jahrhundert
In Deutschland erlaubten die Landeskirchen Anhalt und Württemberg 1924 Abendmahlsfeiern für Enthaltsame mit Traubensaft. Gustaf Dalman widersprach der Zwei-Wein-Theorie: Die Weinernte in Palästina finde im Herbst statt, das Passahfest mit der Einsetzung des Abendmahls aber im Frühjahr; Traubensaft habe daher nicht verfügbar sein können. Die VELKD erlaubte 1979 neben Wein auch Traubensaft, damit alkoholkranke Menschen nicht stigmatisiert würden. Karl-Heinrich Bieritz kritisierte, Saft könne Bedeutungen des Weins wie festliche Lebensfreude, Lebensfülle und Lebenshoffnung kaum ausdrücken. Rainer Volp befürwortete die Wahlmöglichkeit zwischen Wein und Traubensaft bei klaren Regeln.
Die Frage nach Einzelkelchen wurde erneut durch Hygiene bestimmt. Ein Gutachten des Kaiserlichen Gesundheitsamts von 1904 hielt den Gemeinschaftskelch für hygienisch ausreichend, wenn er nach jeder Person gedreht und abgewischt werde; Landeskirchen verboten daraufhin Einzelkelche. Friedrich Spitta und Julius Smend forderten mit der Kelchbewegung Einzelkelche. Wegen AIDS prüften EKD-Gliedkirchen die Gefahr erneut: 1987 wurde sie beim gemeinsamen Kelch als „verschwindend gering“ beurteilt und bei Metall- statt Keramikkelchen noch geringer. Volp hielt es dennoch für ethisch erforderlich, Hygieneängste ernst zu nehmen und Gemeinschaftskelch oder Einzelbecher zur Wahl zu stellen.
Kirchentage erprobten seit dem 18. Deutschen Evangelischen Kirchentag 1979 in Nürnberg Feierformen zwischen Agapemahl, einem gemeinschaftlichen Sättigungsmahl, und Abendmahl. Das Frankfurter Feierabendmahl 2001 löste Kritik aus, weil Texte die eucharistische Gegenwart Jesu Christi sowie Tod und Auferstehung nicht erwähnten. Die EKD veröffentlichte 2003 eine Orientierungshilfe, die Agape und Abendmahl deutlich unterschied.
Zur Inkulturation, also zur Verbindung christlicher Feier mit örtlichen kulturellen Symbolen, gehören Vorschläge im Pazifikraum: Sione ‘Amanaki Havea entwickelte eine Kokosnuss-Theologie; 1979 entstand auf den Neuen Hebriden eine Liturgie mit geteilter Kokosnuss, Fruchtfleisch und Kokoswasser. Auch Dinbandhu Ministries in Indien nutzt Kokosnussprodukte. Auf Fidschi wurde Kava als Ersatz für Wein diskutiert, aber von Methodisten abgelehnt.
Gegenwärtige Praxis und offene Fragen
Die EKD-Orientierungshilfe Das Abendmahl von 2003 stellt Brot und Wein als Schöpfungsgaben in den Mittelpunkt. Nicht jedes Nahrungsmittel sei geeignet, Christi Leib und Blut gegenwärtig werden zu lassen. Weißbrot oder Oblaten sowie roter oder weißer Wein sollen jedoch keine Grundsatzfragen sein. Traubensaft soll Ausnahme bleiben. Der Gemeinschaftskelch entspricht nach der Orientierungshilfe eher den Einsetzungsworten „trinket alle daraus“ und der Gemeinschaft der Feiernden.
Die SELK verwendet ausschließlich, meist weißen, Wein; bei Traubensaft sei die Übereinstimmung mit Jesu Auftrag nicht mehr gewiss. Seit der Coronapandemie nutzen manche SELK-Gemeinden Einzelkelche. Reformierte Landeskirchen der deutsch- und rätoromanischen Schweiz überlassen Brot oder Oblaten, Wein und/oder Traubensaft sowie Gemeinschafts- oder Einzelkelch in der Regel den einzelnen Kirchgemeinden.
Zöliakie stellt die Frage nach glutenfreien Hostien. Da Weizenmehl ohne Gluten keine Hostien ermöglicht, verwendet Neuendettelsau Reis-Mais-Kartoffelmehl. Die SELK nennt Hostien aus Kartoffelstärke umstritten. Römisch-katholische Einwände gegen glutenfreies Brot werden im Anglikanismus dagegen ausdrücklich als unbedeutend beurteilt.
Eine Befragung der Inter-Anglican Liturgical Commission von 2009 in 29 Provinzen oder Kirchen nannte Allergien, Alkoholkrankheit, Kosten, Abstinenzlehre, Nichtverfügbarkeit und gesetzliche Verbote als Gründe für Ersatzstoffe. Genannt wurden etwa Reismehlgebäck oder glutenfreies Brot sowie Traubensaft, alkoholfreier Wein, Coca-Cola, Fanta, Bananensaft, Ananas- oder Passionsfruchtwein und Rosinenaufguss. Die Kommission empfahl keine weltweit genaue Definition: Es genüge, Lebensmittel zu verwenden, die in einem bestimmten historischen und kulturellen Kontext als Brot und Wein bezeichnet werden könnten.