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Bildungssystem in Polen
Im Schuljahr 2002/2003 war für 62 Prozent der Schüler Englisch, 35 Prozent Deutsch, zehn Prozent Russisch und vier Prozent Französisch Pflichtfach.
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Aufbau und Grundregeln
Das polnische Bildungssystem umfasst Kindergärten (przedszkole), Grundschulen (szkoła podstawowa), weiterführende Schulen und Hochschulen. Es wird landesweit weitgehend zentral durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft organisiert; aktuelle Ministerin ist Barbara Nowacka (Inicjatywa Polska). Der letzte große Einschnitt war 2017 die Rückkehr zur achtjährigen Grundschule unter der PiS-Regierung.
Die Bildungspflicht beginnt mit sechs Jahren in der Vorschule, der zerówka („Klasse Null“); mit sieben Jahren werden Kinder eingeschult. Bis einschließlich Klasse 8 gibt es keine vertikale Differenzierung: Kinder unterschiedlicher Begabung besuchen gemeinsam die für ihr Alter vorgesehene Schulstufe. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet in der ersten Juni-Hälfte. Berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung am Wochenende ist verbreitet.
Die Noten reichen von 6 bis 1: 6 celująca (Ausgezeichnet), 5 bardzo dobra (Sehr gut), 4 dobra (Gut), 3 dostateczna (Befriedigend), 2 dopuszczająca (Ausreichend), 1 niedostateczna (Ungenügend). Die 6 wird sehr selten für besonders ausgezeichnete Leistungen vergeben, die über den Unterrichtsstoff hinausgehen; sie ist daher nicht unmittelbar mit der deutschen Note 1 vergleichbar.
Das verpflichtende Vorschuljahr ist fünf Stunden täglich kostenlos, ebenso staatliche Schulen. Eltern zahlen jedoch beispielsweise Bücher, Mahlzeiten und weiterführende Angebote. Neben staatlichen Schulen gibt es zunehmend private, darunter kirchliche sowie Montessori- und Freinet-Schulen. Sie dürfen keinen Gewinn erzielen und ihre laufenden Kosten werden teilweise bis zu 100 % staatlich getragen.
Grundschule, Abschlüsse und Unterricht
Seit der Reform von 2017 sind Primarstufe und frühere Sekundarstufe I (gimnazjum) in der achtjährigen Grundschule zusammengeführt. Sie erfüllt grundsätzlich die Schulpflicht und wird von den Gemeinden getragen. In Klasse 1 bis 3 gilt integrierter Fachunterricht nach dem Klassenlehrerprinzip; anschließend unterrichten Fachlehrkräfte. Ab Klasse 5 ist eine erste Fremdsprache verpflichtend, meist Englisch. Eine Nichtversetzung ist nicht vorgesehen. Am Ende steht eine Prüfung, die Fähigkeiten und Kenntnisse zeigen soll.
Nach der Prüfung in Klasse 8 kann die Matura abgelegt werden: am allgemeinbildenden Lyzeum (liceum) in Klasse 12 oder am Technikum, einer Berufsoberschule, in Klasse 13. Die Matura ist Voraussetzung für ein Hochschulstudium. Alternativ ist eine Berufsausbildung möglich. Zu den direkt anschließenden berufsbildenden Wegen zählen dreijährige berufsbildende Schulen (trzyletnie szkoły specjalne) und die Branchenschule I. Grades (branżowa szkoła I stopnia). An diese kann sich die Branchenschule II. Grades anschließen; deren Abschluss berechtigt wiederum zum Hochschulstudium. Post-gymnasiale Schulen (szkoły policealne) bauen auf dem Lyzeum auf und bereiten auf einen Beruf vor.
Bei PISA verbesserte sich Polen von 2000 bis 2010 vom Ende ins Mittelfeld. 2014 lag das System auf Platz 5 in Europa und Platz 10 weltweit; die Ergebnisse 2019 bestätigten die Zugehörigkeit zur weltweiten Spitzengruppe. In einer Generation wurde die erste Fremdsprache weitgehend von Russisch auf Englisch umgestellt. Religionsunterricht ist ein Wahlfach, an dem de facto fast alle teilnehmen, mit sinkender Tendenz; allein zuständig ist die römisch-katholische Kirche. Alternativer Ethikunterricht wird kaum angeboten.
Für die anerkannte deutsche Minderheit, besonders im Raum Oppeln, gibt es herkunftssprachlichen Unterricht; genannt werden 140.000 Sprecher, nach anderen Quellen 300.000 Menschen mit deutscher Identität. Ab 2022/23 kürzte die PiS-Regierung ihn von drei auf eine Wochenstunde. Sie begründete dies auch mit aus ihrer Sicht unzureichendem Polnischunterricht in Deutschland; der Europarat kritisierte Polen für diese Schulpolitik.
Hochschulbildung und akademische Grade
In Polen studieren fast zwei Millionen Studenten. Hochschulen sind seit 1990 bei ihren Bildungsangeboten weitgehend unabhängig von staatlichen Anweisungen. 2008 bestanden 130 staatliche und 315 nichtstaatliche Hochschulen, dazu 78 Einrichtungen der Polska Akademia Nauk sowie etwa 200 selbständige Forschungseinrichtungen. Vollzeitstudiengänge an staatlichen Hochschulen sind grundsätzlich kostenlos; Teilzeit-, Wochenend- und Fernstudiengänge sowie Studien an nichtstaatlichen Hochschulen kosten Geld.
Zu den Abschlüssen gehören licencjat (Bachelor), inżynier/inż. (Bachelor in Ingenieurwissenschaften), magister/mgr oder mgr inż. (Master beziehungsweise Universitätsdiplom), medizinische Berufsabschlüsse sowie doktor und doktor habilitowany. Der Abschluss lekarz erfordert sechs Studienjahre, danach 13 Monate Postgraduierten-Praktikum, Staż podyplomowy lekarza, und ein Staatsexamen. Der doktor habilitowany gilt in Polen als akademischer Grad.
Der magister entspricht dem deutschen Diplom, aber nicht genau dem deutschen Magister: In Polen wird meist eine Fachrichtung bevorzugt, während der deutsche Magister mehrere Fachrichtungen umfasst. Magisterstudiengänge können grundständig sein oder auf licencjat beziehungsweise inżynier aufbauen. Die Regelstudienzeit beträgt vier bis fünf Jahre und endet mit einer Abschlussarbeit, dem magisterium. In Humanmedizin ersetzt lekarz den Magister, in Tiermedizin lekarz weterynarii; technische Grade heißen mgr inż. Das Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und Polen wurde am 23. Juli 1997 in Warschau unterzeichnet und trat am 14. Januar 1998 in Kraft. Es erklärt unter anderem den polnischen Magister für gleichwertig mit dem deutschen Universitätsdiplom und den magister inżynier mit dem Diplom-Ingenieur an Universitäten, Technischen Hochschulen oder Gesamthochschulen.
Ein Doktoratsstudium dauert üblicherweise drei bis fünf Jahre, ist aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Der Grad doktor, abgekürzt dr und vor dem Namen geführt, enthält eine Fachgebietsangabe, etwa doktor nauk ekonomicznych. Promotionsmöglichkeiten bestehen an Hochschulen, Instituten der Polnischen Akademie der Wissenschaften sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, sofern diese individuell Promotionsrecht erhalten haben. Polen hat 18 Universitäten; daneben bestehen zahlreiche technische, wirtschaftliche, medizinische, landwirtschaftliche und pädagogische Universitäten sowie weitere Hochschulen. Als beste technische Universitäten gelten Warschau, Breslau und die AGH Krakau.
Entwicklung des Schulwesens bis 1999
Die Schulentwicklung folgte zunächst dem westeuropäisch-katholischen Muster: Kloster- und Domschulen dienten vor allem der Klerikerausbildung. Die älteste noch bestehende Schule steht bei der Kathedrale von Płock, das Liceum Małachowianka (1180). Die 1364 gegründete Jagiellonen-Universität Krakau förderte Schulen zur Studienvorbereitung. 1773 gründete König Stanislaus II. August Poniatowski die Kommission für nationale Erziehung (Komisja Edukacji Narodowej), das erste Bildungsministerium der Welt. Im geteilten Polen führte Preußen 1825, Österreich in Galizien 1873 die Schulpflicht ein; in Russland geschah dies nicht.
Am 7. Februar 1919 führte die Zweite Republik die allgemeine Schulpflicht bis zum 14. Lebensjahr ein. Sie half, Analphabetismus zu verringern: 1921 war noch ein Drittel der Einwohner Analphabeten, im Osten 65 %, im Westen 4 %. 1938/39 besuchten 4,9 Millionen Schüler fast 29.000 Volksschulen; 234.000 Schüler waren an 790 weiterführenden Schulen. Während der deutschen Besatzung 1939–1945 sollte die nichtdeutsche Bevölkerung nach der zitierten Zielsetzung Heinrich Himmlers höchstens eine vierklassige Volksschule besuchen; mehrere hundert Lehrer kamen um, darunter Janucz Korczak, der 1942 im KZ Treblinka starb.
In der Volksrepublik öffneten 1945 bereits wieder 14.985 Grundschulen, 1947 waren es 20.132. Es gab Kindergarten von drei bis sieben Jahren, eine siebenklassige Grundschule und danach Berufsausbildung, vierklassiges liceum oder vier- beziehungsweise fünfklassiges technikum. 1991 ersetzte ein neues Bildungsgesetz marxistische Bildungsziele durch reformpädagogische Ansätze, beendete Russisch als erste Pflichtfremdsprache und erlaubte private Träger. 1993 wurden Schulämter (kuratorium oświatow) eingeführt, die den Wojewoden und damit der jeweiligen Regierung unterstanden.
Reformen seit 1999
Die Reform von 1999 unter Bildungsminister Mirosław Handke führte die zerówka ein, verkürzte die damals achtjährige Grundschule auf sechs Klassen und schuf das dreijährige gimnazjum. Schulpflicht bestand danach bis zum 18. Lebensjahr. Die Mittelschule endete mit einer regional standardisierten externen Prüfung. Nach ihr standen allgemeinbildendes oder profiliertes Lyzeum, Technikum und Berufsgrundschule zur Wahl. Alle Schulen der dritten Stufe schlossen mit zentralen Prüfungen ab; diese umfassten schriftliche und mündliche beziehungsweise praktische Teile. 2005 kamen ein verpflichtendes Vorschuljahr und eine Zentralmatura für humanistische Fächer, seit 2009 auch für Mathematik und Naturwissenschaften.
Die Reform von 2017 schaffte die gimnazjum wieder ab; die letzten schlossen 2019. Sie führte erneut die achtjährige Grundschule und die verpflichtende Einschulung mit sieben Jahren ein. Laut Artikel wurde die Reform kurzfristig umgesetzt und verursachte praktische Probleme. Die Kritik, Mittelschulen seien besonders undiszipliniert oder gewalttätig gewesen, sei durch Studien nicht belegt worden; spätere Studien hätten dem System Erfolge bescheinigt. In PISA 2018 erreichten polnische Schüler in Mathematik EU-weit Platz 2, in Lesekompetenz und Naturwissenschaften jeweils Platz 4 und lagen über dem OECD-Durchschnitt.
Für den Geschichtsunterricht beschreibt der Artikel einen stärkeren Schwerpunkt auf nationalen Helden und Vorbildern. Präsident Duda legte im Januar und Dezember 2022 gegen das umstrittene „lex Czarnek“ sein Veto ein; als Begründung wird eine weitere gesellschaftliche Spaltung genannt. Zum 1. September 2022 wurde Historia i Teraźniejszość („Geschichte und Gegenwart“) an allgemeinbildenden und technischen Oberschulen eingeführt. 2023 erschwerte Lex Czarnek Nichtregierungsorganisationen die Arbeit an Schulen.