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Bilanztheorie
Als Bilanztheorie (englisch accounting research) werden in der Betriebswirtschaftslehre verschiedene Theorien bezeichnet, die sich mit dem Wesen und den …
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Gegenstand und Bedeutung
Die Bilanztheorie umfasst verschiedene betriebswirtschaftliche Theorien über Wesen und Aufgaben der Bilanz, der Bilanzierung und der Erfolgsrechnung von Unternehmen. Ihr Erkenntnisobjekt ist die Bilanz. Sie versucht, die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Bilanzen nach einheitlichen Prinzipien zu beurteilen.
Als zentrales Problem gilt die Bilanzbewertung, also die Frage, mit welchen Werten Vermögen und Schulden angesetzt werden. Hermann Rehm bezeichnete die richtige Bewertung als das Wichtigste an der Jahresbilanz. Wilhelm Christian Hauck sah 1933 in den Bewertungsverfahren den Kern jeder Bilanztheorie.
Je nach Untersuchungsziel werden vor allem statische, dynamische und organische Bilanztheorien unterschieden. Zu den neueren Ansätzen gehören kapitalerhaltungsorientierte, kapitaltheoretische und finanzplanorientierte Bilanztheorien, Zukunftsgewinnkonzepte sowie Antibilanzkonzepte.
Statische Bilanztheorien
Statische Bilanztheorien sollen Vermögen und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag, ermitteln und gliedern. Im Mittelpunkt stehen Bestände beziehungsweise Bestandsgrößen. Das Reinvermögen ergibt sich als Differenz zwischen Vermögen und Schulden und entspricht dem Eigenkapital. Es wird als Potenzial zur Deckung der Schulden betrachtet.
Die Bilanz soll nach dieser Auffassung den Zustand eines Unternehmens darstellen. Ein Urteil des Reichsoberhandelsgerichts vom Dezember 1873 verlangte, dass die Bilanz der objektiven Wahrheit der tatsächlichen Vermögenslage entsprechen müsse. Als maßgeblicher gegenwärtiger Wert sei grundsätzlich der allgemeine Verkehrswert zu verstehen, nicht ein Wert, der lediglich auf subjektivem Ermessen oder Spekulation beruhe. Vermögensbestandteile mit Markt- oder Börsenpreis seien daher in der Regel mit dem daraus folgenden Wert anzusetzen.
Herman Veit Simon entwickelte die statische Bilanztheorie 1886 und unterschied zwischen der Monetarisierung des Vermögens und der Fortführung des Unternehmens. Johann Friedrich Schär und Heinrich Nicklisch deuteten die Bilanz als „Kapitalbestandsbilanz“. Auch Walter Le Coutres totale Bilanzauffassung und Wilhelm Riegers nominale Bilanztheorie von 1928 gehören zu den statischen Ansätzen.
Dynamische Bilanztheorien
Bei der dynamischen Bilanztheorie besteht die Hauptaufgabe der Bilanz in der periodenrichtigen Erfolgsermittlung. Aufwendungen und Erträge werden der Rechnungsperiode zugeordnet, zu der sie wirtschaftlich gehören. Im Vordergrund stehen deshalb Stromgrößen, also Größen, die sich auf einen Zeitraum wie das Geschäftsjahr beziehen und auf Erfolgskonten verbucht werden.
Eugen Schmalenbach legte 1908 die Grundlagen dieses Ansatzes. Nach seiner Auffassung sollte die Bilanz gesetzlich keine Vermögensübersicht, sondern „ein Mittel der Gewinnermittlung sein“. 1919 verwendete er erstmals die Bezeichnung „dynamische Bilanzlehre“. Der Ausdruck „statische Bilanztheorie“ wurde ebenfalls von Schmalenbach geprägt, um die andere Auffassung von seinem eigenen Ansatz abzugrenzen.
Spätere Varianten waren Ernst Walbs finanzwirtschaftliche Version von 1948, Heinrich Sommerfelds eudynamische Bilanztheorie von 1955 und Erich Kosiols pagatorische Bilanztheorie von 1956. „Pagatorisch“ bedeutet hier, dass Bilanzpositionen mit vergangenen oder künftigen Zahlungsströmen verbunden werden.
Organische Bilanz und Kapitalerhaltung
Die organische Bilanztheorie verbindet die Aufgaben statischer und dynamischer Ansätze mit weiteren Bilanzzwecken. Ihr Hauptziel ist die Kapitalerhaltung. Insbesondere sollen Scheingewinne beseitigt werden, die allein durch Inflation entstehen. Dazu wird der Aufwand mit den Wiederbeschaffungskosten am Verkaufstag bewertet; für die Bewertung des Vermögens gelten die Werte am Bilanzstichtag. Fritz Schmidt stellte 1921 die organische Tageswertbilanz vor, Wilhelm Hasenack vertrat den Ansatz 1932.
Neuere kapitalerhaltungsorientierte Konzepte stammen von Karl Hax aus dem Jahr 1957 und von Ernst Feuerbaum, der 1966 die polare Bilanz entwickelte.
Kapitaltheoretische Bilanztheorien sind einkommensorientiert. Die Bilanz soll den Kapitalwert des Unternehmens als Maß für den ökonomischen Gewinn zeigen. Dazu wird der Barwert der künftigen Zahlungsströme ermittelt: Künftige Zahlungen werden also auf ihren heutigen Wert abgezinst. Wegen der Verbindung jeder Bilanzposition mit vergangenen oder künftigen Zahlungsströmen gilt Erich Kosiol als früher Vertreter dieses Ansatzes.
Zukunftsorientierte Konzepte
Zukunftsgewinnkonzepte gehen davon aus, dass externe Adressaten eines Jahresabschlusses häufig weniger an vergangenen Unternehmensdaten als an Informationen über die Zukunft interessiert sind. Solche Angaben werden beispielsweise für Kreditzusagen oder Kapitalanlageentscheidungen benötigt. Deshalb soll der Ertragswert ermittelt werden. Er entspricht dem abgezinsten künftigen Zahlungsüberschuss. Dieses Verfahren hat sich bisher allerdings nur bei der Unternehmensbewertung durchgesetzt. Vertreter sind Karl Käfer, Horst Albach und Gerhard Seicht.
Die finanzplanorientierte Bilanztheorie berücksichtigt, dass Stakeholder, also vom Unternehmen betroffene oder an ihm interessierte Gruppen, finanzielle und nicht-finanzielle Ziele verfolgen. Eine vergangenheitsbezogene Bilanz bietet dafür nur begrenzte Informationen. Als geeigneter gilt ein Finanzplan, der jedoch eine Prognoserechnung ist. Aus ihm lässt sich ein künftiger Zahlungsstrom ableiten. Für Aktionäre kann dieser beispielsweise aus erhaltenen Dividenden zuzüglich Erlösen aus dem Verkauf von Aktien und abzüglich möglicher Kapitalerhöhungen bestehen. Hauptvertreter ist Adolf Moxter.
Das Konzept des ökonomischen Gewinns setzt einen vollkommenen Kapitalmarkt und vollständige Sicherheit voraus. Nur unter diesen Bedingungen können Vermögens- und Gewinnermittlung ineinander überführt werden. Als Hauptvertreter gilt Hans Münstermann.
Konflikte und heutige Bedeutung
Die Bilanztheorien widersprechen einander teilweise, besonders die statische und die dynamische Theorie. Die statische Sicht richtet sich vor allem auf Vermögen und Schulden am Stichtag, die dynamische Sicht auf den Erfolg einer Periode. Schmalenbach hielt eine gleichzeitige Ermittlung von Vermögen und Gewinn für unmöglich und unwissenschaftlich. Umgekehrt kritisierten Gegner seiner Theorie unter anderem die strikte Trennung von Gewinnermittlung und Gewinnverwendung. Wilhelm Rieger betrachtete nur den Totalgewinn als verlässliche Größe. Erich Gutenberg beanstandete 1958, dass Schmalenbach keine geschlossene Bewertungslehre entwickelt habe.
Die heutigen Rechnungslegungsstandards beruhen häufig auf mehreren Ansätzen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stützt sich sowohl auf die statische als auch auf die dynamische Bilanztheorie. Die materielle Bilanzkontinuität, also die grundsätzliche Beibehaltung der Bewertungsmethoden, geht auf eine Forderung Schmalenbachs zurück. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss zusätzlich um eine Kapitalflussrechnung ergänzen; auch dies entspricht der Anerkennung der dynamischen Sicht.
Eine allgemein anerkannte einheitliche Bilanztheorie existiert nicht. Als Hauptgrund gilt, dass es inhaltlich keine einheitliche Bilanz für alle Zwecke gibt. Bilanzen werden vielmehr für jeweils individuell bestimmte Verwendungszwecke erstellt. Daher wird nicht erwartet, dass die Forschung eine einzige überlegene Theorie formuliert und alle anderen verwirft.