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Bevollmächtigter für die deutsch-französischen kulturellen Beziehungen

Das Amt wurde 1963 im Rahmen des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags geschaffen. Amtierende Bevollmächtigte ist seit dem 1. Januar 2023 die …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Amt und Bedeutung
  2. 2. Aufgaben
  3. 3. Entstehung und Stellung

Amt und Bedeutung

Die Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit ist Deutschlands Ansprechpartnerin für Frankreich in Kultur und Bildung. Das Amt ist wichtig, weil Kultur und Bildung in Deutschland grundsätzlich Sache der sechzehn Bundesländer sind. Es bündelt deshalb die Interessen der Länder und des Bundes gegenüber Frankreich. Seit dem 1. Januar 2023 hat die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) das Amt inne.

Aufgaben

Die oder der Bevollmächtigte vertritt die sechzehn Bundesländer und den Bund in bildungspolitischen und kulturellen Fragen gegenüber Frankreich. Dabei koordiniert sie oder er die Auffassungen der Länder mit den außenpolitischen Belangen des Bundes im Bereich der kulturellen auswärtigen Beziehungen zu Frankreich.

Außerdem steht die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber in regem Austausch mit zahlreichen Institutionen und Behörden der deutsch-französischen Beziehungen. Das Amt sorgt somit dafür, dass Frankreich nicht mit vielen einzelnen Landesministerien verhandeln muss, sondern eine zentrale Ansprechperson hat.

Entstehung und Stellung

Das Amt wurde am 22. Januar 1963 zusammen mit dem Elysée-Vertrag, dem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, geschaffen. Der Vertrag sah vor, dass sich der französische Erziehungsminister mindestens alle drei Monate mit einer von deutscher Seite benannten Persönlichkeit trifft, um die Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.

Eine Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Februar 1969 regelte weitere Einzelheiten: Die Ministerpräsidentenkonferenz schlägt die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten vor; die Bundesregierung ernennt die Person für vier Jahre. Sie oder er vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Frankreich in kulturellen Angelegenheiten und steht im Rang einer Bundesministerin oder eines Bundesministers direkt hinter der Außenministerin oder dem Außenminister.

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