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Betriebsorganisation
Unter Betriebsorganisation wird in der Organisationslehre die planvolle, dauerhafte und allgemeine Ordnung aller in einem Betrieb vorhandenen …
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Definition und Zweck
Betriebsorganisation bezeichnet in der Organisationslehre die planvolle, dauerhafte und allgemeine Ordnung aller Produktionsfaktoren eines Betriebs. Sie dient dazu, die Unternehmensziele unter Beachtung des Betriebszwecks zu erfüllen. Zu den Produktionsfaktoren gehören insbesondere Arbeit und Kapital, die der Unternehmer nach Konrad Mellerowicz zur Erzielung einer Kapitalrendite innerhalb der Betriebsorganisation einsetzt.
Einordnung und Bestandteile
Wissenschaftlich ist die Betriebsorganisation ein Teil der Betriebslehre, praktisch gehört sie zur inneren Betriebsgestaltung. Als Personalorganisation ist sie Teil der Führungslehre, als Kapitalorganisation Teil der Unternehmenslehre und als Arbeitsorganisation Teil der Arbeitslehre.
Sie beruht auf Regelungen, nach denen sich der Betriebsprozess wiederholt vollziehen soll. Die REFA definiert sie als „Ordnungsrahmen zur Optimierung eines ganzheitlichen, zugleich wirtschaftlichen und menschengerechten Betriebsgeschehens“. Ihre zentralen Teilgebiete sind die Aufbauorganisation, die die Gliederung und Zuständigkeiten im Betrieb festlegt, und die Ablauforganisation, die betriebliche Prozesse und deren Reihenfolge ordnet. Der Ausdruck kann außerdem eine Organisationseinheit im Unternehmen bezeichnen, die diese Aufgaben wahrnimmt.
Begriffsabgrenzung
Vom Begriffsumfang her ist Betriebsorganisation mit „Organisation“ identisch; ihr Begriffsinhalt ist jedoch auf Betriebe beschränkt. Erich Gutenberg fasste den Begriff 1951 eng: Zum organisatorischen Vollzug zählen demnach nur Handlungen, die eine durch Planung festgelegte Ordnung verwirklichen.
Rechtliche Bedeutung
Betriebsorganisation ist auch ein Rechtsbegriff in § 111 Nr. 4 BetrVG. Danach muss der Unternehmer den Betriebsrat über grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen unterrichten.
Eine Änderung der Betriebsorganisation gilt als grundlegend, wenn eine weitreichende Veränderung der betrieblichen Gliederung geplant ist. Dazu gehört insbesondere ein neues Ordnungsgefüge, das Betriebszweck, Arbeitspersonen und Betriebsanlagen neu miteinander verbindet, um die Arbeitsaufgaben optimal zu erfüllen.