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Arbeitslehre
Arbeitslehre ist ein Unterrichtsfach, das in den alten Bundesländern ab den 1970er-Jahren eingeführt wurde. Für das mit diesem Fach verbundene Lernfeld gibt es …
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Was ist Arbeitslehre?
Arbeitslehre ist ein Unterrichtsfach, das in den alten Bundesländern ab den 1970er-Jahren eingeführt wurde. Es verbindet Themen aus Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft unter Berücksichtigung gesellschaftspolitischer und sozialer Aspekte. Zentrale Frage ist, inwieweit die Themen Arbeit und Beruf Gegenstand der allgemeinen Bildung sein müssen. In den Bundesländern gibt es verschiedene Benennungen für das Fach, zum Beispiel Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) oder Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT); dadurch wird Arbeitslehre in manchen Bundesländern zu einem historischen Begriff. In der DDR wurden vergleichbare Inhalte ab 1958 im Polytechnischen Unterricht (kurz: Polytechnik) mit den Fächern Einführung in die sozialistische Produktion (ESP), Technisches Zeichnen (TZ) und Unterricht in der technischen Produktion (PA) vermittelt.
Geschichte
Bereits von etwa 1900 bis in die 1930er Jahre setzte sich Georg Kerschensteiner für Arbeitsunterricht und Arbeitsschulen ein. Weitere Anstöße für das Fach ergaben sich durch Modernisierungsschübe, etwa die Nutzung rechnergestützter Systeme, die Produktions-, Betriebs- und Wirtschaftsabläufe bis heute verändern und damit die Qualifikations- und Tätigkeitsmerkmale vieler Berufe wandeln. Für die Bundesrepublik veröffentlichte 1964 der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen ein Konzept mit systematischer Begründung für das Fach Arbeitslehre. Diese Empfehlung floss 1969 in eine Stellungnahme der Kultusministerkonferenz zur Hauptschule ein und wurde zur Leitlinie für die Entwicklung des Faches in den meisten Bundesländern. Dabei sollten kognitive Schulung und manuelle Tätigkeit zusammengeführt werden. In der DDR wurde 1958 mit dem polytechnischen Unterricht versucht, Elemente einer beruflichen Grundausbildung vorwegzunehmen; eine Neukonzeption von 1966 sollte einer Einengung auf Berufsvorbereitung entgegensteuern, und die manuell-technische Tätigkeit galt als Teil einer umfassenden sozialistischen Allgemeinbildung. Der polytechnische Unterricht überstand die Neuorganisation von Schulen und Wirtschaft nach der Wiedervereinigung nicht.
Inhalte des Unterrichts
Arbeitslehre setzt im Allgemeinen im siebten Schuljahr mit Themen aus dem engeren Lebensbereich der Schüler an. Im handwerklichen Bereich geht es zunächst um die Herstellung von Produkten für den eigenen Bedarf, später um Produkte für den anonymen Markt. Zunehmend werden auch Elemente der Informationstechnischen Grundbildung vermittelt, also der sachgerechte Umgang mit dem Computer und dessen Standardsoftware. In der zweiten Hälfte der Sekundarstufe I gehören Berufsorientierung sowie ein Praktikum in einem produzierenden Betrieb zum Fach. Ein solches Lerngebiet wurde in allen Bundesländern außer Schleswig-Holstein eingeführt, wobei Organisationsformen und Unterrichtsstunden je nach Land unterschiedlich sind. Als Pflichtfach wird es meist an Hauptschulen und in einigen Bundesländern an Gesamtschulen unterrichtet; das Stundenaufkommen kann durch ein zusätzliches Wahlpflichtfach erhöht werden. An Realschulen ist Arbeitslehre eher Wahlpflichtfach und wird dort häufig als Alternative zur zweiten Fremdsprache gewählt. Da die zweite Fremdsprache Voraussetzung für den Abschluss der gymnasialen Oberstufe ist, ist die Wahl des Wahlpflichtfachs oft mit einer leistungsmäßigen und sozialen Selektion verbunden. Umstritten bleibt, ob die Inhalte der Arbeitslehre Teil einer allgemeinen Grundbildung sind, die an allen Schularten vermittelt werden sollte. Das Fach steht im Konflikt zu einer am Neuhumanismus orientierten Gymnasialtradition, die Bildung und Ausbildung trennt; an dieser Frontstellung scheiterten bisherige Versuche einer breiten Einführung am Gymnasium.
Regelungen in Bayern und im Saarland
In Bayern heißt das Fach an der Mittelschule Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) und wird nur dort unterrichtet. Beim Qualifizierenden Hauptschulabschluss wird die Jahresfortgangsnote mit der praktischen Note des jeweiligen berufsorientierenden Zweiges (Soziales/Wirtschaft/Technik) verrechnet. Für den Mittleren Bildungsabschluss an bayerischen Mittelschulen ist AWT nicht prüfungsrelevant. Im Saarland ist Arbeitslehre an Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5 verpflichtendes Unterrichtsfach. Ab Klassenstufe 7 geht es in den Wahlpflichtbereich über und kann von den Schulen als schuleigenes Angebot weitergeführt werden.