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Bildungssystem in der Schweiz

Das Bildungssystem in der Schweiz liegt aufgrund des Föderalismus vorwiegend in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden, nur in Teilen beim Bund.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufbau und Zuständigkeiten
  2. 2. Obligatorische Schule und Förderung
  3. 3. Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I
  4. 4. Berufliche und allgemeinbildende Sekundarstufe II
  5. 5. Tertiärbildung und Weiterbildung
  6. 6. Historische Entwicklung

Aufbau und Zuständigkeiten

Das Schweizer Bildungssystem ist föderal organisiert: Hauptverantwortlich sind die 26 Kantone und die Gemeinden; der Bund übernimmt nur bestimmte Aufgaben. Ein eidgenössisches Bildungsministerium gibt es nicht. Die Bildungsstufen sind Vorschulstufe (ISCED 0), Primarstufe (ISCED 1), Sekundarstufe I (ISCED 2), Sekundarstufe II (ISCED 3 und 4), Tertiärstufe (ISCED 5 und 6) sowie Erwachsenen- und Weiterbildung. Hinzu kommen Heil- und Sonderpädagogik.

Die Bundesverfassung garantiert einen kostenlosen Grundschulunterricht. Seit 2006 verlangt Artikel 62 eine Harmonisierung bei Schuleintrittsalter und Schulpflicht, Dauer und Zielen der Bildungsstufen, Übergängen und Anerkennung der Abschlüsse. Dadurch wurde die Volksschule weitgehend vereinheitlicht; im Übrigen besitzen die Kantone grosse Autonomie. Gemeinden organisieren meist den Schulbetrieb.

Auf der Sekundarstufe II regelt jeder Kanton die Abschlussprüfungen, während der Bund Abschlüsse wie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, die Berufsmaturität und die Matura ausstellt oder anerkennt. In der Tertiärbildung ist der Bund für die höhere Berufsbildung, die Fachhochschulen und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH Zürich und École polytechnique fédérale de Lausanne zuständig. Die kantonalen Universitäten stehen unter kantonaler Obhut und werden vom Bund finanziell unterstützt.

Neben öffentlichen bestehen private Schulen. Im Schuljahr 2016/17 besuchten 4,6 % der Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. Bei PISA 2018 erzielte die Schweiz ein vorderes Ergebnis in Mathematik, während Lesen und Naturwissenschaften eher unterdurchschnittlich ausfielen. 2022 erreichte sie in Mathematik weltweit Rang acht. Langfristig waren die Ergebnisse seit 2000 in früheren Erhebungen teilweise deutlich besser.

Obligatorische Schule und Förderung

Die öffentliche obligatorische Schule ist kostenlos und dauert schweizweit elf Jahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarstufe und drei Jahre Sekundarstufe I. Im Tessin gelten abweichend fünf Jahre Primarschule und vier Jahre Sekundarstufe I. In Basel-Stadt müssen Kinder mit festgestelltem sprachlichem Förderbedarf bereits vor dem Kindergarten mehrmals wöchentlich eine Spielgruppe mit gezielter Sprachförderung besuchen.

Die Lehrpläne wurden nach Sprachregionen vereinheitlicht: Der Plan d’études romand (PER) wurde in der französischsprachigen Schweiz 2011 bis 2014 eingeführt. Der Deutschschweizer Lehrplan 21 galt bis 2023 in allen beteiligten Kantonen. Das Tessin begann 2015/2016 mit dem Piano di studio. Rätoromanische und italienischsprachige Schulen Graubündens arbeiten ebenfalls mit Fassungen des Lehrplans 21.

Für Kinder und Jugendliche, die übliche Anforderungen nicht erfüllen können, gibt es Sonderschulen, Sonderklassen sowie ambulante Förder-, Beratungs- und Therapieangebote. Das dual-inklusive System unterrichtet Kinder gemeinsam, sofern dies ihrer Entwicklung zuträglich ist, hält aber besondere Schulen für nachgewiesenen sonderpädagogischen Bedarf bereit. 2018/19 besuchten 17.100 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 1,8 % Sonderschulen; 1,4 % waren in Sonderklassen, 4,8 % erhielten verstärkte sonderpädagogische Massnahmen und 4,6 % eine Lehrplananpassung.

Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I

Der Kindergarten fördert Selbstständigkeit sowie Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen und bereitet ohne systematische Leistungsbeurteilung oder Einteilung in Leistungsgruppen auf die Schule vor. Es gibt keine Aufnahmeprüfung. Die Lehrperson beurteilt am Ende die Schulfähigkeit; der endgültige Entscheid liegt je nach Kanton bei Eltern oder Schulbehörden. Seit dem Beschluss Graubündens im Dezember 2024 haben alle 26 Kantone ein Kindergartenobligatorium. In 17 Kantonen sind zwei Jahre, in 8 mindestens ein Jahr verpflichtend. Kinder treten nach Vollendung des vierten Lebensjahrs ein; der kantonale Stichtag liegt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli. Grund- oder Basisstufen verbinden in Schulversuchen den Kindergarten mit einem beziehungsweise zwei Primarschuljahren und erlauben eine an die Entwicklung angepasste Dauer.

Der Übergang zur Primarstufe erfolgt prüfungsfrei. Je nach Stufe werden 21 bis 32 Wochenlektionen unterrichtet. Ziele sind die Entfaltung intellektueller, schöpferischer, körperlicher und musischer Fähigkeiten sowie Verantwortungsbewusstsein. Zum Unterricht gehören eine regionale Landessprache, eine erste Fremdsprache spätestens ab der 3. und eine weitere spätestens ab der 5. Klasse, Mathematik, Mensch, Natur und Gesellschaft, Gestalten, Musik sowie Bewegung und Sport. Leistungen werden mit Lernberichten oder Noten beurteilt; im ersten Schuljahr verwenden die meisten Kantone keine Noten. Üblich ist die Skala 1 bis 6, wobei 6 die beste Note ist. Zeugnis oder Lernbericht werden zweimal jährlich erteilt.

Die dreijährige Sekundarstufe I vermittelt Allgemeinbildung und bereitet auf eine Berufsausbildung, eine Maturitätsschule oder eine Fachmittelschule vor. Unterrichtet werden unter anderem eine Landessprache, grundsätzlich zwei Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Geografie und Geschichte, Hauswirtschaft, Gestalten, Musik und Sport.

Es gibt drei Grundmodelle: Im geteilten Modell werden Lernende nach Leistung auf zwei bis vier Schultypen verteilt, etwa Realschule, Sekundarschule und Untergymnasium. Im integrierten Modell lernen sie ohne Selektion in Stammklassen, besuchen aber leistungsdifferenzierte Niveaukurse. Im kooperativen Modell sind bereits die Stammklassen nach Leistung eingeteilt und werden durch Niveaukurse ergänzt. Der Eintritt in Schulen mit Grundansprüchen erfolgt ohne Prüfung. Bei erweiterten Ansprüchen zählen besonders Leistungen in der ersten Landessprache, Fremdsprachen und Mathematik, die Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten; teilweise ist zusätzlich eine Prüfung nötig.

Berufliche und allgemeinbildende Sekundarstufe II

Die Sekundarstufe II umfasst berufsbildende und allgemeinbildende Wege; rund 90 % der Jugendlichen schliessen sie ab.

Die berufliche Grundbildung dauert zwei, drei oder vier Jahre. Die zweijährige Ausbildung endet mit dem eidgenössischen Berufsattest; die Praktische Ausbildung PrA ermöglicht Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Erstausbildung. Drei- oder vierjährige Lehren führen zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Es gibt über 245 Lehrberufe. Die Ausbildung findet gewöhnlich an drei bis vier Tagen pro Woche im Lehrbetrieb, an ein bis zwei Tagen in der Berufsfachschule und ergänzend in überbetrieblichen Kursen statt. Daneben bestehen schulische Vollzeitangebote. Eine formale Aufnahmeprüfung ist grundsätzlich nicht nötig, doch Lehrbetriebe wählen aufgrund von Schulleistungen, Bewerbung, Gespräch und teilweise Eignungsabklärungen oder Eintrittsprüfungen aus.

Die Berufsmaturität ergänzt eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung um Allgemeinbildung und kann parallel, nach der Lehre oder über die eidgenössische Prüfung erworben werden. Sie ermöglicht normalerweise den prüfungsfreien Eintritt in eine Fachhochschule. Mit einer einjährigen Passerelle wird der Zugang zu universitären Studien möglich; ein Vorbereitungsjahr mit Abschlussprüfung eröffnet den Weg an eine Pädagogische Hochschule. Auch der direkte Eintritt in eine Höhere Fachschule ist möglich. 2022 absolvierten 63.270 Jugendliche eine Berufsausbildung mit Fähigkeitszeugnis; gegen 14.400 erlangten die Berufsmaturität.

Allgemeinbildende Wege sind Gymnasien und Fachmittelschulen. Das drei- bis vierjährige Gymnasium fördert grundlegende Kenntnisse, geistige Offenheit, selbstständiges Urteilen und persönliche Reife für ein Hochschulstudium. Der Unterricht besteht aus sieben Grundlagenfächern, einem Schwerpunktfach und einem Ergänzungsfach. Hinzu kommt eine selbstständig verfasste vorwissenschaftliche Maturitätsarbeit. Die Aufnahme regeln die Kantone: In mehr als der Hälfte ist sie bei sehr guten Leistungen ohne Prüfung möglich, andernorts kommen schriftliche und mündliche Prüfungen hinzu. Die Matura berechtigt zum Hochschulstudium sowie zum Studium an Pädagogischen Hochschulen; für Fachhochschulen ist je nach Studienrichtung ein Jahr Berufserfahrung nötig.

Fachmittelschulen vermitteln vertiefte Allgemeinbildung und bereiten auf Berufsfelder wie Gesundheit, Soziales, Pädagogik, Kommunikation, Gestaltung, Kunst, Musik oder Theater vor. Die Ausbildung dauert drei Jahre, umfasst ein Praktikum und eine selbstständige Vertiefungsarbeit und endet mit Fachmittelschulabschluss oder Fachmaturität.

Tertiärbildung und Weiterbildung

Die Tertiärstufe gliedert sich in höhere Berufsbildung und Hochschulen. Die höhere Berufsbildung qualifiziert für anspruchs- und verantwortungsvolle Berufstätigkeiten. Über 350 Berufs- und höhere Fachprüfungen werden angeboten: Die Berufsprüfung führt zum eidgenössischen Fachausweis, die höhere Fachprüfung zu einem Diplom. Höhere Fachschulen bieten Bildungsgänge und Nachdiplomstudien unter anderem in Technik, Wirtschaft, Gesundheit, Sozialem, Erwachsenenbildung, Gastgewerbe, Tourismus, Land- und Waldwirtschaft sowie Kunst und Gestaltung an.

Zu den Hochschulen zählen 12 universitäre Hochschulen – 10 kantonale Universitäten und 2 technische Hochschulen –, 8 Fachhochschulen – 7 öffentliche und 1 private – sowie 16 Pädagogische Hochschulen. Universitäten decken unter anderem Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Medizin und Pharmazie ab. Die ETH bieten insbesondere Natur- und Ingenieurwissenschaften, Architektur, Mathematik und pharmazeutische Wissenschaften an. Fachhochschulen führen praxisbezogene Studiengänge, Pädagogische Hochschulen bilden Lehrpersonen aus.

Bund und Kantone koordinieren den Hochschulbereich gemeinsam. Grundlage sind seit 2006 Artikel 63a der Bundesverfassung, das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und das Hochschulkonkordat. Die Zusammenarbeitsvereinbarung von 2015 schuf die Hochschulkonferenz und den Akkreditierungsrat. Dieser entscheidet über die Akkreditierung staatlicher und privater Hochschulen.

Die Quartärstufe umfasst Weiterbildung. Die Weiterbildungsangebotsbörse von Bund und Kantonen führt über 30.000 Kurse und Lehrgänge von beruflicher Weiterbildung und Fachhochschulangeboten bis zur allgemeinen Erwachsenenbildung.

Historische Entwicklung

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Bildung vor allem Aufgabe der Kirche. Klosterschulen vermittelten seit der Karolingerzeit Lesen, Schreiben, Grammatik, Logik, Chormusik und Latein. Seit dem 12. Jahrhundert bildeten die Sieben Freien Künste die Grundlage höherer Studien. Ab dem 13. Jahrhundert entstanden Stadt- und Ratsschulen; höhere Studien waren zunächst hauptsächlich an ausländischen Universitäten möglich. 1460 wurde die Universität Basel als erste und lange einzige Schweizer Hochschule gegründet.

Reformation, katholische Reform und Humanismus erweiterten das Schulwesen. Genf führte 1536 die Schulpflicht ein; Bern verpflichtete 1615 und Zürich 1637 die Gemeinden zur Einrichtung von Schulen. Die Qualität und Alphabetisierung unterschieden sich jedoch stark nach Region, Geschlecht und sozialer Herkunft. Untere Schulen lehrten vorwiegend Lesen, seltener Schreiben und noch seltener Rechnen. Jesuitenkollegien, reformierte Lateinschulen und höhere Lehranstalten dienten der mittleren und höheren Bildung.

Seit etwa 1750 führten Aufklärung und Reformideen von Jean-Jacques Rousseau und Johann Heinrich Pestalozzi zu praxisnäheren Lehrstoffen, Lehrerausbildung, Schulklassen und neuen Unterrichtsmethoden. Während der Helvetik 1798–1803 versuchte Bildungsminister Philipp Albert Stapfer eine gesamtschweizerische Reform; die anschliessende Mediation und Restauration verstärkten erneut kantonale Unterschiede.

Ab 1830 wurden Primar- und weiterführende Schulen, Lehrerseminare, Einrichtungen für blinde und gehörlose Kinder sowie Bibliotheken ausgebaut. Zürich und Bern erhielten 1833 beziehungsweise 1834 Universitäten. Die Bundesverfassung von 1874 machte den Primarunterricht für alle Kinder obligatorisch, unentgeltlich und bekenntnisunabhängig; das Fabrikgesetz von 1877 verbot Kinderarbeit unter 14 Jahren. Die kantonalen Unterschiede blieben dennoch gross.

Im 20. Jahrhundert änderte sich die föderale Kompetenzverteilung kaum. Das Konkordat über die Schulkoordination von 1970 regelte Schuleintritt, Schuldauer und Schuljahresbeginn; bis 2001 traten ihm alle Kantone ausser Tessin bei. Seit den 1960er Jahren und verstärkt um die Jahrtausendwende nahmen nationale und internationale Harmonisierungsbestrebungen zu, während sich Unterrichtsmethoden bereits weitgehend angeglichen hatten.

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