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Beate Merk
Beate Maria Merk (* 1. August 1957 in Nordhorn) ist eine deutsche ehemalige Politikerin der CSU. Sie war vom 14. Oktober 2003 bis zum 10.
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Person und politischer Werdegang
Beate Maria Merk (* 1. August 1957 in Nordhorn) ist eine ehemalige deutsche Politikerin der CSU. Sie war vom 14. Oktober 2003 bis zum 10. Oktober 2013 bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz; im Abschnitt zum Werdegang wird das Ende dieser Amtszeit mit dem 9. Oktober 2013 angegeben. Anschließend war sie bis zum 21. März 2018 Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen im Kabinett von Ministerpräsident Horst Seehofer. Von 2008 bis 2023 gehörte sie dem Bayerischen Landtag an.
Merk wuchs als ältestes von vier Kindern auf. 1976 legte sie in Göppingen das Abitur ab. Von 1976 bis 1981 studierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechts- und Politikwissenschaften. Nach dem Referendariat in Landshut und Regensburg bestand sie 1984 das zweite Staatsexamen. 1991 wurde sie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg promoviert. Das Thema ihrer Dissertation lautete „Legislative und judikative Einflussnahmen auf die Kommunen bei der abgabenrechtlichen Behandlung ihrer öffentlichen Einrichtungen“.
1984 trat Merk der CSU bei und arbeitete zunächst im bayerischen Innenministerium. Von 1989 bis 1994 war sie erste juristische Beamtin im Landratsamt Neu-Ulm und stellvertretende Landrätin. Danach wechselte sie in die Projektgruppe Verwaltungsreform der Bayerischen Staatskanzlei. 1995 wurde sie mit einem Vorsprung von drei Stimmen Oberbürgermeisterin von Neu-Ulm. Nach einer abgewiesenen Anfechtungsklage der SPD trat sie am 21. Juni ihr Amt an. 2002 wurde sie wiedergewählt. Mit dem Amtsantritt als Justizministerin gab sie das Oberbürgermeisteramt auf. Von 1996 an war sie Mitglied des Kreistags Neu-Ulm, von 2003 bis 2008 außerdem Bezirksrätin in Schwaben.
Seit 1999 gehörte Merk als Schriftführerin dem CSU-Parteivorstand und damit auch dem CSU-Präsidium an. Von 2003 bis 2013 war sie stellvertretende CSU-Vorsitzende. 2008 zog sie über den einzigen CSU-Listenplatz im Wahlkreis Schwaben in den Landtag ein. 2013 gewann sie den Stimmkreis Neu-Ulm direkt und wechselte im Kabinett Seehofer II vom Justizressort in das Europaresort. Ihr Nachfolger als Justizminister wurde Winfried Bausback. 2018 wurde sie erneut direkt in den Landtag gewählt und arbeitete dort im Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung. Zur Landtagswahl 2023 trat sie nicht erneut an.
Politische Positionen
Merk vertrat bei Fragen des Strafrechts und der inneren Sicherheit häufig Positionen zugunsten strengerer staatlicher Maßnahmen.
Im September 2009 forderte sie eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die Höchststrafe für Jugendliche sollte von zehn auf 15 Jahre steigen. Außerdem sollten 18-jährige Straftäter grundsätzlich nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Merk erklärte, härtere Strafen allein könnten schwere Taten nicht verhindern. Es gehe ihr aber nicht nur um Abschreckung, sondern auch um „Sühne“.
Im Februar 2010 unterstützte Merk Aussagen des damaligen Bischofs Walter Mixa, wonach die sexuelle Revolution mitursächlich für sexuellen Missbrauch an Kindern in katholischen Einrichtungen gewesen sei. Sie bezeichnete Mixas Stellungnahme als klare Erklärung und nicht als unglückliche Formulierung. Im Juli 2010 brachte sie indirekt sogenannte Killerspiele und die FDP mit Missbrauchsfällen in einem Ferienlager auf Ameland in Verbindung. Die Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes durch die schwarz-gelbe Bundesregierung, die statt einer Sperrung von Internetseiten deren Löschung anstrebte, nannte sie „grob fahrlässig“. Im Zusammenhang mit Kinderpornografie befürwortete sie Online-Durchsuchungen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte Merk zudem, weil diese Cyber-Grooming unter Strafe stellen wollte, obwohl es bereits seit 2004 in § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB geregelt war.
Nach den Anschlägen in Norwegen 2011 verlangte Merk die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Verbindungsdaten sollten über mehrere Monate gespeichert werden, damit nachvollziehbar sei, wer mit wem telefoniert oder wem eine E-Mail beziehungsweise SMS geschickt habe. Die Forderung wurde von SPD, Grünen, FDP, Linkspartei und Sicherheitsexperten kritisiert. Dieter Wiefelspütz sprach von einer „makabren Instrumentalisierung“ der Anschläge, der sächsische Justizminister Jürgen Martens von „unverantwortlichem Populismus“.
Nach einem MTV-Werbespot zur Serie Popetown, der einen vom Kreuz gestiegenen lachenden Christus zeigte, ließ Merk 2007 einen Vorschlag zur Verschärfung des § 166 StGB ausarbeiten. Nicht erst eine religionsbezogene Beschimpfung, die den öffentlichen Frieden stören könnte, sondern bereits Verspottung oder Herabwürdigung sollten strafbar sein. Nach ihrem Entwurf sollte eine Störung des öffentlichen Friedens auch dann vorliegen, wenn Spott das Vertrauen Betroffener in die Achtung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigen oder bei Dritten Intoleranz gegenüber Religion fördern könne. Außerdem befürwortete Merk Kreuze in Gerichtssälen, die verdeutlichen sollten, dass Gott über dem Menschen stehe.
Fall Gustl Mollath
Der Fall Gustl Mollath war eine zentrale Kontroverse während Merks Amtszeit als Justizministerin. Mollath war 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung an seiner damaligen Ehefrau sowie Sachbeschädigungen in neun Fällen in den Maßregelvollzug eingewiesen worden. Wegen einer „paranoiden Wahnsymptomatik“ galt er als schuldunfähig und für die Allgemeinheit gefährlich.
Gleichzeitig hatte Mollath Behörden auf Schwarzgeldgeschäfte und Geldwäsche bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank (HVB) in Nürnberg hingewiesen, in die seine Ehefrau verwickelt sein sollte. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin zunächst keine Ermittlungen auf. Als die Freien Wähler den Fall am 15. Dezember 2011 im Bayerischen Landtag thematisierten, erklärte Merk, mehrere Gerichte hätten weiterhin eine Gefahr von Mollath angenommen. Im Rechtsausschuss bezeichnete sie am 8. März 2012 seine schriftliche Stellungnahme als „abstruses Sammelsurium“. Sie erklärte, seine Unterbringung beruhe auf schweren Straftaten, Krankheit und Gefährlichkeit und habe nichts mit seinen Strafanzeigen zu tun.
Merk sagte außerdem, ein interner HVB-Revisionsbericht habe nur Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich relevante Verstöße einzelner Bankmitarbeiter enthalten, die weder mit Mollaths Vorwürfen noch mit seiner damaligen Ehefrau zusammenhingen. Im November 2012 wurde der Bericht öffentlich. Danach waren laut Bericht alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths zutreffend. Die Opposition warf Merk deshalb vor, nicht wahrheitsgemäß informiert zu haben, da sie ihre frühere Darstellung noch Ende Oktober wiederholt hatte.
Im November 2012 bezeichnete Merk Mollath erneut als psychisch krank und gefährlich. Oppositionelle Politiker forderten ihren Rücktritt beziehungsweise ihre Entlassung. Am 30. November 2012 wies sie über den Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Regensburg an, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen. Anlass waren unter anderem Berichte über mögliche Vorfestlegungen des Richters Otto Brixner.
Ab April 2013 untersuchte ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags den Fall. Vor dem Ausschuss räumte Merk ein, bei einer Besprechung zu einer Fassung des Wiederaufnahmeantrags anwesend gewesen zu sein. In einer ursprünglichen Fassung war Brixner vorsätzliche Rechtsbeugung vorgeworfen worden; die Verurteilung Mollaths wegen Reifenstechereien sei „nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise“. Merk erklärte, sie wisse nicht, warum der Antrag später „reduziert“ und „eingedampft“ worden sei. Ein ARD-Dokumentarfilm erhob weitere Vorwürfe gegen ihre öffentlichen Aussagen.
Ende Juni 2013 forderte das Bundesverfassungsgericht Merk zu einer Stellungnahme auf. Sie erklärte, die Unterbringung sei mit zunehmender Dauer ihrer Auffassung nach unverhältnismäßig geworden und die Justiz habe erheblich Vertrauen verloren. Am 5. September 2013 gab das Bundesverfassungsgericht Mollaths Verfassungsbeschwerde statt und hob Entscheidungen des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg zur Fortdauer der Unterbringung auf.
Weitere Kontroversen und spätere Angaben
In der sogenannten Beschäftigungsaffäre wurde bekannt, dass Merk von Anfang 2010 bis Februar 2013 ihre Schwester für Computer- und Webseitenhilfe auf Kosten der Steuerzahler beschäftigt hatte. Die Beschäftigung verstieß damals nicht gegen die geltenden Regeln, weil Arbeitsverhältnisse mit Verwandten ersten Grades bis 2013 nicht verboten waren. Nach der Veröffentlichung zahlte Merk 52.000 Euro zurück.
In der Schottdorf-Affäre ging es um Ermittlungen gegen 10.000 Ärzte wegen eines möglichen Schadens von 500 Mio. Euro. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte mit Wissen der damaligen Justizministerin rund 150 Verfahren ein. Die übrigen Verfahren verjährten laut Artikel später wegen Untätigkeit der Behörde.
Im Inhofer-Verfahren wurde Ende Juli 2015 berichtet, Merk habe als Justizministerin in ein Verfahren gegen das Management des Möbelhändlers Inhofer eingegriffen, um die Freilassung von zwei Seniorchefs aus der Untersuchungshaft zu erreichen. Merk, die Staatskanzlei und die zuständige Staatsanwaltschaft wiesen die Vorwürfe zurück. Die Opposition verlangte Aufklärung und stellte für den Fall einer Bestätigung der Vorwürfe auch Merks Rücktritt als Europaministerin in den Raum.
Am 28. Oktober 2025 verlieh die Stadt Neu-Ulm Beate Merk das Ehrenbürgerrecht. Merk ist ledig und römisch-katholischer Konfession. Ihre veröffentlichte Dissertation von 1991 umfasst 174 Seiten und trägt den Titel „Legislative und judikative Einflussnahmen auf die Kommunen bei der abgabenrechtlichen Behandlung ihrer öffentlichen Einrichtungen“.