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Bayerischer Kulturkampf
Der Bayerische Kulturkampf war eine Auseinandersetzung zwischen der katholischen Kirche und der Regierung des Königreichs Bayern.
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Kern des Konflikts
Der Bayerische Kulturkampf war eine Auseinandersetzung zwischen der katholischen Kirche und der Regierung des Königreichs Bayern. Er begann in den späten 1860er Jahren und wurde 1890 beigelegt. Er war Teil eines größeren europäischen Konflikts des 19. Jahrhunderts zwischen dem modernen Staat und der katholischen Kirche, der besonders in katholischen und gemischtkonfessionellen Staaten sichtbar wurde.
Der Begriff „Kulturkampf“ wurde von Rudolf Virchow am 17. Januar 1873 im Preußischen Abgeordnetenhaus geprägt. Er meint nicht nur einen Streit zwischen zwei Institutionen, sondern auch eine geistig-ideologische Konfrontation: Auf der einen Seite standen Liberalismus, Fortschrittsglaube und moderne Wissenschaft, auf der anderen Seite Ultramontanismus, Antimodernismus und neuscholastische Theologie. „Ultramontanismus“ bezeichnet hier eine starke Orientierung an Rom und am Papst.
In Bayern trat dieser ideologische Gegensatz jedoch hinter einen rechtlichen und politischen Streit zurück: Es ging vor allem um Staatskirchentum gegen kirchliche Autonomie. Staatskirchentum bedeutet, dass der Staat sich weitreichende Aufsichts- und Eingriffsrechte gegenüber der Kirche zuschreibt. Kirchliche Autonomie meint dagegen, dass die Kirche ihre inneren Angelegenheiten selbst regelt. Weil der Konflikt in Bayern weniger scharf eskalierte als in Preußen, spricht die Forschung auch von einem „schleichenden Kulturkampf“.
Rechtlicher Hintergrund
Das Verhältnis von Staat und Kirche war in Bayern nach der Napoleonischen Ära neu geordnet worden. Dafür waren zwei Rechtsdokumente entscheidend: das Konkordat zwischen dem bayerischen Staat und dem Heiligen Stuhl von 1817 sowie das Religionsedikt, das der bayerischen Verfassung von 1818 als zweite Beilage angefügt wurde.
Zwischen beiden Dokumenten bestand ein wichtiger Widerspruch. Das Konkordat war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen gleichberechtigten Partnern und folgte eher dem Grundsatz kirchlicher Autonomie. Das Religionsedikt war dagegen ein staatliches Gesetz und stand stärker in der Tradition des Wittelsbacher Staatskirchentums.
Besonders wichtig wurde dieser Gegensatz beim sogenannten Plazet, auch „placet regium“. Damit ist das Recht des Königs gemeint, innerkirchliche Verordnungen vor ihrer Veröffentlichung zu genehmigen. Artikel XII des Konkordats erlaubte innerkirchliche Verordnungen ohne staatliche Genehmigung. Paragraph 58 des Religionsedikts verlangte dagegen genau diese Genehmigung. Der Widerspruch wurde nie grundsätzlich gelöst. Der Staat erklärte nur mehrfach, etwa in der Tegernseer Erklärung von 1821 und in Ministerialentschließungen von 1852 und 1854, dass er seine Kirchenhoheitsrechte konkordatskonform nutzen werde. Er hielt also an seiner Rechtsposition fest, verzichtete aber zunächst auf deren harte Durchsetzung.
Politisierung und Schulfrage
Die politische Zuspitzung bereitete sich während des Ministeriums Hohenlohe-Schillingsfürst von Dezember 1866 bis März 1870 vor. Die Regierung verfolgte eine liberale Wirtschafts- und Sozialpolitik, eine kleindeutsch orientierte Nationalstaatspolitik und eine antiklerikale Kulturpolitik. Dagegen entstand eine katholisch-konservative Opposition, die 1868/69 zur Gründung der Bayerischen Patriotenpartei führte.
Eine zentrale Rolle spielte die Volksschulpolitik. Im Oktober 1867 legte Kultusminister Franz von Gresser den Entwurf eines liberal geprägten Schulgesetzes vor. Es sollte unter anderem den Einfluss der Kirchen auf die bayerischen Volksschulen verringern. Vorgesehen waren eine kirchliche Schulaufsicht als staatliche Auftragsverwaltung und die Möglichkeit von Simultanschulen. Simultanschulen waren Schulen, die nicht nur für eine Konfession bestimmt waren.
Der Gesetzentwurf scheiterte im April 1869 in der ersten Kammer des bayerischen Landtags. Die katholische Bevölkerungsmehrheit war aber bereits durch Publizistik und Kirche stark mobilisiert. Bei den Wahlen zur Kammer der Abgeordneten, der zweiten Kammer des bayerischen Landtags, gewann die Patriotenpartei 1869 die absolute Mandatsmehrheit. Von da an standen in Bayern bis 1912 liberale Regierungen einer katholisch-konservativen Mehrheit in der Abgeordnetenkammer gegenüber. Deshalb waren Kulturkampfmaßnahmen auf landesgesetzlicher Grundlage kaum möglich. Das war ein wichtiger Unterschied zum preußischen Kulturkampf.
Auslöser: Vatikanisches Konzil
Der unmittelbare Streit entzündete sich an der Frage, ob die Beschlüsse des Ersten Vatikanischen Konzils vor ihrer Veröffentlichung in Bayern das königliche Plazet brauchten. Papst Pius IX. hatte sich bereits 1864 mit dem „Syllabus“ gegen den liberalen und nationalen Zeitgeist gestellt. Ende Juni 1868 berief er ein Konzil nach Rom, das im Dezember 1869 eröffnet werden sollte.
Im April 1869 startete die bayerische Regierung unter Hohenlohe-Schillingsfürst eine diplomatische Initiative. In einer von dem Münchner Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger erarbeiteten Zirkulardepesche wurden europäische Regierungen zu einem gemeinsamen Vorgehen gegenüber der Kurie aufgefordert, um die geplante Dogmatisierung der päpstlichen Unfehlbarkeit zu verhindern. Diese Initiative fand international keine Resonanz.
Die Regierung forderte daraufhin die bayerischen Konzilsteilnehmer auf, keine Beschlüsse zu fassen, die den Grundprinzipien der bayerischen Staatsverfassung widersprechen würden. Am 7. November 1869 kündigte der Kultusminister an, dass die erwarteten Konzilsbeschlüsse nach dem Religionsedikt das königliche Plazet erforderten. Damit kehrte die Regierung zur „Praxis des ungehemmten landesherrlichen Kirchenregiments“ zurück.
Das Unfehlbarkeitsdogma wurde am 18. Juli 1870 verkündet. In den bayerischen Diözesen wurden die Konzilsbeschlüsse ohne Plazet veröffentlicht. Nur der Erzbischof von Bamberg, Michael von Deinlein, erbat das Plazet; es wurde ihm verweigert, und er veröffentlichte die Beschlüsse dennoch. Die bayerische Regierung erklärte daraufhin, die Konzilsbeschlüsse hätten im staatlichen Bereich keine Rechtsfolgen. Personen, die von der Kirche exkommuniziert wurden, weil sie das neue Dogma nicht anerkannten, etwa Ignaz von Döllinger und Johann Friedrich, wurden vom Staat weiterhin als Teil der katholischen Kirche angesehen. Dadurch wurde der Umgang mit der entstehenden Altkatholischen Kirche zu einem zentralen Streitpunkt.
Maßnahmen und Opposition
Der bayerische Kulturkampf blieb in zweifacher Weise begrenzt: Der Regierung fehlte im Landtag die Gesetzgebungsmehrheit, und Johann von Lutz, der prägende Minister, wollte vor allem die traditionellen Kirchenhoheitsrechte des Staates sichern. Weil ihm in Bayern die Mehrheiten fehlten, verlagerte er den Konflikt teilweise auf die Reichsgesetzgebung.
Das erste Kampfgesetz des Reiches war der Kanzelparagraph von 1871. Er wurde von der bayerischen Regierung über den Bundesrat eingebracht, und Lutz begründete die Novelle am 23. November 1871 im Reichstag. Weitere Reichsgesetze waren das Jesuitengesetz von 1872, das Expatriierungsgesetz von 1874 und das Gesetz über die Einführung der Zivilehe von 1875. In Bayern selbst nutzte die Regierung 1873 den Verordnungsweg: Erziehungs- und Unterrichtsanstalten wurden strengeren Auflagen unterworfen, bayerischen Theologen wurde der Besuch des Collegium Germanicum in Rom verboten, eine Schulsprengelverordnung richtete Schulsprengel an politischen Gemeinden statt an Pfarrbezirken aus und ermöglichte Simultanschulen, außerdem wurden frühere mildernde Erklärungen des Staates widerrufen.
Gegenüber dem Staat standen zunächst die katholische Kirche, die bayerischen Bischöfe und die Kurie. Die Politik der Regierung stieß auf klare Ablehnung. Der Papst beschwerte sich 1873 und protestierte 1875 gegen die Einführung der Zivilehe. Die bayerischen Bischöfe brachten 1875 Beschwerden zu Plazet, Altkatholiken, Schulpolitik und Ordenspolitik vor. Diese Initiativen änderten die Haltung der Regierung jedoch nicht.
Auch die Bayerische Patriotenpartei, später Bayerische Zentrumspartei, war ein wichtiger Teil der Opposition. Sie gewann während der Kulturkampfära mehrfach absolute Mehrheiten in der Abgeordnetenkammer: 1869 im Mai und im November, 1875, 1881 und 1887. Gleichzeitig stand sie vor einem Dilemma, weil König Ludwig II. und ab 1886 Prinzregent Luitpold an der liberalen Regierung festhielten. Innerhalb der Partei stritten gemäßigtere und radikalere Kräfte über die richtige Strategie. Radikale Abgeordnete wollten das „System Lutz“ stürzen und waren zu Budgetverweigerung oder kollektiver Mandatsniederlegung bereit. Die Mehrheit um Joseph Edmund Jörg lehnte solche verfassungswidrigen Mittel ab. 1877 spaltete sich kurzzeitig die radikale „Katholische Volkspartei“ unter Johann Baptist Sigl ab.
Zuspitzung und Ende
Während der preußische Kulturkampf 1886/87 durch zwei Friedensgesetze beigelegt wurde, verschärfte sich die Lage in Bayern noch einmal. Prinzregent Luitpold erklärte öffentlich sein Vertrauen in die Regierung Lutz und sagte dabei, von der höchsten katholischen kirchlichen Autorität sei mehrfach vollkommene Zufriedenheit mit der Lage der katholischen Kirche in Bayern geäußert worden. Diese Aussage löste in katholischen Kreisen Empörung aus. Papst Leo XIII. wies sie in der Enzyklika „Officio sanctissimo“ von 1887 zurück. Die bayerischen Bischöfe fassten ihre Beschwerden 1888 in einem Memorandum erneut zusammen.
Johann von Lutz blieb in den zentralen Punkten Plazet und Altkatholikenfrage unnachgiebig. Daraufhin organisierten katholische Laien um Karl zu Löwenstein im September 1889 den ersten Bayerischen Katholikentag. Er war eine katholische Massendemonstration und verabschiedete eine scharfe Resolution gegen das bayerische Staatskirchentum. Die Zentrumsfraktion brachte daraus drei Forderungen in den Landtag ein: Das Plazet sollte nicht mehr für die katholische Glaubens- und Sittenlehre gelten, die Altkatholiken sollten als von der katholischen Kirche verschiedene Religionsgemeinschaft gelten, und Bayern sollte im Bundesrat darauf hinwirken, die Redemptoristen vom Jesuitengesetz auszunehmen. Weil Lutz nicht nachgab, kündigte die Zentrumsfraktion Streichungen im Kultusbudget an.
Die Lösung kam durch Verhandlungen zwischen der bayerischen Regierung und der Münchner Nuntiatur, ohne Einbeziehung der Zentrumspartei. Auf staatlicher Seite führte Friedrich Krafft von Crailsheim die Gespräche, weil er den erkrankten Johann von Lutz vertrat. Der Kompromiss lautete: Die Regierung hielt zwar an ihrer Auffassung zum Plazet fest, betrachtete die Altkatholiken aber nun als von der katholischen Kirche getrennte Religionsgemeinschaft. Zur Begründung verwies sie nicht auf das nicht plazetierte Unfehlbarkeitsdogma, sondern darauf, dass die Altkatholiken auch den Jurisdiktionsprimat des Papstes und das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens ablehnten.
Die neue Linie wurde in einer Ministerialentschließung am 15. März 1890 verkündet. Daraufhin beendete die Zentrumsfraktion ihre Budgetblockade. Johann von Lutz trat am 30. Mai 1890 aus Gesundheitsgründen zurück und starb am 3. September 1890. Damit endeten der Bayerische Kulturkampf und die Ära Lutz; dies markierte eine Wende in der bayerischen Geschichte des 19. Jahrhunderts.