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Badischer Kulturkampf

Der Badische Kulturkampf war eine Auseinandersetzung zwischen der katholischen Kirche und dem Großherzogtum Baden. Er setzte in den 1850er Jahren ein, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick
  2. 2. Beginn des Konflikts
  3. 3. Reaktionen von Staat und Kirche
  4. 4. Politische Folgen und Schulstreit
  5. 5. Kulturexamen und Schulgesetz
  6. 6. Spätere Entwicklung

Überblick

Der Badische Kulturkampf war eine Auseinandersetzung zwischen der katholischen Kirche und dem Großherzogtum Baden. Er begann in den 1850er Jahren, erreichte etwa 1864 seinen Höhepunkt und lief ab 1876 allmählich aus. Im Kern ging es darum, wie unabhängig die katholische Kirche in Baden handeln durfte und wie weit der Staat in kirchliche Angelegenheiten eingreifen konnte. Besonders umstritten waren die Besetzung von Kirchenstellen, die Ausbildung der Geistlichen, die Verwaltung kirchlichen Vermögens und später die Schulaufsicht.

Beginn des Konflikts

1851 machten die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz in einer Denkschrift ihren Anspruch auf größere Selbstständigkeit deutlich. Die Antworten der Landesregierungen im Frühjahr 1853 hielt die römisch-katholische Kirche für unzureichend. Hermann von Vicari, der Erzbischof von Freiburg, erklärte daraufhin, die Bischöfe würden die von ihnen beanspruchten Rechte künftig auch gegen mögliche staatliche Widersprüche wahrnehmen.

Dabei erkannte die Kirche das staatliche Bestätigungsrecht bei der Besetzung von Kirchenstellen nicht mehr an. Außerdem sollten Geistliche künftig nicht mehr an Universitäten, sondern in eigenen kirchlichen Anstalten ausgebildet werden. Auch bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens beanspruchte von Vicari Unabhängigkeit von staatlichen Einflüssen.

Reaktionen von Staat und Kirche

Als die katholische Kirche begann, ihre Ankündigungen umzusetzen, reagierte der badische Staat mit Gegenmaßnahmen. Von Vicari nutzte daraufhin kirchliche Mittel: Hohe Beamte wurden mit dem großen Kirchenbann belegt, also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen, und diese Entscheidungen wurden von den Kanzeln verlesen.

Der Staat belegte von Vicari mit Hausarrest. Darauf reagierte die ländliche Bevölkerung mit Unmut. Auch in der deutschen Öffentlichkeit fanden die Vorgänge starke Beachtung. Weil der Konflikt weiter zu eskalieren drohte, ließ Großherzog Friedrich I. bei Papst Pius IX. nach einer Klärung suchen. Der Streit hatte auch außenpolitische Bedeutung: Österreich unterstützte die Kurie, also die päpstliche Kirchenleitung, während Preußen Baden unterstützte.

Im Sommer 1854 wurde zwischen Baden und der Kurie ein sogenanntes Interim geschlossen. Darin erhielt die Kirche erhebliche Zugeständnisse. Diese wurden 1859 durch eine Konvention mit Rom noch erweitert.

Politische Folgen und Schulstreit

Die mehrheitlich liberale zweite Kammer Badens verweigerte der Konvention mit Rom die Zustimmung. Dadurch sah sich Großherzog Friedrich I. gezwungen, das bisherige konservative Staatsministerium, das Kabinett Stengel-Meysenbug, zu entlassen und durch die liberale Regierung Stabel zu ersetzen.

In der folgenden Zeit wurden die Inhalte der Konvention weitgehend auf dem normalen Weg der Gesetzgebung umgesetzt. Damit zeigte sich von Vicari zunächst zufrieden. Eine neue Zuspitzung entstand jedoch, als die liberale Regierung das Schulaufsichtsgesetz vom 29. Juli 1864 vorlegte. Dieses Gesetz schwächte die Position der katholischen Kirche in Schulfragen. Von Vicari ging deshalb erneut auf Konfrontationskurs; dieser Abschnitt des Konflikts wird als „Badischer Schulstreit“ bezeichnet.

Kulturexamen und Schulgesetz

1867 reagierte der Staat mit einem besonderen Kulturexamen für angehende Theologen beider Kirchen. Ein Kulturexamen war eine staatliche Prüfung, die künftige Geistliche ablegen sollten. Verlangt wurden Kenntnisse in beiden alten Sprachen sowie in badischem Staatskirchenrecht, Weltgeschichte, Geschichte der Philosophie und Literaturgeschichte. Von Vicari verbot den angehenden Geistlichen, dieses Examen abzulegen.

Der Konflikt verschärfte sich weiter, als ein neues Schulgesetz die fakultative Gemeinschaftsschule zuließ. Im Gesetz vom 8. März 1868 blieb der konfessionelle Charakter der Volksschule zwar erhalten, aber die Gemeinden erhielten das Recht, konfessionell gemischte Schulen einzuführen. Weitere Streitpunkte waren die Frage, wie weit das Recht der Regierung zur Streichung auf Präsentationslisten reichte, sowie die Katechismusfrage.

Spätere Entwicklung

Nach dem Tod von Karl Mathy am 4. Februar 1868, der 1866 zum Präsidenten des Staatsministeriums ernannt worden war, wurde Julius Jolly als Staatsminister mit der Neubildung des Kabinetts beauftragt.

Kurz darauf kam es zu Auseinandersetzungen über die Nachfolge des Erzbischofs Hermann von Vicari, der am 14. April 1868 starb. Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler von Mainz sollte zum Nachfolger gewählt werden. Die badische Regierung lehnte dies ab und wurde erst durch das Eingreifen von Harry Graf von Arnim-Suckow, dem preußischen Gesandten am Heiligen Stuhl, daran gehindert, entgegen den Wünschen des Papstes einen eigenen Erzbischof einzusetzen. Arnim-Suckow griff ein, weil die preußischen Hohenzollernschen Lande zur Erzdiözese gehörten.

Etwas früher als in Preußen begann der Kulturkampf in Baden ab 1876 auszulaufen.

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