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Axel Fischer (Politiker)

Bis zur Verurteilung gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Axel E. Fischer 2014. Inhaltsverzeichnis. 1 Leben und Beruf; 2 Partei; 3 Abgeordneter. 3.1 Europa …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick
  2. 2. Ausbildung, Beruf und Partei
  3. 3. Arbeit im Bundestag und in Europa
  4. 4. Positionen und Mitgliedschaften
  5. 5. Kritik und Aserbaidschan-Affäre
  6. 6. Prozess und Urteil

Überblick

Axel Eduard Fischer (* 5. Mai 1966 in Karlsruhe) ist ein deutscher Politiker der CDU. Er war von 1998 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. Bekannt ist er vor allem durch seine langjährige parlamentarische Arbeit, seine Funktionen in europäischen parlamentarischen Gremien und durch Vorwürfe im Zusammenhang mit Aserbaidschan. 2026 wurde er vom Oberlandesgericht München wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern verurteilt; Fischer kündigte Revision an.

Der Artikel stellt Fischer als Politiker dar, der über viele Jahre wichtige Funktionen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Haushaltsausschuss, im Europarat und in internationalen Organisationen innehatte. Zugleich wird beschrieben, dass ihm gemeinsam mit anderen Politikern der CDU/CSU jahrelange Bestechlichkeit durch Aserbaidschan vorgeworfen wurde. Laut Artikel setzte er sich wiederholt politisch für Interessen der aserbaidschanischen Regierung ein, obwohl diese autoritär ist und Menschenrechtsverletzungen begeht.

Ausbildung, Beruf und Partei

Fischer machte 1983 die Mittlere Reife an der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Karlsruhe und schloss 1985 eine Lehre zum Elektroinstallateur mit Gesellenbrief ab. Danach besuchte er die Technische Oberschule Karlsruhe und erwarb 1987 die fachgebundene Hochschulreife. Anschließend war er zwei Jahre Soldat auf Zeit und absolvierte die Ausbildung zum Reserveoffizier. Als Reservist war er unter anderem bei der 1. Luftlandedivision in Bruchsal und später im Ersatzbataillon der Deutsch-Französischen Brigade eingeplant. Er ist Hauptmann der Reserve.

Zum Wintersemester 1989/90 begann Fischer ein Maschinenbaustudium an der Universität Karlsruhe (TH), heute KIT. Nach dem Vordiplom wählte er die Fachrichtung Produktionstechnik und schloss 1995 als Diplom-Ingenieur ab. Bis zu seinem Einzug in den Bundestag 1998 arbeitete er am Institut für Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation (ifab) als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dort betreute er Forschungsprojekte, war in der Lehre tätig, veröffentlichte Fachartikel und beriet gemeinsam mit Volker Keller und Sascha Stowasser Unternehmen.

Fischer ist evangelisch, zum zweiten Mal verheiratet und hat sechs Kinder. Sein Vater war Werner Fischer, seine Brüder sind Lutz Fischer und Jörg Werner Fischer.

Parteipolitisch war Fischer von 1989 bis 1995 Geschäftsführer der Jungen Union Nordbadens. Von 1992 bis 1993 gehörte er dem Landesvorstand der Jungen Union Baden-Württemberg an. Seit 1993 ist er Mitglied des CDU-Bezirksvorstandes Nordbaden. Am 1. Dezember 2008 wurde er beim CDU-Bundesparteitag in Stuttgart in den Bundesvorstand gewählt.

Arbeit im Bundestag und in Europa

Fischer zog 1998 über die Landesliste Baden-Württemberg in den Deutschen Bundestag ein. Danach wurde er jeweils direkt im Bundestagswahlkreis Karlsruhe-Land gewählt. Seine Erststimmenergebnisse lagen bei 48,3 % im Jahr 2005, 45,2 % im Jahr 2009, 53,3 % im Jahr 2013 und 40,5 % im Jahr 2017.

Ab 2009 war Fischer Mitglied des Haushaltsausschusses. Dort war er Berichterstatter der CDU/CSU für den Etat Arbeit und Soziales. Außerdem gehörte er dem Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. Er war stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union. Im 19. Deutschen Bundestag war er Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Zudem leitete er von Mai 2010 bis April 2013 die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, ein parlamentarisches Gremium zur Untersuchung und Beratung eines wichtigen Zukunftsthemas.

Seit Januar 2006 gehörte Fischer der deutschen Delegation für die Parlamentarische Versammlung des Europarates an. Der Europarat ist eine europäische Organisation, die sich unter anderem mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten befasst. Fischer war außerdem bis zu ihrer Auflösung Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der Westeuropäischen Union. Dort war er jahrelang Vorsitzender des Ausschusses für Luft- und Raumfahrt und Technologie und Mitglied des Präsidiums. Nach der Auflösung wurde er Gründungsmitglied der European Security and Defense Association mit Sitz in Paris und war zeitweise deren Vizepräsident.

Von Januar 2014 bis 2017 war Fischer Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Sprecher der CDU/CSU. Er war außerdem Vizepräsident der Versammlung und seit Januar 2016 Vorsitzender der EVP-Fraktion. Als Mitglied des Monitoring-Ausschusses war er Berichterstatter für Armenien, später für die Ukraine, und erarbeitete Berichte zum Einsatz neuer Medien. Nach seinem Ausscheiden wurde er Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Positionen und Mitgliedschaften

In der Energiepolitik sprach sich Fischer Anfang 2009 dafür aus, nach Entscheidungen in Schweden, Finnland, Frankreich und Großbritannien auch in Deutschland über Neubauten von Kernkraftwerken nachzudenken. Später kritisierte er als Gründer und Sprecher des Liberal-Konservativen-Kreises im Bundestag besonders die Energiepolitik der Bundesregierung. Er vertrat die Ansicht, der gleichzeitige Ausstieg aus Kohleverstromung und Kernenergie sei nicht machbar, und warnte vor zu großer Abhängigkeit von russischem Gas.

2010 forderte Fischer ein „Vermummungsverbot“ im Internet. Damit meinte er eine Pflicht zur Nennung des Klarnamens in ausnahmslos allen Internet-Foren. Im Gegenzug solle ein „Radiergummi“ entwickelt werden, mit dem man Inhalte aus dem Internet löschen könne. Diese Forderung löste im Internet, besonders über Twitter, viele hämische Reaktionen aus.

Während der Corona-Politik der Bundesregierung gehörte Fischer zu den Kritikern. Gemeinsam mit einigen anderen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmte er im Deutschen Bundestag gegen den Lockdown.

Fischer war in mehreren Organisationen aktiv. Seit September 2012 ist er Präsident der World League for Freedom and Democracy in Deutschland. Seit Mai 2015 ist er Präsident des European Council for World Freedom. Im September 2020 wurde er Vorsitzender des neu gegründeten Deutsch-Georgischen Forums. Außerdem ist er Mitglied der Europa-Union Deutschland, die sich für ein föderales Europa und den europäischen Einigungsprozess einsetzt. Von 2018 bis 2021 war er Vorsitzender des Parlamentskreises Ungarn und wurde mit dem ungarischen Ritterkreuz ausgezeichnet. Seit dem Jahr 2000 war er Vorsitzender des Bezirksverbandes Nordbaden im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.; am 20. September 2024 stellte er sich nach 24 Jahren Amtszeit auf eigenen Wunsch nicht mehr zur Wahl.

Kritik und Aserbaidschan-Affäre

Ein wichtiger Kritikpunkt betrifft Fischers Rolle im Zusammenhang mit Aserbaidschan und dem Europarat. 2013 wurde ein Korruptionsfall im Europarat bekannt. Gegen Luca Volontè, den früheren Chef der EVP, erhob die Mailänder Staatsanwaltschaft Vorwürfe wegen Geldwäsche und Korruption. Volontè erhielt 2,4 Millionen Euro aus Aserbaidschan für seine Stiftung Novae Terrae und nutzte das Geld unter anderem zur Unterstützung reaktionärer katholischer Vereine.

Auch Fischer wurde vorgeworfen, als deutscher Delegationsleiter und späterer Vorsitzender der EVP-Fraktion nicht ausreichend zur Aufklärung beigetragen zu haben. In einer Fraktionssitzung soll er die Version Volontès wiedergegeben haben. Nach Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe forderte Fischer jedoch „null Toleranz für Korruption“ in seiner Fraktion und verlangte, dass Nichtregierungsorganisationen ihre Einnahmen offenlegen.

Weitere Kritik bezog sich auf Fischers Abstimmungs- und Stellungnahmeverhalten zu Aserbaidschan. 2012 stimmte er bei einer wichtigen Abstimmung zur Definition politischer Gefangener für einen Antrag, nach dem künftig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festlegen solle, wer als politischer Gefangener gilt. Nach der erneuten Wahl von Präsident İlham Əliyev gratulierte Fischer 2013 zu einer „freien, fairen und transparenten Wahl“, wie es auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates offiziell tat. Die OSZE stellte dagegen schwere Mängel fest. Erste Ergebnisse waren bereits am Tag vor der Wahl veröffentlicht worden; dies wurde als technisches Versehen bezeichnet.

Nach Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit hob der Bundestag am 4. März 2021 Fischers politische Immunität auf. Sein Bundestagsbüro wurde vom BKA durchsucht. Die Ermittlungen standen im Zusammenhang mit Zahlungen Aserbaidschans im Rahmen der sogenannten „Kaviar-Diplomatie“ an aktive und frühere Bundestagsmitglieder, die der Parlamentarischen Versammlung des Europarats angehörten. Der Vorwurf lautete, dass zwischen 2008 und 2016 Gelder aus Aserbaidschan über britische Briefkastengesellschaften mit baltischen Konten geflossen seien. Im Gegenzug sollen die Politiker versucht haben, Kritik an Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan zu verhindern.

Fischer war Mitglied im Kuratorium des Deutsch-Aserbaidschanischen Forums. Außerdem wurde 2021 bekannt, dass er sich gemeinsam mit anderen CDU-Abgeordneten im Dezember 2019 auf Initiative der aserbaidschanischen Botschaft in einem Protestbrief an Außenminister Heiko Maas wandte. Ziel war, dass das Auswärtige Amt die armenische Position im Bergkarabachkonflikt verurteilt.

Prozess und Urteil

Im Januar 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen Axel Fischer und Eduard Lintner. Der Vorwurf lautete Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre. Nachdem Fischer wiederholt nicht vor Gericht erschienen war, wurde er kurz vor Weihnachten 2025 in einer Klinik in Bad Säckingen verhaftet und nach München gebracht, um zwangsweise vorgeführt zu werden. Seitdem saß er in Hauptverhandlungshaft. Eine anwaltliche Beschwerde dagegen vor dem Bundesgerichtshof wurde abgewiesen. Transparency International kritisierte, Fischer versuche mit „verschiedenen Mitteln die Verjährung zu erreichen“ und betreibe eine „Verzögerungstaktik“.

Am 22. Januar 2026 verurteilte das Oberlandesgericht München Fischer wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Zusätzlich wurde ihm für zwei Jahre das passive Wahlrecht aberkannt. Das passive Wahlrecht bedeutet das Recht, bei Wahlen als Kandidat anzutreten und gewählt zu werden. Laut Artikel hätte dies auch Auswirkungen auf seine Altersbezüge aus seiner Tätigkeit als Abgeordneter. Als Bewährungsauflage muss Fischer 12.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Außerdem entschied das Gericht auf Einziehung von Wertersatz in Höhe von 20.000 Euro. Fischer kündigte Revision an, also eine rechtliche Überprüfung des Urteils durch ein höheres Gericht.

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