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Angabe (Grammatik)
Als Angabe wird in der deutschen Tradition der Grammatikschreibung ein Satzglied bezeichnet, das immer weglassbar ist. Das Gegenteil ist die Ergänzung, …
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Grundbegriff der Angabe
In der deutschen Grammatiktradition ist eine Angabe ein Satzglied, das immer weglassbar ist. Ihr Gegenteil ist die Ergänzung: Sie ist nicht grundsätzlich immer weglassbar, sondern kann obligatorisch oder nur unter bestimmten Bedingungen weglassbar sein.
Angaben werden weder vom Prädikat, also dem zentralen Satzteil, insbesondere hinsichtlich des Kasus regiert, noch zur Vervollständigung der Bedeutung verlangt. Der Begriff kann auch weiter gefasst werden: Dann bezeichnet er nicht nur Satzglieder, sondern alle Arten grammatischer Funktionen; auch Attribute können dann Angaben sein.
„Angabe“ dient außerdem als deutsche Übersetzung von circonstant in Lucien Tesnières’ Valenztheorie und steht dort dem Komplement gegenüber. Als grammatischer Fachbegriff ist Angabe nicht dasselbe wie die alltagssprachliche „Angabe“ im Sinn von Information oder Mitteilung.
Angaben, Modifikation und weglassbare Ergänzungen
Meist entspricht eine Angabe inhaltlich einer Modifikation, also einer näheren Bestimmung, während Ergänzungen Argumente sind. Argumente sind Satzteile, die zur beschriebenen Situation gehören und häufig vom Prädikat verlangt werden. Trotzdem dürfen Angaben nicht einfach mit jeder weglassbaren näheren Bestimmung gleichgesetzt werden.
Beispiel für eine Angabe als Modifikation der Art und Weise: „Er kaute das Brot sorgfältig.“ Das Wort „sorgfältig“ kann weggelassen werden.
Dagegen ist in „Er kaute (das Brot) immer noch.“ „das Brot“ eine weglassbare Ergänzung. Seine Weglassung kann an Bedingungen gebunden sein, etwa wenn der fehlende Teil aus dem Kontext klar ist oder für einen Kontrast keine Rolle spielt, wie in „Kann er sehen?“.
Sonderfälle sind der freie Dativ in „Kannst du mir den Müll runtertragen?“ und die Agensangabe im Passiv in „Der Müll wurde von der Putzfrau runtergetragen.“ Beide Satzteile sind immer weglassbar und gelten daher als Angaben. Sie ähneln jedoch Argumenten, weil sie Aktanten sind, also „Mitspieler der Situation“ mit einer semantischen Rolle. Entscheidend für die Einstufung als Angabe ist somit die Weglassbarkeit, nicht allein die Funktion einer näheren Bestimmung.
Verhältnis zu Adverbial und Adjunkt
Adverbiale sind wie Angaben nicht vom Prädikat regierte Satzteile; anders als Objekten wird ihnen vom Prädikat kein Kasus zugewiesen. Sie können aber durch andere Mechanismen Kasus tragen, den sogenannten Adverbialkasus. Der Begriff Adverbial beschreibt bestimmte Bedeutungsfunktionen, etwa Umstände der Art und Weise oder des Ortes, beziehungsweise eine grammatische Funktion im Gegensatz zu Objekt, Subjekt und Prädikativum.
Angabe und Adverbial sind deshalb unabhängige Begriffe. Adverbiale sind häufig Angaben, können aber auch obligatorisch sein und dann Ergänzungen darstellen. Lokaladverbiale können beides sein: „Er ist in Hildesheim zur Schule gegangen.“ enthält eine Angabe; in „Er wohnt in Altötting.“ ist die Ortsbestimmung eine Ergänzung. Bedeutungstypen allein definieren also nicht, ob etwas eine Angabe ist.
Auch Adjunkt wird häufig mit Angabe gleichgesetzt, ist aber anders definiert. Angabe wird über ihre Weglassbarkeit bestimmt. Adjunkt bezeichnet eher eine Art der Hinzufügung und im engeren Sinn eine syntaktische Verknüpfungsregel, die Adjunktion. Daher sind obligatorische Adjunkte denkbar, während eine „obligatorische Angabe“ begrifflich ausgeschlossen ist.
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