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Abonnement
Ein Abonnement (Abkürzung: Abo) ist ein Dauerschuldverhältnis, das im regelmäßigen Bezug einer Leistung, meist gegen ein Entgelt, besteht. Der Bezieher ist …
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Begriff und Grundprinzip
Ein Abonnement (kurz: Abo) ist ein Dauerschuldverhältnis: Eine Leistung wird regelmäßig, meist gegen Entgelt, bezogen. Die beziehende Person heißt Abonnent; die Leistung kann auch an eine von ihr beschenkte Person geliefert werden.
Abonnements sorgen für einen fortlaufenden Bezug, etwa von Medien, digitalen Diensten oder Verkehrsdienstleistungen. Für Unternehmen sind sie attraktiv, weil sie durch Kundenbindung kontinuierliche Umsätze ermöglichen. Kundinnen und Kunden sollen davon profitieren, keine Ausgabe oder Teilleistung zu verpassen. Häufig ist der Abo-Preis niedriger als der Einzelpreis.
Vertrag, Laufzeit und Kündigung
In Deutschland entsteht ein Abonnementvertrag durch Bestellung als Angebot und Bestellbestätigung als Annahme. Er ist in der Regel ein Fernabsatzvertrag. Abonnenten haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Ein Abo kann befristet, zum Beispiel für zwölf Monate, oder unbefristet vereinbart werden. Eine Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Wer ab dem 1. März 2022 ein Abonnement abgeschlossen hat, darf mit Monatsfrist kündigen; bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit gilt dies nach deren Ablauf. Die Regelungen stehen in § 309 Nr. 9 BGB zur Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen.
Bezahlt wird meist im Voraus, monatlich – häufig bei Digital- und Streaming-Abonnements – oder für einen längeren Zeitraum, etwa 12 Monate bei Zeitschriften. Ein Guthaben aus Vorauszahlungen muss der Unternehmer beim Kündigungszeitpunkt erstatten. An der Haustür abgeschlossene Verträge, früher Haustürgeschäfte genannt, können nach § 312g BGB innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen werden.
Leistungen, Vorteile und Abgrenzung
Neben einem Preisvorteil gegenüber dem Einzelbezug können Abo-Vorteile der Wegfall von Zustellkosten, eine Prämie nach der ersten Zahlung, Rabatte auf Merchandising-Artikel sowie kostenlose Zugänge zu Archiven oder weiteren Daten sein.
Eine Dauerkarte ist rechtlich abzugrenzen: Sie verlängert sich nicht automatisch, gilt nur für einen Zeitraum oder eine Saison und ermöglicht stets Eintritt oder Zutritt. Ein Abonnement betrifft dagegen den direkten Bezug einer Leistung, etwa einer Zeitschrift, und kann zusätzliche Leistungen wie die Zustellung an die Adresse enthalten.
Typische Abonnements und Angebotsformen
Abonnements gibt es unter anderem für Zeitungen, Zeitschriften und Paid Content, Bücher in Buchgemeinschaften, Video- und Audio-Streaming, Bezahl- oder Kabelfernsehen, Telekommunikationsdienstleistungen, den öffentlichen Personennahverkehr, Newsletter, Web-Feeds und Mikroblogs. In sozialen Medien werden Abonnenten auch Follower genannt. Weitere Beispiele sind Lebensmittelkisten, Software-Abonnements, Virendefinitionen oder Firewalls zur Aktualisierung von Programmen sowie kostenpflichtige Webangebote. Bei unseriösen Webangeboten spricht man von Abofallen.
Zu den Angebotsformen zählen Prämien- und Probeabonnements, Geschenkabonnements sowie Firmen- oder Institutsabonnements für Mitarbeitende und/oder Kunden. Studentenabonnement ist ein Oberbegriff für vergünstigte Abonnements für Personen in Ausbildung oder Studium. Theater- und Konzertabonnements sowie Saisonkarten bei Sportvereinen gelten als Grenzfälle zu Dauerkarten.
Beim Kiosk-Abonnement wird eine Zeitschrift an einem bestimmten Kiosk oder Geschäft reserviert und täglich abgeholt. Diese Form ist vor allem im englischsprachigen Raum verbreitet, in Deutschland selten und nur in einigen Großstädten zu finden.
Verbreitung in Deutschland
Eine Übersicht des Online-Kündigungsdienstes Aboalarm nennt für 2008 folgende Werte: 70 % aller Exemplare deutscher Tageszeitungen und 84 % aller Wochenzeitungen wurden im Abonnement vertrieben. 61 % der deutschen Haushalte hatten eine Tageszeitung abonniert. 11 % der Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren hatten einen Bezahlfernsehsender abonniert.
62 % der über 100 Millionen Mobiltelefone in Deutschland waren Vertragshandys, und 30 % der deutschen Haushalte verfügten über einen DSL-Anschluss. 40 % aller Deutschen mit Personenkraftwagen im Haushalt waren Mitglied eines Automobilclubs. Seit 2007 gab es über vier Millionen BahnCard-Besitzer; die BahnCards 25 und 50 werden regelmäßig im Abonnement verkauft und verlängern sich jährlich automatisch um ein Jahr.