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Online-Musikdienst

Bekannte Plattformen sind beispielsweise SoundCloud, Jamendo, Mixcloud, Bandcamp oder herthis.at. Zudem gibt es Musikstreaming-Dienste wie Spotify, Apple Music …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Entwicklung des Online-Musikmarkts
  2. 2. Abkehr vom Kopierschutz
  3. 3. Digitale Verkäufe und Vergleich zur CD
  4. 4. Formen von Online-Angeboten
  5. 5. DRM-Kritik und Beispiele

Grundidee und Entwicklung des Online-Musikmarkts

Ein Online-Musikdienst, auch Musikportal genannt, ist ein Onlinedienst, über den vollständige Musikstücke heruntergeladen oder per Musikstreaming angehört werden können. Viele Angebote sind kommerzielle Online-Musikshops, etwa iTunes und Beatport. Ein einzelnes heruntergeladenes Stück kostet meist zwischen einem und eineinhalb Euro; ein Album als Bundle mit Booklet kostet zehn bis zwölf Euro und ist damit oft deutlich günstiger als eine Audio-CD.

Daneben gibt es Audio-on-Demand-Dienste: Privatpersonen und Künstler können dort Songs kostenlos oder über ein Abo mit anderen Nutzern beziehungsweise ihrer Hörergemeinschaft teilen. Beispiele sind SoundCloud, Jamendo, Mixcloud, Bandcamp und herthis.at. Bei Streamingdiensten wie Spotify, Apple Music oder Deezer können Künstler ebenfalls Musik hochladen; meist sind jedoch größere Produktionsfirmen oder das Streamingnetzwerk für Produktion und Verteilung verantwortlich. Der deutsche Podcast „Fest & Flauschig“ war 2016 der weltweit erste Spotify-exklusive Podcast.

Mit Downloadplattformen wurde die Grenze zwischen Major-Labels – Sony BMG, Universal Music, EMI und Warner Music – und kleinen Independent-Labels weniger sichtbar. Unterschiedliche Budgets führen im Internet nicht zwingend zu einer unterschiedlichen Wahrnehmung durch Kunden, und die Shopsysteme ähneln sich. Majors versuchen zunehmend, sich als Independentlabel darzustellen und Nischenmärkte abzudecken.

Der späte Start von Vollsortimenter-Plattformen gilt als unternehmerisches Versagen, weil die Branche solche Angebote zu spät erkannte oder zunächst DRM-Verfahren als Voraussetzung verlangte. Um 2005 entstanden dann Hunderte Websites. Sie nutzten meist ähnliche technische Grundlagen und beziehen Inhalte von wenigen Aggregatoren, also Vermittlern zwischen Rechteinhabern und Shops. Genannt werden in Deutschland finetunes, Feiyr, Paradise, MTunes und Zebralution; international OD2, etwa für MSN Music, MTV Track-Tanke oder Tiscali Musicdownloads. Frühe Musikportale waren mp3.de, MP3.com, BeSonic und virtual-volume. Einen starken Impuls gab der iPod zusammen mit Apples iTunes Store; auch Musicload trug zum Marktaufbau bei.

Laut IFPI betrug der Umsatz mit Downloads 2005 1,1 Milliarden Dollar oder 6 Prozent des Gesamtumsatzes. 2006 stieg er auf 2 Milliarden Dollar und rund 10 Prozent.

Abkehr vom Kopierschutz

DRM, digitale Rechteverwaltung, ist ein Kopierschutzsystem, das festlegt, wie eine digitale Datei genutzt werden darf. 2007 und 2008 wandten sich große Plattenlabels zunehmend von DRM ab. Universal testete auf classicandjazz.co.uk kostenpflichtige ungeschützte Downloads. EMI stellte im Sommer 2007 seinen Katalog ohne DRM-Beschränkungen bereit. Warner Music gab Ende 2007 DRM zunächst über Amazons MP3-Dienst in den USA auf; 2008 vereinbarte 7digital als erster europäischer Anbieter den DRM-freien Warner-Vertrieb. Sony BMG begann im Frühjahr 2008, Teile seines Katalogs unter anderem bei Amazon ohne Schutzmaßnahmen anzubieten.

Plattformen mit geschützten und ungeschützten Angeboten zeigten, dass sich DRM-freie Inhalte viermal so gut verkauften wie geschützte. eMusic zeigte außerdem, dass ein Interesse an schnell und leicht zugänglichen Titeln besteht, obwohl sein Repertoire ausschließlich von kleinen Independent-Labels stammt. Ende April 2009 wurde bei Apple das gesamte Angebot von etwa 10 Millionen Liedern auf kopierschutzfreie Formate umgestellt, nachdem Apple am 6. Januar 2009 bekannt gegeben hatte, dass die großen Labels DRM-freie Verkäufe erlauben. Im Gegenzug erhielten die Labels mehr Freiheit bei der Preisgestaltung.

2007 wuchs der Downloadmarkt laut IFPI um 40 Prozent; sein Umsatzanteil lag bei 2,9 Milliarden Dollar und 15 Prozent. Weltweit bestanden mehr als 500 Online-Shops. Der Onlineverkauf konnte den Rückgang der CD-Verkäufe noch nicht ausgleichen, deutete aber auf eine Trendwende hin. Für DRM-geschützte Inhalte fehlte nach einer Spiegel-Online-Umfrage weiterhin Akzeptanz: Nur 7 Prozent der Befragten würden unter diesen Bedingungen einen Titel für 99 Cent kaufen, ohne Sperren zeigten 82 Prozent Kaufbereitschaft.

Im April 2008 wurde Apples iTunes Store in den USA vor Walmart zum größten Musikhändler. Mitte 2008 verzichtete Sony mit musicbox.de als dritter der großen vier Musikverwerter in Europa auf DRM. Universal bot in Deutschland 215.000 Titel über den Saturn-Downloadshop an. Bei Jugendlichen dominieren MP3-Player, Computer und Handy gegenüber dem CD-Player; dies zeigt den Trend weg vom physischen Tonträger.

Digitale Verkäufe und Vergleich zur CD

Während der weltweiten Wirtschaftskrise stieg der Musikdownload 2008 um 25 Prozent, blieb damit aber unter den Erwartungen und erreichte einen Marktanteil von 20 Prozent. Forrester Research sagte voraus, dass digitale Vertriebswege den physischen Handel ab 2013 übertreffen würden. 2009 stieg der weltweite Downloadumsatz um 12 Prozent und sein Anteil am Gesamtumsatz auf 27 Prozent. 2010 wuchs er um 6 Prozent auf 4,6 Milliarden US-Dollar; Downloads machten 29 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Illegale Downloads blieben ein großes Problem. In Deutschland entfielen 2012 85 Prozent der Singlecharts auf Musikdownloads, bei Alben 21 Prozent; in europäischen Nachbarländern lag der Downloadanteil bei Singlecharts oft nahezu bei 100 Prozent.

Ob Downloads die CD vollständig ablösen, bleibt fraglich. Als Nachteil wird genannt, dass der Kauf einer Datei weniger das Gefühl vermittelt, etwas erworben zu haben, als eine greifbare CD. Außerdem fehlen bei Onlinekäufen oft Booklet-Texte und Cover-Abbildungen. Ein neues Album-Dateiformat sollte solche Inhalte aufnehmen und dieses Defizit verringern. In der Independent-Musik wird auch befürchtet, dass die lokale Szene geschwächt wird, weil realer Kontakt verloren geht. Zudem könnten Käufer eher einzelne Hits als ein Album als Gesamtwerk erwerben.

Downloads haben jedoch praktische Vorteile: Alle Titel können vorgehört werden, weil sie bereits digital vorliegen. Lager-, Herstellungs- und Versandkosten für physische Waren entfallen. Deshalb können größere Repertoires älterer oder selten nachgefragter, auch unabhängiger Musik wirtschaftlich angeboten werden. Dies entspricht dem Long-Tail-Prinzip: Die Verfügbarkeit vieler spezieller Titel kann Interesse und Kaufbereitschaft steigern. Einzelne Titel lassen sich ohne Versandkosten kaufen und stehen nach kurzem Download sofort bereit. Die Audio-CD wird voraussichtlich dennoch noch lange ein bedeutendes Musikmedium bleiben, auch wenn sie ihre frühere alleinige Führungsrolle verloren hat.

Formen von Online-Angeboten

Beim À-la-carte-Modell, auch Download-to-Own, wird direkt für einen Titel oder ein Album bezahlt. Die Nutzung ist grundsätzlich unbeschränkt, kann aber durch eine DRM-Lizenz eingeschränkt sein. Beim Abonnement zahlt der Konsument monatlich und kann eine festgelegte Zahl von Titeln pro Monat herunterladen; auch hier gelten gegebenenfalls DRM-Beschränkungen.

Eine Musik-Flatrate bietet gegen einen monatlichen Festpreis unbegrenzten Zugang zu einer umfangreichen Datenbank zum Herunterladen. Sind die Stücke DRM-geschützt, können sie nach Vertragsende oft nicht mehr abgespielt werden, weil die Lizenz verfällt; das Brennen auf Audio-CD ist gewöhnlich ebenfalls nicht erlaubt. Einige Anbieter schneiden Titel aus Live-Streams von Webradios mit, um Lizenzen zu umgehen. Diese Technik ermöglicht laut Artikel im Rahmen einer legalen Musikflatrate MP3-Dateien ohne DRM-Schutz in CD-Qualität.

Musikstreaming verbindet die Flatrate mit Eigenschaften des Internetradios. Gegen Bezahlung erhält der Nutzer meist einen werbefreien und unmoderierten Internet-Radiostream. Dieser kann sich aus eingegebenen Favoriten oder selbst zusammengestellten Playlisten ergeben.

Kostenlose Angebote können Werbung für Künstler oder Alben sein, die Bindung an eine Fangemeinde fördern, spezialisierte Musik zugänglich machen, Hobbymusikern als Austauschplattform dienen oder ideellen Vorstellungen der Open-Source-Bewegung folgen. Netlabels sind häufig auf kostenlose Angebote oder „Freie Musik“ spezialisiert. Radiohead bot das Album In Rainbows als Download zu einem frei wählbaren Preis an; andere erprobten kostenlose, werbefinanzierte Vertriebe. Downloadangebote eignen sich außerdem für Kupon-Aktionen. Der Markt galt als wenig transparent, weil Preise je nach Anbieter und Zeitpunkt stark variieren. Seit Anfang 2009 entstanden mehr Preisvergleichsdienste.

DRM-Kritik und Beispiele

Wegen der Verbreitung von Filesharing und der einfachen Vervielfältigung von Musikdateien suchte die Unterhaltungsindustrie Schutz durch DRM. Ein möglicher Vorteil für zahlende Konsumenten besteht darin, dass sie nicht gegenüber Nutzern benachteiligt werden sollen, die sich über P2P-Tauschbörsen – direkte Tauschbörsen zwischen Nutzern – illegal Musik beschaffen.

Kritisiert werden die restriktiven Nutzungsrechte: DRM-Lizenzen lassen sich nicht immer problemlos auf tragbare Player übertragen oder in andere Formate umwandeln. Sie können an einen bestimmten PC gebunden sein und etwa nach einer Neuinstallation des Betriebssystems oder nach Hardware-Erweiterungen verfallen. Auch die Bedienung der DRM-Funktionen ist oft kompliziert. Der Artikel nennt den DRM-Kopierschutz, beispielsweise Apples FairPlay, einfach umgehbar und daher wirkungslos.

Beispiele für Online-Musikdienste sind bei Internetradio und Aggregatoren iHeartRadio, Pandora, Phonostar, Radioplayer, Radio.de, Sirius XM und TuneIn. Musik- und Videoplattformen sind Dailymotion, Vimeo und YouTube. Zu Musik-Abo-Diensten zählen Amazon Music, Apple Music, Bandcamp, Deezer, Google Play Musik, Napster, Qobuz, SoundCloud, Spotify, Tidal, YouTube Music und die Naxos Music Library.

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