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Élysée-Vertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit oder auch · Vertrag zwischen der …
Inhalt5 Abschnitte
Bedeutung und Abschluss
Der Élysée-Vertrag, meist deutsch-französischer Freundschaftsvertrag genannt, ist das erste große grundlegende Abkommen zur Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Er sollte die früher verfeindeten Staaten durch geregelte Konsultationen und gemeinsame Planung in wichtigen politischen Bereichen einander näherbringen.
Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle unterzeichneten den Vertrag zusammen mit einer Gemeinsamen Erklärung am 22. Januar 1963 im Pariser Élysée-Palast. Nach der Ratifizierung durch beide Parlamente trat er am 2. Juli 1963 in Kraft. Ursprünglich war nur ein gemeinsames Protokoll geplant; auf Adenauers Vorschlag erhielt die Vereinbarung den Charakter eines parlamentarisch ratifizierten völkerrechtlichen Vertrags.
Die Gemeinsame Erklärung bezeichnete den Vertrag als geschichtliches Ereignis für die Versöhnung der deutschen und französischen Bevölkerung und für das Ende einer „Jahrhunderte alte[n] Rivalität“. Sie hob Solidarität, Sicherheit, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung, die Rolle der Jugend sowie den Weg zu einem vereinigten Europa hervor.
Aufbau und Inhalte
Der Vertrag besteht aus drei Teilen: I. Organisation, II. Programm und III. Schlussbestimmungen. Teil I schreibt Konsultationen auf höchster Ebene vor: zwischen Präsident und Bundeskanzler, Ministern und leitenden Ministerialbeamten.
Teil II A betrifft Außenpolitik. Beide Länder sollten Entscheidungen und Maßnahmen koordinieren, insbesondere zu den Europäischen Gemeinschaften, zur europäischen politischen Zusammenarbeit, zu Ost-West-Beziehungen, zur NATO, zum Europarat, zur WEU, OECD und UN sowie zur Entwicklungshilfe. Innerhalb der EWG war eine verstärkte Zusammenarbeit in Wirtschafts- und Energiepolitik, Verkehr und Transport, industrieller Entwicklung und Ausfuhrkreditpolitik vorgesehen.
Teil II B behandelt die Verteidigungspolitik. Genannt werden gemeinsame Institute für operative Forschung, Personalaustausch mit Sprachunterricht, gemeinsame Rüstungsvorhaben einschließlich Finanzierung sowie gemischte Kommissionen dafür. Außerdem wollten die Regierungen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit im zivilen Bevölkerungsschutz prüfen.
Teil II C regelt Erziehung und Jugend. Ziele waren mehr Deutsch- und Französischunterricht, Sprachkurse an Universitäten, die Gleichwertigkeit von Schulzeiten, Prüfungen, Hochschultiteln und Diplomen sowie Zusammenarbeit in der Forschung. Ein Austausch- und Förderungswerk mit Gemeinschaftsfonds sollte Begegnungen von Schülern, Studierenden, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern ermöglichen.
Vorgeschichte und Ziele
Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte Frankreich seine ursprünglichen Pläne, Deutschland zu schwächen und etwa das Ruhrgebiet zu internationalisieren, wegen des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts nicht durchsetzen. Die USA betrachteten Westdeutschland ab 1948 als strategisch wichtige Sicherheitszone gegen den Kommunismus. Frankreich setzte daher auf die Einbindung Deutschlands in europäische Bündnisse, um es in enger Partnerschaft zu kontrollieren.
Wichtige Stationen waren der Schuman-Plan vom 9. Mai 1950 und die daraus hervorgegangene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951. Sie stellte die deutsche Schwerindustrie unter internationale Kontrolle. Weitere Voraussetzungen waren die Lösung der Saarfrage im Vertrag von Luxemburg vom 27. Oktober 1956, das Kulturabkommen vom 23. November 1954, die Römischen Verträge von 1957 und die persönlichen Treffen Adenauers und de Gaulles seit 1958.
Die von de Gaulle vorgeschlagenen Fouchetpläne für ein „Europa der Vaterländer“ scheiterten 1962 am Widerstand der Niederlande und Belgiens, die an supranationaler, also überstaatlicher, Integration festhielten. Als verbliebener Teil dieser Pläne führten die Verhandlungen zum Élysée-Vertrag. De Gaulles Rede an die deutsche Jugend in Ludwigsburg am 9. September 1962 nahm Bildungs-, Jugend-, Außen- und Verteidigungskooperation vorweg.
De Gaulle wollte vor allem verhindern, dass Deutschland sich mit der angelsächsischen Welt zulasten Frankreichs verbündete. Er strebte eine deutsch-französische Säule als Gegengewicht zur Macht der USA in Westeuropa an und sah Großbritannien wegen dessen USA-Bindung kritisch. Adenauers Hauptziel war dagegen die Aussöhnung mit Frankreich und deren „dauerhafte Verankerung“. Beide wollten außerdem eine Annäherung des jeweils anderen an die Sowjetunion begrenzen.
Ratifizierung und politische Konflikte
Der Vertrag war in Deutschland, den USA, Großbritannien und weiteren Ländern umstritten. Weil er die USA, Großbritannien, NATO und GATT nicht erwähnte, befürchteten besonders SPD und FDP, aber teilweise auch CDU-Politiker, eine Abkehr von zwei bisherigen Grundsätzen deutscher Außenpolitik: transatlantischer Bindung und supranationaler europäischer Integration. Nach dem Abbruch der Beitrittsgespräche mit Großbritannien am 29. Januar 1963 verstärkten sich diese Sorgen.
Der Bundestag ratifizierte Vertrag und Gemeinsame Erklärung am 15. Juni 1963 einstimmig, stellte dem Gesetz aber eine Präambel voran. Sie erklärte, dass andere multilaterale Verträge unberührt blieben, und bekräftigte die Partnerschaft mit den USA, die Eingliederung in die NATO, die Wiedervereinigung, den Beitritt Großbritanniens zur EWG sowie den Zollabbau im Rahmen des GATT. Damit widersprach sie zentralen Absichten de Gaulles: einer von den USA unabhängiger ausgerichteten deutsch-französischen Allianz und einer Begrenzung des britischen Einflusses.
Frankreich akzeptierte die Präambel offiziell, doch de Gaulle und französische Gaullisten sahen den Vertrag dadurch intern weitgehend entwertet. Kritiker bezeichneteten ihn deshalb als „Triumph des Atlantizismus“. Auch die Sowjetunion protestierte am 5. Februar 1963: Sie deutete die außen- und verteidigungspolitischen Teile als militärisches Bündnis gegen den Warschauer Pakt und als Bedrohung der DDR. Die Bundesregierung verwies am 29. März auf die friedlichen Absichten; nach der Ratifizierung protestierte die Sowjetunion erneut.
Folgen, Weiterentwicklung und Bilanz
Eine direkte Folge war das Gründungsabkommen für das Deutsch-Französische Jugendwerk am 5. Juli 1963. Danach entstanden zahlreiche Städte-, Schul- und Vereinspartnerschaften. 1972 wurde das Abkommen über deutsch-französische Gymnasien und das deutsch-französische Abitur („AbiBac“) unterzeichnet. Es folgten gemeinsame Militärmanöver ab 1964, der Handschlag von Verdun zwischen François Mitterrand und Helmut Kohl 1984, der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat 1988, die Deutsch-Französische Brigade 1989 und der Sender Arte ab 1992.
Seit dem Blaesheim-Abkommen von 2001 treffen sich die Regierungschefs im Abstand von 6 bis 8 Wochen. Zum 40. Jahrestag entstand 2003 der Deutsch-Französische Ministerrat; außerdem wurden der Élysée-Fonds für Kulturprogramme in Drittländern und der Deutsch-Französische Tag am 22. Januar eingerichtet. Am 22. Januar 2019 unterzeichneten Angela Merkel und Emmanuel Macron den Vertrag von Aachen. Er schreibt den Élysée-Vertrag fort und ergänzt ihn besonders durch stärkere Zusammenarbeit in Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Vertrag brachte die beiden Länder nach Kriegen und „Erbfeindschaft“ näher. Laut Artikel entstand jedoch keine tiefgreifende Zusammenarbeit in Wirtschaft, Forschung, Verteidigungs- und Außenpolitik. Juristisch wird er als inhaltsleer, unverbindlich und als Grundlage freiwilliger Zusammenarbeit bewertet; seine Hauptbedeutung liege in der politischen Symbolik von Versöhnung und Freundschaft.
Die Bilanz der Zusammenarbeit wird unterschiedlich beurteilt. François Bonnet nannte 2022 Städtepartnerschaften „archäologische Überbleibsel“; eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung von 2018 widerspricht diesem Befund. Bonnet verwies unter anderem auf 6.800 deutsche Studierende in Frankreich und 5.700 französische Studierende in Deutschland. Als besonders problematisch gilt der Spracherwerb: 2022 lernten nur noch 15 % der Schüler beider Länder die Partnersprache, gegenüber 36 Prozent Deutschlernern in den 1970er Jahren, 18 Prozent im Jahr 2000 und 53 Prozent 1953.