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Tarifvertrag einfach erklärt | Tarifvertragsarten, Tarifautonomie, Friedenspflicht
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 40 Zeilen
- In einer Welt ohne Tarifverträge würde im Prinzip jeder Arbeitsvertrag einzeln verhandelt werden müssen. Jeder Arbeitnehmer, aber auch jeder
- Arbeitgeber würde auf sich alleinestellt sein. Das ist zum einen extrem aufwendig und zum anderen würde es gegebenfalls zu Unruhen innerhalb der Unternehmen und
- der Beschäftigten kommen, weil z.B. der Lohn vom Verhandlungsgeschick des Einzelnen abhängen würde. Und damit nicht jeder für sich verhandelt, haben
- sich zahlreiche Arbeitgeber zu Arbeitgeberverbänden und zahlreiche Arbeitnehmer zu Gewerkschaften zusammengeschlossen. Die Arbeitgeber auf
- der einen Seite und die Gewerkschaften auf der anderen Seite heißen Tarifparteien und sie vereinbaren einen gemeinsamen Tarifvertrag.
- Das machen sie. Und jetzt kommt schon die erste wichtige Botschaft. Ganz ohne politische Einmischung. Er sitzen also weder der Wirtschaftsminister noch der
- Bundeskanzler mit am Verhandlungstisch. Der Fachbegriff in diesem Zusammenhang heißt Tarifautonomie. Die Tarifparteien verhandeln also komplett selbständig.
- Sie dürfen aber die gesetzlichen Regelung nicht unterschreiten. Gilt z.B. ein gesetzlicher Mindestlohn in ganz Deutschland, dann darf in einem
- Tarifvertrag kein Lohn unter diesem Mindestlohn vereinbart werden. In der Regel ist der Tariflohn aber deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn.
- Natürlich und da sind wir schon beim Thema, wird bei so einem Tarifvertrag auch über Geld gesprochen. Die Ergebnisse werden im sogenannten
- Endgeldtarifvertrag festgehalten. Dieser regelt die Vergütung der Arbeitnehmer, also Löhne und Gehälter. In den Medien heißt es dann z.B. Die Tarifparteien
- einigen sich auf eine Lohnerhöhung von 3%. Wichtig fürs Verständnis, wenn z.B. ein Lohn vereinbart wurde, dann bildet dieser eine Art Mindestgrenze. Man darf
- also höhere Löhne vereinbaren, aber man darf den Tariflohn nicht unterschreiten. Da unsere Welt immer schnellbiger wird, kann man Löhne und Gehälter nun nicht
- für, sagen wir mal, 30 Jahre festschreiben. Sie müssen sich auf die wirtschaftliche Lage im Land anpassen können. Wenn es der Wirtschaft richtig
- gut geht, können höhere Lohnsteigerung vereinbart werden, als wenn das Land in einer tiefen Krise steckt. Deshalb verhandelt man die Endgeldtarifverträge
- in der Regel alle ein bis zwei Jahre neu. Dagegen gibt es bestimmte Regelungen, die nicht jährlich angepasst werden müssen. Arbeitszeit, Anzahl der
- Urlaubstage, Arbeitsbedingungen, Regelung zu Probezeit, Kündigungsschutz und so weiter. Deshalb gibt es dazu einen gesonderten Rahmen bzw.
- Manteltarifvertrag. Stell dir einfach mal vor, dass alles, was das Arbeitsleben so ausmacht, müsste jedes Jahr neu verhandelt werden. Das
- würde viel zu aufwendig sein und die Verhandlung Jahr für Jahr sehr kompliziert machen, weil alles immer wieder neu diskutiert und geregelt
- werden muss. Deshalb werden Manteltarifverträge für deutlich länger in der Regel 3 bis 5 Jahre abgeschlossen, aber auch nicht auf ewig,
- da sich Gesellschaften und auch der Arbeitsalltag ständig verändern. Stichwort Digitalisierung, lebenslanges Lernen, verstärktes Arbeiten im
- Homeoffice. Die Tarifparteien müssen auf diese Veränderung auch im Rahmen der Tarifverträge reagieren können. Was immer wieder Schwierigkeiten bereitet,
- ist die Frage, für wen gilt eigentlich der Tarifvertrag? Zunächst einmal, und das ist ganz wichtig, nur für die Mitglieder der Tarifparteien, also auf
- der Arbeitgeberseite nur Mitglieder der verhandelnden Arbeitgeberverbände und auf der anderen
- Seite nur für Gewerkschaftsmitglieder. Stellt euch nun aber vor, dass tatsächlich nur höhere Löhne für Gewerkschaftsmitglieder gezahlt werden
- würden. Dann gebä es natürlich große Unruhen im Betrieb, weil dann für die gleiche Arbeit unterschiedlicher Lohn gezahlt werden würde und darüber hinaus
- würden alle Arbeitnehmer dann einer Gewerkschaft beitreten und bei der nächsten Tarifverhandlung würde es für die Arbeitgeber noch schwieriger sein,
- ihre Position durchzusetzen. Deshalb ist es in der Praxis meistens so, dass alle Beschäftigten eines Unternehmens den Tariflohn erhalten, unabhängig davon, ob
- sie in einer Gewerkschaft sind oder nicht. Das kann man ganz einfach machen, indem man die Regelung des Tarifvertrags mit einem entsprechenden Verweis in den
- Arbeitsvertrag aufnimmt. Wichtig dabei ist, dass die Nichtgewerkschaftsmitglieder einfach keinen rechtlichen Anspruch darauf
- haben. Auch Arbeitgeber, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind, übernehmen häufig die Tarifergebnisse, um bei dem Kampf um qualifizierte
- Fachkräfte keinen Nachteil zu haben. Aber auch das muss nicht zwingend so sein. Bestimmte Tarifverträge werden so bedeutsam, weil sie das Zusammenleben
- zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern so sinnvoll regeln, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass dieser Tarifvertrag möglichst in allen
- Unternehmen einer Branche Anwendung findet. Dann kann das Arbeitsministerium und jetzt kommt ein weiterer Fachbegriff diesen Tarifvertrag für allgemein
- verbindlich erklären. Dann sind alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche an diesen Tarifvertrag gebunden. Während einen
- Tarifvertrag läuft, gilt die sogenannte Friedenspflicht, bei der sich die Tarifparteien erklären, die andere Seite in Ruhe oder in Frieden zu lassen. Das
- heißt, die Arbeitgeber setzen die Tarifbindung um. Sie zahlen also ganz brav ihre Tariflöhne und die Gewerkschaften rufen nicht zum Streiken
- auf. Da wird sozusagen in Ruhe gearbeitet, was ja auch ein wichtiges Ziel von Tarifverträgen ist. Doch wenn die Friedenspflicht vorbei ist, also
- wenn ein Tarifvertrag ausläuft oder fristgerecht gekündigt wird, dann muss neu verhandelt werden. die Tarifverhandlung dann genau ablaufen und
- vor allem was alles passieren kann, wenn sich die Tarifparteien nicht einig werden, das schauen wir uns gemeinsam im zweiten Video Right.
Zum Nachlesen
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