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Witwenverbrennung

Witwenverbrennung, auch beschönigend Sati genannt, ist ein Femizid in hinduistischen Religionsgemeinschaften, bei dem Frauen lebendig verbrannt werden.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und Verbreitung
  2. 2. Entscheidung, Zeremonie und Zwang
  3. 3. Historische Entwicklung und Verbote
  4. 4. Soziale, wirtschaftliche, politische und religiöse Gründe
  5. 5. Einordnung in religiösen Schriften
  6. 6. Heutige Rechtslage und fortbestehende Fälle

Definition und Verbreitung

Witwenverbrennung, beschönigend auch Sati genannt, ist ein Femizid in hinduistischen Religionsgemeinschaften und eine Form der Totenfolge. Dabei wird eine Frau nach dem Tod ihres Ehemannes lebendig verbrannt, gewöhnlich zusammen mit seinem Leichnam auf einem Scheiterhaufen. Die Praxis war vor allem in Indien verbreitet, kam aber auch auf Bali und in Nepal vor.

Ursprünglich töteten sich auf diese Weise insbesondere Frauen von im Kampf gefallenen Männern aus Fürstenfamilien, möglicherweise um nicht in die Hände von Feinden zu fallen. Was zunächst als Selbsttötung verstanden wurde, wurde später in vielen Bevölkerungskreisen gesellschaftlich erwartet oder gewaltsam erzwungen. Besonders häufig trat die Praxis bei Kshatriya-Kasten auf, etwa bei den Rajputen in Nordindien.

Manche verbrannten Frauen wurden nach ihrem Tod als „Sati“ hoch geehrt oder göttlich verehrt. Dadurch konnten auch ihre Familien hohes Ansehen gewinnen. Witwenverbrennung war im Hinduismus zwar hoch angesehen, aber keine allgemeine religiöse Pflicht und blieb überwiegend auf bestimmte Regionen und Gesellschaftsschichten beschränkt.

Entscheidung, Zeremonie und Zwang

Da der Leichnam eines verstorbenen Mannes gewöhnlich innerhalb eines Tages verbrannt wird, musste die Frau ihre Entscheidung sehr kurz nach seinem Tod treffen. Die Verbrennung sollte eine schnelle Wiederaufnahme der Ehe nach dem Tod ermöglichen. Bis zuletzt wurde die Frau daher wie eine Ehefrau und nicht wie eine Witwe behandelt.

Die Zeremonien unterschieden sich regional. Beteiligt waren stets Priester; häufig gab es Musikanten, geschmückte Kleidung und Geschenke. Meist saß die Frau neben dem Leichnam auf dem Scheiterhaufen und nahm teilweise den Kopf des Toten in ihren Schoß. Sie selbst, der älteste Sohn oder der nächste männliche Verwandte entzündete das Feuer. Neben der Verbrennung ist aus dem 18. Jahrhundert auch ein Augenzeugenbericht über das Lebendigbegraben einer indischen Witwe bekannt.

Die Darstellung als freiwillige Handlung verdeckt, dass auch Gewalt angewendet wurde. Fluchtversuche konnten verhindert werden, indem man die Frau mit großen Holzstücken überschüttete oder mit langen Stangen niederhielt. In Zentralindien wurde teilweise eine hüttenartige Konstruktion auf dem Scheiterhaufen errichtet, deren Eingang verbarrikadiert und die nach dem Entzünden zum Einsturz gebracht wurde. In Südindien gab es eine Variante mit einer Feuergrube: Ein Vorhang nahm der Frau zunächst die Sicht auf das Feuer, bevor sie hineinsprang oder hineingeworfen wurde. Danach warf man oft schwere Holzstücke und brennbares Material auf sie. Die Verbrennung wurde unter Gesängen und religiösen Ritualen beendet.

Historische Entwicklung und Verbote

Bereits im 1. Jahrhundert v. Chr. berichtete Diodor von zwei Witwen des gefallenen indischen Heerführers Keteus, die zusammen mit dessen Leichnam verbrannt wurden. Auch andere griechisch-römische Autoren erwähnten die Praxis, die besonders unter der kriegerischen Elite verbreitet war.

Zwischen 700 und 1100 nahm die Zahl der Witwenverbrennungen in Nordindien zu, besonders in Kaschmir und in adligen Familien. Kalhanas Geschichtswerk Rajatarangini berichtet auch von Konkubinen, nahen weiblichen Verwandten und Bediensteten, die einem Verstorbenen in den Tod folgten. Archäologische Zeugnisse sind sogenannte Sati-Steine, häufig mit einem erhobenen rechten Arm und einem Armreif als Zeichen der verheirateten Frau. Die Praxis verbreitete sich zunehmend auch unter Brahmanen.

Muslimische Reisende und Autoren beschrieben sie im Mittelalter. Al Beruni schrieb um 1030, eine Witwe könne nicht wieder heiraten und müsse entweder dauerhaft unter schlechten Bedingungen als Witwe leben oder sich verbrennen; bei Königsfrauen geschehe dies teilweise auch gegen ihren Willen. Ibn Battuta berichtete im 14. Jahrhundert, dass Verbrennungen in muslimisch beherrschten Gebieten der Erlaubnis des Sultans bedurften. Die Tat sei als lobenswert, aber nicht zwingend angesehen worden, während eine überlebende Witwe als untreu gelten konnte.

Ab dem Ende des 16. Jahrhunderts breitete sich die Praxis in Rajasthan stark aus und wurde bei den Rajputen immer häufiger. Nach dem Tod eines Königs oder hohen Adligen folgten ihm besonders kinderlose und für Ämter entbehrliche Witwen. Ende des 18. Jahrhunderts galt dies zumindest in Königshäusern als verpflichtend, obwohl es auch Stimmen gab, die ein keusches Weiterleben höher bewerteten.

Während der britischen Herrschaft wurden Fälle dokumentiert und Statistiken erstellt. Für die Präsidentschaft Bengalen wurde unter Einbeziehung von Sterberate, Bevölkerung und Dunkelziffer ein Durchschnitt von einer verbrannten Frau auf 430 Witwen berechnet. 1829/1830 wurde die Witwenverbrennung in der britischen Kolonie verboten; die Bewegung um den Hindu-Reformer Ram Mohan Roy setzte das Verbot durch. Schon das beobachtende Teilnehmen konnte strafbar sein. Danach wurden die Fälle seltener. 1953 verbrannte in Jodhpur die letzte Sati aus einem Königshaus. Nepal hatte die Praxis bereits 1920 verboten.

Soziale, wirtschaftliche, politische und religiöse Gründe

Die Witwenverbrennung hatte mehrere miteinander verbundene Ursachen. Im patrilinearen System, in dem Abstammung und gesellschaftliche Stellung über die männliche Linie bestimmt werden, verlor eine Witwe Ansehen und Autorität. Sie war häufig rechtlos, vom ältesten Sohn abhängig und konnte für den Tod ihres Mannes verantwortlich gemacht werden. Von ihr wurden Keuschheit und Bescheidenheit verlangt; zugleich drohten Verstoßung, Armut sowie ein Leben als Bettlerin oder Prostituierte. Hinduistische Witwen mussten sich teilweise am Todestag des Mannes den Kopf rasieren, grobe weiße Baumwollkleidung tragen, auf Fleisch verzichten und Festen fernbleiben. Sozialer Druck, schlechte Lebensbedingungen und offene Gewalt konnten sie deshalb in die Verbrennung oder den Selbstmord treiben.

Auch Vermögen spielte eine Rolle. Nach Angaben des britischen Kolonialbeamten Philip Mason wurden 1824 im kolonialen Bengalen fast 600 Frauen verbrannt. In neun von zehn Fällen seien sie gezwungen worden, weil Witwen dort erbberechtigt waren. Auch heute kann eine Verbrennung für die Schwiegerfamilie wirtschaftlich vorteilhaft sein: Kehrt die Witwe zu ihrer Herkunftsfamilie zurück, kann sie ihre Mitgift mitnehmen; stirbt sie, bleibt diese bei der Schwiegerfamilie. Verehrungsstätten, Wallfahrten und Veranstaltungen können außerdem der Familie oder dem Sterbeort Einnahmen bringen. In der Kolonialzeit symbolisierte die Praxis teilweise auch politischen Widerstand gegen die Kolonialregierung.

Religiös galt die idealisierte Ehefrau als „pativrata“, also als Frau, die gelobt hat, ihren Ehemann zu schützen und ihm treu ergeben zu sein. Krankheit oder Tod des Mannes konnten als ihr Versagen ausgelegt werden. Durch die Verbrennung sollte sie zur „sativrata“ werden, die dem Mann in den Tod folgt, und nach ihrem Tod zur „satimata“, einer „guten Mutter“. Satimatas werden besonders in Rajasthan als lokale Göttinnen und als Beschützerinnen von Familie und Dorfgemeinschaft verehrt. Bereits zwischen Entschluss und Tod wurden einer künftigen Sati besondere Kräfte zugeschrieben. Die Verehrung konnte später durch Anrufungen, Lieder und gelegentliche Pujas, also religiöse Verehrungsrituale, fortgesetzt werden.

Einordnung in religiösen Schriften

Aus den Veden lässt sich keine Rechtfertigung der Witwenverbrennung ableiten. Ein Vers des Rigveda fordert „Nichtwitwen mit guten Gatten“ auf, sich gesalbt zum Toten zu gesellen. Eine ältere Auslegung verstand dies als Legitimation der Verbrennung. Moderne Sanskritforscher und Kritikerinnen wie Pandita Ramabai verweisen jedoch auf den folgenden Vers, nach dem die Frau sich „zur Welt der Lebenden“ erheben soll. Im Zusammenhang mit dem Atharvaveda erscheint das Beilegen als symbolischer Akt: Eine kinderlose Witwe wählte einen neuen Gatten; dessen Sohn konnte als Sohn des Verstorbenen gelten und die wichtigen Väteropfer ausführen. Die Frau sollte dabei nicht sterben.

Im Mahabharata gibt es eindeutige Verbrennungen, etwa von vier Frauen Vasudevas und vier Frauen Krishnas. Sie werden positiv bewertet, erscheinen aber nicht als Standard: Bei zahlreichen anderen verstorbenen Helden verbrennen sich die Witwen nicht. In der ursprünglichen Fassung des Ramayana fehlt eine Witwenverbrennung. Erst das später hinzugefügte 6. Buch schildert Sitas Wunsch, dem vermeintlich toten Rama zu folgen.

Spätere Texte befürworten die Praxis deutlicher. Eine wahrscheinlich aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. stammende religiöse Legitimation findet sich im Vishnu Smriti. Auch das Kamasutra verlangt innerhalb einer Aufzählung, eine Kurtisane solle wie eine gute Ehefrau wünschen, ihren Partner nicht zu überleben. Die Puranas enthalten Beispiele und theologische Deutungen. Das Garuda Purana beschreibt die Verbrennung als gattentreue Handlung, seelische Reinigung und Verschmelzung mit dem Ehemann und verspricht eine lange Zeit im Paradies. Zugleich droht es Frauen, die sich widersetzen, mit religiösen Nachteilen. Die religiösen Quellen sind somit nicht einheitlich: Die vedischen Texte begründen keinen Tod der Witwe, während spätere Werke die Verbrennung teilweise ausdrücklich verherrlichen.

Heutige Rechtslage und fortbestehende Fälle

Heute sind in Indien die Witwenverbrennung sowie jede direkte oder indirekte Unterstützung verboten. Auch die traditionelle Verherrlichung verbrannter Frauen ist strafbar. Das Gesetz wird jedoch nicht überall gleich energisch durchgesetzt; der National Council for Women empfiehlt Verbesserungen.

Besonders bekannt wurde der Fall der achtzehnjährigen Roop Kanwar, die 1987 in Rajasthan vor Tausenden Zuschauern auf dem Scheiterhaufen ihres Mannes verbrannte. Ob sie freiwillig oder unter Zwang dorthin gelangte, ist umstritten. Nach ihrem Tod pilgerten Tausende Anhänger an den Ort. Der Fall führte zu heftigen öffentlichen Debatten und einer Verschärfung des Verbots. Zugleich wurde ihre Verbrennung kommerziell genutzt: Es gab Merchandising, mindestens zwei große Veranstaltungen und eine Sammlung für einen Tempel, die innerhalb von drei Monaten 230.000 US-Dollar einbrachte.

Trotz des Verbots wurden weitere Fälle bekannt. Schätzungen nennen für 1947 bis 1999 insgesamt 40 Fälle, davon 28 in Rajasthan; wegen einer vermuteten hohen Dunkelziffer könnten es mehr gewesen sein. Ein Anstieg in den letzten Jahrzehnten wird nicht angenommen. Dokumentierte Fälle nach 1987 ereigneten sich unter anderem 1999, 2002, 2005, mehrfach 2006, 2008, 2014 und 2015. Manche wurden von Behörden als Selbstmord oder Unfall eingestuft. 2018 rettete die Polizei die 75-jährige Laungshree Devi vom Scheiterhaufen ihres verstorbenen Mannes, kurz bevor dieser angezündet werden sollte.

Polizei und lokale Behörden bezeichnen solche Todesfälle häufig als Selbstmord, wodurch der Vorwurf vermieden werden kann, eine Verbrennung nicht verhindert zu haben. Frauenorganisationen sehen wegen der fortbestehenden religiösen Verehrung und der möglichen Einnahmen durch Pilger und Touristen weiterhin eine Gefahr. Gleichzeitig werden Satis im offiziellen indischen Narrativ seit der Unabhängigkeit zunehmend als psychisch krank dargestellt, um ihre Verehrung einzudämmen.

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