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Suchtprävention

Suchtprävention ist die Auseinandersetzung mit Sucht, Suchtursachen, sowie den Auswirkungen von riskantem Substanzkonsum und exzessiven Verhaltensweisen. „ …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Begriffe
  2. 2. Formen und Abgrenzungen
  3. 3. Ziele und konkrete Maßnahmen
  4. 4. Schweizer Suchtpolitik und Zusammenarbeit
  5. 5. Wirksamkeit, Entwicklung und Perspektive

Grundidee und Begriffe

Suchtprävention umfasst Maßnahmen, die einer möglichen Sucht vorbeugen. Ihr Leitsatz lautet: „Handeln, bevor Sucht entsteht“. Sie setzt bei legalen und illegalen Substanzen sowie bei Verhaltensweisen an, die süchtig machen können. Sie beschäftigt sich mit Suchtursachen und den Folgen riskanten Substanzkonsums oder exzessiver Verhaltensweisen.

Die WHO ersetzte 1964 den Begriff „Sucht“ durch „Abhängigkeit“. Abhängigkeit ist ein seelischer, möglicherweise auch körperlicher Zustand mit einem dringenden Verlangen oder unbezwingbaren Bedürfnis, eine Substanz fortgesetzt oder periodisch zuzuführen. Kennzeichnend können Gewöhnung, Dosissteigerung, das Streben nach psychischen oder körperlichen Wirkungen und das Vermeiden unangenehmer Folgen des Fehlens der Substanz sein. Umgangssprachlich gehen Gewohnheit, Abhängigkeit und Sucht ineinander über; bei Sucht werden besonders körperliche Entzugserscheinungen betont. ICD-10 und DSM-IV trennen stoffgebundene und nicht stoffgebundene Verhaltensstörungen, eine schrittweise Zusammenführung gilt wegen der Gemeinsamkeiten als absehbar.

Prävention bezeichnet allgemein Strategien und Maßnahmen, die das Auftreten, die Verbreitung und die negativen Folgen von Krankheiten und Risikoverhalten verhindern oder vermindern sollen. Ihre Grundlage bilden empirische Befunde, Expertenkonsens und ein bio-psycho-soziales Denkmodell, das körperliche, psychische und soziale Einflüsse gemeinsam berücksichtigt.

Formen und Abgrenzungen

Prävention soll gesundheitliche Schäden verhüten und öffnet sich zunehmend zur Gesundheitsförderung. Dabei stehen einzelne Substanzen und ihr legaler oder illegaler Status weniger im Vordergrund.

Verhaltensprävention ist personenorientiert: Sie beeinflusst Verhalten und stärkt Handlungskompetenz, etwa durch Information, Beratung sowie Früherkennung und Frühintervention. Substanzunspezifisch kann sie individuelle Kompetenzen und Persönlichkeit stärken. Verhältnisprävention ist strukturorientiert: Sie verändert Lebensbedingungen in Settings wie Gesellschaft, Politik, Gesetzgebung, Gemeinwesen, Familie und Schule, damit gesunde Entscheidungen leichter werden. Dazu zählen Verbote und Regelungen, Jugend-, Zugangs- und Werbebeschränkungen sowie Preispolitik. Beide Ansätze können substanzspezifisch oder substanzunspezifisch sein.

Nach Gordon (1987) richtet sich universelle Prävention an Gruppen ohne zugeschriebene besondere Risikofaktoren, zum Beispiel alle Schülerinnen und Schüler einer Schule. Selektive Prävention richtet sich an Gruppen mit erkennbaren Risiken, etwa Kinder von alkoholmissbrauchenden Eltern. Indizierte Prävention gilt einzelnen Personen, bei denen Risikoverhalten festgestellt oder ein Problem früh diagnostiziert wurde, zum Beispiel Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit exzessivem Alkoholkonsum an den meisten Wochenenden. Die Kategorien Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention haben keine scharfen Grenzen; universell, selektiv und indiziert präzisiert vor allem die Zielgruppen.

Gesundheitsförderung und Prävention überschneiden sich, verfolgen aber unterschiedliche Ziele: Gesundheitsförderung setzt Entwicklungsziele, Prävention Vermeidungsziele. Daher ist universelle beziehungsweise primäre Suchtprävention nicht mit Gesundheitsförderung gleichzusetzen. Beratung und Therapie helfen bei problematischem Verhalten oder Konsum, fördern Ausstieg oder unproblematischen Konsum, Gesundheit und soziale (Re-)Integration. Ihre Schnittstellen zur indizierten Prävention müssen abgestimmt sein.

Ziele und konkrete Maßnahmen

Suchtprävention soll Menschen von Handlungen abhalten, die ihnen selbst oder anderen gesundheitlich schaden können. Sie beeinflusst persönliche Merkmale und Umweltbedingungen. Die Ziele hängen von Substanz oder abhängig machendem Verhalten, Person und sozialem Umfeld ab. Hauptziele dienen als Orientierung und werden durch überprüfbare Zwischen- und Teilziele konkretisiert.

Zentrale Ziele sind, den Einstieg in legale und illegale Suchtmittel zu vermeiden oder hinauszuzögern, die Konsumhäufigkeit zu senken, Konsumrisiken zu vermindern und regelmäßigen täglichen Konsum zu verhindern. Dafür sollen Ressourcen, Kompetenzen und Widerstandskräfte gestärkt, Gefahren sachlich eingeschätzt und ein verantwortungsbewusster Umgang ermöglicht werden. Früherkennung und Frühintervention befassen sich mit riskantem Konsum und berücksichtigen individuelle wie strukturelle Bedingungen.

Als messbare Beispiele nennt der Artikel für die Schweizer Tabakprävention eine Senkung des Anteils Rauchender bis 2010 um 20 %, von 29 % auf rund 23 %. Für die Alkoholprävention war vorgesehen, episodische Rauschtrinker/innen in der vormotivationalen Phase nach dem Transtheoretischen Modell nach Prochaska bis 2012 von 78 % auf 70 % zu reduzieren. Ziele sind wissenschaftlich begründet, aber auch politisch geprägt; Sprachregionen, Kantone sowie topographische und soziodemografische Voraussetzungen beeinflussen die Ausrichtung. Diese kann stärker auf Konsumverminderung und Abstinenz oder auf Risikokompetenz und verantwortungsbewussten Umgang zielen.

Der Bund soll Aktivitäten harmonisieren, Früherkennung und Frühintervention weiterentwickeln, Wissen von Forschung in die Praxis übertragen sowie Monitoring, Dokumentation und evidenzbasierte Maßnahmen durch Modellprojekte verbessern. Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, sozialen Systemen wie Familie, Schule, Betrieben und Gemeinwesen sowie mit Politik, Gesetzgebung und Öffentlichkeit. Einzelmaßnahmen gelten als wenig erfolgversprechend: Bei einer Schule können beispielsweise Informationslektionen zu Alkohol und Tabak, ein besseres Schulklima unter Einbezug der Eltern, ein gestärktes Lehrteam und eine Strategie zur Frühintervention verbunden werden.

Schweizer Suchtpolitik und Zusammenarbeit

In der Schweiz verpflichtet Art. 118 der Schweizerischen Bundesverfassung den Staat zu Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungsgesundheit. Zudem bestehen verfassungsrechtliche Regelungen gegen Alkoholmissbrauch und Glücksspielgefahren sowie gesetzliche Maßnahmen zu illegalen Drogen, Alkohol, Tabak und Medikamenten.

Seit 1994 unterstützt der Bundesrat bei illegalen Drogen das Viersäulenmodell aus Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Die Säulen wirken zusammen und sind keine getrennten Bereiche. Zwei damit unvereinbare Volksbegehren wurden 1997 und 1998 abgelehnt. Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes nahm das Parlament im März 2008 an; die Bevölkerung bestätigte sie am 30. November 2008. Das Gesetz sichert das Zusammenwirken von Polizei, medizinischer Versorgung und Sozialarbeit, stärkt interdisziplinäre Zusammenarbeit und betont Kinder- und Jugendschutz.

1991 beschloss der Bundesrat ein erstes Maßnahmenpaket zur Verminderung der Drogenprobleme. Weitere Pakete folgten 1998–2002 und 2006–2011. Innovative Ansätze wurden durch Forschung beurteilt; der Bund führte sie meist nicht selbst durch, sondern arbeitete mit staatlichen und privaten Akteuren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt Kantone, Gemeinden und private Organisationen und fördert Forschung sowie Weiterbildung. Kantone sind überwiegend für Umsetzung und Gesetzesdurchsetzung verantwortlich und haben dabei große Autonomie; Gemeinden, besonders Städte, übernehmen vielfach Aufgaben. Im dritten Maßnahmenpaket lag der Schwerpunkt auf Kindern, Jugendlichen und ihrem Umfeld, auf Verhältnisprävention in Schule und Gemeinde sowie auf Früherkennung, Frühintervention und substanzunabhängiger Prävention.

Wirksamkeit, Entwicklung und Perspektive

Seit den 1990er-Jahren wird Suchtprävention stärker professionalisiert: Ziele und überprüfbare Indikatoren werden festgelegt, Maßnahmen wissenschaftlich evaluiert. Ihre Wirkung ist jedoch schwerer nachzuweisen als etwa bei der Vorbeugung von Herz-Kreislaufkrankheiten, weil viele Faktoren zusammenwirken und spezifisch wissenschaftlich bestimmte Risiko- und Schutzfaktoren fehlen. Claudia Meier verband in der Schweiz praktisches Erfahrungswissen und sozialwissenschaftliche Forschung. Ihre 13 begründeten und empirisch belegten Interventionsziele umfassen unter anderem Lebens-, persönliche und soziale Kompetenzen, Ressourcen und Schutzfaktoren, Alternativen zum Suchtmittelkonsum, Problemlösen, Selbstverantwortung und Selbstwirksamkeit, Kommunikation, Beziehungen und prosoziale Aktivitäten, unterstützende Erziehungskompetenzen der Eltern, Chancengleichheit in Bildung und Arbeit, Geschlechteridentität sowie die Verhinderung von sexueller Gewalt.

Besonders wirksam ist Prävention, wenn sie relevante Zielgruppen systematisch in ihren Lebenswelten anspricht und Wissen, Einstellungen und Verhalten gesundheitsförderlich verändert. Praktische Erfahrungen waren für den Aufbau einer flächendeckenden Prävention in der Schweiz wichtig, doch viele Projekte seit Ende der 1990er-Jahre wurden nicht wissenschaftlich untersucht. Genannt werden fehlende Erfahrung in der Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft, Evaluationskosten und seltene Verknüpfungen von Fördermitteln mit Wirksamkeitsprüfungen. Fachverbände und regionale oder kantonale Reflexionsgruppen dienen dem Austausch.

Seit Anfang der 1980er-Jahre gingen Strategien über Abschreckung, Verbot und Aufklärung hinaus. Frühere Warnung und Aufklärung konnten bei Jugendlichen auch konsumfördernd wirken. Nach den Erkenntnissen aus Forschung und Praxis kann Suchtprävention Faktoren beeinflussen, die für Sucht bedeutsam sind. Sie kann nicht jede Sucht verhindern, weil Zusammenhänge Wahrscheinlichkeiten und keine naturwissenschaftlichen Kausalitäten sind. Für die Schweiz wird die Hypothese formuliert, dass sie nicht den Substanzkonsum verhindert, aber süchtiges Verhalten reduziert hat. Künftig sollen gefährdete Personen durch selektive oder indizierte, ressourcenorientierte und nicht diskriminierende Interventionen besser erreicht werden. Maßnahmen sollen zugleich Verhältnisse und gesellschaftliche Bedingungen sowie Wissen, Einstellungen und individuelles Verhalten verändern.

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