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Sportpolitik der Europäischen Union

Die Sportpolitik der Europäischen Union befasst sich mit den Maßnahmen, die die Europäische Union trifft, um die integrative Komponente des Sports auf …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Grundprinzip
  2. 2. Entwicklung bis zum Vertrag von Lissabon
  3. 3. Rechtliche, institutionelle und finanzielle Folgen
  4. 4. Aktuelle Maßnahmen und Prioritäten
  5. 5. Offene Perspektiven und Fördermittel

Aufgabe und Grundprinzip

Die Sportpolitik der Europäischen Union umfasst Maßnahmen, mit denen die EU die integrative Komponente des Sports auf europäischer Ebene stärken will. Seit dem Vertrag von Lissabon besitzt die EU hierfür eigene Kompetenzen nach Art. 165 AEU-Vertrag. Die Hauptzuständigkeit für Sport bleibt jedoch bei den Mitgliedstaaten: Die EU soll vor allem koordinieren, fördern und unterstützen.

Ziel ist die Förderung einer europäischen Dimension des Sports. Dabei berücksichtigt die Union nach Art. 165 Abs. 1 AEU-Vertrag die besonderen Merkmale des Sports, seine auf freiwilligem Engagement beruhenden Strukturen sowie seine soziale und pädagogische Funktion. Außerdem fördert sie die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen, besonders mit dem Europarat.

Entwicklung bis zum Vertrag von Lissabon

Vor 2009 gab es keine ausdrückliche rechtliche Grundlage und keine eigene EU-Zuständigkeit für Sport. Dennoch erkannte die EU dessen wirtschaftliche und soziale Bedeutung an. In den 1980er Jahren begann im Rahmen des „Europa der Bürger“ die Diskussion über Sport. 1991 richtete die Europäische Kommission das „Sportforum der EU“ ein, das Sportverbände zusammenbrachte und als Dialogforum dienen sollte.

Der Vertrag von Amsterdam von 1997 enthielt nur ein politisches Signal der Mitgliedstaaten für eine stärkere Beachtung des Sports, aber keine rechtlich verbindliche Regelung. Im Vertrag von Nizza wurden soziale, kulturelle und Bildungswerte des Sports betont. Damit sollte unter anderem ein Gleichgewicht zwischen der Kommerzialisierung des Sports und seinen Werten gesucht werden. Das Europäische Parlament veröffentlichte Initiativberichte; am 28. Mai 1997 wurde ein umfassender Bericht über die Rolle der EU im Sport von Doris Pack vorgelegt. 2004 war das „Europäische Jahr der Erziehung durch Sport“.

Sportpolitik entstand vor dem Vertrag von Lissabon vor allem aus anderen EU-Zuständigkeiten, etwa Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit, Gesundheits-, Sicherheits- und Regionalpolitik sowie der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Dopingbekämpfung. Nimmt Sport am Wirtschaftsleben teil, unterliegt er dem EU-Recht. Das Weißbuch Sport von 2007 betonte die wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle des Sports; genannt werden unter anderem Dopingbekämpfung, Zusammenarbeit mit Drittländern und Förderung von Bürgerschaft durch Sport.

Rechtliche, institutionelle und finanzielle Folgen

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde Sport erstmals als Ziel der EU festgeschrieben und in Art. 6 AEU-Vertrag in den Kompetenzkatalog aufgenommen. Die EU darf im Sportbereich koordinieren, fördern und unterstützen. Eine Harmonisierung sportrechtlicher Bestimmungen, also die Vereinheitlichung nationaler Sportregeln durch EU-Recht, ist ausgeschlossen. Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht der EU gelten dennoch weiter.

Institutionell wurde der frühere Rat für Bildung, Jugend und Kultur zum Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport erweitert. Die erste gemeinsame Tagung der für Sport zuständigen Minister der Mitgliedstaaten fand im Mai 2010 statt. In der Europäischen Kommission wurde Sport der Generaldirektion Bildung und Kultur zugeordnet. Das Europäische Parlament kann über die finanzielle Ausstattung von Fördermaßnahmen im EU-Haushalt mitentscheiden.

Art. 165 AEU-Vertrag sah zudem ein EU-Sportförderprogramm vor. Solche Programme gewähren öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Mitgliedstaaten direkte Finanzhilfen für übernationale Projekte mit Bezug zur EU-Politik.

Aktuelle Maßnahmen und Prioritäten

2009 wurde eine Sport-Budget-Linie geschaffen. Sie sollte Netzwerke und Verfahren in sportrelevanten Bereichen erproben und Vorarbeiten für ein späteres Förderprogramm leisten. Im Dezember 2010 wurde jedoch deutlich, dass es 2012 und 2013 kein EU-Sportförderprogramm geben würde, weil im bis Ende 2013 geltenden EU-Haushalt keine freien Mittel vorhanden waren. Nach dem Auslaufen der „Vorbereitenden Maßnahmen“ standen damit vermutlich keine ausschließlich für Sport bestimmten Fördergelder bereit. Europäische Sportverbände forderten deshalb bessere Förderbedingungen; das EOC EU-Büro veröffentlichte dazu ein Positionspapier mit Vorschlägen für eine stärkere Einbindung des Sports in bestehende Programme.

Am 18. Januar 2010 veröffentlichte die Kommission ihre Mitteilung zur „Entwicklung einer europäischen Dimension des Sports“. Sie schlug Maßnahmen für wirtschaftliche, gesellschaftliche und organisatorische Aspekte vor. Beispiele sind ein besserer Zugang von Frauen zu Führungspositionen im Sport, stärkere Koordinierung der Mitgliedstaaten gegen Doping, transnationale Anti-Doping-Netzwerke sowie der Austausch bewährter Verfahren für eine transparente und nachhaltige Sportfinanzierung.

Am 20. Mai 2011 stimmten die zuständigen Minister dem EU-Arbeitsplan für den Sport 2011–2014 zu. Er umfasste neun Maßnahmen in drei Prioritäten; sechs Expertengruppen sollten die Maßnahmen bis 2014 umsetzen. Für 2013 wurde ein Bericht der Kommission erwartet. Die polnische Ratspräsidentschaft ab 1. Juli 2011 setzte Schwerpunkte bei Gefahren für die Integrität von Sportveranstaltungen, insbesondere Spielmanipulation und Doping, bei Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit sowie bei der wirtschaftlichen Dimension des Sports.

Offene Perspektiven und Fördermittel

Für 2012 bis 2020 waren weitere EU-Sportförderprogramme vorgesehen, doch bereits ein Programm für 2014 erschien ungewiss. Ende Oktober schlug die Kommission im „Budget-Review“ vor, Förderprogramme für Bildung, Kultur und Sport unter einem Dach zusammenzufassen. Dadurch könnte es keine eigenständigen EU-Sportförderprogramme geben.

Ein Problem liegt auch darin, dass nationalstaatlich organisierter Spitzensport mit professionellen nationalstaatlichen Ligen, zum Beispiel der Fußball-Bundesliga, den Prinzipien der Niederlassungsfreiheit in der EU widerspricht. Andere EU-Institutionen sollten zur Mitteilung der Kommission Stellung nehmen; vorgesehen waren eine Resolution des Rates sowie ein Bericht des Europäischen Parlaments. Beim Europäischen Sportforum am 21. und 22. Februar in Budapest konnten Vertreter des organisierten Sports Meinungen austauschen.

Am 8. November 2011 vergab die EU-Kommission an zwölf transnationale Projekte Zuschüsse von 125.000 EUR bis 200.000 EUR. Gefördert werden sollten basisorientierte Kampagnen für körperliche Bewegung, soziale Eingliederung durch Sport und Dopingbekämpfung. Die Zuschüsse gehörten zum Paket „vorbereitende Maßnahmen“ für den geplanten Start eines EU-Teilprogramms für Sport.

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