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Solidaritätsprinzip (Katholizismus)

Das Solidaritätsprinzip gehört neben den Prinzipien der Personalität und der Subsidiarität zu den sozialphilosophischen Grundlagen der katholischen Soziallehre.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Gemeingut und Gemeinwohl
  3. 3. Solidarität in Menschheit, Familie, Staat und Wirtschaft
  4. 4. Peschs Solidarismus
  5. 5. Kirchliche Weiterentwicklung und Quadragesimo anno

Grundidee und Bedeutung

Das Solidaritätsprinzip ist neben Personalität und Subsidiarität eine sozialphilosophische Grundlage der katholischen Soziallehre. Es beschreibt erstens die soziale Natur des Menschen: Menschen können ihre Anlagen erst in Ausrichtung auf die Gesellschaft entfalten. Zweitens ist es eine sittliche Verpflichtung: Jeder Mensch soll sich entsprechend dieser sozialen Natur verantwortlich gegenüber anderen und dem Gemeinwesen verhalten.

In der Tradition Oswald von Nell-Breunings gilt Solidarität als „Baugesetz“ jeder menschlichen Gemeinschaft. Zwischen Einzelnen und Gemeinschaft besteht eine wechselseitige Abhängigkeit, die „Gemeinverstrickung“. Daraus folgt die „Gemeinhaftung“: Einzelne tragen Verantwortung für das Ganze, und das Ganze trägt Verantwortung für seine einzelnen Glieder.

Begründet wird dies mit der Leib- und Geistnatur des Menschen. Der Mensch kann körperlich ohne Zusammenarbeit mit anderen weder bestehen noch sich fortpflanzen. Als geistiges Wesen benötigt er zudem Anregung durch andere, um sich zu entwickeln und kulturell tätig zu sein.

Gemeingut und Gemeinwohl

Auf politischer Ebene verlangt Nell-Breuning, dass eine Gemeinschaft Werte verwirklicht, die „nur in ihr verwirklicht werden können“. Diese Werte heißen Gemeingut. Davon unterscheidet er das Gemeinwohl: Es bezeichnet die organisatorischen Voraussetzungen, durch die Gemeingut verwirklicht werden kann.

Jeder Einzelne soll den „Erfordernissen des Gemeinwohls nachkommen“ und das Einzelwohl dem Gemeinwohl „unterordnen“. Solidarität ist bei Nell-Breuning zugleich ein in der Geschichte beobachtbares Entwicklungsgesetz. Als Beispiel nennt er den Kampf der Arbeiterschaft um Mitbestimmung in der Montanindustrie. Dieser sei eine „Eingliederung der Arbeiterschaft in die Gemeinschaft des Gesamtvolkes“, damit sie dort zum Wohl aller möglichst wirksam beitragen kann.

Solidarität in Menschheit, Familie, Staat und Wirtschaft

Die Menschheit ist nach Nell-Breuning eine „Menschheitsfamilie“, weil alle Menschen dieselbe gesellschaftlich ausgerichtete Natur haben. Solidarität ist daher weltweit zu verwirklichen und auf gemeinsame „objektive Kulturwerte“ gerichtet. Wichtige Pflichten sind die Wahrung des Weltfriedens und die Unterstützung schwächerer Glieder, etwa durch Entwicklungshilfe. Erforderlich seien verbindliche Rechtssätze wie das Völkerrecht sowie zunehmend übergreifende Einrichtungen mit Machtmitteln. Vereinte Nationen und Sicherheitsrat seien erste, aber noch unzulängliche Versuche.

Die Familie ist eine Liebesgemeinschaft und der Ort größter solidarischer Verbundenheit. Jedes Familienmitglied ist für das Ganze mitverantwortlich und soll eigene Interessen in dessen Wohl einordnen. Umgekehrt muss die Familie jedes Mitglied mit allen Kräften „zur Vollreife seines Menschtums“ führen. Niemand darf familienpolitischen Zielen geopfert werden.

Der Staat ist vor allem eine Rechtsgemeinschaft. Staatsbürger sind an das Gemeinwohl gebunden, besonders an die rechte Ordnung des Zusammenlebens. Ebenso sind Machthaber und staatliche Organe an das Wohl der Bürger gebunden, insbesondere an die Sicherung ihrer Freiheit und Eigenständigkeit. Kein Bürger darf Zielen wie der „nationalen Ehre“ geopfert werden.

Die Wirtschaft soll die rechte Bedarfsdeckung ermöglichen. Dazu braucht sie ein sinnvoll geordnetes Ineinandergreifen der Handlungen von Wirtschaftssubjekten. Selbstinteresse und Wettbewerb leisten dazu nach klassischer Nationalökonomie teilweise einen Beitrag; zusätzlich ist eine Rechtsordnung nötig, welche Wohlverhalten und Ausgleich sichert. Arbeitende sollen sich vom „Wirtschaftsuntertan“ zum „Wirtschaftsbürger“ entwickeln und angemessen in den Wirtschaftsprozess eingegliedert werden. Kapitalbesitzer sollen „neue und immer besser ausgerüstete Arbeitsplätze“ schaffen.

Auch Eigentum hat eine Sozialfunktion. Die Gemeinschaft darf Gebrauch und Rechtsgestalt des Eigentums so ordnen, dass diese Funktion erfüllt wird. Sie darf Eigentum aber nicht willkürlich abschaffen oder beschränken. Die Eigentumsordnung gilt nicht als starr, sondern als weiterzuentwickeln.

Peschs Solidarismus

Der jesuitische Sozialethiker und Nationalökonom Heinrich Pesch (1854–1926) legte die erste systematische Darstellung vor. Sein von 1905 bis 1923 erschienenes fünfbändiges Lehrbuch der Nationalökonomie nennt das Konzept „Solidarismus“. Pesch knüpfte an Wilhelm Emmanuel von Ketteler und Georg von Hertling sowie an die Sozialethik Thomas von Aquins an.

Der Solidarismus sollte eine Mitte zwischen Individualismus und Sozialismus sein und deren Fehler vermeiden. Pesch verstand ihn als sozialphilosophisches, nicht als theologisches System: Der christlichen Offenbarung seien keine nationalökonomischen Programme zu entnehmen. Die christliche Brüderlichkeit könne wirtschaftliches Verhalten jedoch anleiten; seine volle Geltung erhalte der Solidarismus durch die christliche Weltanschauung.

Für Pesch ist der Mensch „ein soziales Wesen, ergänzungsfähig und ergänzungsbedürftig, auf das gesellschaftliche Leben angewiesen“. Aus tatsächlicher wechselseitiger Abhängigkeit folgt die soziale Pflicht: „Einordnung und Unterordnung unter das gesellschaftliche Ganze und dessen Wohl, das ist Solidarität als soziale Pflicht“. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sollen sich rechtlich und organisatorisch daran ausrichten. Soziale Gerechtigkeit bedeutet dabei sowohl die Pflicht des Staates zur allgemeinen Wohlfahrt als auch das Recht von Bürgern und Gruppen auf „Teilnahme am Genuß“ dieses Wohls.

Peschs „solidaristisches Arbeitssystem“ sieht den arbeitenden Menschen als „Subjekt und Ziel der Wirtschaft“. Er kritisierte die Herrschaft des Kapitals über Menschen und forderte, Arbeiter davon zu befreien. Privatwirtschaft, Erwerbsstreben, Wettbewerb und Eigentum lehnte er nicht grundsätzlich ab. Als Voraussetzung einer solidarischen Ordnung verlangte er eine „demokratisch-konstitutionelle Verfassung“ der Wirtschaft und die Beteiligung der Arbeitnehmer an unternehmerischen Entscheidungen.

Kirchliche Weiterentwicklung und Quadragesimo anno

Seit den 1920er Jahren setzte sich das Solidaritätsprinzip im kirchlichen Lehramt allmählich durch. Bischöfliche Stellungnahmen unterschieden zwischen positiv bewertetem „technischen Kapitalismus“ als Produktionsweise und einer auf Gewinnstreben beschränkten kapitalistischen Gesinnung. Sie verlangten außerdem eine höhere Bewertung der Arbeit sowie partnerschaftliches Zusammenwirken von Kapital und Arbeit. Die österreichischen Bischöfe unterstützten 1925 das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter. Kardinal Schulte kritisierte 1926 in den Kölner Richtlinien die kapitalistische Gesinnung und die wirtschaftliche Abhängigkeit sowie Unsicherheit der Arbeiter.

Theoretisch entwickelten Johannes Messner, Gustav Gundlach, Oswald von Nell-Breuning und Paul Jostock den Solidarismus weiter. Sie bejahten teilweise freie Konkurrenz und die bestehende kapitalistische Wirtschaftsordnung, forderten aber Mitbestimmung, Mitverantwortung, Arbeitskooperation, staatliche Begrenzung des Gewinnstrebens und konkrete Sozialreformen.

Die Enzyklika Quadragesimo anno erschien am 15. Mai 1931 unter Papst Pius XI. und wurde wesentlich von Nell-Breuning und dem Königswinterer Kreis beeinflusst. Sie übernahm zentrale Gedanken des Solidarismus, besonders zur Individual- und Sozialnatur von Eigentum und Arbeit. Die Leugnung der Sozialfunktion des Eigentums führe zum Individualismus, die Verkennung seiner Individualfunktion zum Kollektivismus beziehungsweise Sozialismus.

Die Enzyklika bejahte Kapitalismus als technisch-organisatorisches System und den Lohnvertrag als sittlich erlaubtes Zusammenwirken von Kapital und Arbeit. Sie verwarf jedoch ausbeuterischen Kapitalismus, Machtzusammenballung bei einzelnen Managern, die Selbstaufhebung des Wettbewerbs und den „Imperialismus des internationalen Finanzkapitals“ (QA 109). Da dies vielen Menschen das Wirken ihres „ewige[n] Heil[s]“ erschwere (QA 130), forderte sie verstärkte, auf Mitbesitz beruhende Mitbestimmung der Lohnarbeiterschaft. Den Sozialismus kritisierte sie wegen „schärfste[m] Klassenkampf und äußerste[r] Eigentumsfeindlichkeit“ (QA 112), seiner Sicht der Gesellschaft als „Nutzveranstaltung“ (QA 118) und der Preisgabe der Freiheit an eine vollständig rationalisierte Gütererzeugung (QA 119).

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