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Sigrid Emmenegger
Sigrid Emmenegger (* 4. Oktober 1976 in Freiburg im Breisgau) ist eine deutsche Juristin und seit 2025 Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
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Überblick
Sigrid Emmenegger, geboren am 4. Oktober 1976 in Freiburg im Breisgau, ist eine deutsche Juristin. Seit 2025 ist sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts, also des höchsten deutschen Gerichts für Verfassungsfragen. Davor war sie von 2021 bis 2025 Richterin am Bundesverwaltungsgericht, dem höchsten deutschen Gericht für viele öffentlich-rechtliche Streitigkeiten außerhalb des Verfassungsrechts.
Ihre Laufbahn ist besonders durch Tätigkeiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geprägt. Verwaltungsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder anderen Beteiligten einerseits und staatlichen Behörden andererseits. Emmenegger arbeitete zunächst an Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz, später am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dann am Bundesverwaltungsgericht und schließlich am Bundesverfassungsgericht.
Ausbildung und Promotion
Emmenegger studierte Rechtswissenschaft und Euroculture an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Rechtswissenschaft befasst sich mit Recht, Gerichten, Gesetzgebung und juristischen Methoden. Euroculture war ein weiterer Studienbereich mit europäischem Bezug.
Nach dem Studium wurde sie durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. 2006 wurde sie mit der Dissertation „Gesetzgebungskunst. Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900“ promoviert. Eine Dissertation ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit zur Erlangung des Doktorgrades. Betreut wurde die Arbeit von Andreas Voßkuhle; das Zweitgutachten im Promotionsverfahren verfasste Alexander Hollerbach.
Die Dissertation wurde in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ von einer Gruppe von Rechtsprofessoren als eines der „juristischen Bücher des Jahres“ hervorgehoben.
Laufbahn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Im Februar 2007 trat Emmenegger beim Verwaltungsgericht Koblenz als Richterin auf Probe in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Eine Richterin auf Probe ist noch nicht endgültig auf Lebenszeit ernannt, arbeitet aber bereits richterlich. Danach war sie an den Verwaltungsgerichten Mainz und Neustadt an der Weinstraße tätig. In dieser Zeit wurde sie zur Richterin auf Lebenszeit am Verwaltungsgericht Mainz ernannt.
Von Mai 2009 bis Juni 2013 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Dort arbeitete sie für ihren Doktorvater Andreas Voßkuhle. Eine Abordnung bedeutet, dass jemand vorübergehend an einer anderen Stelle arbeitet, ohne die bisherige Laufbahn vollständig zu verlassen.
Von Juli 2013 bis April 2014 wurde Emmenegger an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz abgeordnet. Anschließend wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt und übte dieses Amt bis Juli 2019 aus. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und Lehrbeauftragte der Justus-Liebig-Universität Gießen. Am 5. Juli 2019 wurde sie zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz ernannt.
Bundesgerichte
Am 8. Oktober 2020 wurde Emmenegger vom Richterwahlausschuss zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewählt. Ihre Ernennung erfolgte am 4. Januar 2021. Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts wies sie zunächst dem 4. Revisionssenat zu. Ein Revisionssenat prüft gerichtliche Entscheidungen vor allem auf Rechtsfehler. Der 4. Revisionssenat war unter anderem für Bau- und Bodenrecht, das Recht des Ausbaues von Energieleitungen, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen, Denkmalschutzrecht sowie Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig.
2024 wurde Emmenegger Mitglied des 11. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts. Diesem waren „Sachen aus dem Gebiet des Rechts des Ausbaues von Energieleitungen einschließlich von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen, die dem Betrieb von Energieleitungen dienen“ zugewiesen. Außerdem betraf seine Zuständigkeit Streitigkeiten über Vorhaben zur Errichtung und Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten, „mit Ausnahme von Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz“.
Am 10. September 2025 schlug die SPD-Bundestagsfraktion Emmenegger für die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts 2025 vor. Zuvor hatte Frauke Brosius-Gersdorf, die ursprünglich vorgesehene Kandidatin, Anfang August 2025 ihre Kandidatur zurückgezogen. Am 25. September 2025 wurde Emmenegger vom Bundestag mit 446 Ja-Stimmen, 161 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen als Nachfolgerin von Doris König im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannte sie am 7. Oktober 2025.
Inhalt der Dissertation
In ihrer 2004 vorgelegten Dissertation beschäftigte sich Emmenegger mit der Geschichte der Gesetzgebungslehre. Gesetzgebungslehre untersucht, wie Gesetze entstehen und wie gute Gesetze gestaltet sein sollen. Emmenegger wendet sich gegen das verbreitete „ungeschichtliche Selbstverständnis“ dieser Lehre. Sie vertritt die Auffassung, dass die heutige Gesetzgebungslehre unmittelbar an eine rechtswissenschaftliche Lehre von der „Gesetzgebungskunst“ um 1900 anknüpfe.
Nach Emmenegger beruhte diese Entwicklung auf einer „bisher völlig unbekannten“ legislativen Methodenströmung. Diese eigenständige Methodenbewegung habe ab etwa 1888 dafür plädiert, die Rechtsdogmatik um eine juristische Lehre der guten, „seinsollenden“ Rechtsgesetze zu ergänzen. Rechtsdogmatik meint die systematische Auslegung und Ordnung des geltenden Rechts.
Die Lehre von der „Gesetzgebungskunst“ bestand nach Emmenegger aus zwei Elementen. Erstens ging es um den materiell guten Gesetzesinhalt, den sie als Lehre der „Gesetzgebungspolitik“ beschreibt. Zweitens ging es um die äußerlich gute Gesetzesform, also die Lehre der „Gesetzgebungstechnik“. Solche Diskussionen fanden im Zivilrecht und Strafrecht statt, später auch in der Staatsrechtslehre. Emmenegger betont, dass sie sich nicht einfach in die klassische Gegensetzung der Zeit zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus einordnen ließen.
Für die Zeit zwischen 1900 und dem Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 sieht Emmenegger eine Phase der Etablierung dieser legislativen Bewegung. Den „letzten Entwicklungsschritt“ zu einer eigenständigen akademischen Grundlagen-Disziplin habe die Lehre von der Gesetzgebungskunst jedoch nicht vollzogen. Als Vertreter der Methodenströmung nennt sie unter anderem Rudolf Leonhard, Otto von Gierke, Fritz van Calker und Anton Menger; in der „Anerkennungsphase“ ab 1900 nennt sie besonders Rudolf Stammler sowie Max Rumpf und Eugen Huber.
Weitere Tätigkeiten und Veröffentlichungen
Seit 2023 ist Emmenegger Mitherausgeberin der Ausbildungszeitschrift „Juristische Schulung“. Eine juristische Ausbildungszeitschrift richtet sich vor allem an Studierende und Referendarinnen und Referendare, die sich auf juristische Prüfungen vorbereiten.
Zu ihren ausgewählten Publikationen gehört ihre Dissertation „Gesetzgebungskunst: Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 – Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre“, erschienen 2006 bei Mohr Siebeck. Außerdem gab sie 2011 gemeinsam mit Ariane Wiedmann den Band „Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Band 2“ heraus. 2020 veröffentlichte sie zusammen mit Lars Brocker den Beitrag „Landesverfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungswandel. Entwicklungslinien aus 70 Jahren Verfassungsrechtsprechung in Rheinland-Pfalz“ in einem Sammelband zu „70 Jahre Rheinland-Pfalz“.