Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Sekundärmigration
Die Sekundärmigration kann innerhalb eines Landes als Binnenwanderung oder grenzüberschreitend als internationale Wanderung erfolgen.
Inhalt6 Abschnitte
Begriff und Grundformen
Sekundärmigration bezeichnet in der Migrationsforschung das Weiterziehen eines oder mehrerer Auswanderer in ein anderes Bundesland, ein anderes Gebiet oder einen anderen Staat. Sie kann innerhalb eines Staates als Binnenwanderung oder über Staatsgrenzen hinweg als internationale Wanderung stattfinden. Die vorherige Auswanderung aus dem Heimatland heißt im Gegensatz dazu Primärmigration.
Das UNHCR beschreibt Sekundärmigration als freiwillige Bewegung von Migranten oder Flüchtlingen innerhalb ihres Aufnahmelandes, bei der sie die Gemeinschaft verlassen, in der sie zunächst lebten. Die Europäische Union fasst den Begriff weiter: Gemeint ist die Wanderung von Migranten, einschließlich Flüchtlingen und Asylbewerbern, aus dem Land ihrer ersten Einreise in ein anderes Land, um dort Schutz oder eine dauerhafte Niederlassung zu suchen.
Sekundärmigration im europäischen Asylsystem
Im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) wird Sekundärmigration teilweise enger verstanden: Flüchtlinge ziehen von einem Staat in einen anderen weiter, um dort Asyl zu beantragen. Irreguläre Sekundärmigration bezeichnet dabei das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten.
Bei ihrer Ankunft werden Flüchtlinge registriert. Im Verlauf der Primärmigration werden ihnen Orte oder Regionen für Versorgung, Unterbringung und Eingewöhnung zugewiesen. Erhalten sie später einen Aufenthaltstitel ohne Bewegungsbeschränkung, dürfen sie sich im Rahmen einer Sekundärmigration legal in einer anderen Kommune oder Region niederlassen oder in einen anderen Staat weiterwandern. Für diese Entscheidung sind insbesondere Verdienstmöglichkeiten, ethnische oder familiäre Beziehungen sowie Bindungen wichtig, die während der Primärmigration entstanden sind.
Nach dem Eurodac-Bericht 2016 hatten 30 % von 1.018.074 Asylbewerbern, die in einem EU-Staat Asyl beantragten, bereits zuvor einen Antrag in einem anderen Mitgliedstaat gestellt. Bevorzugte Staaten waren Deutschland mit 48 %, Frankreich mit 12 % und Italien mit 8 %.
Zuständigkeit und Registrierung in der EU
Das Dubliner Übereinkommen soll unter anderem mehrfache Asylanträge verhindern. Danach muss ein Asylbewerber seinen Antrag grundsätzlich in dem EU-Land stellen, das er zuerst betritt. Asylbewerber sollen in das Land zurückgebracht werden, in dem sie erstmals innerhalb der Europäischen Union registriert und ihre Fingerabdrücke aufgenommen wurden.
EURODAC ist ein Fingerabdruck-Identifizierungssystem. Es dient dazu, frühere Registrierungen zu erkennen und falsche oder mehrfache Asylanträge zu verhindern.
Nordamerika
In den Vereinigten Staaten besteht ein kleiner Teil der Einwanderung aus internationaler Sekundärmigration. Im Jahr 2000 hatten 12,5 % der Personen, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragten, unmittelbar vor ihrer Ankunft in den USA in einem anderen Land als ihrem Geburtsland gelebt. Statistisch waren sie höher gebildet, verdienten mehr und gaben bessere Englischkenntnisse an als andere Einwanderer. Diese Unterschiede waren bei Personen mit Beschäftigung als Einwanderungsgrund und bei Menschen, die über mehrere Länder eingewandert waren, noch stärker. Außerdem waren sie geringfügig älter und etwas häufiger mit einem ebenfalls in den USA lebenden Ehepartner verheiratet.
In Untersuchungen zur US-Asylpolitik kann Sekundärmigration auch den Umzug von einem US-Bundesstaat in einen anderen bezeichnen. Davon wird relocation unterschieden, womit ein Umzug innerhalb desselben Bundesstaates gemeint ist.
Eine quantitative Studie von Haan und Prokopenko zu Kanada vergleicht Flüchtlinge mit Einwanderern aus wirtschaftlichen Gründen. Flüchtlinge zeigten häufiger Sekundärmigration. Für beide Gruppen war die Größe der Stadt, aus der sie wegzogen, ähnlich wichtig für die Entscheidung. Die Größe der Zielstadt schien dagegen keinen Einfluss zu haben.
Politische Begriffe und Wertungen
Politisch diskutiert wird besonders der Fall, dass Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten in ein weiteres Land einreisen und dort Asyl beantragen. Dafür wird im Englischen informell und negativ wertend der Ausdruck asylum shopping verwendet. Davon sind im Deutschen die politischen Schlagwörter „Asyl-Shopping“ und „Asyltourismus“ abgeleitet. Sie bezeichnen kritisch die Auswahl eines Staates, der bessere Asylbedingungen oder höhere Sozialleistungen bietet.
Diese Wortwahl ist umstritten. Jakob Biazza kritisierte in der Süddeutschen Zeitung, „Asyltourismus“ deute die Flucht vor Gewalt, Krieg, Folter, Verfolgung, Hunger oder Armut zu einer „Quasi-Urlaubsreise“ um. Dagmar Leupold bezeichnete solche Begriffe in der ZEIT als „infame Rhetorik“ und sprach von der „verrohten Sprache“ der „Hetzparolenindustrie“.
Historische Auffassung und Beispiele
Robert Gordon Latham unterschied in seinem 1851 veröffentlichten Werk „Man and His Migrations“ Primär- und Sekundärmigration anders als heutige Definitionen. Primärmigration dauere an, solange Menschen noch unbesiedelte Gebiete erreichten. Sobald alle Gebiete besiedelt seien, richte sich Migration nicht mehr gegen natürliche Hindernisse, sondern gegen den Widerstand anderer Menschen. Diese Sekundärmigration sei langsamer, gewaltsam und auf Vertreibung gerichtet; sie könne zur Verschmelzung oder Ausrottung von Bevölkerungsgruppen führen. Laurence Gomme hielt diese bereits 1841 verfasste Passage 1908 weiterhin für wissenschaftlich anwendbar und ergänzte, die Besiedlung schwer bewohnbarer Gebiete müsse aus großer wirtschaftlicher Notwendigkeit erfolgt sein.
Historische Beispiele finden sich besonders bei religiös bedingter Migration. Die Hugenotten flohen zunächst in protestantische Länder Europas und zogen später unter anderem nach Südafrika, in die USA, nach Französisch-Kanada und Russland weiter. Bei den Böhmischen Brüdern begann die Sekundärmigration um 1457; in den folgenden 200 Jahren wechselten sie wiederholt ihre Zufluchtsorte.
Im 19. Jahrhundert wanderten Ruhrpolen in die Industriegebiete an Ruhr und Rhein. Rechtlich war dies Binnenmigration, weil Herkunfts- und Zielgebiet zum Königreich Preußen gehörten. Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden ein eigener polnischer Staat und eine schlechte Wirtschaftslage in Deutschland. In den 1920er Jahren kehrte deshalb ein Teil der Ruhrpolen nach Polen zurück, während ein anderer Teil sekundär in die nordfranzösischen Kohlereviere von Lille und Lens weiterwanderte.