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Sächsischer Genitiv
Nach dem englischen Plural-s wird nur der Apostroph gesetzt (z. B. my sons' friends, our daughters' school, jedoch your children's work, those women's books) …
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Bedeutung und Bildung
Der sächsische Genitiv bezeichnet eine Genitivkonstruktion, bei der ein abhängiger Teil im Genitiv vor dem regierenden Substantiv steht, zum Beispiel „seines Glückes Schmied“ oder „Hauffs Märchen“. Die Bezeichnung bezieht sich auf das Angelsächsische: Im Englischen heißt die Konstruktion „Saxon genitive“ oder „apostrophic genitive“.
Im Englischen kann eine genitivische Beziehung entweder mit Apostroph-s oder mit einer of-Konstruktion ausgedrückt werden: „the car’s inventor“ und „the inventor of the car“. Die Variante mit Genitiv-s stammt aus dem Angelsächsischen und heißt deshalb sächsischer Genitiv. In vielen nichtwissenschaftlichen deutschsprachigen Veröffentlichungen wird der Ausdruck allerdings nur für eine im Deutschen teilweise falsche Apostrophschreibung verwendet.
Definitheit und Stellung des englischen ’s
Kennzeichnend ist die definite Deutung der gesamten Konstruktion. „Peters Auto“ beziehungsweise „Peter’s car“ meint ein bestimmtes Auto, nämlich das einzige Auto, das Peter in der jeweiligen Situation gehört. Die Lesart „irgendeins von Peters Autos“ ist nicht möglich, obwohl kein bestimmter Artikel steht.
Bei anderen Genitivformen sind sowohl definite als auch indefinite Bedeutungen möglich; dann braucht die Gesamtkonstruktion einen Artikel. Beispiele sind „das Auto von Peter / ein Auto von Peter“ sowie „the designer of a car / a designer of cars“.
Im Englischen wird die Konstruktion morphophonologisch durch ein Klitikum „s“ markiert. Ein Klitikum ist ein sprachliches Element, das sich an eine ganze Phrase anlehnt. Das ’s steht rechts an der gesamten regierten Phrase, nicht unbedingt direkt am einzelnen Besitzerwort: „[[Peter]’s car]“ bedeutet „Peters Auto“, „[[Laura and Peter]’s car]“ bedeutet „Lauras und Peters Auto“. Auch möglich sind „[[the king of England]’s horse]“ und „[[the prime minister of the United Kingdom]’s office]“.
Nach manchen Linguisten ist dies trotz der traditionellen Bezeichnung kein grammatischer Genitiv mehr, sondern ein davon abgeleitetes Phänomen, das alle vorher genannten Teile der Phrase in eine genitivähnliche syntaktische Konstruktion einbezieht. Bei langen Phrasen kann Mehrdeutigkeit entstehen: „[[the policeman who hit the demonstrator]’s car]“ kann das Auto des Polizisten meinen. Ohne bekannte Phrasengrenzen ist aber auch „[the policeman who hit [the demonstrator]’s car]“ möglich: Der Polizist schlug dann das Auto des Demonstranten. In „[the policeman who hit [a demonstrator]’s car]“ gehört „a“ zu „demonstrator“, nicht zu „car“; auch hier kann das Auto nicht als irgendeines von mehreren Autos des Demonstranten gelesen werden.
Schreibung im Englischen und Deutschen
Im Englischen wird der sächsische Genitiv mit apostrophiertem -’s am Ende der regierten Phrase geschrieben, etwa „Laura and Peter’s car“. Nach einem englischen Plural auf -s steht nur der Apostroph, zum Beispiel „my sons’ friends“ und „our daughters’ school“. Bei Pluralformen ohne -s steht dagegen -’s, etwa „your children's work“ oder „those women's books“. Eigennamen auf -s erhalten gewöhnlich -’s, beispielsweise „St James's Park“; Formen ohne -’s kommen aber ebenfalls vor, etwa „King Charles' activities“.
Im Deutschen war die Apostrophschreibung im 19. Jahrhundert nicht selten. Der Duden missbilligte sie zunächst nur als „nicht erforderlich“. Mit der Rechtschreibreform von 1901 galt sie beim sächsischen Genitiv allgemein als falsch. Die Regel setzte sich jedoch nicht vollständig in der schriftlichen Alltagssprache durch; in den 1920er Jahren verwendeten viele Unternehmen weiterhin Formen wie „Meier’s Weltreisen“ oder „Hütter’s neue Wohnwelt“.
Seit der Rechtschreibreform von 1996 ist ein Apostroph zulässig, wenn er die Grundform eines Eigennamens verdeutlichen soll, zum Beispiel „Andrea’s Blumenecke“. Nach der teilweisen Regelrevision 2023/24 ist die Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: „Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen“, „Peter’s Taverne oder Peters Taverne“, aber „Evas Mutter“ und „Peters Brille“ (§ 80 E1). Eigennamen, die auf -s enden, auch phonetisch, erhalten nur einen Apostroph: „Andreas' Blumenecke“, „Herrn Schmitz' Pfeife“ oder „Helmut Rix' Veröffentlichungen“. Bei entsprechenden französischen Eigennamen bleibt diese Gewohnheit erhalten; der Apostroph bewirkt dann die Aussprache mit -s, etwa bei „Alexandre Dumas' Romane“ oder „Stéphane Chantreux' Leistungen“.