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Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages

Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Bündnis 90/Die Grünen und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Entstehung und Ziel des Koalitionsvertrags
  2. 2. Staat, Digitalisierung und Klimaschutz
  3. 3. Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung
  4. 4. Demokratie, Gleichstellung und internationale Verantwortung
  5. 5. Finanzen, Umsetzung und Kritik
  6. 6. Koalitionsausschuss

Entstehung und Ziel des Koalitionsvertrags

Der Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode wurde nach der Bundestagswahl 2021 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ausgehandelt. Er trägt den Titel „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ und begründete die sogenannte Ampelkoalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz.

Nach ersten Sondierungsgesprächen im Oktober 2021 wurden die Koalitionsverhandlungen am 24. November 2021 abgeschlossen. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 7. Dezember 2021 im Berliner Futurium. Die Zustimmung erfolgte durch einen SPD-Sonderparteitag am 4. Dezember mit 98,8 % der Stimmen, durch einen weitgehend digitalen FDP-Bundesparteitag am 5. Dezember mit 92,24 % und durch eine Urabstimmung der Grünen am 6. Dezember mit 86 %.

Der 177 Seiten umfassende Vertrag beschreibt politische Vorhaben in mehreren Bereichen. Die drei beteiligten Parteien werden als sehr unterschiedlich charakterisiert; gemeinsam sollen sie die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit abbilden.

Staat, Digitalisierung und Klimaschutz

Ein moderner und leistungsfähiger Staat soll durch Verwaltungsmodernisierung, digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie den Ausbau der Infrastruktur entstehen. Genannt werden unter anderem Bahnstrecken, Stromtrassen und Brücken. Eine Wahlrechtskommission soll erneut eingesetzt werden. Das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag soll auf 16 Jahre sinken. Für Hochschulen ist ab 2022 ein „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ nach dem Vorbild des Pakts für Forschung und Innovation vorgesehen; außerdem soll der Bologna-Prozess vertieft werden.

Für den Klimaschutz soll die Industrie eine zentrale Rolle bei der Umgestaltung der Wirtschaft übernehmen. Besondere Bedeutung haben grüner Wasserstoff, Elektromobilität, die Maritime Agenda und der Ausbau erneuerbarer Energien. Bis zur vollständigen Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energien sollen notwendige Gaskraftwerke auch an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden. Die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG schließt Atomkraftwerke weiterhin aus.

Vorgesehen sind internationale Klimapartnerschaften und ein für alle Staaten offener Klimaclub. Der Energiecharta-Vertrag soll reformiert werden. Zusätzlich zur Abschaffung der EEG-Umlage soll ein sozialer Ausgleichsmechanismus, das sogenannte Klimageld, entwickelt werden. Das Klimaschutzgesetz soll durch ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen weiterentwickelt werden.

Der Vertrag unterstützt den Digital Markets Act, ein EU-Lieferkettengesetz und regelbasierten Freihandel. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll überprüft und weiterentwickelt werden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollen CETA und außerdem das Mercosur-Abkommen ratifiziert werden. Die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen dienen im Umwelt- und Naturschutz als Richtschnur. Vorgesehen sind außerdem eine verbindliche Tierwohlkennzeichnung, eine Ernährungsstrategie bis 2023 und das Amt einer oder eines Tierschutzbeauftragten.

Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung

Mit dem Bürgergeld soll das System der Grundsicherung, das zuvor Hartz IV hieß, erneuert werden. Aus- und Weiterbildung sollen stärker gefördert werden, besonders in Gesundheit und Pflege. Der Vermittlungsvorrang im SGB II soll entfallen. Durch bessere Transferentzugsraten soll die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erleichtert werden, auch für Menschen mit Behinderung.

Pro Jahr sollen 400.000 neue Wohnungen entstehen, darunter 100.000 öffentlich geförderte. Bauen und Wohnen sollen bezahlbar, klimaneutral und barrierearm werden. Selbstgenutztes Wohneigentum soll durch Tilgungszuschüsse und Zinsverbilligungen unterstützt werden. Eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen soll den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums fördern. Der Mindestlohn soll steigen; die Lohnangleichung zwischen Ost und West soll unter anderem durch eine stärkere Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen unterstützt werden.

Das Mindestrentenniveau von 48 % soll dauerhaft gesichert werden. Der Beitragssatz soll während der laufenden Legislaturperiode nicht über 20 % steigen. Rentenkürzungen und eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sind nicht vorgesehen. In der Gesundheitsversorgung sollen wohnortnahe, bedarfsgerechte ambulante und kurzstationäre Angebote durch multiprofessionelle Gesundheits- und Notfallzentren ausgebaut werden. Spezifische Vergütungen werden als Hybrid-DRG bezeichnet. Eine Regierungskommission soll Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorlegen.

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken soll in lizenzierten Geschäften ermöglicht werden. Zugleich sollen Regeln für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis verschärft werden. Wesentliche Teile des Cannabisgesetzes traten am 1. April 2024 in Kraft. Nach einer Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll ab dem 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

Ein Digitalpakt 2.0 für Schulen soll Chancengleichheit und Teilhabe verbessern. Kinderrechte sollen nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz verankert werden. Das Gute-Kita-Gesetz und die Sprach-Kitas sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden; gemeinsam mit den Ländern sollen die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich steigen. Eine Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder und Jugendlichen gleich hohen Garantiebetrag und einem vom Einkommen der Eltern abhängigen Zusatzbetrag bestehen. Sie soll Kinderarmut bekämpfen. Außerdem sind ein „kleines Sorgerecht“ für soziale Eltern, eine Verantwortungsgemeinschaft aus mindestens zwei Erwachsenen sowie erweiterte Samenspendenregister vorgesehen.

Demokratie, Gleichstellung und internationale Verantwortung

Für die Bundespolizeien soll eine unabhängige Polizeibeauftragte oder ein unabhängiger Polizeibeauftragter beim Deutschen Bundestag geschaffen werden. Die Stelle soll Akteneinsichts- und Zutrittsrechte besitzen. Der Pakt für den Rechtsstaat soll verstetigt, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union ausgebaut und Europol zu einem Europäischen Kriminalamt weiterentwickelt werden.

Weitere Vorhaben sind die Umsetzung der EU-Verbandsklage- und Whistleblower-Richtlinien, eine Regelung zur Sterbehilfe sowie englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten. Organisierte Kriminalität, politischer Extremismus und Kindesmissbrauch sollen stärker bekämpft werden. Upload-Filter werden abgelehnt. Staatsleistungen sollen abgeschafft und die ILO-Konvention Nr. 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifiziert werden. Eine Kommission soll Fragen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs sowie eine mögliche Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft prüfen. Das Transsexuellengesetz soll durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Mehrfachstaatsangehörigkeit und ein erleichterter Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind vorgesehen.

Kultur soll in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankert werden. Der Vertrag nennt Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit sowie die Schließung des Gender-Pay-Gap. Filmförderungs- und Urheberrecht sollen geändert, die Provenienzforschung zu kolonial belasteten Sammlungen und die Rückgabe von Objekten aus kolonialem Kontext unterstützt werden. Dazu gehört auch die Aussöhnung mit Namibia.

Außenpolitisch bekennt sich die Koalition zu den Europäischen Verträgen, der NATO, dem Multilateralismus der Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Irreguläre Migration soll reduziert und reguläre Migration ermöglicht werden; vorgesehen sind eine Rückführungsinitiative und eine Reform des europäischen Asylsystems. Das Konzept der AnkER-Zentren soll nicht weiterverfolgt werden. Die Koalition strebt eine feministische und digitale Außenpolitik, ein globales offenes Internet sowie eine führende Rolle bei Abrüstung und Nichtverbreitung an. Rüstungsexporte sollen gesetzlich kontrolliert werden. Die Sicherheit Israels bleibt Staatsräson. Zusammenarbeit mit Russland und China wird bei Zukunftsthemen und globalen Herausforderungen angestrebt, jedoch auf Grundlage der Menschenrechte und des internationalen Rechts.

Finanzen, Umsetzung und Kritik

Die 2020er Jahre sollen ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Forschung und Infrastruktur werden. Für 2022 sieht der Vertrag wegen fortwirkender Pandemiefolgen weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel vor. Ab 2023 soll die Schuldenbremse eingehalten werden.

Der Energie- und Klimafonds (EKF) soll zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt werden. Nicht genutzte Kreditermächtigungen aus dem Haushalt 2021, die ursprünglich für Corona-Hilfen vorgesehen waren, sollen über einen Nachtragshaushalt zweckgebunden für zusätzlichen Klimaschutz und die wirtschaftliche Transformation eingesetzt werden. Der Vertrag sieht außerdem den Abbau überflüssiger, unwirksamer sowie umwelt- und klimaschädlicher Subventionen und Ausgaben vor. Die Dienstwagenbesteuerung soll stärker an der rein elektrischen Fahrleistung ausgerichtet werden. Eine bereits bestehende EU-Plastikabgabe soll auf Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt werden. Deutschland soll zu einem führenden Standort nachhaltiger Finanzierung werden. Die Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld soll konstruktiv begleitet werden.

Nach Angaben der Bertelsmann-Stiftung waren bis September 2023 174 von 453 Vorhaben vollständig oder teilweise umgesetzt, also 38 %. Weitere 55 Vorhaben, 12 %, befanden sich im Prozess der Erfüllung; 62 Vorhaben, 14 %, waren substanziell angegangen. 162 Vorhaben, 36 %, waren zu diesem Zeitpunkt weder erfüllt noch angegangen.

Kritik richtete sich besonders gegen die sogenannte „Operation Rücklage“. Von den 60 Mrd. Euro an Kreditermächtigungen zur Bewältigung pandemiebedingter Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2021 waren 60 Mrd. Euro nicht ausgeschöpft worden. Durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz vom 18. Februar 2022 wurden sie dem EKF zugeführt, um sie später für Energieversorgung und Klimaschutz einzusetzen. Teile der Öffentlichkeit und die Opposition sahen darin eine Zweckentfremdung der zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten aus der Ausnahmeregel der Schuldenbremse. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 im November 2023 für verfassungswidrig und nichtig.

Koalitionsausschuss

Der Koalitionsausschuss sollte grundsätzliche und aktuelle politische Fragen beraten, die Arbeitsplanung der Koalition abstimmen und Leitlinien ihrer Arbeit vorbereiten. Die Koalitionspartner wollten sich monatlich treffen; zusätzlich waren Sitzungen bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Wunsch eines Partners vorgesehen.

Zum Ausschuss gehörten die Parteivorsitzenden Saskia Esken und Lars Klingbeil (SPD), Ricarda Lang und Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Christian Lindner (FDP). Hinzu kamen Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck, der Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge und Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Christian Dürr (FDP).

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